Tachotausch Km Stand bei Motortausch, wie ist die Rechtslage?
Hallo zusammen,
mein Fahrzeug bekommt einen neuen Motor mit deutlich weniger Laufleistung, dazu wird auch der Tacho getauscht, da höhere Endgeschwindigkeit, muss also für den TÜV gemacht werden.
Nun die Frage: Muss ich den neuen Tacho auf den alten KM Stand einstellen oder muss/darf er auf den KM Stand des neuen Motors eingestellt werden?
Ich möchte bei einem Verkauf auf keinen Fall Betrug vorgeworfen bekommen. Wie gehe ich also vor?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Ich verstehe Dich recht gut und nach meiner Auffassung steht Deiner Absicht nichts entgegen- solange der Umbau auch entsprechend dokumentiert wird.
Persönlich sehe ich das aber so: selbst wenn alle möglichen (Verschleiß-)Teile getauscht wurden, hat die gesamte Karosse nun mal eine bestimmte Kilometerleistung hinter sich. Wenn ich alle 100.000 Kilometer Bremse und Querlenker tausche, habe ich zwar etwas gegen den Verschleiß getan, doch Kotflügel, Sitze, Lüfter, Elektrik oder sonst noch was sind ja nicht neuer geworden.
Für mich fehlt dann bei unterschiedlichen Kilometerständen eine gewisse Authentizität und das Fahrzeug wirkt für mich eher "zusammengeschustert", also deutlich wertmindernd. Und ich würde unterschreiben, dass das viele so sehen.
49 Antworten
Wie schon gesagt: Nein, muss er nicht. Es ist dein Auto und dein Kilometerzähler, der kann also anzeigen, was er will. Nur muss beim Verkauf die wahre Laufleistung angegeben werden, sonst ist’s nach § 263 StGB Betrug.
Den Tachostand eines bestehenden Tachos dürftest du nicht korrigieren (§ 22b Straßenverkehrsgesetz (StVG)), wobei auch hier – ohne den Verkauf – das "Ziel […], die Messdaten zu verfälschen" nicht erfüllt ist. Da streiten die Gelehrten noch ein wenig.
Warum schreibst du nicht z.B. den jetzigen km- Stand und ab km- Stand ...... einen neuen Motor eingebaut.
Das als Anlage ins Serviceheft, natürlich mit Nachweis ( Rechnung des neuen Motors mit Kaufdatum ) .
Zitat:
@birscherl schrieb am 25. April 2018 um 16:47:18 Uhr:
Wie schon gesagt: Nein, muss er nicht. Es ist dein Auto und dein Kilometerzähler, der kann also anzeigen, was er will. Nur muss beim Verkauf die wahre Laufleistung angegeben werden, sonst ist’s nach § 263 StGB Betrug.
...
Bei einem Verkauf muß ich überhaupt keine Laufleistung angeben. Um den Tatbestand des Betruges zu entkräften sollte es ausreichend sein den Käufer darauf hinzuweisen, dass der Kilometerstand, welchen der Kilometerzähler anzeigt nicht der Laufleistung entspricht (zu Nachweiszwecken selbstverständlich auch schriftlich in diesem Formular in dem man die Formalitäten & Konditionen des Kaufvertrages niederschreibt).
"Angezeigter Kilometerstand entspricht nicht der Laufleistung. Tatsächliche Laufleistung unbekannt / nicht mehr nachvollziehbar" sollte vollkommen ausreichend sein.
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Richtig, die wahre Laufleistung kann auch „unbekannt“ lauten. Wichtig ist, dass der Hinweis erfolgt, dass der angezeigte nicht der wahre Kilometerstand ist.
Tachostand ist egal, sogar wenn du die Kiste ohne Ki verscherbelst, interresiert das keinen, wenn die Laufleistung der Karosse nachvollziehbar ist.
Beim Verkauf muss die Laufleistung der Karosserie nachvollziehbar sein, ob mit Papierkram oder ehrlichem Tachostand im KI.
Aber jetzt mal ne Runde OT:
Das Dingens hats echt so zum kaufen gegeben? Schaut aus als würde ein Pottwahl versuchen nen F-Astra zu beglücken.
Wer war der Verursacher? Aber nen Rarität ist sowas.
Und wieso sollte der kein H Bekommen? Nur weil der Te das Fahrzeug Restauriert hat?
Oder wegem dem anderen Motor? Alles was es zum Zeitpunkzt des Kaufes +/- 10 Jahre zu kaufen gegeben hat ist erlaubt beim H.
