T7 Leasing: Rückgabe bei anderem Händler?

VW T7 Multivan

Ich habe den T7 neu gelast.

Allerdings über ein Autohaus, welches über 400 KM von mir entfernt ist. Abholung war kein Problem.

Der Leasingvertrag ist direkt mit VW und im Vertrag steht "Die Rückgabe erfolgt beim ausliefernden Händler."

Ich habe vor, wieder einen Wagen im Anschluss zu leasen, allerdings bei einem VW Händler bei mir im Wohnort (ging jetzt aufgrund der Kurzfristigkeit nicht).

Ist es gänzlich ausgeschlossen, dass ich den Wagen beim VW Händler im Wohnort (nicht ausliefernder Händler) zurückgebe und einen neuen VW Wagen lease? Oder gibt es hier eine Möglichkeit? Muss der Händler der ausgeliefert hat nur zustimmen?

15 Antworten

Hier in .at hab' ich das schon gemacht früher. Ich denke die Abwicklung bedeutet Aufwand und der der was dran verdient hat sollte das machen. Also Dein Auslieferhändler. Der wird sich aber freuen wenn das Dein anderer Händler übernimmt. Heutzutage da Gebrauchtwagen ohnehin ein gesuchtes Gut sind wird die Bereitschaft diese "Bürde" auf sich zu nehmen wohl jeder Händler gerne machen.

Finanzielles macht eeh VW selbst mit denen kannst auch einmal über das Thema reden was meinen die?

Daher einfach beim Händler fragen, das ist wohl die Beste Quelle für solche Antworten
-AH-

Ich vermute es braucht die Zustimmung beider Händler. Momentan dürfte der ausliefernde Händler der betreuende Händler sein. Auf entsprechenden Antrag kann der bisherige Betrieb die Betreuung an den neuen Betrieb abgeben. Ich hatte das mit unserem Sharan. Da gibt es ein Formular, was der LN unterschreiben muss. Ich habe es im Anhang beigefügt. Für die jeweils Beteiligten Händler gibt es dann noch mal ein Extra Formular, was jeweils unterschrieben werden muss. … Der neue Händler ist dann auch für die Rücknahme der zuständige Händler.

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Zitat:

@Passatbaby82 schrieb am 1. Februar 2023 um 15:10:09 Uhr:


Ich vermute es braucht die Zustimmung beider Händler. Momentan dürfte der ausliefernde Händler der betreuende Händler sein. Auf entsprechenden Antrag kann der bisherige Betrieb die Betreuung an den neuen Betrieb abgeben. Ich hatte das mit unserem Sharan. Da gibt es ein Formular, was der LN unterschreiben muss. Ich habe es im Anhang beigefügt. Für die jeweils Beteiligten Händler gibt es dann noch mal ein Extra Formular, was jeweils unterschrieben werden muss. … Der neue Händler ist dann auch für die Rücknahme der zuständige Händler.

Das sieht ja klasse aus. Genau das würde mein "Problem" lösen. Das Leasing läuft ers seit letzter Woche, aber ich hätte gerne Klarheit.

Was wäre denn der erste Schritt?

Schon heute bei VW Leasing anrufen und nach diesem Formular fragen? Anschließend beide Händler kontaktieren und darum bitten und anschließend unterschreiben zu lassen?

Richtig vom Prozess?

Noch Tipps, die ich beachten muss?

Ich denke, im ersten Schritt musst du dich an den örtlichen Händler wenden, der die Betreuung übernehmen soll. Dieser sollte sich dann an den abgebenden Händler wenden und fragen, inwieweit dieser damit einverstanden ist. Sobald Einverständnis signalisiert wurde, wird er dir dann dieses Formular zur Unterschrift zuschicken und alles weitere selbst in die Wege leiten (war zumindest bei mir so). Dann ist noch die Abgabenachricht der Leasing-Gesellschaft abzuwarten… Das hat bei mir mehrere Wochen gedauert am Ende aber hat alles geklappt. Ich habe den Sharan dann beim „neuen“ Händler abgegeben (der ihn dann allerdings selbst aus dem Leasing raus gekauft und selber weiter verkauft hat. Insoweit konnten wir uns ein Gutachten oder ähnliche Zimperlichkeiten ersparen).

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Ok, klingt gut.

Ich werde zu 100% nicht beim aktuellen ausliefernden Händler einen Anschlussvertrag (Leasing) abschließen, aber beim örtlichen Händler.

Danke, ich versuche es die Tage mal, wenn die Restarbeiten abgeschlossen sind bei der Transaktion. :-)

Hast Du bei einem Leasingvertrag nicht eh das Recht das Fahrzeug zu einem vorher vereinbarten Preis zu übernehmen? Dann könntest Du das ja tun und den Wagen an Deinem neuen Händler oder sonst wen verkaufen. Wenn das gut läuft, kannst Du dabei vielleicht sogar Plus machen …

Bezieht sich der Fall auf Deutschland?

Ja klar.

Und auf die VW Leasing GmbH.

Da der liefernde Händler die Rücknahmeverpflichtung gegenüber der Bank eingegangen ist kann nur er entscheiden was am Ende mit dem Multivan passiert.

Labbes meint wohl eine 3Wege Finanzierung die mit Leasing nichts zu tun hat.

Oder „einfach“ in Abstimmung mit allen drei Parteien die Betreuung übertragen, wie weiter oben dargestellt.

Wenn sich der liefernde Händler und der der die Rücknahmeverpflichtung übernehmen will sich einigen geht es in seltenen Fällen auch den Rückgabeort zu ändern.

Ja, bin guter Dinge. Ich werde es jetzt die Tage versuchen.

Zitat:

@Capoduro schrieb am 1. Februar 2023 um 20:16:13 Uhr:


Labbes meint wohl eine 3Wege Finanzierung die mit Leasing nichts zu tun hat.

Nötig, meine ich nicht … 😛

Ich hab mehrere Kollegen die regelmäßig ihre privaten Fahrzeuge leasen und die Fahrzeuge aus den Leasingverträgen rauskaufen, um sie dann selber weiterzuverkaufen, wenn die Marktlage günstig ist. Das klappt sicher nicht immer, aber hat wohl oft genug funktioniert …

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