Tacho ausbauen
Brauche Hilfe um meinen Taucho vom 3BG auszubauen. Muss das Lenkrad ab? Gib es irgendwo Bilder?
Danke im vorraus, Gruß
Heiko
Beste Antwort im Thema
Ist eigentlich garnicht so schwer, du brauchst noch nichtmal das Lenkrad abnehmen.
Als erstes die Batterie abklemmen!
Die untere Lenkradverkleidung abnehemen (2 Schrauben an der Seite beim Sicherungskasten und 2 Schrauben über dem kleinen Ablagefach).
Danach die obere Verkleidung der Lenksäule abmachen.
Dann den "Rahmen" um die Lenksäule entfernen (jeweils links und rechts eine Schraube) und dahinter die zwei Schrauben vom Tacho entfernen.
Jetzt nur noch die zwei Stecker auf der Rückseite des Tacho abmachen und du kannst den Tacho nach vorn rausdrücken.
Wenn du dabei das Lenkrad ganz raus ziehst und nach unten stellst, kannst du den Tacho rausnehmen.
Bild 1
Bild 2
Bild 3
23 Antworten
Jaja...Was hat ein Airbag mit Muntion zu tun...Es ist von Schusswaffen und Muntion die Rede.
Der "Sprengstoff" im Airbag ist so gering das er wohl kaum unter diesen Kram fällt.
Naja ist auch egal...ich sitz eh am kürzeren ende...also was solls....
Wie gesagt, ich glaube kaum das irgendwer nach diesem Gesetz verurteilt und bestraft werden würde, weil er nen Airbag ausgebaut hat.
Zitat:
Original geschrieben von Sp!derm@n
Hallo,
Zitat:
Original geschrieben von Sp!derm@n
bitte sehr (zitiert von einem Kollegen):Zitat:
Original geschrieben von Passat_Pilotin
Den Paragraphen würd ich gern sehen der mir das verbietet.
Zitat:
Original geschrieben von Sp!derm@n
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Siehe hier § 4 Abs.3 und 4
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang. Da hier im Forum aber nur Privatpersonen lt. Nutzungsbedingungen etwas anbieten dürfen, kann der gewerblche Background ausgeschlossen werden und somit ist auch dort keine Erlaubnis mehr gegeben.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Zitat:
Original geschrieben von Sp!derm@n
Meinst du nicht ernst oder ? 🙄 Wo werden hier den Leute eingeschüchtert??Zitat:
Original geschrieben von Passat_Pilotin
Grundlage nur um Leute einzuschüchtern muß doch auch nicht sein....Sp!derm@n
MT-Moderation
Das beinhaltet aber kein Verbot, wie man es ausbauen könnte.....🙄
Sollten also Ausbauhinweise gegeben werden (auch Bilder), so verstößt dies nicht gegen deinen zitierten Text.
Zitat:
Original geschrieben von Sp!derm@n
Hallo,Arbeiten am Airbag sind grundsätzlich nur mit spezieller Ausbildung erlaubt. Wer trotzdem am Airbag "arbeitet" macht sich [b9strafbar. Ich habe daher mal die Bilder aus dem letzten Post entfernt. Bitte in Zukunft keine Anleitungen mehr hier posten!
Gruß,
Sp!derm@n
MT-Moderation
leute ihr wisst doch ,das wenn hier auf MT das wort AIRBAG/(wie der AIRBAG ausgebaut wird) fällt
ist es so als wenn ihr eine rote fahne schwingt und haaalloooo ruft 🙂
in diesem sinne
Zitat:
Original geschrieben von Passat_Pilotin
Jaja...Was hat ein Airbag mit Muntion zu tun...Es ist von Schusswaffen und Muntion die Rede.
Les mal auf Seite 12 die linke Spalte 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von verfluchte axt
Das beinhaltet aber kein Verbot, wie man es ausbauen könnte.....🙄
Sollten also Ausbauhinweise gegeben werden (auch Bilder), so verstößt dies nicht gegen deinen zitierten Text.
Das stimmt. Aber M-T ist eine öffentliche Plattform und niemand kann wissen wer mit liest. Da Anleitungen/Bilder in den falschen Händen schlimme Folgen haben kann, dürfen wir Beiträge bzgl. diesem Thema
nichtstehen lassen.
