Tachomanopilation

Audi A8 D3/4E

Guten Tag an alle Leser

Gestern wurde zufällig ein vermutlichen Kilometerstand Betrug festgestellt…

Im Februar gekauft mit 204000 KM mit der Klausel im Kaufvertrag: „gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle. Da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Korrosionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Statthaftigkeit und die TUV-
Zulassung irgendwelcher Zubehörteile oder Fahrzeugveränderungen.

Nun nach einem erneuten Defekt sollte das Fahrzeug verkauft werden für ein lächerlichen Preis. Dabei kam raus, dass das Fahrzeug wohl doch einen Unfallschaden erlitten hat im Jahre 2015/11 der bei 192500 KM aufgenommen wurde, was für mich sehr unplausibel klingt.

An Abnutzungen im Fahrzeug ist wenig feststellbar, da vermutlich die Sitze Neu lackiert wurden und ein neues Lenkrad verbaut wurde (Vermutung !)

Motor: 4.2L Quattro BFM

Das Serviceheft wurde bis 2016 mit 162000 KM geführt.

Wie sieht das ganze rechtlich aus mit dieser „Gewährleistung ausschließenden Klausel“ ?

Kann ich den Kilometerstand noch irgendwie genau herausfinden ?

Wie gut stehen meine Chance vom Kaufvertrag zurückzutreten wegen der Kilometer Laufleistung und wegen dem Unfallschaden der nicht im Kaufvertrag erwähnt wurde.

Hoffe mir kann hier jemand helfen, sodass ich mein geld wieder sehe 🙂

11 Antworten

Wer mit so einem kaufvertrag kauft sollte sich des verlustes bewusst sein. Auto ist dann sicher von 2007 oder so. Da sollte dir alles bewusst sein

Fahrzeugzuweisung und Überschrift angepasst

Meiner Meinung nach wurden speziell diese zwei Fälle explizit ausgeschlossen. Wenn das rechtswirksam ist, ist die Kohle wohl futsch. Über welchen Betrag reden wir denn hier überhaupt? Und wer war Verkäufer? Händler oder privat?

Interessant wäre, ob derartige Vertragsbestandteile überhaupt belastbar sind. Aber da kann sicher jemand mehr sagen, der Ahnung davon hat.

Wenn der Verkäufer schin explizit darauf hinweist, dass der km-Stand nicht garantiert wird, dann hätten die Alarmglocken läuten müssen und man hätte fragen müssen.
Auf die Unfallfreiheit trifft das auch zu.

Da sehe ich ganz wenig Chance irgendwie was machen zu können.

Interessant wäre nur, ob der Unfall im Besitzzeitraum des Verkäufers stattfand... das wäre ein ganz kleiner Hebel; aber da muss sich ein Anwalt drum kümmern.

Abnutzung: Bei meinem S8 sahen die Sitze nach 360.000km und 14 Jahren noch sehr gut aus. Da hat Audi einfach sehr gutes Leder verbaut, was sehr lange hält.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 14. Dezember 2023 um 07:28:10 Uhr:


Wenn der Verkäufer schin explizit darauf hinweist, dass der km-Stand nicht garantiert wird, dann hätten die Alarmglocken läuten müssen und man hätte fragen müssen.
Auf die Unfallfreiheit trifft das auch zu.

Da sehe ich ganz wenig Chance irgendwie was machen zu können.

Interessant wäre nur, ob der Unfall im Besitzzeitraum des Verkäufers stattfand... das wäre ein ganz kleiner Hebel; aber da muss sich ein Anwalt drum kümmern.

Abnutzung: Bei meinem S8 sahen die Sitze nach 360.000km und 14 Jahren noch sehr gut aus. Da hat Audi einfach sehr gutes Leder verbaut, was sehr lange hält.

Aber meines Wissens nach kann man doch die Gewährleistung auf nicht ausschließen nur die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzen ? Aber so wie ich nun raus lese macht es mehr Sinn das Fahrzeug zu verkaufen so wie es ist da der Anwalt natürlich auch was kosten würde.

Zitat:

@micha204 schrieb am 13. Dezember 2023 um 16:47:49 Uhr:


Meiner Meinung nach wurden speziell diese zwei Fälle explizit ausgeschlossen. Wenn das rechtswirksam ist, ist die Kohle wohl futsch. Über welchen Betrag reden wir denn hier überhaupt? Und wer war Verkäufer? Händler oder privat?

