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T5 DOKA Pritsche Kaufberatung

VW T5 7H
Themenstarteram 10. Juni 2011 um 9:33

Hallo Leute,

Morgen ist es soweit, ich fahre mir einen T5 anschauen.

Es ist ein 2.5TDI Baujahr Mitte 2004 DOKA mit Pritsche.

Er hat Klima und 2 Airbags.

Und 160tkm gelaufen.

Es ist ein Leasingrückläufer von VW,

Worauf muss ich achten?

Gibt es schwachstellen die ich Prüfen muss?

Woran erkenne ich ob er einen Zuheizer hat (meine nicht die Standheizung)?

Oder hat das jeder Diesel?

Komme eigentlich aus dem Audi Lager, also Grundwissen ist vorhanden.

Ebenfalls hab ich VCDS, Fehlerauslese werde ich also vor Ort machen.

Danke euch schonmal.

Gruß Thomas

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24 Antworten

Nur mal so als Anmerkung, der 2.5 TDI hat fünf Zylinder. ;)

Mein T4 und mein T5 haben vorne zwei Einzelsitze.

Ich kann vom Fahrersitz zur Rückbank gelangen und umgekehrt.

Die Nutzung von dem Fahrzeug ist dadurch bedeutend verbessert.

Drei Personen vorne im VW Bus ist eh zu viel, das lohnt sich wirklich nur dann, wenn man auch mit sechs Personen darin fährt.

Themenstarteram 13. Juni 2011 um 20:15

Zitat:

Original geschrieben von Panzerwerk

Nur mal so als Anmerkung, der 2.5 TDI hat fünf Zylinder. ;)

Da fehlen aber immer noch mindestens 3 ;-)

Sorry hatte vergessen das er 5 hat.

Hast du mal ein bild ein Doka mit Einzelsitzen aussieht?

hab noch keinen bei Mobile gefunden.

Zumindest nicht in unserer Preisklasse.

Wie schon gesagt, mir ist es einmal wichtig, daß ich die Rückbank und alles was ich darunter bzw. darauf und an der lehne sowie hinter den vordersitzen befestigt habe vom Fahrersitz aus erreichen kann.

Dann kommt noch das dazu, was ich im Fußraum verstaut habe.

In meinen T4 und T5 fahren meistens zwei Personen, die sitzen dann natürlich vorne auf komfortablen Einzelsitzen, mit reichlich Platz nach links und rechts.

Ich bin lange in einem MB 110 mit Einlekabine und Dreiersitzbank gefahren, das hat mich geprägt.

am 8. November 2013 um 22:00

Zitat:

Original geschrieben von AudiJunge

Hallo

Ich fange jetzt mal an die Schwachstellen der ersten Baujahre des T5 aufzuzählen:

Servopumpe, Wasserpumpe, Ölkühler, Freiläufe von Klima und Lima, Abgaskrümmer, Turbolader, ZMS beim Schaltgetriebe (egal ob 4 oder 5 Zyl.), Türdichtungen, Stabi VA, Koppelstangen VA, Verzahnung Gelenkwelle rechts, Bremsschläuche VA, Domlager (das betrifft aber alle T5 Baujahre), Stoßdämpfer HA.

Desweiteren sind bei 160 TKm noch andere Fehler in Betracht zu ziehen die demnächst kommen können wie:

Undichte Dichtringe der PDEs, ne eingelaufene Nockenwelle oder ne tandempumpe die nicht mehr genug Kraftstoffdruck erzeugt.

Ich würde mir keinen T5 vor 2006 kaufen es seie denn er hat viele der genannten Sachen schon neu bekommen (und das nur bei VW).

MFG

Hallo, kurze Frage habe nen neuen Steuerbescheid bekommen wegen LKW Steuer. VW T5 Pritsche DOKA, EZ. 2013 2.0 TDI, 102 PS.

Ich habe bisher 160,- Euro LKW Steuer bezahlt, jetzt auf einmal 368,- Euro???

Kann das sein? Scheint mir sehr merkwürdig sein...

