SUCHE SCHWARZE FRONTSCHEINWERFER
Hallo suche Schwarze Frontscheinwerfer weiss jemand wo man die bekommt.Hier in LUXEMBOURG habe ich noch keine gefunden .
Danke und hoffe auf viele Anworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Rob_Mae
Ich habe Dir schon mehrfach erklärt das das im Ermessungsspielraum des Prüfers liegt, wenn der der Meinung ist das diese Änderung (seiner Meinung nach) nicht die Funktion einschränkt ist das fein, wie Du aber vielleicht weist ist das 'lustige' an dieser Feststellung (Abnahme etc.) das die jederzeit als nicht relevant angesehen werden kann.Der Gesetzgeber schert sich einen Dreck drum ob Dir Dein Prüfer ein Gefälligkeitsgutachten erstellt hat, er kan Dir einen Striock draus drehen und dem Prüfer Problemne bereiten.
Diese Vorgangsweise ist etwas eigen aber Fakt !
Und genau
DASist der Punkt, an dem ich mir (und das geht Gott sei es gedankt nicht nur mir so) ernsthaft die Frage stelle, seit wann ein Vollzugsbeamter der Polizei die amtliche Entscheidung eines Prüfingenieurs (der sich ganz nebenbei gesagt auch dafür haftbar macht) in Frage stellen darf? Du brauchst mir jetzt auch nicht (mehrfach) mit Erklärungen kommen, welchen Zweck die Polizei hat. Sicherheitsbehörde, Vollzugshilfe der Staatsanwaltschaft.. blablabla... Das weiß ich selbst. 😉 😁
Bei offenkundigen Beschädigungen oder Defekten, okay. Diesem Sachverhalt trägt das System berechtigerweise Rechnung - Stichwort: Unmittelbare Gefährdung der Sicherheit. Aber seit wann kann ein Bäcker mit Unterstützung der Friseurinnung im Handwerk eines Klemptners rumpfuschen? Mach das mal auf ner Baustelle, das gäbe nen schönen Schlamassel. Aber genau hier bewegt sich die kraftfahrende Bevölkerung, dieser Zustand existiert!
Wozu dann noch TÜV oder DEKRA? Is doch eh alles für die Katz, wenn die Grünen ebenfalls ihr Ermessen -welches sich meist nicht wirklich auf ingenieurtechnisches Verständnis stützt, sondern lediglich unter dem Deckmantel "Hoppala, da könnt was net stimmen..." befindet- ausüben dürfen und dies sogar noch als höherrangig angesehen wird... Ja gehts noch?!
Die Quintessenz dieser Aussage ist nämlich, dass die fachliche Kompetenz der Prüfstellen derart durch den Dreck gezogen und verleumdet wird, dass es mir ein Rätsel ist, wie sich gerade unser sicherheitsliebender Staat noch auf diese ach so "inkompetenten Stellen" verlassen kann und ihnen (mehr und mehr) hoheitliche Aufgaben und Befugnisse verleiht?! Und jetzt wird auch glaub ich meine Intension deutlich. Wie kann ein (pflichtgemäß ausgeübtes) ingenieurtechnisches Ermessen durch ein pauschales Auswahl- und/oder Entscheidungsermessen getilgt werden??? Eintragungen in Fahrzeugpapiere werden auf diese Art und Weise mit einem Schlag gegenstandslos und sind nicht das Papier wert, auf welches sie gedruckt wurden! Worauf will man sich nun verlassen? Wo bleibt die Rechtssicherheit?
Beispiel: Ich fahr zum TÜV und lass mir irgend ein Anbauteil eintragen. Als "Otto-Normalbürger" gehe ich - selbstverständlich - davon aus, dass alles rechtens ist. Klar, war ja schön brav beim TÜV und es wurde alles dokumentiert und typisiert. Richtig so! Welcher Normalsterbliche fährt dann noch zur nächsten Polizeiinspektion, -direktion oder Pausenhof und fragt nach, ob der TÜV-Mann auch recht hat??? Folglich wird Rechtssicherheit (ein Grundprinzip unserer Gesetzgebung) zum Fremdwort und das Chaos beginnt.
