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Supergau Zahnriemenriss - Hilfe!!!

Themenstarteram 16. März 2006 um 20:57

Hallo Leute,

ich habe mein Alfa vor 9 Tagen beim Gebrauchtwagenhändler abgeholt. Sie ist jetzt knapp fünf Jahre alt und hat 98tkm runter. Von der ganzen Problematik mit dem Zahnriemen weiß ich bescheid. Ich hatte auch schon für nächste Woche Montag ein Termin zum Wechseln und jetzt reißt mir das Scheissding eine halbe Woche vorher! Meine große Angst ist nun, dass der Motor schaden genommen hat. Er ist genau in dem Moment gerissen, als ich sie beim Einparken in die entgültige Position gebracht hatte. Den Motor habe ich danach sofort ausgemacht, weil ich im ersten Moment dachte, sie wäre abgesoffen. Erst als ich dann später wieder starten wollte merkte ich, dass nix mehr ging. ADAC gerufen, Diagnose:Zahnriemenriss, Abschlepper gerufen und in die Werkstatt gebracht. Da steht sie nun und keiner weiß, ob der Motor schaden genommen hat. Ich hatte noch ein paar mal probiert sie zu starten, bevor der ADAC kam. Was würdet ihr jetzt sagen? Hat der Motor schaden genommen oder nicht? Es handelt sich um den 2.0TS mit 155ps. Gewährleistungsanspruche gegenüber Alfa habe ich bestimmt nicht, oder? Allerdings sagte ein Mechaniker in der Werkstatt, dass der Zahnriemen ein Teil des Motormanagements ist und somit unter die Garantie fällt, was ich aber nicht ganz glaube. Ich habe beim Händler noch eine zusätzliche 2Jahresgarantie abgeschlossen, aber die wird mir auch wohl kaum weiterhelfen.

Bitte helft mir.

66 Antworten

Hallo,

 

tut mir leid aber wenn der Zahnriemen gerissen ist sind mindestens die Ventile krumm. Will dir jetzt keine Angst einjagen aber das ist so.

Das kann heissen, alle 16 Ventile kaputt bez. kapitaler Motorschaden.

Ich habe noch nie von einem Zahnriemenriss gehört, wo der Motor keinen Schaden genommen hat.

 

sorry

 

Gruß, Andi

Themenstarteram 16. März 2006 um 21:05

Na hoffentlich bin ich der erste, der dir sagen kann das bei ihm nix kaputt ist :-) Aber trotzdem danke. Ich sag bescheid, wenn sich die Werkstatt gemeldet hat.

Dafür is die Werkstatt verantwortlich mit der Garantie. Der Zahnriemen fällt nämlich darunter wenn er noch nicht die Laufzeit überschritten hat. (hat er ja glaube ich net) Mein Händler hat vor auslieferung den Zahnriemen jedenfalls wechseln lassen und mir das Fahrzeug nicht davor übergeben. Der hat sogar in Betracht gezogen den Wagen in die Werkstatt schleppen zu lassen, da er schon über 100tkm drauf hatte....

5 Jahre (!) und noch der erste Riemen? Da ist natürlich schon ein extrem hohes Risiko vorhanden

dass der Riemen bei diesem KM-Stand reisst!

Bei dieser Laufleistung kann man das höchstens bringen, wenn man die Kilometer in <3 Jahren abspult, aber länger als 80.000 zu warten ist generell nicht zu empfehlen.

Das tut mir sehr leid für dich, ich hoffe das beste.

Ja ventile werden auf jedenfall krumm sein....

Da er kein freiläufer ist.

Als kleiner tip noch...wenn die schon den zylinderkopf runter machen dann lass auch gleich den Phasenversteller mit machen... Die gehn auch sehr schnell kaputt.

Schau mal ob vom kat die halterung nicht auch gebrochen ist. Wenn ja dann lass die auch mit machen.

Ja und schau ob hinten von den querstreben nicht die büchsen ausgeschlagen sind... Wenn ja auch wechseln..