Wie ist es bei euch?

.............und dazu benutzt Du einen 8 Jahre alten Thread ?

Es passiert in letzter Zeit öfter das gerade bei den Doka's , da 5 - 6 Sitze , davon ausgegangen wird es handelt sich eher um einen PKW. Hast du Dein Auto kürzlich erst angemeldet oder umgemeldet ?

Erwischen möchte man gern die sog. lifestyle Pick Ups mit denen die Upper Class Gattinnen zum Einkaufen in die City Bioläden fahren .....okay, das war Polemik ............

Aber es ist so, also schnell Widerspruch einlegen und belastbare Fotos oder sonstige Nachweise anführen, das es sich um ein Nutzfahrzeug, also LKW handelt.

Dabei gilt im Grunde daß das Verhältnis Nutzfläche/Sitzfläche vereinfacht gesagt mind. 51/49 % sein muss.

Ich hatte das bei meinem VW LT 35 Doka. Direkt von der Seite fotographiert war (beim mittleren Radstand) ohne weiteres zu sehen das die Pritsche länger als der Fahrgastraum ist.

Beim kurzen Radstand, bzw. T5 ist das zugegeben schwieriger, also entweder mim Zollstock oder wenns nicht anders geht vom TÜV o.ä. bestätigen lassen.

Zitat:

@timmerlued schrieb am 18. März 2019 um 06:31:45 Uhr:

.............und dazu benutzt Du einen 8 Jahre alten Thread ?

Es passiert in letzter Zeit öfter das gerade bei den Doka's , da 5 - 6 Sitze , davon ausgegangen wird es handelt sich eher um einen PKW. Hast du Dein Auto kürzlich erst angemeldet oder umgemeldet ?

Erwischen möchte man gern die sog. lifestyle Pick Ups mit denen die Upper Class Gattinnen zum Einkaufen in die City Bioläden fahren .....okay, das war Polemik ............

Aber es ist so, also schnell Widerspruch einlegen und belastbare Fotos oder sonstige Nachweise anführen, das es sich um ein Nutzfahrzeug, also LKW handelt.

Dabei gilt im Grunde daß das Verhältnis Nutzfläche/Sitzfläche vereinfacht gesagt mind. 51/49 % sein muss.

Ich hatte das bei meinem VW LT 35 Doka. Direkt von der Seite fotographiert war (beim mittleren Radstand) ohne weiteres zu sehen das die Pritsche länger als der Fahrgastraum ist.

Beim kurzen Radstand, bzw. T5 ist das zugegeben schwieriger, also entweder mim Zollstock oder wenns nicht anders geht vom TÜV o.ä. bestätigen lassen.

Sorry hab auf die Schnelle geschaut deswegen der alte Thread...

 

Nein gar nicht neu gekauft 2013, musste damals Vorfahren beim Landradsamt da hat die Dame aus den fenster geschaut und gesagt alles klar passt...

Jetzt auf einmal Post vom Zoll..

(Ich weiß Zoll hat es übernommen vor paar Jahren...)

Fällt denen früh ein....

Von 160,- Euro auf 368,- Euro!

Wie gesagt schnell Widerspruch einlegen und dann klappt es auch

Jup wieder heute noch gemacht. Danke erst mal für die Info.

Das was da läuft ist eine Gängelung der Steuerzahler seitens der staatlichen organisation Zoll!

Auch den Mitmenschen beim Zoll dürfte es mittlerweile klar sein, daß ein T4 oder T5 Pritschenfahrzeug mit Doppelkabine als LKW zu besteuern ist, die Ladefläche ist größer als der Innenraum!

Aber was macht man seitens dieser Mitmenschen, man versucht es trotzdem und hofft, daß man auf arglose Bürger trifft die sich beugen. :mad:

Widerstand ist angesagt! ;)

Ich habe diesbzgl. einen Anwalt beauftragt, der wendet sich derzeit dieser Zollorganisation zu.

Vom Grundsatz her benötigt man allerdings dafür keinen Anwalt, das geht auch ohne, mir war allerdings danach. :p

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