Du hast mit deinen Aussagen -nach geltendem Recht- völlig recht. Das stell ich ja nicht in Frage. Aber warum hast du recht? Weil unser lieber Gesetzgeber x-mal lieber auf Nummer Sicher geht, ohne mal wirklich praktikable, wirtschaftsfördernde oder nüchtern gedachte Regelungen aufstellt und somit der Kompetenz seiner Stellen vertraut. Einerseits wird den zuständigen Stellen ein Ermessen eingeräumt (was sicherlich nicht falsch sein kann) um nicht alles verpauschalisieren zu müssen, andererseits wird dieses Ermessen durch (manchmal) irrwitzige Befugnisse pauschalerweise komplett in Frage gestellt! Das ist doch schizophren...
Das wollte ich mit meinem letzten Posting letztendlich deutlich machen! Ich bin auch nicht blöd und weiß, welche Konzequenzen jemandem blühen, der gegen geltendes Recht (egal wie sinnvoll oder nicht) verstößt.
Aber wo bleibt denn hier die Realität und Praktikabilität?
Brauch mer net, mir ham doch Gesetze und wiederholen einfach immer wieder das, was ma "einer von da oben" gsacht hat! 🙄
Verstehst du was ich meine? Mir gehts nicht darum diese Diskussion für mich zu entscheiden. Das würde ich auch nicht schaffen, da du dich auf der rechtlichen Seite befindest, die der herrschenden Meinung unterliegt. Und dieser "müssen" wir uns alle beugen. Aber man wird doch wohl mal Denken und Hinterfragen dürfen... Schließlich simmer ja in nem Diskussionsforum... 😉
Gruß und schönen Sonntag
Börny
46 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Börnybärchen81
Dann erklär mir mal, was die Farbe eines Gehäuseteils (welche von Haus aus nicht durchsichtig ist) im/am Scheinwerfer, die offenbar nicht dazu dient, den Lichtkegel zu beeinflussen, die keinen Einfluss auf das Leuchtmittel, die Leuchtstärke oder sonst was mit der Zulassung des Teils im ganzen zu tun hat?
Ich brauche Dir nicht zu erklären wozu in einem Scheinwerfer div. Dinge dienen, Du hast offensichlicht nicht verstanden das vollkommen unerheblich ob Du glaubst oder meinst oder vermutest.
Der Scheinwerfer hat in dieser Form eine Prüfunge 'abgelegt' und damit ist fixiert wie der auszusehen hat.
Zitat:
Original geschrieben von Börnybärchen81
Ein ehemaliger Kollege von mir kam mit seinem 2002er Mondeo Turnier ohne Beanstandung schon zwei mal durch den TÜV, obwohl ein nicht kleiner Teil dieser verspiegelten Schicht an genau dem besagten Gehäuseteil "blind" war? Der Lichttest wurde offenbar jedes Mal anstandslos bestanden, denn die Prüfberichte waren jeweils ohne erkennbare Mängel ausgestellt!
Ich habe Dir schon mehrfach erklärt das das im Ermessungsspielraum des Prüfers liegt, wenn der der Meinung ist das diese Änderung (seiner Meinung nach) nicht die Funktion einschränkt ist das fein, wie Du aber vielleicht weist ist das 'lustige' an dieser Feststellung (Abnahme etc.) das die jederzeit als nicht relevant angesehen werden kann.
Der Gesetzgeber schert sich einen Dreck drum ob Dir Dein Prüfer ein Gefälligkeitsgutachten erstellt hat, er kan Dir einen Striock draus drehen und dem Prüfer Problemne bereiten.
Diese Vorgangsweise ist etwas eigen aber Fakt !
Zitat:
Original geschrieben von Börnybärchen81
Ich verstehe ja was du meinst und kann deine Aussage(n) nachvollziehen. Das Teil ist im ganzen abgenommen und mit einer Zulassung versehen worden. Veränderungen dürfen nur durch geprüfte und für dieses Gerät zugelassene Teile durchgeführt werden (mittels ABE, Gutachten o. ä. ...). Ich kenne also auch den rechtlichen Hintergedanken, den du mir nahezubringen versuchst. Es handelt sich hier - natürlich - um ein sicherheitsrelevantes Bauteil, keine Frage.Ich persönlich halte auch nichts von derartigen Veränderungen, aber das muss jeder für sich entscheiden.
Das ist nicht meine Meinung sondern so sieht es das Gesetz vor, obs mir nun passt oder nicht. (oder Dir in dem Fall)
Zitat:
Original geschrieben von Börnybärchen81
Aber in einer Sache geb ich dir recht. Meine Aussage, dass es "überhaupt keine Probleme geben wird" nehme ich zurück. Diese stützte ich in der Kürze der Zeit auf die oben beschriebene Aussage des DEKRA-Menschen, welche ich in diesem Zusammenhang hätte nennen müssen. Das war zu einfach gedacht und du hast recht! Entschuldigung.
