Tagfahrlicht ab 2011 Pflicht ????
Hallo an Alle,
ich habe kürzlich gelesen das ab Anfang 2011 (für PKW) bzw.ab Mitte 2011 (für Transporter) Tagfahrlicht (TFL) Pflicht in Deutschland wird.
Weiss jemand ob das nur für Neufahrzeuge gilt oder auch für "Altfahrzeuge".
Man will ja nicht sinnlose von den Ordnungshütern angehalten werden.
MfG Zerocool
Beste Antwort im Thema
Falls eine solche Regelung wirklich kommen sollte, dann sollten sich die Verantwortlichen auch Gedanken darüber machen, wie dann in Zukunft für eine bessere Erkennbarkeit der Zweiräder gesorgt werden kann. Ansonsten wären diese nämlich die Verlierer bei dieser Neuerung.
338 Antworten
Und wie gehts weiter?
Gesetz:
1.) Fußgänger dürfen bei weniger als 50 lux nur noch mit neonfarbender, reflektierender Warnweste unterwegs sein. Will der Fußgänger das nicht hat er einen grubenhelm mit beleuchtung zu tragen.
2.) Es dürfen keine dunkel farbenen autos mehr verkauft werden. nur noch weiß silber gelb und rot sind erlaubt.
3.) ...
Zitat:
Original geschrieben von olli27721
-Zitat:
Original geschrieben von patti106
Er wollte damit sagen, dass er die hinter sich nicht erkennen muss/will.Das wollte ich nicht sagen.
Ich wollte damit sagen, dass es für alle - auch den Überholenden - gilt, auf Sicht zu fahren.
Wenn man sich dazu am Tage mit Licht "schützen" muss, dann läuft da irgendwas verkehrt.
Die Ursache ist dann der Überholer - DA muss man ansetzen.
Schreibst Du mir das dann bitte auf meinen Grabstein wenn es mich erwischt hat ?
Ich schrieb bereits, ich fahre am Tage mit Licht auch aus purem Egoismus, damit mich der Überholer sieht.
Es nützt mir nix wenn ich dann im Himmel sitze und mich an der Tatsache erfreue:"
Die Ursache ist dann der Überholer - DA muss man ansetzen."
Zitat:
Original geschrieben von FighterOne
Gesetz:
1.) Fußgänger dürfen bei weniger als 50 lux nur noch mit neonfarbender, reflektierender Warnweste unterwegs sein. Will der Fußgänger das nicht hat er einen grubenhelm mit beleuchtung zu tragen.
Wenn ich mal zurückdenke wie in diesem Winter einige Fussgänger wieder mal unterwegs waren, könnte sowas durchaus hilfreich sein. 😁
Mfg Zille
PS: @Diedicke1300 - Wer sagt das du in den Himmel kommst? 😛
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Wenn ich mal zurückdenke wie in diesem Winter einige Fussgänger wieder mal unterwegs waren, könnte sowas durchaus hilfreich sein. 😁Zitat:
Original geschrieben von FighterOne
Gesetz:
1.) Fußgänger dürfen bei weniger als 50 lux nur noch mit neonfarbender, reflektierender Warnweste unterwegs sein. Will der Fußgänger das nicht hat er einen grubenhelm mit beleuchtung zu tragen.Mfg Zille
PS: @Diedicke1300 - Wer sagt das du in den Himmel kommst? 😛
Na ich hoffe es doch.🙂
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von olli27721
-Zitat:
Original geschrieben von patti106
Er wollte damit sagen, dass er die hinter sich nicht erkennen muss/will.Das wollte ich nicht sagen.
Ich wollte damit sagen, dass es für alle - auch den Überholenden - gilt, auf Sicht zu fahren.
Wenn man sich dazu am Tage mit Licht "schützen" muss, dann läuft da irgendwas verkehrt.
Die Ursache ist dann der Überholer - DA muss man ansetzen.
Sonst verlässt man sich in Zukunft drauf, das der Entgegenkommende Licht hat - und wenn mal nicht ??
Viele sind der Meinung - wenn sie Licht anhaben - MÜSSE man sie sehen.
Dem ist bei weitem nicht so.
Welchen Überholer meinst du denn jetzt?
Den, der schon längst überholt oder den, der es gerade vorhat?
Ich rede nämlich davon, dass ich unter Umstämnden auch mal einen hinter mir übersehen könnte, weil er der Meinung ist, man sehe ja alles.
Und zum Gesehen werden müssen:
Ich bin gerade auf Autobahnen auch mit Licht unterwegs und frage mich, wieso mir trotzdem knapp vor den Bug gezimmert wird. Aber wenn da einer nicht in den Spiegel guckt, kann ich auch nichts mehr für. Ich hatte ihnm schließlich die Chance gegeben, mich zu erkennen.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Na ich hoffe es doch.🙂Zitat:
Original geschrieben von zille1976
PS: @Diedicke1300 - Wer sagt das du in den Himmel kommst? 😛
In' Himmel kommen nur Raumfahrer und bald auch Touristen. Als Otto-Normalmensch will ich da nich hin. Is mir zu teuer.
Bei meinem EU-Neuwagen lässt sich die Beleuchtung leider überhaupt nicht abschalten, bin also immer mit Licht unterwegs.....
