Tachotausch Km Stand bei Motortausch, wie ist die Rechtslage?
Hallo zusammen,
mein Fahrzeug bekommt einen neuen Motor mit deutlich weniger Laufleistung, dazu wird auch der Tacho getauscht, da höhere Endgeschwindigkeit, muss also für den TÜV gemacht werden.
Nun die Frage: Muss ich den neuen Tacho auf den alten KM Stand einstellen oder muss/darf er auf den KM Stand des neuen Motors eingestellt werden?
Ich möchte bei einem Verkauf auf keinen Fall Betrug vorgeworfen bekommen. Wie gehe ich also vor?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Ich verstehe Dich recht gut und nach meiner Auffassung steht Deiner Absicht nichts entgegen- solange der Umbau auch entsprechend dokumentiert wird.
Persönlich sehe ich das aber so: selbst wenn alle möglichen (Verschleiß-)Teile getauscht wurden, hat die gesamte Karosse nun mal eine bestimmte Kilometerleistung hinter sich. Wenn ich alle 100.000 Kilometer Bremse und Querlenker tausche, habe ich zwar etwas gegen den Verschleiß getan, doch Kotflügel, Sitze, Lüfter, Elektrik oder sonst noch was sind ja nicht neuer geworden.
Für mich fehlt dann bei unterschiedlichen Kilometerständen eine gewisse Authentizität und das Fahrzeug wirkt für mich eher "zusammengeschustert", also deutlich wertmindernd. Und ich würde unterschreiben, dass das viele so sehen.
49 Antworten
Nein, der Gesetzestext ist überhaupt nicht eindeutig.
Zitat: "die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist"
Hier wird klar der original Tacho benannt. Wir reden aber von einem Tauschtacho, der ja entsprechend gar nicht manipulier wird.
Der Gesetzestext ist einfach zu allgemein gehalten.
Ein reines Verständnisproblem. Durch Entfernung des alten und den Einbau eines neuen Tachos wird das im Fahrzeug angezeigte ERGEBNIS der Wegstreckenzählung verändert, wenn da nicht der Stand vom alten Tacho übertragen wird.
Genau ist das Problem, das zunächst jede Tacho-Reparatur unmöglich gemacht hat. Deswegen gibt es ja das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem ganz klar steht: "Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels."
Damit ist eben der eigene private Bereich nicht Ziel dieses Gesetzes.
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Wie meinst Du, das von Dir formulierte Ziel erreichen zu können, wenn es privat erlaubt wäre? Zu bedenken ist, dass auch der Gebrauchtwagenhändler die Fahrzeuge ankauft. Lässt man private Veränderungen zu, kann man das menschliche Problem des Vergessens nicht schönlächeln können. Um das "Ziel" zu erreichen muss es generell verboten sein, eine andere als die zutreffende Laufleistung im Fahrzeug anzuzeigen.
So, ich habe jetzt lange mit einem Anwalt telefoniert, dank Verkehrsrechtsschutz bekommt man ja auch Rechtsauskunft. So sieht es aus:
- Übernehme ich nur den Tacho, ohne den Motor zu wechseln ist die Veränderung des Tachostandes strafbar. Natürlich erst bei einem evtl. Verkauf.
- Übernehme ich den Tacho und Motor als Einheit geht der Gesetzgeber davon aus, dass hier die original Laufleistung des Spendermotors als Einheit nachgewiesen werden soll. In dem Fall ist es nicht strafbar, trotzdem sollte dokumentiert werden um bei einem Verkauf auch die Laufleistung der Karosse nachzuweisen.
Zusatzinfo: Gesetzlich dient der Tacho weniger dem Nachweis der Laufleistung der Karosse sondern mehr Nachweis der Laufleistung des Motors.
Wenn Du mutig bist, dass glaubst Du das weil es das ist, was Du hören wolltest. Die in sich fehlende Schlüssigkeit der Auskunft musst Du dann aber ausblenden.
Wie kommst du darauf, dass es etwas gibt was ich hören will?
Ich will einfach nur rechtssicher handeln. Die Ausgangsfrage war ja:
- Tausche ich den Tacho, darf ich den KM Stand des Spendermotors behalten?
- Tausche ich den Tacho, darf ich den KM Stand auf den Km Stand der Empfänderkarrosse anpassen? (Wäre auch eine Manipulation)
Mehr machen als den Anwalt befragen, kann ich da auch nicht. Hätte er gesagt "Ja, Sie dürfen den alten Tacho manipulieren und auf den KM Stand der Karosse anpassen, aber nicht den alten KM Stand beibehalten"
Hätte ich das auch so hingenommen.