Du brauchst Dich nicht zu entschuldigen, Du sollst nur nachdenken das so ein 'in der Kürze' geschriebener Satz dann manchem als Basis für eine Veränderung dient und es schiefgehen kann.
Es ist nicht lustig immer wieder zu lesen das 'dies und das' im Grunde illegal ist, wenn jemand das Risiko kennt und eingehen will, soll er. (er sollte es aber kennen)
Solange damit niemand anderer verletzt wird ist mir das mehr als egal, jeder von uns hat da sicher schon Dinge verändert die auch in dieses Thema fallen würden.
GreetS Rob
Zitat:
Original geschrieben von Rob_Mae
Ich habe Dir schon mehrfach erklärt das das im Ermessungsspielraum des Prüfers liegt, wenn der der Meinung ist das diese Änderung (seiner Meinung nach) nicht die Funktion einschränkt ist das fein, wie Du aber vielleicht weist ist das 'lustige' an dieser Feststellung (Abnahme etc.) das die jederzeit als nicht relevant angesehen werden kann.Der Gesetzgeber schert sich einen Dreck drum ob Dir Dein Prüfer ein Gefälligkeitsgutachten erstellt hat, er kan Dir einen Striock draus drehen und dem Prüfer Problemne bereiten.
Diese Vorgangsweise ist etwas eigen aber Fakt !
Und genau
DASist der Punkt, an dem ich mir (und das geht Gott sei es gedankt nicht nur mir so) ernsthaft die Frage stelle, seit wann ein Vollzugsbeamter der Polizei die amtliche Entscheidung eines Prüfingenieurs (der sich ganz nebenbei gesagt auch dafür haftbar macht) in Frage stellen darf? Du brauchst mir jetzt auch nicht (mehrfach) mit Erklärungen kommen, welchen Zweck die Polizei hat. Sicherheitsbehörde, Vollzugshilfe der Staatsanwaltschaft.. blablabla... Das weiß ich selbst. 😉 😁
Bei offenkundigen Beschädigungen oder Defekten, okay. Diesem Sachverhalt trägt das System berechtigerweise Rechnung - Stichwort: Unmittelbare Gefährdung der Sicherheit. Aber seit wann kann ein Bäcker mit Unterstützung der Friseurinnung im Handwerk eines Klemptners rumpfuschen? Mach das mal auf ner Baustelle, das gäbe nen schönen Schlamassel. Aber genau hier bewegt sich die kraftfahrende Bevölkerung, dieser Zustand existiert!
Wozu dann noch TÜV oder DEKRA? Is doch eh alles für die Katz, wenn die Grünen ebenfalls ihr Ermessen -welches sich meist nicht wirklich auf ingenieurtechnisches Verständnis stützt, sondern lediglich unter dem Deckmantel "Hoppala, da könnt was net stimmen..." befindet- ausüben dürfen und dies sogar noch als höherrangig angesehen wird... Ja gehts noch?!
Die Quintessenz dieser Aussage ist nämlich, dass die fachliche Kompetenz der Prüfstellen derart durch den Dreck gezogen und verleumdet wird, dass es mir ein Rätsel ist, wie sich gerade unser sicherheitsliebender Staat noch auf diese ach so "inkompetenten Stellen" verlassen kann und ihnen (mehr und mehr) hoheitliche Aufgaben und Befugnisse verleiht?! Und jetzt wird auch glaub ich meine Intension deutlich. Wie kann ein (pflichtgemäß ausgeübtes) ingenieurtechnisches Ermessen durch ein pauschales Auswahl- und/oder Entscheidungsermessen getilgt werden??? Eintragungen in Fahrzeugpapiere werden auf diese Art und Weise mit einem Schlag gegenstandslos und sind nicht das Papier wert, auf welches sie gedruckt wurden! Worauf will man sich nun verlassen? Wo bleibt die Rechtssicherheit?
Beispiel: Ich fahr zum TÜV und lass mir irgend ein Anbauteil eintragen. Als "Otto-Normalbürger" gehe ich - selbstverständlich - davon aus, dass alles rechtens ist. Klar, war ja schön brav beim TÜV und es wurde alles dokumentiert und typisiert. Richtig so! Welcher Normalsterbliche fährt dann noch zur nächsten Polizeiinspektion, -direktion oder Pausenhof und fragt nach, ob der TÜV-Mann auch recht hat??? Folglich wird Rechtssicherheit (ein Grundprinzip unserer Gesetzgebung) zum Fremdwort und das Chaos beginnt.
