SUCHE Opel Astra G, GM-JH 890, STRAFTAT!

ACHTUNG!

Wir suchen einen Opel Astra Caravan in der Farbe blau,

Amtliches Kennzeichen GM-JH 890,

aufgrund einer Straftat.

Das Fahrzeug wurde im September 2012 veräussert und vom neuen Besitzer
nicht um- oder abgemeldet. Eine Strafanzeige wurde bereits gestellt.

Frage: Wer weiß, wo dieses Fahrzeug regelmäßig geparkt wird oder wer der
momentane Besitzer ist (Name, Anschrift)?

Bitte nur per eMail melden, wir garantieren absolute Diskretion!

Vielen Dank für Ihre / Eure Mithilfe!

Beste Antwort im Thema

Seid ehrlich, Leute.

Nicht alle geben sich Mühe sondern geben saudumme Antworten, die niemandem weiterhelfen. Manch ohnehin ratloser Fragesteller ist dann verständlicherweise angesäuert.

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Gut von der Versicherung. Jetzt muss das Fahrzeug schnellstmöglich in die Fahndung, dann bist du bald durch. Und wenn es nicht damit auftaucht, bleibt ja noch die von mir erwähnte Alternative 😉

Frage mich echt wie heutzutage beim Auto-Verkauf noch was schief gehen kann???!!!

So bl*d kann man sich doch nicht anstellen.

Jeder Mustervertrag überall besteht aus den vier Teilen: Exemplar für Käufer, Exemplar für Verkäufer, Veräußerungsanzeige für Versicherung, Veräußerungsanzeige für Straßenverkehrsamt. Fertig!!

Naja, es geht ja auch hundertfach am Tag gut. Nur melden sich diese Leute nicht bei MT 😉 Ärgerlich sind halt die Fälle, in denen es nicht klappt. Daher verkaufe ich persönlich ausschließlich abgemeldet, aber das ist es mir wert.

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel


Frage mich echt wie heutzutage beim Auto-Verkauf noch was schief gehen kann???!!!

So bl*d kann man sich doch nicht anstellen.

Jeder Mustervertrag überall besteht aus den vier Teilen: Exemplar für Käufer, Exemplar für Verkäufer, Veräußerungsanzeige für Versicherung, Veräußerungsanzeige für Straßenverkehrsamt. Fertig!!

Schon wieder so ein Oberschlauer. Ich hatte doch geschrieben, dass der Kaufvertrag nicht mehr auffindbar ist, oder?

Ok, Leute. Das ist mein letzter Post, ich werde mich aus diesem Kindergartenforum verabschieden.
Für mich ist hier alles sehr enttäuschend, denn die Seite ist sehr professionell aufgemacht.

Bye Community!

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Der ist dir am Tag des Verkaufes sofort durch die Lappen gegangen, oder was?

Fakt ist: Du hast nen unvollständigen Kaufvertrag gemacht und gegen deine Pflicht verstossen es direkt dem Straßenverkehrsamt zu melden.

Nun hast Du den Schaden und jammerst rum...

Zitat:

Original geschrieben von Opel_Vectra_CDTI



Zitat:

Original geschrieben von Qnkel


Frage mich echt wie heutzutage beim Auto-Verkauf noch was schief gehen kann???!!!

So bl*d kann man sich doch nicht anstellen.

Jeder Mustervertrag überall besteht aus den vier Teilen: Exemplar für Käufer, Exemplar für Verkäufer, Veräußerungsanzeige für Versicherung, Veräußerungsanzeige für Straßenverkehrsamt. Fertig!!

Schon wieder so ein Oberschlauer. Ich hatte doch geschrieben, dass der Kaufvertrag nicht mehr auffindbar ist, oder?

Ok, Leute. Das ist mein letzter Post, ich werde mich aus diesem Kindergartenforum verabschieden.
Für mich ist hier alles sehr enttäuschend, denn die Seite ist sehr professionell aufgemacht.

Bye Community!

Wieso bezeichnest Du hier die Leute so negativ als " Oberschlaue ". Du hast hier eine Frage gestellt. Die Leute wollen Dir mit Rat helfen und Dich nicht verurteilen.

Hier schreiben Menschen, die viele Jahre tagaus und tagein mit solchen Problemen arbeiten müssen. Die versuchen das auf unkomplizierte Art und Weise mitzuteilen. Dann gib es Leute, die haben mal davon gehört und vielleicht gelesen und meinen gegen die allgemeine Praxis zu lenken und glauben die Überflieger zu sein und alles zu wissen. Weiterhin gibt es Mitglieder, die einfach nus aus ihrer Erfahrung, die sie vielleicht selbst einmal machen mussten, Dir zu helfen.