Gruß,
Sp!derm@n
Zitat:
Original geschrieben von Sp!derm@n
Das stimmt. Aber M-T ist eine öffentliche Plattform und niemand kann wissen wer mit liest. Da Anleitungen/Bilder in den falschen Händen schlimme Folgen haben kann, dürfen wir Beiträge bzgl. diesem Thema nicht stehen lassen.Zitat:
Original geschrieben von verfluchte axt
Das beinhaltet aber kein Verbot, wie man es ausbauen könnte.....🙄
Sollten also Ausbauhinweise gegeben werden (auch Bilder), so verstößt dies nicht gegen deinen zitierten Text.Gruß,
Sp!derm@n
Nu hör aber auf. So viele Finger kann man nicht haben, um sich solch eine Aussage daraus zu saugen.....
Wo steht das (rechtlich)? Selbst die "Gute Fahrt" ( VW Zeitschrift ) bringt eine bebilderte Ausgabe vom Airbagausbau. Gut, es wird erwähnt, dass man dafür in die Wrkstatt soll, aber wenn ich eine entsprechende Anleitung erstelle, mit dem Hinweis "dududu das darf nur das geschulte Werkstattpersonal" was also spricht gegen eine Anleitung? Sei mir nicht böse, aber ich möcht halt gern einmal wissen, aus welchem Grund eine ANLEITUNG gelöscht wird. Das ist ja wie mit den Radarwarnmeldern. Kaufen konnte ich sie....benutzen ist aber verboten....
P.S.: Die Gute Fahrt ist auch eine öffentliche Plattform.....
Zitat:
Original geschrieben von verfluchte axt
Wo steht das (rechtlich)? Selbst die "Gute Fahrt" ( VW Zeitschrift ) bringt eine bebilderte Ausgabe vom Airbagausbau. Gut, es wird erwähnt, dass man dafür in die Wrkstatt soll, aber wenn ich eine entsprechende Anleitung erstelle, mit dem Hinweis "dududu das darf nur das geschulte Werkstattpersonal" was also spricht gegen eine Anleitung? Sei mir nicht böse, aber ich möcht halt gern einmal wissen, aus welchem Grund eine ANLEITUNG gelöscht wird. Das ist ja wie mit den Radarwarnmeldern. Kaufen konnte ich sie....benutzen ist aber verboten....
Moin🙂
Vollkommen egal in welchem Forum sowas geduldet wird, es verstösst gegen geltendes Recht und wird damit auf MT nicht geduldet!
Bleibt also beim Thema Tachoausbau, da ich ansonsten hier ein Schloss dranmache🙄
Gruss TAlFUN
MT Moderation
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Moin🙂Zitat:
Original geschrieben von verfluchte axt
Wo steht das (rechtlich)? Selbst die "Gute Fahrt" ( VW Zeitschrift ) bringt eine bebilderte Ausgabe vom Airbagausbau. Gut, es wird erwähnt, dass man dafür in die Wrkstatt soll, aber wenn ich eine entsprechende Anleitung erstelle, mit dem Hinweis "dududu das darf nur das geschulte Werkstattpersonal" was also spricht gegen eine Anleitung? Sei mir nicht böse, aber ich möcht halt gern einmal wissen, aus welchem Grund eine ANLEITUNG gelöscht wird. Das ist ja wie mit den Radarwarnmeldern. Kaufen konnte ich sie....benutzen ist aber verboten....
Vollkommen egal in welchem Forum sowas geduldet wird, es verstösst gegen geltendes Recht und wird damit auf MT nicht geduldet!Bleibt also beim Thema Tachoausbau, da ich ansonsten hier ein Schloss dranmache🙄
Gruss TAlFUN
MT Moderation
Eine Ausbauanleitung verstösst also gegen geltendes Recht? Na wers glaubt. Aber ich möchte dem TE keine Steine in den Weg legen und bin nun ruhig. Ich wäre an einer Klärung trotzdem interessiert. Über PN. Mal schauen, ob sich einer meldet...
Zitat:
Original geschrieben von verfluchte axt
Eine Ausbauanleitung verstösst also gegen geltendes Recht? Na wers glaubt. Aber ich möchte dem TE keine Steine in den Weg legen und bin nun ruhig. Ich wäre an einer Klärung trotzdem interessiert. Über PN. Mal schauen, ob sich einer meldet...
No Prob,
PN ist unterwegs😉
Gruss TAlFUN