Wobei man einer anwaltlichen Auskunft durchaus mehr Glauben schenken kann als einer ungeprüften Aussage (vulgo persönlichen Meinung) irgendeines Users aus irgendeinem Forum.
Ja, wobei ich da auch empfehle selbst einen Anwalt anzurufen, gerade wenn es um rechtskritische Dinge geht. Wir neigen ja immer dazu zu sagen "Aber so ist doch logisch". Logisch ist noch lange nicht rechtssicher.
Den Inhalt des Telefonats wirst Du im Zweifel nicht beweisen können, falls Du mit dem Vorhaben einmal in Schwierigkeiten kommen solltest. Das gilt es vordergründig zu bedenken und es macht auf mich den Eindruck, dass dieser Aspekt in deinen Überlegungen fehlt.
In deinen Ausführungen sehe ich, dass Du lieber die geringere Laufleistung des ATM auf dem Tacho hättest. Das kann ich auch ein wenig verstehen.
Ein Rechtsanwalt ist berufsrechtlich verpflichtet, dem Mandanten den sichersten Weg anzuraten und auf Risiken hinzuweisen. Dazu hat er die relevanten Ansichten aus Literatur und Rechtsprechung anzusprechen und dem Mandanten eine Entscheidungshilfe zu bieten. Das ist in einer telefonischen Erstberatung grundsätzlich nicht möglich. Die RS-Versicherung bietet kostenfrei nicht einmal dieses an, sondern ein erstes Informationsgespräch mit einem Vertragsanwalt.
Wenn Du Dich aus dem kurzen Telefonat umfassend informiert und über Risiken belehrt fühlst, eine eigene Entscheidung in die eine oder andere Richtung zu treffen ... da würde ich ein Fragezeichen dranmachen wollen.
Der sichere Weg ist hier grundsätzlich die Angleichung des "neuen" Tachos auf den Stand des alten und dies zu dokumentieren.
Ob ein user wohl vom Fach sei oder nicht und ob eine geäußerte Meinung überzeugt oder nicht, das muss jeder für sich selbst entscheiden. 😉
- Das Telefonat kann ich aber beweisen, es wurde ja eine Akte angelegt, die Beratung ist ja auch nicht günstig, wird aber von der Rechtsschutz übernommen.
Es müsste ja eh erstmal folgender Fall eintreten:
Wagen wird mit KM Stand des Motors verkauft, Dokumentation des KM Stand des Tauschmotors und der Karosse wird übergeben, Käufer reicht dennoch Klage ein. In dem Fall müsste erstmal das Gericht der Ansicht sein, dass mein Anwalt falsch lag und auch der Tachostand hätte auf den der Karosse hätte manipuliert werden müssen. Dann muss mir eine betrügerische Absicht nachgewiesen werden. Welche durch die Nachweise, den Kaufvertrag, diesen Foreneintrag und die Akte beim Anwalt ausgeschlossen wird.
- Generell finde ich es angenehmer den KM Stand des Motors zu kenne. Ich möchte aber in erster Linie das machen was das Gesetz verlang. Deshalb betreibe ich ja die Mühe hier. Der Anwalt sagte, Tacho und Motor sind als Einheit anzusehen. In dem Fall wäre auch die Angleichung des Tauschtachos auf den KM Stand der Karosse kritisch zu betrachten. Selbst wenn es offensichtlich harmlos klingt. Eine Manipulation des Tachos findet nur dann nicht statt, wenn ich ihn zusammen mit dem Motor des Tauschfahrzeuges übernehme.
- Die Rechtsschutzversicherng bietet ein Informationsgespräch mit einem Anwalt an ja, kostenfrei ist das für mich. Abgerechnet wird das aber dennoch, der Anwalt gehört nicht zur Rechtsschutz.
Eine Vermutung noch meinerseits: Die Rechtslage ist nicht klar definiert, das Gesetz bewusst schwamming gehalten. Im Falle eines Rechtsstreit würde der Knackpunkt "Betrügerische" Absicht sein.
Die Vertrags- und Abrechnungspraxis ist mir bekannt. Bei der RS wird nur ein kurzer Vermerk mit Schadens-Nr. angelegt. Das Telefonat wird mit einer kleinen Pauschale zwischen RS und Anwalt abgerechnet. Da ist jeder weitere Dokumentationsaufwand unbezahlte Mühe und findet also nicht statt.