Du hast mit deinen Aussagen -nach geltendem Recht- völlig recht. Das stell ich ja nicht in Frage. Aber warum hast du recht? Weil unser lieber Gesetzgeber x-mal lieber auf Nummer Sicher geht, ohne mal wirklich praktikable, wirtschaftsfördernde oder nüchtern gedachte Regelungen aufstellt und somit der Kompetenz seiner Stellen vertraut. Einerseits wird den zuständigen Stellen ein Ermessen eingeräumt (was sicherlich nicht falsch sein kann) um nicht alles verpauschalisieren zu müssen, andererseits wird dieses Ermessen durch (manchmal) irrwitzige Befugnisse pauschalerweise komplett in Frage gestellt! Das ist doch schizophren...
Das wollte ich mit meinem letzten Posting letztendlich deutlich machen! Ich bin auch nicht blöd und weiß, welche Konzequenzen jemandem blühen, der gegen geltendes Recht (egal wie sinnvoll oder nicht) verstößt.
Aber wo bleibt denn hier die Realität und Praktikabilität?
Brauch mer net, mir ham doch Gesetze und wiederholen einfach immer wieder das, was ma "einer von da oben" gsacht hat! 🙄
Verstehst du was ich meine? Mir gehts nicht darum diese Diskussion für mich zu entscheiden. Das würde ich auch nicht schaffen, da du dich auf der rechtlichen Seite befindest, die der herrschenden Meinung unterliegt. Und dieser "müssen" wir uns alle beugen. Aber man wird doch wohl mal Denken und Hinterfragen dürfen... Schließlich simmer ja in nem Diskussionsforum... 😉
Gruß und schönen Sonntag
Börny
Ich brauche Dir nicht zu erklären wozu in einem Scheinwerfer div. Dinge dienen, Du hast offensichlicht nicht verstanden das vollkommen unerheblich ob Du glaubst oder meinst oder vermutest.
Der Scheinwerfer hat in dieser Form eine Prüfunge 'abgelegt' und damit ist fixiert wie der auszusehen hat.
Ich weiss es. Haufn Plaste, bissl Glas, aaa Lampe drin und wenns funzt, brennt ooch Licht. :-)
Ich persönlich halte auch nichts von derartigen Veränderungen, aber das muss jeder für sich entscheiden.Da brauchst du doch auch nicht hier mit diskutieren. Dein ganzes Auto unterliegt dem Ermessensspielraum von Wirtschaft, Staat und TÜV. Was ihnen nicht passt wird dir sowieso auferlegt. Und warum soll man nicht an seinem Auto etwas verändern? Wenn auf solch einfache Ideen nicht einmal Tuner oder die Hersteller kommen. Die Automobil Industrie sollte sich nicht nur immer auf ihre "Designer" verlassen, sondern auch mal in Boards schauen. Dort lauern viel mehr Wünsche und Möglichkeiten für Verbesserungen.
Und Zweitens: Fast jeder will sich doch mit seinem Auto von der Masse abheben und will es einzigartig machen. Und da kommt dann der TÜV ins Spiel um den Umbau oder die Veränderung abzusegnen. Schließlich bekommen sie dafür auch ordentlich Geld. Am besten im Vorfeld sich schon schlau machen dann gibt es kein böses Erwachen.
Hallo
Was Ich nicht verstehe ist dass noch kein Tuner oder Hersteller auf die idee gekommen ist was für den MK3 zu machen wie ZB Rückleuchten im led USW für den MK4 gibt es schon LED Rückleuchten so weit ich weiss haben die denn den MK3 verschlafen oder haben die sich nur gedacht es ist doch nur eine Familekutsche oder ein Pampersbomber ich Personlich stehe auf kombis hatte schon viele ZB AUDI,OPEL,VW und sogar mein 2 wagen vor 21 jahren war ein Wartburg 353 Kombi für den gabs keine tuning teile hatte ihn auch nicht lange 1 Monat war nur ne notlösung weil mein Audi 50 in der Halle Stand für den umbau, aber für die anderen habe ich immer das gefunden was ich gesucht habe.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von bulldog666
Hallo
Was Ich nicht verstehe ist dass noch kein Tuner oder Hersteller auf die idee gekommen ist was für den MK3 zu machen wie ZB Rückleuchten im led USW für den MK4 gibt es schon LED Rückleuchten so weit ich weiss haben die denn den MK3 verschlafen oder haben die sich nur gedacht es ist doch nur eine Familekutsche oder ein Pampersbomber ich Personlich stehe auf kombis hatte schon viele ZB AUDI,OPEL,VW und sogar mein 2 wagen vor 21 jahren war ein Wartburg 353 Kombi für den gabs keine tuning teile hatte ihn auch nicht lange 1 Monat war nur ne notlösung weil mein Audi 50 in der Halle Stand für den umbau, aber für die anderen habe ich immer das gefunden was ich gesucht habe.
