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Autoanhänger mit Opel Vivaro nur mit Klasse B?

Themenstarteram 2. Januar 2012 um 16:55

Hallo Zusammen.

Ich wollte am Donnerstag nach langer Restauration meinen Kadett C nach Hause holen.

Dafür bekomme ich einen Opel Vivaro (Geschäftsauto) also ein kleiner Bus...

Dazu einen Hänger älteren Baujahr mit einer Achse, dieser ist gebremst aber bestimmt schon 20-30 Jahre Alt. Gewichtsdaten zum Bus und auch zum Hänger habe ich leider nicht :(

Nur der Kadett hat um die 950KG Leergewicht.

Darf ich diese Kombination nur mit dem Führerschein Klasse B fahren, oder brauche ich BE dazu?

 

Vielen Dank für die Mühe, denn ich habe bei dem Paragraphenjungel nichts aussagekräftiges gefunden :(

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14 Antworten

Du benötigst dafür BE.

Themenstarteram 2. Januar 2012 um 17:08

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Du benötigst dafür BE.

Nein, ich benötige für Donnerstag einen guten Freund mit "BE" ;)

 

Danke für deine schnelle Hilfe! Dann werde ich den schnellsten machen müssen für ca. 500€ :(

am 2. Januar 2012 um 17:23

Für so ein Gespann braucht man leider BE.

VORSICHT!

schau mal wie das zugfahrzeug angemeldet ist. viele melden das ding aus steuerlichen gründen als lkw an. und dann spielts keine rolle ob 7,5 tonnen oder drunter. mit hänger darfst das ding am wochenende nicht fahren. egal ob du n deckel hast oder net.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

mit hänger darfst das ding am wochenende nicht fahren.

Wenn ich den TE richtig verstanden habe, dann hat er geplant, die Aktion am kommenden Donnerstag durchzuführen.

gemeint war sicherlich das Sonntagsfahrverbot von 0-22 Uhr.

Die Daten bzw. Fahrzeugscheine/Zulassugsbescheinigungen Teil1 solltest du allerdings schon mitführen und dann hast auch die Daten.

Könnte ja sein das der Fahrer in eine Kontrolle kommt, wo sich dann rausstellt das der Zugwagen das alles nicht ziehen darf .....

wenn der Bus sagen wir mal 1,5t. Leermasse und 2t. zul. Gesamtmasse hat.

Und der Hänger 1,5t. zul. Gesamtmasse hat.

Dann würde es gehen.

Allerdings wird der Vivaro wohl mehr zul. Gesamtmasse haben...

Leergewicht und Überladung des Hängers ist theoretisch "egal" bzw. nur eine Owi.

 

Aber sobald der Hänger mehr zul. Gesamtmasse hat als der Bus Leermasse ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis = STRAFTAT - auch wenn der Hänger noch leer ist!

Und sobald die zul. Gesamtmassen mehr als 3,5t ergeben = Straftat.

(außer der Hänger hat nur 750 kg Gesamtmasse - ein 750 kg Hänger geht immer - führerscheinrechtlich)

 

Größer als die 1,5t. Leermasse und 2t. zul. Gesamtgewicht + 1,5t. zul. Gesamtmasse Hänger wird man mit B praktisch nicht kommen können.

Das ist in etwa nen Golf+ mit nem kleinen Pferdeanhänger.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

wenn der Bus sagen wir mal 1,5t. Leermasse und 2t. zul. Gesamtmasse hat.

Und der Hänger 1,5t. zul. Gesamtmasse hat ...

In der StVZO ist nur vom tatsächlichem Gewicht die Rede: Quelle.

Also: Hänger + Kadet C = Achslast + Stützlast <= zulässiges Gesammtgewicht Vivaro

Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Quelle

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/b.php

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Quelle

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/b.php

Ja, das sind die Regeln für B, dass er einen Fahrer mit BE benötigt wurde bereits festgestellt. 750 kg reicht nicht für Hänger und den Kadett.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

mit hänger darfst das ding am wochenende nicht fahren.

nicht ganz richtig! ;)

ein "lkw" bis 3,5t mit anhänger ist vom sonntagsfahrverbot ausgenommen, wenn der anhänger "freizeitzwecken" dient...steht zwar nicht so in der stvo, aber es gibt entsprechende anweisungen...

 

viel problematischer kanns allerdings werden, wenn der opel bei seiner anschaffung als "nur" betriebliche-nutzung versteuert wurde und das finanzamt von der privatfahrt wind bekommt...

750 kg hat ja der Kadett selbst schon mehr... :D

 

Praktisch könnte mit Klasse B eben ein Golf+ oder etwas ähnliches reichen wenn denn

Zitat:

oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt

erfüllt ist.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

mit hänger darfst das ding am wochenende nicht fahren.

nicht ganz richtig! ;)

ein "lkw" bis 3,5t mit anhänger ist vom sonntagsfahrverbot ausgenommen, wenn der anhänger "freizeitzwecken" dient...steht zwar nicht so in der stvo, aber es gibt entsprechende anweisungen...

 

viel problematischer kanns allerdings werden, wenn der opel bei seiner anschaffung als "nur" betriebliche-nutzung versteuert wurde und das finanzamt von der privatfahrt wind bekommt...

Das sind aber nur unverbindliche Anweisungen einzelner Länder.

Ab gesehen davon, ist der Transport einers Youngtimers auf einem Autotransportanhänger was anderes als der Transport eines Sportbootes, eines Wohnwagens oder von Turnierpferden

Themenstarteram 3. Januar 2012 um 7:50

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

nicht ganz richtig! ;)

ein "lkw" bis 3,5t mit anhänger ist vom sonntagsfahrverbot ausgenommen, wenn der anhänger "freizeitzwecken" dient...steht zwar nicht so in der stvo, aber es gibt entsprechende anweisungen...

 

viel problematischer kanns allerdings werden, wenn der opel bei seiner anschaffung als "nur" betriebliche-nutzung versteuert wurde und das finanzamt von der privatfahrt wind bekommt...

Das sind aber nur unverbindliche Anweisungen einzelner Länder.

Ab gesehen davon, ist der Transport einers Youngtimers auf einem Autotransportanhänger was anderes als der Transport eines Sportbootes, eines Wohnwagens oder von Turnierpferden

Der Kadett ist aber, das muss ich dazu sagen, ein Sportwagen.

Ein Rallyeumbau, darum darf ich dann später auch ein grünes Kennzeichen am Autohänger haben.

Habe bereits einen guten Freund mit BE Führerschein gefunden, somit klappt das am Donnerstag! ;)

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