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T5 verkaufen wegen Ölverbrauch

VW T5 7H

Hallo zusammen,
mein T5
BJ: 2011
KM 83000
Modell Highline
Vollausstattung
179 PS
Zustand normale Gebrauchsspuren, für mich eigentlich top.
macht mir gerade Sorgen, Ich habe innerhalb 5000km 1L Öl verbraucht.
Ein befreundeter Kfz Meister meinte dass dies der beginnende Motor Tod sei der ja aus anderen Foren mehrfach bekannt ist.
Nun zu meinem Gewissenskonflikt
Stoße ich den T5 an einen Händler ab und hol mir nen T6?
Was ist der T5 noch wert?
Teile ich den Ölverbrauch mit, was ist er dann noch wert?
Motor ersetzen will ich auf jedenfall nicht.
Danke für eure Beiträge.

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19 Antworten

@Flohpapa: Die Frage nach deinen Gewissensbissen stellt sich nicht, es sei denn du möchtest das Risiko einer kriminellen Karriere eingehen. Ich gehe zunächst mal davon aus, dass du den Bus privat besitzt, nicht eine Firma oder so.
Du DARFST du es keinem Käufer verschweigen, denn es ist ein massiver und dir bekannter Mangel - für den haftest du auch, wenn du "gekauft wie gesehen" in den Vertrag schreibst. Zum Überarbeiter zu gehen würde ich auch keinesfalls empfehlen, da der Preis eines Original-Austauschmotors bei VW so niedrig ist, dass eine SINNVOLLE Überarbeitung an den Preis nicht ran reichen kann. Sinnvolle Überarbeitung ist ganz extrem aufwändig und deshalb werden häufig hier z.B. Angebote ohne neues AGR und ohne neuen DPF-Filter gezeigt - das ist dann reine Geldverschwendung. Die manchmal dazu angebotenen "Garantien" würde ich persönlich auch nicht ernst nehmen.
Und bei am Ende dann ungefähr gleichen Kosten würde ich dann doch lieber einen neuen Motor wählen -die ATM von VW sollen alle neu sein-, für den es echte Garantie gibt und dessen Zustand bis in die letzte Schraube eine viel längere Lebensdauer verspricht.
Wenn der Zustand des Chassis noch ordentlich ist, eher nicht verkaufen, sondern das Geld anlegen (ab ca. 6-7 T€), ärgern, und dann noch viele Jahre fahren. Der ATM scheint das Problem tatsächlich nicht mehr zu haben, wie man liest.
Ansonsten hilft nur ehrlich (!) verkaufen, oder in Zahlung geben, sowieso am besten an einen Händler, und dabei einen gewissen Abschlag hinnehmen. Der muss nicht zwangsläufig so dramatisch sein, wie man annehmen könnte, die Händler sind ja mitunter auch kreativ im Umgang mit solchen Dingen. Sie sind dann aber auch selbst verantwortlich, also ist das nicht dein Problem.
PS: Kulanz gibt VW nur bei lückenlos gepflegtem Scheckheft, und bei mehr als 6-7 Jahren ist wahrscheinlich auch schon Schluss. Viel kannst du jedenfalls nicht erwarten.

ich nehme ihn dir wohl ab :-P
Aber im Ernst, zu einem brauchbaren!!!! Instandsetzer und das Ding überholen lassen. Bestehen darauf das der AGR Kühler gemacht wird, der ist die Ursache des ganzen, und dann hoffentlich lange Freude haben.

MFG

Hallo Leute,
vielen Dank für die vielen Antworten.
Jetzt werd ich mir das ganze mal durch den Kopf gehen lassen.
Ihr habt mir auf jedenfall alle sehr weitergeholfen.

Zitat:

@felix945 schrieb am 2. Oktober 2020 um 08:14:19 Uhr:


ich nehme ihn dir wohl ab :-P
Aber im Ernst, zu einem brauchbaren!!!! Instandsetzer und das Ding überholen lassen. Bestehen darauf das der AGR Kühler gemacht wird, der ist die Ursache des ganzen, und dann hoffentlich lange Freude haben.
MFG

Für manche anderen Motoren könnte man das wohl machen, aber ein "brauchbarer!!!!" oder sagen wir besser ein seriöser Instandsetzer wird immer dazu raten, beim BiTurbo den ATM vorzuziehen. Einfach weil der ATM dann nagelneu und damit besser ist, und weil das Ganze auch nicht oder nur unwesentlich teurer ist.

Ein ATM muß auch nicht 10t€ oder mehr kosten, wie oben gesagt wurde, im Tx-Board wurden schon Preise von etwas über 6t€ berichtet, inkl. AGR-Kühler (am ATM schon dran), DPF und Lambda-Sonde. Ggf. sollte man noch über Zahnriemen und Wapu nachdenken (extra).

Zitat:

@jm299 schrieb am 1. Oktober 2020 um 23:00:01 Uhr:


Den Ölverbrauch würde ich nicht explizit als Mangel nennen, VW sagt ja selber, es wäre normal, dann wird das schon so seine Richtigkeit haben. Wenn du es extra als Mangel in den Kaufvertrag schreibst wirds gefährlich, dann kann man nämlich davon ausgehen, dass dir bewusst ist, dass das eben nicht normal ist.

Umgekehrt wird wohl eher ein Schuh draus: Nur wenn der Mangel angegeben und im Vertrag aktenkundig gemacht wird kann man sicher sein, dass der Käufer nachher keine Ansprüche stellen kann.

Wenn nicht: Falls der Käufer später ggf. beweisen kann, dass der Mangel bekannt war (z.B. Werkstatt), dann kann die Sache unangenehm und auch teuer werden.

Zumal wenn vielleicht auch noch festgestellt wird, dass sich vorab aktiv in Foren informiert wurde, um dann den Käufer bewusst (arglistig, mit Gewinnabsicht) zu täuschen.

Aber selbst wenn der Käufer ggf. vielleicht nichts beweisen könnte, bliebe es immer noch eine vorsätzliche/arglistige Täuschung eines ahnunglosen Käufers und dass es ggf. nicht bewiesen werden kann heißt ja nicht, dass die Tat nicht existiert. Moralisch verwerflich ist es allemal.

Der Käufer kann schließlich nichts dafür, dass VW seinen Kunden mit diesem Motor ein ganz böses Ei gelegt hat und dass VW hier seiner Verantwortung für das Disaster nur äußerst lückenhaft nachkommt. VW wäre derjenige, der hierfür dranzukriegen sein sollte und nur weil das scheinbar nicht geht einfach jemand Anderen in die Sch... reiten zu lassen, wäre wohl ziemlich schäbig, finde ich.

PS: Händler wissen, worauf sie sich einlassen, das ist ihr Job. Der Verkauf an einen Händler ist somit eine saubere Lösung. Oder ATM und behalten.

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