Hallo!
Der Mondeo und insbesondere der MK3 sind eben nicht die typischen Autos für Tuning- bzw. Stylingbegeisterte, wie beispielsweise der Golf, Audi A3, A4, 3er BMW usw.
Viele haben schon bei den einschlägigen Firmen nachgefragt und immer wieder dieselbe Antwort erhalten. Die Nachfrage würde den technischen und finanziellen Aufwand nicht decken und die Produkte wären immens teuer. Für Entwicklungen ist das der Genickbruch. Freilich, diese Firmen wollen ja auch satten Gewinn einfahren und machen das nicht aus reiner Nächstenliebe... 😉
Fährst du dagegen einen neuen Golf V oder demnächst sogar Golf VI, hast du gute Chancen schon vor der eigentlichen Markteinführung einiges an Stylingmaterial zu bekommen. Irgendwie konfus, aber da läuft der Markt.
Gruß
Börny
Zitat:
Original geschrieben von Börnybärchen81
Und genau DAS ist der Punkt, an dem ich mir (und das geht Gott sei es gedankt nicht nur mir so) ernsthaft die Frage stelle, seit wann ein Vollzugsbeamter der Polizei die amtliche Entscheidung eines Prüfingenieurs (der sich ganz nebenbei gesagt auch dafür haftbar macht) in Frage stellen darf?
Ich bin kein Anwalt, aber der Punkt wird sein das der Ermessensspielraum des Prüfers als Graubereich angesehen wird der nicht geregelt ist, daher ist er anfechtbar und aushebelbar.
Wir kennen alle die Prüfer die 'alles' eintragen und wo deren Namen und Dienststellen wie Diamanten gehandelt werden. Da wurde genug Unfug getrieben bis es auffiel und Gegenmaßnahmen eingeführt wurden.
Zitat:
Original geschrieben von Börnybärchen81
Bei offenkundigen Beschädigungen oder Defekten, okay. Diesem Sachverhalt trägt das System berechtigerweise Rechnung - Stichwort: Unmittelbare Gefährdung der Sicherheit. Aber seit wann kann ein Bäcker mit Unterstützung der Friseurinnung im Handwerk eines Klemptners rumpfuschen?
Der Vergleich hinkt aber, die Exekutive ist auch für die Sicherheit im Strassenverkehr zuständig und damit ist es legitim eine Entscheidung eines Fachmanns (die nicht geregelt ist) in Frage zu stellen.
Entscheiden wird das evtl. letztendlich ein Richter.
Zitat:
Original geschrieben von Börnybärchen81
Die Quintessenz dieser Aussage ist nämlich, dass die fachliche Kompetenz der Prüfstellen derart durch den Dreck gezogen und verleumdet wird, dass es mir ein Rätsel ist, wie sich gerade unser sicherheitsliebender Staat noch auf diese ach so "inkompetenten Stellen" verlassen kann und ihnen (mehr und mehr) hoheitliche Aufgaben und Befugnisse verleiht?!
Ich glaube Du übertreibst da jetzt etwas, wenn der Prüfer sich streng nach den vorgegebenen Regeln bewegen würde, gäbe es keine Dinge wo die Exekutive einhaken kann !
Nur dann würden evtl. 40% aller Fahrzeuge stillgelegt werden was wir als Kunden dann auch nicht haben wollen.
Zitat:
Original geschrieben von Börnybärchen81
Und jetzt wird auch glaub ich meine Intension deutlich. Wie kann ein (pflichtgemäß ausgeübtes) ingenieurtechnisches Ermessen durch ein pauschales Auswahl- und/oder Entscheidungsermessen getilgt werden??? Eintragungen in Fahrzeugpapiere werden auf diese Art und Weise mit einem Schlag gegenstandslos und sind nicht das Papier wert, auf welches sie gedruckt wurden! Worauf will man sich nun verlassen? Wo bleibt die Rechtssicherheit?
