Tagfahrleuchten dimmen????

Opel Corsa B

Tach zusammen,

Habe vor mir Tagfahrleuchten zuzulegen und hab mich vorab mal ein wenig erkundigt.
Laut Wikipedia:

Zitat:

Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen!

(Eine kleine Ausnahme davon bildet das u.a. von Audi original verbaute adaptive Tagfahrlicht. Hierbei leuchtet das Tagfahrlicht mit 100 Prozent Leuchtkraft. Wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, dimmt sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau ab und gilt rechtlich dann als Standlicht/Begrenzungsleuchten)

Meine Fragen:

- Stimmt das so wie es Wikipedia schreibt?
- Und wenn ja, kann man ohne weiteres diese LEDs dimmen, sodass sie "Standlichtniveau" erreichen?
So würde ich dieses Problem umgehen.

20 Antworten

Stimmt schon, allerdings müssen die TFL's explizit auch eine Zulassung als Standlicht haben.
Das kannste bei den billigen vergessen, de einzigen die das können sind meines Wissens nach die von Hella (schweineteuer) und bei denen ist die entsprechende Elektronik integriert.

Und versteh ich das richtig:

Tagfahrleuchten müssen beim Einschalten von Abblendlicht ausgehen.
Wie ist das in Verbindung mit Standlicht?

steht doch alles da. TFL darf NUR allein leuchten.

Vielen Dank Ronson, dass es da steht ist mir auch schon aufgefallen. :-P

Mir gehts einfach nur darum ob das wirklich so stimmt, denn Wikipedia hat auch nicht immer recht...

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Insofern solle man die fragen die Ahnung haben.

Danke Mgase

laut Tüv muss Tfl nur deaktiviert werden bei Fern- bzw. Abblendlicht.
Dann kann ich also in Verbindung mit Standlicht damit rumcruisen..

Rat mal warum Standlicht Standlicht heißt und nicht Fahrlicht...

Ist mir egal, ist genauso schwachsinnig, wie dass man während der Fahrt auch keine Innenraumbeleuchtung anmachen darf

Zitat:

Original geschrieben von Corsaphips


Ist mir egal, ist genauso schwachsinnig, wie dass man während der Fahrt auch keine Innenraumbeleuchtung anmachen darf

Wer sagt das man das nich darf?

Die Grünen (mittlerweile Blau). Haben mich mal angehalten weil ich es 5 min oder bissle länger anhatte. Sind mir hinterhergefahren. Hab auch gefragt was der scheiß soll. Antwort: Beeinträchtigt mich beim Fahren und es könnte andere ablenken. Hab dann gelacht und die haben mich netterweise weiterfahren lassen. Habs dann aber nicht ausgemacht. Aus trotz... ;-)
Im nachhinein hab ich auch mal was im Netz darüber gelesen...

Ist das nicht so, dass standlicht NUR nicht alleine brennen darf?
In diesem Fall wäre es ja nicht alleine an, sondern mit Tagfahrlicht.
In Verbindung mit Abblendlicht oder Nebelscheinwerfern darf es ja schließlich auch während der Fahrt an sein.
Bin grade zu Faul in der StVO zu gucken. (nein ich habe nicht das Z vergessen)

Du hast recht manloeste

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§17 Beleuchtung

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

Die Spielregel wurde allerdings VOR den Tagfahrleuchten aufgestellt.
Da müsste man sich mal ans KBA wenden wie es denn aussieht von wegen Standlicht mit Tagfahrlicht.

Ja das mach ich dann mal.
Ist aber egal ob die "Spielregeln" vor den Tagfahrleuchten aufgestellt worden sind.
Es zählt so, wie es momentan im Gesetzestext steht. Sonst hätten sie es schon geändert.

Danke für die Antworten.

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