Aber wieso neuer Tacho? Darf der Waalunfall überhaupt schneller wie 80 km/h fahren?
Zitat:
@frestyle schrieb am 25. April 2018 um 20:51:27 Uhr:
...
Das Dingens hats echt so zum kaufen gegeben?
...
Das ist nicht 1 Fahrzeug sondern der Camper -also Dein sog. Pottwal- kann abgekuppelt werden, dann hat man einen normalen PKW.
Soweit ich weiß gabs diesen Anbau-Camper auch vorher schon für den Kadett - siehe hier (klick) - und auch für aktuellere Astras, siehe Photo 1 (klick), Photo 2 (klick)... kurz vor oder nach der "Beglückung" ggg ***SCNR*** 😁
Gebaut werden die Dinger von der Fa. Fahrzeugbau HEKU... nennt sich Heku Car-Camp.
*cool
kostet aber wadscheis soviel wie ne kleine Wohnung in München.
Ich hätte noch nen G-Astra in der Scheune, welcher verstaubt, das wäre aber was, wo mich die Lust am basteln packen würde.
Man sieht zuwenig Pottwaale die nen Opel beglücken wollen 😁
z.B. bei mobile Heku Car-Camp für schlappe 5.555 € oder noch einer für 22.500,- €...
https://suchen.mobile.de/.../details.html?...
https://suchen.mobile.de/.../details.html?...
@frestyle Gast356 hat ja schon fast alles gesagt. Von der Zulassung her zählt das Gespann als normaler PKW, Wohneinheit und Astra haben das selbe Kennzeichen, hat als solcher auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Je nach Motorisierung ist im Schein bis zu 150kmh eingetragen. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass er sich sehr sicher und stabil auch bei hohen Geschwindigkeiten fährt.
Das anpassen eines Tauschtachos auf den vorherigen KM Stand ist erlaubt. Das wars dann auch.
Da ist alles wunderschön zusammengefasst:
http://www.tacho-km.de/inhalt/147/rechtslage-tachojustierung.aspx
Also ein 000en des KM Zählers bei einer Restauration, oder weil jemand den Motor überholt hat, oder weil jemand eine andere Zahl auf dem Tacho haben will, ist seit langem Verboten.
Der Blödsinn von wegen "mit meinem Eigentum kann ich machen was ich will" ist wie du dem Link incl. Urteilen entnehmen kannst, falsch.
Du darfst ja auf deinem Waldgrundstück auch kein Haus bauen, nur weil es dein Grundstück ist, oder dein Haus in ner Wohnsiedlung ohne Abrissgenehmigung einfach abreißen. Auch wenn du Eigentümer von Feuerwerk bist, darfst du dass nur an Silvester abfackeln, oder mit Sondergenehmigung... An deinem Tacho darfst du auch nicht mehr drehen....
Guter Link, das bestätigt dann meine Anfangsvermutung. Ich muss also den neuen Tacho, aus dem alten Fahrzeug an den original KM Stand des tatsächlichen Fahrzeugs anpassen.
Danke dir!
Wie du ebenfalls deinem link entnehmen kannst: "Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels." Damit ist der Umgang im rein privaten Bereich, ohne das Fahrzeug verkaufen zu wollen, also berhaupt nicht betroffen und auch vom Gesetzgeber nicht angesprochen. Und genau darum streiten sich ja Gelehrten noch fleißig. Deine Aussage "Der Blödsinn von wegen "mit meinem Eigentum kann ich machen was ich will" ist wie du dem Link incl. Urteilen entnehmen kannst, falsch." ist damit ebenso falsch.
@birscherl
In dem Link wird aber auch gesagt, dass der neue Tachostand nur noch an den original KM Stand angepasst wird.
Selbst wenn ich es für mich privat mache, habe ich doch beim Verkauf das Problem, selbst wenn ich Nachweise beilege.
Ich hab mir jetzt mal den original Gesetzestext rausgesucht:
§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2.
die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3.
eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
Daraus wird man aber auch nicht wirklich schlauer.
Zitat:
§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
Ist doch ganz einfach, oder?
Da steht nix von "erst wenn das Auto verkauft wird" oder "gilt nicht für Privatleute..."
Zitat:
Damit ist der Umgang im rein privaten Bereich, ohne das Fahrzeug verkaufen zu wollen, also berhaupt nicht betroffen
Wie kommst du auf die Idee? Im Gesetzestext steht doch klar drin, dass es verboten ist.