Die ist dort vorhanden wo sich der Prüfer nicht im Ermessungsspielraum bewegt und Du alle für die Eintragung relevanten Prüfbestätigungen/Papiere vorweisen kannst.
Zitat:
Original geschrieben von Börnybärchen81
Du hast mit deinen Aussagen -nach geltendem Recht- völlig recht. Das stell ich ja nicht in Frage. Aber warum hast du recht? Weil unser lieber Gesetzgeber x-mal lieber auf Nummer Sicher geht, ohne mal wirklich praktikable, wirtschaftsfördernde oder nüchtern gedachte Regelungen aufstellt und somit der Kompetenz seiner Stellen vertraut.
Wer schreit denn dauernd nach Regeln ?
Sind das nicht viele von 'uns' die dann immer sagen: Da müsste es ein Gesetz dagegen geben !
Der Staat hat das Problem das er sich durch immer mehr Gesetze und Regeln einerseits mehr Sicherheit erkauft, andererseits die Bürger durch die Regelwut langsam sauer werden. (aber immer noch nach neuen Regeln schreien)
Die Gesellschaft wird immer weniger fähig ohne Regeln vernünftig zu funktionieren, nimm man auf einer 3-Spurigen Strasse die Linien weg und schau welche Idioten da plötzlich nicht mehr gerade fahren können !
Zitat:
Original geschrieben von Börnybärchen81
Aber man wird doch wohl mal Denken und Hinterfragen dürfen... Schließlich simmer ja in nem Diskussionsforum... 😉
Grundsätzllch ja, aber darum gings ja dem Fragenden garnicht !!
GreetS Rob
Hallo Börnybärchen81
Es ist doch immer ein Risiko für Tuner wenn sie was entwickelen und sie machen aber dann immer gewinn bei der Sache ,aber wenn man gar nichts Riskirt kann man ja nicht wissen op die ware gut weggeht oder nicht von 10 golf´s sind ja auch nur 5-6 getunt für den MK4 haben sie auch schon LED gebaut und das ist ja auch ein Risiko für die Tuner wenn es keiner will aber für den MK3 haben sie sich nicht mal die Mühe gemacht was aus zu probieren .Also Ich kaufe mir aber jetzt nicht einen Golf oder ein Opel Kombi weil man da mehr bekommt weil der MK3 ist ja ein reines Raumwunder wenn man vorne Sitz glaubt man wenn man nach hinten schaut es würde nie enden. Dann wird er alt nur 40mm Tiefer gelegt und ein Satz geile Alufelgen draufkommen und der MK3 sieht dann GEIL aus.
Hallo bulldog,
ich finde es auch komisch, dass es für den Mondeo sehr wenig Teile gibt.
Für den Focus zum Beispiel gibt es schon viel mehr...
Ich finde die schwarzen Scheinwerfer nämlich auch sehr schön. Da es sehr viele Mondeo-Fahrer gibt, frage ich mich schon, ob sich solche Teile da wirklich so schlecht verkaufen lassen...😕
Ich wäre jedenfalls ein potentieller Käufer solcher Sachen 😁
(wenn es mir dann auch gefällt...) denn die schwarzen Scheinwerfer gefallen mir wirklich sehr!
Gruss,
Marc
PS: aber selber machen würde ich das nicht, erstens, weil ich nicht sicher bin, ob das bei mir dann gut rauskommt (😁) und zweitens, weil es illegal ist.
Hallo Marc-Mobiles
Ich werde mir ein 2 satz SW besorgen und es dann mal ausprobieren wenn ich dann hier in LUX. nächtes jahr zum TÜV muss und durchkomme mit Schwarzen SW hatte ich glück wenn nicht komme ich nach Hause und baue die Org. wieder ein sin ja in 5 min. aus und eingebaut und fahre wieder zum TÜV.
mal ne frage dazu:
wenn ich die selber lackieren will und die scheiben der scheinwerfer entferne und dann wieder draufklebe, werden die scheiben dann nicht beschlagen oder "schwitzen" ?
womit kann man die am besten wieder draufkleben? industriekleber?
danke im voraus
Hallo Jay-Rizzle
Das ist ne gute frage das muss ich mich auch noch erkundigen. Falls jemand hier im Forum bescheid weiss was welcher Kelber man nemmen soll kann ja bescheid sagen.