Der Sinn der Regelung ist es, die Manipulation zu verhindern. Das geht effektiv nur dann, wenn die Laufleistung des Fahrzeugs auf dem Tacho steht. Deshalb ist die Manipulation ausdrücklich und "glasklar" verboten. Manipulation ist eine Differenz zwischen der wahren Laufleistung und der angezeigten solchen. Ein ATM oder ein ATG sind im Gebrauchtwagenhandel werterhöhende Fakten. Die gibt jeder freiwillig an. Eine höhere Laufleistung eher nicht. Die hängt aber am Rest des Fahrzeugs und vergessen kann man sowas auch ohne Betrugsabsicht.
. . . "Aktenzeichen km-Stand ungelöst" . . . "Tachofahnder auf heißer Spur" . . . "Fahrzeugschein, Führerschein und km-Stand bitte" . . . und dann ist der (ältere) km-Zähler vielleicht nur 5-stellig, ja was dann ?
Stellt euch vor, meiner wär nur 5-Stellig . . . wär dann schon zum 6. Mal genullt . . . ich säß' bestimmt schon im Knast als Mehrfachtäter/Wiederholungstäter (zumindest mehrfach Anschläge auf den Geldbeutel des potentiellen Käufers geplant) :
https://www.motor-talk.de/.../600-000-km-i208864821.html
Also mir ist mein Fahrzeug-(Karosserie) km-Stand erstmal wichtiger als der von Teilen/Aggregaten, die man jederzeit tauschen kann/könnte. Und wenn ich den jeden Neujahrsmorgen auf 0 dreh, dann ist das doch mein Privatvergnügen ! Nur beim Verkauf sollt' man eben ehrlich sein . . . aber manche haben da halt plötzlich Erinnerungslücken . . .
Und wenn man "nur" das Getriebe wechselt ? Kombiinstrument vom Getriebespender einbauen ?
Und beim Motortausch dann 2. Instrument noch mit dazu ? Oder z.B. beim Lagerschalentausch = Motor "verjüngen" auch gleich entsprechend den "Motor-Tacho" bissl mit "verjüngen" ?
Und was macht das Spenderauto dann ? Fährt ohne Tacho ?
Und so'n Spenderauto kann auch nur 1x den Tacho mitspenden ;-)
Und nach HA-Tausch (samt Beweisinstrument) wird's dann langsam voll im Bereich Armaturenbrett . . . plus Mehrverbrauch, weil 3 Tachowellen angetrieben werden müssen . . . (zur Verdeutlichung mal alles bewußt übertrieben jetzt) ;-)
Ist so wie mit "Napoleon's Original-Bier-Krug" :
. . . ok, einmal mußten wir den kaputten Deckel ersetzen, aber es ist der original-Krug ! . . . andermal mußten wir dann den zerbrochenen Krug ersetzen . . . aber eigentlich ist es schon Napoleon's original-Krug ! ;-)
Der "Tacho-§" ist wieder so ein Gesetz/Paragraph der Marke "gut gemeint, aber schlecht gemacht".
Kommt mir vor wie bei der Winterreifenpflicht/-Verordnung : Pflicht ja . . . ---> aber was genau ist eigentlich ein Winterreifen ?
(ok, wurde jetzt 10 Jahre später nachgebessert . . . aber so sind sie eben, die Schreiberlinge von solchen Texten. Oft bissl realitätsfern, wenig Praxisbezug.)
Es darf übrigens auch keiner (ohne spezielle Ausbildung) am Airbag rumschrauben . . . usw. usw.
Zitat:
@birscherl schrieb am 26. April 2018 um 10:25:23 Uhr:
Damit ist eben der eigene private Bereich nicht Ziel dieses Gesetzes.
Was das "Ziel eines Gesetzes" ist, interessiert allerdings vor Gericht exakt niemanden. Nicht im Geringsten. Dort zählt einzig und allein, was im Gesetz tatsächlich drinsteht, und wie das Gericht dies auf den konkreten Fall anwendet. Wo das aus dem Text nicht ausreichend genau hervorgeht, erbarbeiten sich die Juristen ein kollektives Standard-Verständnis in Form von Standardwerken namens "Kommentar zum ...-Gesetz" (das sind die dicken roten Schinken, die auf keinem Fernsehbild eines Richtertischs fehlen dürfen), und drängen nötigstenfalls über ihre Standesvertretung den Gesetzgeber dazu, sich klarer auszudrücken.
Und auch ein Urteil des Verfassungsgerichts ändert an dieser Sachlage zunächst mal gar nichts. Das wird normalerweise nur dem Gesetzgeber aufgefordert haben, das betreffende Gesetz verfassungskonform zu überarbeiten. So lange das allerdings nicht passiert ist, oder mindestens die vom BVerfG gesetzte Frist verstrichen ist, bricht auch so ein Spruch des BVerfG nicht einfach so geltendes Recht.