Das wärs ansonsten.

am 17. März 2006 um 4:37

Den Schaden hat komplett der Händler zu tragen, das wäre ja noch schöner.

am 17. März 2006 um 8:09

Re: Supergau Zahnriemenriss - Hilfe!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von Auron2k

Hallo Leute,

Gewährleistungsanspruche gegenüber Alfa habe ich bestimmt nicht, oder? Allerdings sagte ein Mechaniker in der Werkstatt, dass der Zahnriemen ein Teil des Motormanagements ist und somit unter die Garantie fällt, was ich aber nicht ganz glaube. Ich habe beim Händler noch eine zusätzliche 2Jahresgarantie abgeschlossen, aber die wird mir auch wohl kaum weiterhelfen.

Bitte helft mir.

hallo,

du hast einen gewährleistungsanspruch gegenüber dem händler. das ist ja gerade der witz, private können die haftung ausschließen, der händler nicht. und ja, natürlich hilft dir die garantie. die ist ja gerade für solche fälle, die nicht oder nicht mehr unter die gewährleistung (sachmängelhaftung) fallen.

wegen dem schaden, mach dir keine hoffnungen. mein 156er 2.0ts ist im stand ausgegangen (=riemen gerissen). aus den ventilen kannste einen schönen strauss machen. der tipp mit dem phasenversteller ist ürbrigens richtig und wichtig.

kopf hoch, hart bleiben beim händler. kleine frage, was haste denn noch bezahlt für die bella?

gruß shodan

Moin,

Ein Zahnriemen läuft ... aber unter dem Begriff VERSCHLEISSTEIL :D Für Verschleißteile steht eine Gewährleistung oder Garantie nicht gerade. Da aber das Wechselintervall sowieso ich meine 5 Jahre wäre (schau mal ins Handbuch) ... könntest du aber Glück haben, das dein Händler da was dreichseln kann und will.

MFG Kester

Themenstarteram 17. März 2006 um 9:37

Hallo Leute

erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten. Ich hab 8000€ gelöhnt und wenn jetzt noch ein kapitaler Motorschaden dazukommt, muss ich aufn Strich gehen oder eine Niere verkaufen. Irgendjemand Interesse an der Niere? Nein, mach nur spaß.

Der Händler zeigte sich betroffen und war sehr erstaunt und bat mich auch ihm auf dem Laufenden zu halten. Vielleicht ist das ja ein gutes Zeichen. Der Fonsi vom ADAC meinte, der Motor kann was abgekriegt haben, muss aber nicht.

Aber ihr meint, der Händler oder die Garantie könnten/müssten dafür grade stehen, ja?

Hallo Auron 2k,

nach nur 9 Tagen nach Kauf sollte sich da eigentlich noch was machen lassen.

Es sei denn, Du hast den Wagen günstiger gekriegt (weil Du selber den Zahnriemen machen wolltest) bzw. der Händler Dich darauf hingewiesen hat...

Gruß

156er

Ich sage nein, der Händler ist raus aus der Sache.

Erstmal der Riemen ist schon 5 Jahre, also hat er das vorgeschriebene Wechsel-Intervall schon erreicht, zweitens Zahnriemen ist eben wie geschrieben ein "Verschleissteil" und der Besitzer entscheidet wann gewechselt wird, nicht der Händler.

Zitat:

Original geschrieben von AR147

Ich sage nein, der Händler ist raus aus der Sache.

Erstmal der Riemen ist schon 5 Jahre, also hat er das vorgeschriebene Wechsel-Intervall schon erreicht, zweitens Zahnriemen ist eben wie geschrieben ein "Verschleissteil" und der Besitzer entscheidet wann gewechselt wird, nicht der Händler.

Ich sage der Händler ist nicht raus. Wenn das Intervall überzogen wurde, dann hätte der Händler den wagen so nicht verkaufen dürfen. Also ist es das Risiko des Händlers.

Wenn der Händler explizit drauf hingewiesen hat, dann... mhh mom ich blätter mal eben nach...

Zitat:

Original geschrieben von Maflix

Wenn der Händler explizit drauf hingewiesen hat, dann... mhh mom ich blätter mal eben nach...

Ich kann hier nicht erkennen, dass er das im Kaufvertrag verankert hat.

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