Zitat:
Original geschrieben von Rob_Mae
Ich bin kein Anwalt, aber der Punkt wird sein das der Ermessensspielraum des Prüfers als Graubereich angesehen wird der nicht geregelt ist, daher ist er anfechtbar und aushebelbar.Wir kennen alle die Prüfer die 'alles' eintragen und wo deren Namen und Dienststellen wie Diamanten gehandelt werden. Da wurde genug Unfug getrieben bis es auffiel und Gegenmaßnahmen eingeführt wurden.
Ermessen = Graubereich? Nicht ganz. Die pflichtgemäße Ermessensausübung ist gerichtlich nachvollziehbar und anhand von konkreten sachdienlichen Hinweisen, Beweisen, Eigenschaften und was weiß ich in vollem Umfang belegbar. Wenn dies einmal nicht der Fall ist, handelt es sich um eine fehlerhafte Ermessensausübung und Angelegenheit geht für den Betroffenen böse aus.
Wenn also ein Prüfer dieses Ermessen pflichtgemäß ausübt und daraufhin eine Eintragung vornimmt, hat er offenbar Gründe, welche für eine Eintragung und Zulassung sprechen. Diese Gründe dürfen freilich nicht aus der Luft gegriffen sein, sonst wäre das Ermessen eben nicht pflichtgemäß ausgeübt und wir hätten einen Ermessensfehler bzw. Ermessensmissbrauch.
Stimmt. Solche "Alleseintrager" gehören dann eben aussortiert. So hart es klingt. Denn von Neutralität kann bei diesen keine Rede sein. Ich glaube, wir sind uns aber einig, dass die Neutralität gerade in diesem Bereich sehr zum Vorteil wäre.
Zitat:
Original geschrieben von Rob_Mae
Der Vergleich hinkt aber, die Exekutive ist auch für die Sicherheit im Strassenverkehr zuständig und damit ist es legitim eine Entscheidung eines Fachmanns (die nicht geregelt ist) in Frage zu stellen.Entscheiden wird das evtl. letztendlich ein Richter.
Die Prüfstellen als beliehene Unternehmer des Bundes gehören aber auch der Exekutive an, nicht nur die Polizei! Gegen das Infragestellen spricht dem Grunde nach ja auch nichts. Dies gilt aber nur dann, wenn es sich fachspezifisch um vergleichbare "Gegner" handelt. Deswegen ja auch mein Vergleich mit Bäcker - Friseur - Klemptner. Denn so ist es hier!
Ohne Zweifel machen alle beteiligten in ihrem Metier einen guten Job. Aber man kann nicht erwarten, dass der Bäcker fachspezifsche Entscheidungen eines Klemptners sachgerecht würdigen und somit auch bewerten kann. Wie kommt also die Polizei dazu?
Das ist der Punkt. Ich traue in technischer Hinsicht einem Prüfingenieur ein Vielfaches von dem zu, was ich von einem Polizisten erwarten kann.
Nun, ich möchte wirklich mal wissen, wie ein Richter entscheiden würde, wenn der Prüfer eben genau dieses Ermessen pflichtgemäß ausgeübt hat und die Eintragung vorgenommen hat?! 😉 Klar, vor Gericht und auf hoher See is alles möglich, aber die Wahrscheinlichkeit ist recht hoch, dass die Eintragung vom Gericht bestätigt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Rob_Mae
Ich glaube Du übertreibst da jetzt etwas, wenn der Prüfer sich streng nach den vorgegebenen Regeln bewegen würde, gäbe es keine Dinge wo die Exekutive einhaken kann !
Nur dann würden evtl. 40% aller Fahrzeuge stillgelegt werden was wir als Kunden dann auch nicht haben wollen.
Stimmt! Was wäre so falsch daran? Ist es die Sicherheit denn nicht wert, sich an Regeln zu halten? Die Prüfstellen sind doch schließlich auch nicht dazu da, um der Polizei arbeit zuzuspielen, wo diese sich - um deine Worte zu benutzen - "einhaken" können! 😉
Die Kette ist nur so stark wie ich schwächstes Glied. Das gilt auch hier. Und ich denk mir halt, entweder gescheite Arbeit, oder gar keine. Aber das ist das Problem. Diese Wischiwaschi-Flickschusterei die da betrieben wird ist der Keim allen Übels und schafft nur Verwirrung. Wie oft kommt es denn wirklich dazu, dass ein "Alleseintrager" am Schlawittchen gepackt wird? Dann fangen wir doch mal hier an!