Interessant wäre, ob derartige Vertragsbestandteile überhaupt belastbar sind. Aber da kann sicher jemand mehr sagen, der Ahnung davon hat.

Reden über ein Betrag von circa 7000€. Nun wurden auch schon 6000€ in Reparaturen gesetzt die vermutlich auch durch die hohe Laufleistung kommen.

Verkauft wurde das Fahrzeug von einem Händler, jedoch weis keiner ob der Vertrag überhaupt rechtskräftig ist.

Wenn er nicht im Kundenauftrag verkauft hat, kann er nichts ausschließen…

Und wieso weiß keiner ob der Vertrag rechtskräftig ist? Rechtsschutz vorhanden? Ansonsten für ein paar Euro Erstberatung in Anspruch nehmen

Das alte Ding kam von einem Händler? Aua; welcher seriöse Händler verkauft so eine alte Möhre in seinem Namen...

Mit gutem Anwalt wäre da vielleicht was zu machen, da der Vertrag tatsächlich unwirksam sein könnte. Aber da hilft dann nur eine Rechtsschutzversicherung oder Anwalt auf eigene Rechnung.

Ich verstehe nicht, bevor man so einen Kaufvertrag unterschreibt liest man diesen nicht durch?
Wenn schon alle Reparaturen und Gewährleistungen abgelehnt werden, warum läßt man für ein paar € den Wagen nicht Begutachten?

Ok, 7000 ist schon eine Hausnummer. Ich war jetzt von max 1500 oder so ausgegangen.
Also, mal abgesehen von der wirklich berechtigten Frage, wer SO EINEN Vertrag überhaupt unterschreibt (das wirst Du Dir jetzt wohl noch öfter hier anhören müssen), gibt es halt jetzt nur die Möglichkeit, in den sauren Apfel zu beißen und es als Lehrgeld abzuhaken.

Der Verkäufer hat Dir nichts, aber auch wirklich GAR NICHTS zugesichert. Im Gegenteil: er hat sogar explizit darauf hingewiesen, dass er weder einen Vorschaden, noch einen getürkten Kilometerstand ausschließt.

Die Händlergewährleistung kann er zwar trotzdem nicht ausschließen (so ER denn der Verkäufer war), aber, wie oben schon geschrieben: da muss ein Fachmann sein Urteil mal abgeben.

Sollte allerdings ER der sein, der den km-Stand gedreht hat, dann sieht die Lage schon anders aus.

Hilfreich wären zwei Dinge:
1) eine Erklärung, WARUM Du das Auto trotz dieser Bedingungen gekauft hast. Möglicherweise stand ja etwas ganz anderes im Vordergrund (Teileträger etc...)

2) mal den Vertrag hier hochladen (persönliche Daten schwärzen)

Abschließend noch ein Tip:
Eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt kostet nur ein paar Kröten. Er wird sich den Vertrag anschauen und Dir dann sagen, ob das ganze überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, oder von vorneherein zum scheitern verurteilt ist. Und er wird Dir auch die weiteren Kosten und die Vorgehensweise erklären, wenn es denn weiter gehen soll.

Die Rechnung zahlt am Ende der, der den Prozess verliert...

Mein Gerichtsverfahren dauert mittlerweile schon 3j im jänner 2024 fängt das 4 Jahr an!

Mittlerweile belaufen sich die Kosten bei mir: Gerichtskosten kann ich noch nicht sagen, Anwaltskosten bei ungefähr 10tsd Euro und das Gutachten 4000tsd Euro! Gerichtskosten schätze ich nochmals 5000tsd Euro.

Ich verweise auf das Thema CARLY oder VCDS

insgesamt kostet mich der Audi bis jetzt mit Kaufpreis einbezogen 25tsd Euro ohne Teile oder Arbeitszeit! Mit dem dazu über 30tsd Euro!

Gottseidank übernimmt das alles die Rechtsschutzversicherung!

Aber bei dir schaut der Fall ja gaaaanz anders aus....mir wurde ein Auto mit gültigen TÜV verkauft dass eigentlich ne Schrottkarre ist von einem Deutschen Händler!

Verkaufen kann ich das Auto nicht - den solange der Prozess läuft darfst du das Auto nicht verkaufen - auch nicht abmelden! Sprich die Nebenkosten kommen auch noch dazu!

Das deutsche Recht oder Vorgehensweise wurde in diesem Verfahren vom Gericht aufgehoben sodass das Österreichische Recht greift und da sieht es auch anders aus!