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Tachotoleranz / Radarkontrolle

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 22. Februar 2011 um 19:59

Hallo Zusammen!

Heute wurde ich leider das erste mal mit meinem Inso geblitzt. (;-(

Im Ortseingangsbereich hatte ich statt erlaubten 50 km/h leider ca. 72 km/h laut Tachoanzeige gefahren. Kann mir Jemand sagen, wie groß die Abweichung der angezeigten Geschwindigkeit laut Tachoanzeige zur realistischen Geschwindigkeit ist? Man hört ja schon mal Abweichungen im 10% Bereich?

Gruß und Dank für eure Antworten

Joachim

Beste Antwort im Thema

Man kann auch einfach mal einsehen, daß man an einem Ortsschild vorbeigefahren ist und mit über 50km/h zu schnell unterwegs war. Es gibt Regeln im Straßenverkehr, an die man sich zu halten hat und ich kann nicht verstehen, wie man überhaupt darüber nachdenken kann, nach einem Blitz hinterm Ortsschild den Blitzer als unrechtmäßig zu verurteilen.

Unrechtmäßig ist es aus meiner Sicht, schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu fahren. Wer das trotzdem tut, hat Mist gebaut und wer dabei erwischt wird, sollte dazu stehen und die Strafe akzeptieren. Ansonsten... so leidig Behörden, Gesetze und Amtswege auch sein können... können wir die Verkehrsregeln auch gleich einstampfen und jeder kann fahren wie er will.

.... ich kaufe mir dann allerdings einen Helikopter.

 

Das klingt hart und vielleicht auch nach Spießer und Paragraphenreiter, der jeden Anzeigt, der im Halteverbot vor seiner Haustüre steht, ist aber nicht so. Ich bin selbst noch relativ junger Fahrer, aber stets um Einhaltung der Regeln bemüht, die mir im Verkehr vorgegeben sind und ganz eng sehe ich das in der Stadt schon deshalb, weil ich zwei kleine Kinder habe, die - gottlob - noch keinen Unfug auf der Straße gemacht haben, aber sich trotzdem dort bewegen und das einigermaßen sicher auch können sollen. Raserei gehört für mich deshalb am allerwenigsten in bewohnte Bereiche und die fangen hinterm Ortsschild meistens an - egal ob nach 15 Metern oder nach 200 Metern.

Tschuldigung, wenn ich mich jetzt unbeliebt gemacht habe... ich bin übrigens auch einmal geblitzt worden.

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Du hast recht. Die Fragen des TE wurden aber auch beantwortet und damit weißt du ja, was du machen kannst, wenn es noch ausarten sollte.

Sorry, wenn ich vom Thema abgelenkt habe und danke, daß ich nicht gesteinigt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von BlackTM

bitte zurück zum eigentlichen Thema...

Sorry, manchmal "kribbelt's" in den Fingern.

Schade, dass es ausser PN keine Möglichkeit gibt, ohne OT so etwas sachlich und öffentlich weiter zu diskutieren - oder gibt es eine?

Gruß, Michael

Ich glaube nicht, das solch ein Thema "sachlich" diskutiert werden kann. freiheit ist immer die freiheit der andersdenken, sich zuäußern. Und diese Freiheit wird odch hier und in anderen foren häufig verbal mit Füssen getretn da es einigen eher darum geht recht zu haben als andere Meinungen der eigenen persönlichen bereicherung zuzuordnen und die chance zu nutzen den eigenen standpunkt zu überdenken. Punkt und der Nächste bitte :-)

Im Ortseingangsbereich?

Wie weit stand der Blitzer vom Ortsschild weg?

Vielleicht kannst Du ja Einspruch einlegen....es gibt doch Urteile über Blitzer, die zu nah am Ortseingangsschild standen und deshalb hinfällig waren...Im Normalfall wird erst 100/150m nach dem Ortsschild geblitzt, damit das Foto rechtsgültig ist.

Wenn allerdings gleich nach dem Ortsschild eine 30er-Zone oder eine Spielstraße kommt, ist das natürlich was anderes.