Wie du schon sagst: In einschlägigen Kreisen werden diese Prüfernamen gehandelt wie Diamanten. Das spricht eine eindeutige Sprache und legt den Grundstein der oft angeprangerten "Willkür der öffentlichen Hand".
Zitat:
Original geschrieben von Rob_Mae
Die ist dort vorhanden wo sich der Prüfer nicht im Ermessungsspielraum bewegt und Du alle für die Eintragung relevanten Prüfbestätigungen/Papiere vorweisen kannst.
Wozu sind dann die Prüfer ausgebildete Ingenieure? Wenn es so einfach wäre, könnte wirklich jeder Verwaltungshanselmann TÜV-konforme Eintragungen vornehmen, weil die technikspezifischen Eigenheiten dieser Branche am einzelnen Objekt/Fahrzeug überhaupt nicht mehr zum Zuge kämen.
Genau aus diesem Grund, wird dem Prüfer ein Ermessen zuerkannt. Weil man vom Gesetzgeber nicht erwarten kann, jeden erdenklichen Fall haarklein gesetzlich zu regeln. Und das ist nicht nur beim TÜV oder DEKRA so. Ermessen macht das Recht erst rechtens, wenn man so will. Ohne Ermessen gäbe es keine Härtefallregelungen in anderen juristischen Bereichen - zum Beispiel.
Zitat:
Original geschrieben von Rob_Mae
Wer schreit denn dauernd nach Regeln ?
Sind das nicht viele von 'uns' die dann immer sagen: Da müsste es ein Gesetz dagegen geben !
Der Staat hat das Problem das er sich durch immer mehr Gesetze und Regeln einerseits mehr Sicherheit erkauft, andererseits die Bürger durch die Regelwut langsam sauer werden. (aber immer noch nach neuen Regeln schreien)Die Gesellschaft wird immer weniger fähig ohne Regeln vernünftig zu funktionieren, nimm man auf einer 3-Spurigen Strasse die Linien weg und schau welche Idioten da plötzlich nicht mehr gerade fahren können !
Ähm, korrekt! 😁
Da kann ich allerdings nur zustimmen. Leider! 🙁
Zitat:
Original geschrieben von Rob_Mae
Grundsätzllch ja, aber darum gings ja dem Fragenden garnicht !!
Stimmt, aber im "Eifer des Gefechts" verschwimmen eben die Grenzen manchmal ein wenig... 😉
Gruß
Börny
Hi zusammen,
ich baue meine Scheinwerfer trotzdem um. Linsen, Angel Eyes, LEDs und schwarz lackiert. Wird zwar nee schweine Arbeit, aber diese Mühe ist es mir wert. Wenn es nicht funzt kommen die Originalen wieder rein. Lass. ma uns vom Tüv ma überraschn. :-)
Schei... auf Niveauregulierung, Reinigungsanlage usw. Ist sowieso nur unnötiger Mist, den keiner braucht. Erst recht nicht mein Car.
wenn du die scheibe abbaust dann sei vorsichtig die bricht schnell, wenn die scheibe ab ist dann hast du da vier schrauben die musst du abschrauben. dann hast du das teil einzeln das du auch lackieren willst ich habe meins erst richtig sauber gemacht und dann mit hitzebeständigen lack (600grad) lackiert. und dann wieder zusammen geschraubt. beim zusammen kleben habe ich sikaflex genommen gibt es in jedem guten baumarkt. wenn du sie dann zusammen geklebt hast dann tu die scheibe mit dem scheinwerfer fixieren am besten klebestreifen rumwickeln. ich habe mir zu gleich noch ein xenon kit bei ebay ersteigert und eingebaut das sieht zusammen riiiicccchhhhtig geil und bullig aus. wenn ihr noch fragen habt dann fragt. viel spass, gruss sven
Habe die beiben Scheinwerfer schon auseinander gebaut. Gebe die Teile nächste Woche zum Lackieren. Bin jetzt beim einsetzen der Linsen in die alten Reflektoren Gehäuse. Bissl was zum fummeln aber es geht. Muss nur schauen, dass ich die Linsen so weit wie möglich nach vorn bekomme, damit ich ich hinten die Kappen wieder drauf kriege. Denke mal auch das es absolut edel aussehen wird.