Also würde ich nicht unbedingt die Leute hier so negativ als Oberschlaue zu bezeichnen, als vielmehr die Antworten für Dich auszuwerten und Deine Maßnahmen zu treffen.

Wenn Du nicht damit umgehen kannst, wäre die von Dir getroffenen Entscheidung vielleicht das Beste.

Es ist durchaus möglich, unter Beachtung von ein paar Regeln, ein Fahrzeug im zugelassenen Zustand zu verkaufen. Man muss nicht unbedingt mit Schwierigkeiten rechnen.

An dieser Stelle möchte ich auf den sehr nützlichen Link von " metalhead79 " hinweisen.

Zitat:

Original geschrieben von Opel_Vectra_CDTI



Schon wieder so ein Oberschlauer. Ich hatte doch geschrieben, dass der Kaufvertrag nicht mehr auffindbar ist, oder?

Ok, Leute. Das ist mein letzter Post, ich werde mich aus diesem Kindergartenforum verabschieden.
Für mich ist hier alles sehr enttäuschend, denn die Seite ist sehr professionell aufgemacht.

Bye Community!

Auf solche Fragesteller kann ein Forum auch getrost verzichten. Die Menschen, die antworten, geben sich Mühe das Beste für Dich herauszuholen, Dir zu helfen.

Und dafür müssen sie sich noch von Dir diffamieren lassen?

Nein Danke! Geh zurück in Deinen Kindergarten und lass Dich noch etwas betreuen.

Seid ehrlich, Leute.

Nicht alle geben sich Mühe sondern geben saudumme Antworten, die niemandem weiterhelfen. Manch ohnehin ratloser Fragesteller ist dann verständlicherweise angesäuert.

Ach komm... manche "Fragesteller" kommen aber auch hier mit ihren "Problemen" an und wollen nur den Freispruch hören, dass sie garkeine Schuld hätten und andere ja so böse sind.

Sobald man hier sagt, dass der Fragensteller einen bösen Fehler gemacht hat, was ihm wahrscheinlich auch schon das Straßenverkehrsamt selber und die Polizei mitgeteilt hat, fühlt er sich angegriffen und man ist der Idiot - weil man nicht das sagt, was der TE hören will.

90% der Fragen in Forum dienen nur dazu, das eigene Gewissen beruhigen zu wollen - klappt aber nur bei 10% der Fälle.

Oder schaut jetzt ehrlich ernsthaft IRGENDJEMAND hier ob er das Kennzeichen mal sieht????

edit

Um nochmal die Fakten zu nennen: Es wird gefragt WO das Auto aktuell ist und WER der Besitzer ist!

Wer zum Teufel soll dass denn hier wissen? WER der Besitzer ist bzw. auf wen die Zulassung läuft wird die Polizei/Zulassungsstelle wissen!

Laut TE geht es hier NUR um KFZ-Steuer, nicht um Versicherung! Ergo muss das Fahrzeug neu versichert worden sein ohne Halter-Ummeldung, ansonsten würde die Zulassungsstelle auch schon nach dem Fahrzeug fahnden weil es ohne Versicherungsschutz fährt und damit die Plakette runter muss.

Also müsste die Zulassungsstelle ganz einfach mal Auskunft geben, wo das Auto versichert ist... ACH MOMENT, das geht ja innerhalb von Minuten über den Zentralruf, den der TE ja hätte bemühen können.

Spätestens mit dem Strafantrag müsste dann die Versicherung die Daten des Versicherungsnehmers raus rücken!

Also entweder wurden hier auch im nachfolgenden Prozess massive Fehler gemacht, nicht nach gedacht oder die ganze Story hier stinkt mal wieder zum Himmel...

Zitat:

Original geschrieben von Opel_Vectra_CDTI



Schon wieder so ein Oberschlauer. Ich hatte doch geschrieben, dass der Kaufvertrag nicht mehr auffindbar ist, oder?

Määääääh määääh määääääääh!

Hätte, hätte Fahrradkette.

Ich weiss dass man hinterher immer schlauer ist, aber das momentane Schlamassel hast Du nunmal selbst angerichtet, sonst niemand.

Hättest du beim Verkauf getan was Du hättest tun müssen, bräuchtest Du heute nicht nach einem Vertrag zu suchen.
Es ist ja nun nicht so, dass man Versicherung und Zulassungsstelle beim Verkauf eines Fahrzeugs informieren kann wenn man möchte und gerade nichts anderes zu tun hat, man ist dazu verpflichtet.(§ 13 Abs. 4 FZV)

Aus welchen Gründen auch immer hast Du das nicht getan und nun sind wie üblich die anderen an dran schuld.

Nun gegen andere zu blöken ist schlechter Stil, bzw. der Kindergarten, den du doch so verurteilst.
Einfach bei nächster Gelegenheit mal an die eigene Nase fassen.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches



Määääääh määääh määääääääh!
Hätte, hätte Fahrradkette.
Ich weiss dass man hinterher immer schlauer ist, aber das momentane Schlamassel hast Du nunmal selbst angerichtet, sonst niemand.

