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Supergau Zahnriemenriss - Hilfe!!!

Themenstarteram 16. März 2006 um 20:57

Hallo Leute,

ich habe mein Alfa vor 9 Tagen beim Gebrauchtwagenhändler abgeholt. Sie ist jetzt knapp fünf Jahre alt und hat 98tkm runter. Von der ganzen Problematik mit dem Zahnriemen weiß ich bescheid. Ich hatte auch schon für nächste Woche Montag ein Termin zum Wechseln und jetzt reißt mir das Scheissding eine halbe Woche vorher! Meine große Angst ist nun, dass der Motor schaden genommen hat. Er ist genau in dem Moment gerissen, als ich sie beim Einparken in die entgültige Position gebracht hatte. Den Motor habe ich danach sofort ausgemacht, weil ich im ersten Moment dachte, sie wäre abgesoffen. Erst als ich dann später wieder starten wollte merkte ich, dass nix mehr ging. ADAC gerufen, Diagnose:Zahnriemenriss, Abschlepper gerufen und in die Werkstatt gebracht. Da steht sie nun und keiner weiß, ob der Motor schaden genommen hat. Ich hatte noch ein paar mal probiert sie zu starten, bevor der ADAC kam. Was würdet ihr jetzt sagen? Hat der Motor schaden genommen oder nicht? Es handelt sich um den 2.0TS mit 155ps. Gewährleistungsanspruche gegenüber Alfa habe ich bestimmt nicht, oder? Allerdings sagte ein Mechaniker in der Werkstatt, dass der Zahnriemen ein Teil des Motormanagements ist und somit unter die Garantie fällt, was ich aber nicht ganz glaube. Ich habe beim Händler noch eine zusätzliche 2Jahresgarantie abgeschlossen, aber die wird mir auch wohl kaum weiterhelfen.

Bitte helft mir.

66 Antworten
am 17. März 2006 um 12:55

mein Rat: Es geht ja um ne menge Geld. da ist es besser, wenn du 150 oder 200 Euro in nen Anwalt investierst und dir bei einem Fachmann rat holst (und nicht auf mummins hörst, der offensichtlich überhaupt keine Ahnung hat). Eine Rechtsauskunft bei nem Anwalt dürfte nicht viel mehr kosten. Wenn der Händler gerade stehen muss, dann hast Glück, wenn nicht hast wenigstens keine lange und vielleicht auch teure Streiterei mit Händler. Meine laienmeinung: Wenn du das Auto mit nem "zu alten Zahnriemen" kaufst, musst auch du für Schäden haften. hättest ihn halt noch vor Übergabe wechseln lassen müssen. Der Händler ist nicht für den Service an deinem Auto zuständig! Vor allem auch deswegen, weil ich auch glaube, dass der zahnriemen zu den Verschleißteilen gehört. Sorry!

am 17. März 2006 um 13:03

Zitat:

Original geschrieben von Mumins

Ich sage der Händler ist nicht raus. Wenn das Intervall überzogen wurde, dann hätte der Händler den wagen so nicht verkaufen dürfen. Also ist es das Risiko des Händlers.

du hast IMHO recht, auf verschleissteil kann er sich nicht herausreden. zunächst umfasst die mind. 6monatige gewährleistung ggü verbrauchern auch verschleissteile. sachmangel ist sachmalngel anders als die garantie!!!

hinzu kommt, dass der zahnriemen eine bekannte problemstelle bei alfa ist. insofern kann er den wagen mit dieser laufleistung und diesem alter nicht einfach so verkaufen.

Stichwort "überlegenes wissen". die rechtsprechung ist hier sehr streng. wieso soll der unbedarfte kunde wissen, was für problemstellen mit welcher leistung auftreten. wenn ich ein auto beim händler kaufe, muss er mich auf dringende services hinweisen (und dies auch beweisen. also schriftlich ). wen er dies unterlässt, hat er eine nebenpflicht des vertrags verletzt und haftet aufgrund der mind. gegebenen fahrlässigkeit (wenn nicht gar vorsatz) für die adägaut kausal eingetretenen schäden.

