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Supergau Zahnriemenriss - Hilfe!!!

Themenstarteram 16. März 2006 um 20:57

Hallo Leute,

ich habe mein Alfa vor 9 Tagen beim Gebrauchtwagenhändler abgeholt. Sie ist jetzt knapp fünf Jahre alt und hat 98tkm runter. Von der ganzen Problematik mit dem Zahnriemen weiß ich bescheid. Ich hatte auch schon für nächste Woche Montag ein Termin zum Wechseln und jetzt reißt mir das Scheissding eine halbe Woche vorher! Meine große Angst ist nun, dass der Motor schaden genommen hat. Er ist genau in dem Moment gerissen, als ich sie beim Einparken in die entgültige Position gebracht hatte. Den Motor habe ich danach sofort ausgemacht, weil ich im ersten Moment dachte, sie wäre abgesoffen. Erst als ich dann später wieder starten wollte merkte ich, dass nix mehr ging. ADAC gerufen, Diagnose:Zahnriemenriss, Abschlepper gerufen und in die Werkstatt gebracht. Da steht sie nun und keiner weiß, ob der Motor schaden genommen hat. Ich hatte noch ein paar mal probiert sie zu starten, bevor der ADAC kam. Was würdet ihr jetzt sagen? Hat der Motor schaden genommen oder nicht? Es handelt sich um den 2.0TS mit 155ps. Gewährleistungsanspruche gegenüber Alfa habe ich bestimmt nicht, oder? Allerdings sagte ein Mechaniker in der Werkstatt, dass der Zahnriemen ein Teil des Motormanagements ist und somit unter die Garantie fällt, was ich aber nicht ganz glaube. Ich habe beim Händler noch eine zusätzliche 2Jahresgarantie abgeschlossen, aber die wird mir auch wohl kaum weiterhelfen.

Bitte helft mir.

66 Antworten
am 20. März 2006 um 9:31

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Mumins ... Die Gewährleistung tritt für SCHÄDEN ein ... die NICHT typische Verschleißschäden sind (z.B. ein Lagerschaden). Das ist rechtlich VERDAMMT eng und genau geregelt. Ein gerissener Zahnriemen fällt NUR DANN unter die Gewährleistung, wenn er völlig überraschend deutlich vorm Wechselintervall reißen würde. Und selbst DA ist das ein Fall für den Gutachter, da der "nichttypische" Gebrauch attestiert werden müßte und so wie ich ein Urteil verstanden habe, betrifft dies nur den Neuwagen.

Da gibt es X Erfahrungen, teilweise vor Gericht, die deine Idee alle WIDERLEGEN. Ein Zahnriemen, wie auch Bremsen oder Zündkerzen fallen im allgemeinen NICHT unter die Gewährleistung beim gebraucht Fahrzeugkauf. Genausowenig, wie eine Pflicht des Wechsels vorm Verkauf besteht. Klar wäre es kundenfreundlich, aber Kundenfreundlichkeit gehört nunmal nicht zu irgendwelchen Rechtspflichten. Gewährleistung müßte in so einem Fall der Händler auf den Zahnriemen übernehmen, wenn er den Zahnriemen gewechselt hätte.

Und hier geht es nicht um moralische Aspekte, in dem Fall würde ich dir in jedem Fall zu 100% recht geben ;)

MFG Kester

Ich habe mich noch mal schlau gemacht und im Grunde hast du wohl Recht. Aber es gibt einige Urteile, in denen der Richter dem Verkäufer mangelnde Sorgfaltspflicht ankreidete, deshalb mußte der Zahnriemenschaden ersetzt werden. Man hätte den Käufer hinweisen müssen.

Ich halte das aber generell für nicht richtig, denn die Steuerkette zählt nicht bzu Verschleißteilen, was sie aber auch ist.

Moin,

Ich denke ... das eine reißende Steuerkette ebenfalls den gleichen Quatsch nach sich ziehen könnte. Richtig ist ... durchaus, das in einem solchen Fall ein Hinweis der Wechselfälligkeit zu erfolgen hätte. Der Idee kann Ich nachfolgen, weil ja z.B. ein erfolgter Riemenwechsel durchaus eine Steigerung des Wertes darstellt (z.B. Fiat Coupe 20VT, wo der ja mal locker 1000 Euro kosten kann).

Wie gesagt ... moralisch vermutlich nicht sinnvoll ... aber nunmal so geregelt.

MFG Kester

am 20. März 2006 um 9:46

Zitat:

Original geschrieben von Mumins

Soll das jetzt ein Quiz werden?

Als Abstraktionsprinzip wird im bürgerlichen Recht die bestehende Unabhängigkeit zwischen schuldrechtlichem Grundgeschäft und sachenrechtlichem Erfüllungsgeschäft bezeichnet.

Das Abstraktionsprinzip ist im übrigen nur noch in Deutschland gebräuchlich und wurde vom römischen Rechtssystem übernommen. Soweit von mir, Ihr Professor Vogel. :D

am 20. März 2006 um 12:51

Rotherbach!

Danke dir, jetzt gelte ich wenigstens nicht mehr als laienjurist. Manche verwechseln halt hier, wie du sagst, rechtliche und moralische bzw. kundenfreundliche Aspekte.

Moin Volker ;)

Im Grunde ist es recht einfach in solchen Fällen auf dem laufenden zu bleiben. Dr.Google verwenden und sich die entsprechenden interessanten Aktenzeichen abspeichern. Normalerweise kann man die Urteile dann lesen, oder sich interpretationen beim ADAC oder ähnlichen Organisationen reinziehen.

Denn die originalen Rechtstexte, ich denke da werden mir die Juristen recht geben, sind so abstrakt, das sie beinahe nicht mit gesundem Menschenverstand zu erfassen sind.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Volker PA

Rotherbach!

Danke dir, jetzt gelte ich wenigstens nicht mehr als laienjurist. Manche verwechseln halt hier, wie du sagst, rechtliche und moralische bzw. kundenfreundliche Aspekte.

Du hast grundsätzlich Recht gehabt, nämlich dann wenn ich mir ein Auto mit z.B. 30tkm kaufe und der Riemen reißt, ich der Dumme bin. Allerdings war hier das Intervall überschritten und der Verkäufer gab keinen Hinweis, dass es der Käufer trotzdem wußte, das weiß ja das Gericht nicht. Aber auch hier gilt es kommt auf den Einzelfall und den Richter an.

tut mir leid dir das sagen zu müssen, zahnriemenriss bei alfa, mindestens ventile verbogen, wenn du glück hast, haben die zylinder nichts abbekommen. kann man eh nicht mehr änder, mich hat das 500€ gekostet

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