Gruß Michael

hallo,

für geschwindigkeitsmessungen am ortseingangs-/ ausgangsschild gibt es KEINE bundeseinheitlichen regelungen. diese sind komunal abhängig, d.h., es kann direkt an den schildern geblitzt werden. vor allem, wenn vor dem ortseingangsschild ein geschwindigkeitstrichter eingerichtet ist (70-er zone). außerdem gibt es unterschiede, wer blitzt. blitzen dürfen die landesbehörden sowie die komunen. also bescheid abwarten, vielleicht war es eine testmessung, die nicht zählt, oder eine fehlmessung, wenn 2 fzg auf dem bild sind (gegenverkehr, etc.).

grüße

Zitat:

Original geschrieben von DiegoMG

Zitat:

Original geschrieben von BlackTM

bitte zurück zum eigentlichen Thema...

Sorry, manchmal "kribbelt's" in den Fingern.

Schade, dass es ausser PN keine Möglichkeit gibt, ohne OT so etwas sachlich und öffentlich weiter zu diskutieren - oder gibt es eine?

Gruß, Michael

Doch, dafür wurden z.B. auf MT die Blogs eingeführt. Also ein Blog aufmachen oder suchen und OT-Diskussionen dahin verfrachten bzw. weiterführen. Alternativ ein passenderes Unterforum dafür suchen. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen zählen natürlich zu den meistdiskutierten Themen... da gibts ein-zwei Sammelthreads die straff moderiert werden. Meist wiederholen sich die Ansichten aber auch nur noch... nach zig Seiten.

MfG BlackTM

Also ihr habts GUT !!!

Hier in N:

Alles OHNE Toleranz und EIN Polizist OHNE Zeugen:

6 km/h = 1600 Kronen = 200 Euro

11 km/h = 2600 Kronen = 325 Euro

16 km/h = 3600 Kronen = 450 Euro ...

Schoenen Tag noch...

Ich hab gerade nach 12 Jahren hier das erste mal 1600 bezahlen muessen / wenn ich in D fahre, ist das wie ein Sonderangebot (was ich dann auch ein paar mal "genutzt" habe)... :-) ...

na in deutschland ist zu schnell fahren wirklich kein problem für das Portemonnaie :D bei uns in der Schweiz gibt es zwar Toleranz, das nützt allerdings wenig, da hier zu schnell fahren ähnlich teuer ist wie in N ;) und den Ausweis it man seehr schnell los :S

bei uns hättest du übrigens mit 72km/h den Ausweis für einen Monat weg ;)

am 5. Mai 2011 um 21:11

ja, das mehr oder weniger lustige an der sache ist, dass alles, was um deutschland aussenrum liegt, hier bei uns die sau raus lässt und dafür teilweise nichtmal belangt wird, weil die überwachung lasch und die strafen mau sind....

von den mangelnden mautgebühren ganz abgesehen...:(

 

sorry, das musste mal raus ;)

Je nach Reifengröße kann es da auch noch etwas Toleranz geben. Wenn ich das mit diesen Warntafeln mit Geschwindigkeitsanzeige vergleiche müßte meiner bei 60km/h gut 10km/h zu viel anzeigen...

OT: bei den Sachen die ich bekomme kann ich 90% abwehren weil das Foto nix taugt- selbst wenn das Foto gut ist, schreibe ich zurück: "Sehr gern wäre ich Ihnen bei der Ermittlung des Fahrers behilflich. Ich kann auf Grund der schlechten Qualität des von Ihnen zugesandten Lichtbildes jedoch keine potentiell in Frage kommende Person identifizieren." So lange DU nicht als Fahrer identifiziert wirst bist du lediglich Zeuge. Kosten können dem Halter nur im ruhenden Verkehr (Falschparken) berechnet werden- und dann auch nur für erfolglosen Ermittlungsversuch des verantwortlichen Fahrers.

Wie gesagt, bei mir klappts fast immer- ich hatte bisher nur einmal Besuch zwecks Bildabgleich. Ein Fahrtenbuch wurde mir noch nie angedroht....

am 6. Mai 2011 um 7:32

Bei meinen 19ern geht der Tacho laut BC Testmodus bei 50 auch schon 4 km/h vor. Nach oben wird stetig a bissel mehr. Gibt schlimmeres...

Das mit dem "Voreilen" des Tachos ist uebrigens in der EU in allen Laendern zwingend vorgeschrieben / nur dann gibts eine KBA-Zulassung etc....

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