 

mein jur. examen liegt aber schon ein paar jahre zurück und ich mache als anwalt nur noch patent. und markenrecht :D. insofern ist der tipp mit dem anwalt gut. d

gruß shodan

Zitat:

und nicht auf mummins hörst, der offensichtlich überhaupt keine Ahnung hat

Was bist du für arroganter Affe? Kleiner Seitenhieb weil ich behauptet habe, dass dein Alfa zu teuer wäre. Ich habe Jura studiert, aber ich hab ja keine Ahnung.

aber das ist doch nicht schlüssig!

demnach müsste man ja auch 6 Monate lang nicht den Ölstand nachschauen und könnte sagen "die nächsten 6 monate muss eh der Händler für alles mögliche haften"...

es ist eben die Frage ob hier ein SACHMANGEL oder ein "normales", altersbegründetes Versagen vorliegt, dh. der Zahnriemen zum Verkaufszeitpunkt aus Sicht des Händlers keinen erkennbar mangelhaften Zustand aufwies!

Außerdem entspricht es auch nicht meinem naturgegebenem Rechtsgefühl wenn der Händler jetzt die vollen Kosten tragen muss. Was hier vorliegt ist ganz klar eine ganz blöde Situation, fair würde ich hier nur 50/50 nennen. Was jetzt im Endeffekt das Gesetz sagt, weiß ich nicht.

Aber im Endeffekt ist nur das wichtig was das Gesetz sagt,

deshalb -> Anwalt.

am 17. März 2006 um 13:18

Zitat:

Original geschrieben von Mumins

Was bist du für arroganter Affe? Kleiner Seitenhieb weil ich behauptet habe, dass dein Alfa zu teuer wäre. Ich habe Jura studiert, aber ich hab ja keine Ahnung.

:D mach dir nichts drauf. er hat noch weniger ahnung als wir.

...und dabei geht es hier nicht mal um den brera :D

gruß shodan

Zitat:

Original geschrieben von AR147

aber das ist doch nicht schlüssig!

demnach müsste man ja auch 6 Monate lang nicht den Ölstand nachschauen und könnte sagen "die nächsten 6 monate muss eh der Händler für alles mögliche haften"...

es ist eben die Frage ob hier ein SACHMANGEL oder ein "normales", altersbegründetes Versagen vorliegt, dh. der Zahnriemen zum Verkaufszeitpunkt aus Sicht des Händlers keinen erkennbar mangelhaften Zustand aufwies!

Das ist doch wieder was anderes! Das Intervall war ja schon zum Zeitpunkt des Kaufes überzogen, das ist der Punkt.

am 17. März 2006 um 13:20

Zitat:

Original geschrieben von AR147

aber das ist doch nicht schlüssig!

demnach müsste man ja auch 6 Monate lang nicht den Ölstand nachschauen und könnte sagen "die nächsten 6 monate muss eh der Händler für alles mögliche haften"...

es ist eben die Frage ob hier ein SACHMANGEL oder ein "normales", altersbegründetes Versagen vorliegt, dh. der Zahnriemen zum Verkaufszeitpunkt aus Sicht des Händlers keinen erkennbar mangelhaften Zustand aufwies!

nein, es wird in den ersten 6 mon. vermutet, dass der fehler (ersetzungsbedüfrtiger Zahnriemen) schon bei vertragsabschluss vorhanden war. also beweislastumkehr. wenn der händler dir unsachgemäße behandlung nachweisen kann, und deshalb was kaputt geht, ist er raus. das wird er aber bei 9tagen kaum können.

gru0 shodan

am 17. März 2006 um 13:24

Zitat:

Original geschrieben von AR147

Außerdem entspricht es auch nicht meinem naturgegebenem Rechtsgefühl wenn der Händler jetzt die vollen Kosten tragen muss. Was hier vorliegt ist ganz klar eine ganz blöde Situation, fair würde ich hier nur 50/50 nennen. Was jetzt im Endeffekt das Gesetz sagt, weiß ich nicht.