Hättest du beim Verkauf getan was Du hättest tun müssen, bräuchtest Du heute nicht nach einem Vertrag zu suchen.

....Hätte, hätte...

Wie war das noch mit dem Glashaus?

N.T.

Ja, "hätte" .
Für die nicht ganz so schnellen schrieb ichs extra dazu.
Hastes nicht gemerkt?

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


Wie war das noch mit dem Glashaus?
N.T.

Cool, ich weiss auch ein Sprichwort/einen Reim:

Vorher mal kurz nachgedacht, bringt später manche ruhige Nacht.

Herumblöken ist aber natürlich weitaus zielführender, stimmts?😛
Allerdings hat der TE bis dato nichtmal eingesehen, dass er es war, der den Bock gebaut hat.
In sofern besteht nicht viel Hoffnung auf Besserung.

Hi,

ihr habt doch den TE schon vertrieben, reicht doch also langsam.

Mal nebenbei, daß man die Zulassungsstelle und die Versicherung darüber informieren muß, wusste ich auch nix (das habe ich erst aus dem oben geposteten Musterkaufvertrag gesehen).
Wäre ich damals dem ersten Google-Link gefolgt, hätte ich das auch nicht gemacht.

Im Kaufvertrag steht aber normalerweise eine Klausel, die den Käufer verpflichtet das Fahrzeug in x Tagen um- bzw. abzumelden. Ob der TE also selber Schuld ist wenn der Käufer seinen vertraglich geregelten Pflichten nicht nachkommt, hmmm, naja?
Bisschen naiv war es natürlich schon sich nicht nach 'ner Woche mal bei der Zulassungstelle zu erkundigen ob das auch passiert ist (das habe ich trotz Meldung an die Zulassungsstelle gemacht).
Aber mal unter uns, wenn man alle Threads aus MT entfernt an denen der TE selber schuld ist (sei es hier oder in den Technikforen) gäbs deutlich weniger Threads.

Spricht natürlich nix dagegen den TE darauf hinzuweisen wie er es richtig gemacht hätte, aber wenn das 90% des Threads ausmacht finde ich das dann auch etwas schade. Amen.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79


Im Kaufvertrag steht aber normalerweise eine Klausel, die den Käufer verpflichtet das Fahrzeug in x Tagen um- bzw. abzumelden.

Eine Klausel zwischen Verkäufer und Käufer, die selbe Wirkung, wie die Klausel den Kaufpreis in Raten mit je 100 Euro abzustottern.

Der Verkäufer kann aufgrund der Missachtung dieser Vereinbarung (u.U. je nach weiterer Konstellation) Schadensersatzansprüche gegenüber dem Käufer geltend machen. Aber es hat keine Auswirkung auf eine dritte Partei, hier die Zulassungsstelle.

Kommt der Käufer mit seinen Raten in Verzug, dann kann man auch nicht zur Zulassungsstelle laufen und das Fahrzeug zwangsweise abmelden lassen.

Zitat:

Ob der TE also selber Schuld ist wenn der Käufer seinen vertraglich geregelten Pflichten nicht nachkommt, hmmm, naja?

Bitte nichts verdrehen, auch wenn es sich so einfach anbietet.

Der Verkäufer (hier TE) erhält keine Rechte (Ansprüche), weil er (der Verkäufer) nicht seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen ist. Erst Gesetze missachten und dann aus dieser Missachtung Rechtsansprüche ableiten wollen, das ist nicht so einfach 😉

Weil der (zivilrechtlich geschlossene) Kaufvertrag so praktisch keine Wirkung auf die Zulassungsstelle hat, gibt es schon ewig diese Veräußerungsanzeige, um die Fahrzeugübergabe auch bei der Halterschaft gegenüber der Zulassungsstelle sicher in Tüten und Papier zu bekommen.

Ein "logischer Umkehrschluss", dass die Veräußerungsanzeige verzichtbar wäre, weil das im Kaufvertrag mit aufgeführt ist - das ist ein fataler Denkfehler.

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79



Im Kaufvertrag steht aber normalerweise eine Klausel, die den Käufer verpflichtet das Fahrzeug in x Tagen um- bzw. abzumelden. Ob der TE also selber Schuld ist wenn der Käufer seinen vertraglich geregelten Pflichten nicht nachkommt, hmmm, naja?

Sieh es anders herum:

Hätte (jaja, ich weiss) der TE den Verkauf korrekt abgewickelt und die ZuLa pflichtgemäß informiert, könnte (ja,schon klar) es ihm egal sein, ob der Käufer seinen Pflichten nachgekommen wäre.

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