Denkt ihr, es ist auch okay, wenn ich tagsüber beim Fahren statt des Abblendlichtes das Standlicht einschalte?
Zitat:
Original geschrieben von Roland745
Bei meinem EU-Neuwagen lässt sich die Beleuchtung leider überhaupt nicht abschalten, bin also immer mit Licht unterwegs.....Denkt ihr, es ist auch okay, wenn ich tagsüber beim Fahren statt des Abblendlichtes das Standlicht einschalte?
Nein -> StVO §17 (2): "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."
Im Handbuch/Konfigmenü steht nichts dazu? Dann frag mal die Werkstatt, ob die das DFL deaktivieren können.
notting
Zitat:
Original geschrieben von Roland745
Bei meinem EU-Neuwagen lässt sich die Beleuchtung leider überhaupt nicht abschalten, bin also immer mit Licht unterwegs.....Denkt ihr, es ist auch okay, wenn ich tagsüber beim Fahren statt des Abblendlichtes das Standlicht einschalte?
-
Nein.
Da hat die STVO was dagegen - auch wenns viele tun.
UPS - notting war schneller
@notting und olli27721:
Danke für die Info!
Denkt ihr, es könnte bei einem Unfall Probleme hinsichtlich der Schuldfrage geben, wenn man tagsüber mit Abblendlicht unterwegs gewesen ist?
Zitat:
Original geschrieben von Roland745
@notting und olli27721:Danke für die Info!
Denkt ihr, es könnte bei einem Unfall Probleme hinsichtlich der Schuldfrage geben, wenn man tagsüber mit Abblendlicht unterwegs gewesen ist?
AFAIK nur wenn du andere blendest (z. B. falsch eingestellte Scheinwerfer bzw. Scheinwerfereinstellung nicht ggf. an die Beladung des Fahrzeugs angepasst, also z. B. wenn der volle Kofferraum das Fahrzeug hinten runterdrückt). Sonst wird das IMHO eher als Argument zu deinen Gunsten gewertet werden, weil man dich besser sieht. Aber der Blödsinn kostet IMHO völlig unnötig relativ viel Sprit -> lieber TFL oder halt ganz aus.
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Im Handbuch/Konfigmenü steht nichts dazu? Dann frag mal die Werkstatt, ob die das DFL deaktivieren können.
notting
Wofür steht eigentlich DFL?
DayFuckingLight?😁
Kenne nur TagFahrLicht (TFL) oder DayRunningLight (DRL).
Zitat:
Original geschrieben von notting
AFAIK nur wenn du andere blendest (z. B. falsch eingestellte Scheinwerfer bzw. Scheinwerfereinstellung nicht ggf. an die Beladung des Fahrzeugs angepasst, also z. B. wenn der volle Kofferraum das Fahrzeug hinten runterdrückt). Sonst wird das IMHO eher als Argument zu deinen Gunsten gewertet werden, weil man dich besser sieht. Aber der Blödsinn kostet IMHO völlig unnötig relativ viel Sprit -> lieber TFL oder halt ganz aus.Zitat:
Original geschrieben von Roland745
@notting und olli27721:Danke für die Info!
Denkt ihr, es könnte bei einem Unfall Probleme hinsichtlich der Schuldfrage geben, wenn man tagsüber mit Abblendlicht unterwegs gewesen ist?
notting
Es könnte höchstens bei schlechter Sicht nachteilig sein, wenn man OHNE Licht unterwegs war.
Aber sonst nicht, weil keine Pflicht.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Wofür steht eigentlich DFL?Zitat:
Original geschrieben von notting
Im Handbuch/Konfigmenü steht nichts dazu? Dann frag mal die Werkstatt, ob die das DFL deaktivieren können.
notting
DayFuckingLight?😁
Kenne nur TagFahrLicht (TFL) oder DayRunningLight (DRL).
Dauerfahrlicht (den Begriff habe ich mal auf der VW-Webseite gesehen).
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Es könnte höchstens bei schlechter Sicht nachteilig sein, wenn man OHNE Licht unterwegs war.Zitat:
Original geschrieben von notting
AFAIK nur wenn du andere blendest (z. B. falsch eingestellte Scheinwerfer bzw. Scheinwerfereinstellung nicht ggf. an die Beladung des Fahrzeugs angepasst, also z. B. wenn der volle Kofferraum das Fahrzeug hinten runterdrückt). Sonst wird das IMHO eher als Argument zu deinen Gunsten gewertet werden, weil man dich besser sieht. Aber der Blödsinn kostet IMHO völlig unnötig relativ viel Sprit -> lieber TFL oder halt ganz aus.
notting
Aber sonst nicht, weil keine Pflicht.
Und für was sind dann diese "LICHT?"-Schilder vor Tunneln und einigen Unterführungen? Weil _ich_ sehe ja alle, die mir mit Licht entgegen kommen... </klugscheiss>
notting
Ich muss meine Frage umformulieren (weil es nicht 'Abblendlicht', sondern 'Standlicht' heißen sollte, sorry).
Also hier nochmal:
Denkt ihr, es könnte bei einem Unfall Probleme hinsichtlich der Schuldfrage geben, wenn man tagsüber mit Standlicht unterwegs gewesen ist (was ja eigentlich nicht erlaubt ist)?