Aber im Endeffekt ist nur das wichtig was das Gesetz sagt,

deshalb -> Anwalt.

meine ansicht stützt sich auf das gesetz bzw. die dazu ergangene bgh-rechtsprechung. wie gesagt, ich mache das zum nglück nicht und kenne daher nicht alle neuentwicklungen-

aber unfair ist doch wohl eher, dass der käufer vom verkäufer sehenden auges ins verderben geschickt wird. fair wäre, wenn er sagt: hey, der riemen muss erneuert werden, das kostet soviel, wilslt du es machen lassen oder trägst du das risiko. dann kann der käufer entscheiden. so nicht. und geh bitte nicht vom technikbegeisterten käufer aus, sondern von deiner mutter, oma, freundin etc. die sind der massstab für ein gericht.

(durchschnittlich informierter, situationsadäquat aufmerksamer verbraucher ) :D

gruß shodan

Zitat:

aus Sicht des Händlers keinen erkennbar mangelhaften Zustand aufwies!

Das ist zudem völlig irrelevant, ob der Händler das erkennen konnte. Dann müßten nur die wenigsten Defekte vom Händler innerhalb der ersten 6 Monate ersetzt werden.

Das Intervall war eben GERADE NOCH NICHT überzogen. Laut dem ersten Beitrag ist das Auto KNAPP 5 Jahre alt, also NOCH im grünen Bereich. Damit ist deine Argumentation hinfällig, der Wagen war zum verkaufszeitpunkt in Ordnung.

Richtig Shodan.

Der Händler muss bei Klage nun beweisen, dass der Zahnriemen beim Verkauf in Ordnung war.

Hier müsste man jetzt nachschauen was dazu nötig ist, ob der Sachverhalt ausreichend ist, dass der Wagen zum Verkaufszeitpunkt gelaufen ist und die Werksangaben vom Handbuch erfüllt hat (diese sind 5 Jahre oder 120.000) ODER ob noch eine Sichtprobe oder soetwas vor Verkauf erfolgt ist.

Der Hinweis vom Verkäufer "lass den Riemen die nächsten Tage wechseln" ist imho fair genug, es ist nur leider Charakteristikum des Zahnriemens immer 3 Tage vor Wechsel hochzugehen, deswegen PECH,

SCHULD HAT HIER EIGENTLICH KEINER. Nur zahlen muss es jemand.

Zitat:

Original geschrieben von AR147

Das Intervall war eben GERADE NOCH NICHT überzogen. Laut dem ersten Beitrag ist das Auto KNAPP 5 Jahre alt, also NOCH im grünen Bereich. Damit ist deine Argumentation hinfällig, der Wagen war zum verkaufszeitpunkt in Ordnung.

Richtig Shodan.

Der Händler muss bei Klage nun beweisen, dass der Zahnriemen beim Verkauf in Ordnung war.

Hier müsste man jetzt nachschauen was dazu nötig ist, ob der Sachverhalt ausreichend ist, dass der Wagen zum Verkaufszeitpunkt gelaufen ist und die Werksangaben vom Handbuch erfüllt hat (diese sind 5 Jahre oder 120.000) ODER ob noch eine Sichtprobe oder soetwas vor Verkauf erfolgt ist.

Das Intervall wurde von Alfa auf 80tkm verkürzt. Was im Handbuch steht muß nicht für immer gültig sein.

weiß ich nicht, ich wurde nicht angeschrieben, und meine Werkstatt hat noch nichts gesagt weil ich noch nicht so viel KM drauf hab.

wenn das so ist, sieht es natürlich schon besser aus.

Zitat:

Original geschrieben von AR147

weiß ich nicht, ich wurde nicht angeschrieben, und meine Werkstatt hat noch nichts gesagt weil ich noch nicht so viel KM drauf hab.

wenn das so ist, sieht es natürlich schon besser aus.

Mittlerweile empfiehlt Alfa beim 2,0TS sogar 60tkm und 3 Jahre.

Naja gut, da anscheinend dann doch ein Mangel beim Verkauf vorgelegen hat, ist es wohl schon sinnvoll darauf zu klagen bzw. natürlich dem Händler vorher mal diese Sache vorzutragen.

Es muß ja nicht unbedingt der Riemen gewesen sein, kann auch die Spannrolle ursächlich gewesen sein.

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