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Tachograf im 3,5-to-Sprinter: Nutzungszwang?
Hallo an dieses ehrenwerte Forum,
trotz eifrigen Quälens der Suchfunktion bin ich mir unsicher, daher die Frage:
Ich möchte einen gebrauchten Sprinter 313 CDi Kastenwagen erwerben für eigengewerbliche Zwecke (Hausverwaltung). Ein gutes Angebot habe ich auch, der Wagen hat ein zGG von 3.500 kg, eine Anhängerkupplung und deswegen einen EG-Tachografen (für 1 Tag / 2 Fahrer, orig. MB-Ausstattung) drin. Dieses harmlos aussehende Kästchen macht mir jetzt Sorgen:
1) Muss ich als Halter eine Fahrerkarte für dieses Ding haben?
2) Muss der Tachograf immer benutzt werden oder nur, wenn ich alle Jubeljahre mit einem (geliehenen) Anhänger fahre? Denn zu 99,8% wird der Wagen solo bewegt.
Für Aufklärung danke ich und wünsche allen hier einen guten Rutsch in ein gesundes 2009!
Freundliche Grüße Thomas
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16 Antworten
Hallo
Ich hoffe ja das ich nicht auch unter die aufzeichnungspflicht falle.
Ich hab ein kleingewerbe (Hundzucht). Und um mit meinen Hunden zu Austellungen zu fahren nen 3,49t transit und noch einen Hundeanhänger 1,4t.
Tachograph ist keiner drin, braucht man bei uns nicht, in der klasse.
Betrifft mich da die Aufzeichnungspflicht, oder gar das Sonntagsfahrverbot in Deutschland? Ausstellungen sind ja immer Sonntags.
Gruss
Alex
Eigentlich wurde schon alles genauestens erklärt:
Sobald eine gewerbliche Fahrt durchgeführt wird mit einem zu einem Transport geeigneten Fahrzeug mit über 2,8t zzG ist man aufzeichnungspflichtig - ausgenommen die Handwerkerregelung (und sonstige speziellen Ausnahmefälle, nachzulesen hier auf S. 10f) - und nachweispflichtig über die Tätigkeiten der vergangenen 28 Tage (dafür gibt´s Vordrucke).
Über 3,5t zzG ist der Einbau eines Kontrollgeräts verbindlich.
Sobald ein Kotrollgerät verbaut ist (z.B. über 2,8t zzG), ist dieses bei derartigen gewerblichen Fahrten auch zu benutzen (selbst ohne Anhänger!).
Nachzulesen ist dies alles im oben angezeigten Link.
Sonntagsfahrverbot ist eine ganz andere "Baustelle" - hat mit gewerblich oder privat bzw. mit der Aufzeichnungspflicht überhaupt nichts zu tun! - und betrifft nur Lkw!
Sonntagsfahrverbot betrifft alle Lkw ab 7,5t sowie auch jeden leichteren Lkw, der einen Anhänger mitzieht - unabhängig von der Tonnage des ziehenden Lkw! So darf z.B. ein Renault R4 (bzw. heutzutage z.B. ein Kangoo) mit Lkw-Zulassung auch keinen noch so leichten Anhänger mitziehen.
Desweiteren spielt es keine Rolle, ob die Aufzeichnungspflicht "täglich" besteht oder nur fallweise!
Grüsse, motorina.