Suche Kopie Fahrzeugbrief für Fiat 500 L Baujahr 1972
Hallo Zusammen,
ich habe einen 500er aus 1972 erstanden mit deutschem Pappbrief. Für die Zulassung in Deutschland brauche ich eine Kopie eines deutschen Briefes. Kann jemand helfen?
Freue mich auf Info
Grüße
35 Antworten
Zitat:
@deville73 schrieb am 5. Mai 2015 um 11:25:05 Uhr:
Dann soll er dir diese Einschränkung doch mal schriftlich zeigen.
Meine Frage an den wäre: "Wo steht denn das?"
Genau. Mit diesen Papieren war das Auto offiziell zugelassen. Das reicht. Wenn er mehr haben will, soll er selber suchen. Da würde ich dann auch ruhig mal fragen, warum du ihm seine Arbeitsunterlagen mitbringen musst. Das sorgt bestimmt nicht gerade für bessere Stimmung, aber manchmal geht es nicht anders.
mfg
Moin Moin !
Erstmal verstehe ich nicht ,welche Angaben denn fehlen sollen ,das kann aber nur der TE erklären. Richtig ist ,dass normalerweise alle Daten vorhanden sein sollten ,was allerdings nicht grundsätzlich gilt ,Papiere aus den 50ern und frühen 60ern sind da oft nicht ausreichend . Aber hier ist ja die EZ eine spätere ,da sollte alles drinstehen.
Zitat:
Da würde ich dann auch ruhig mal fragen, warum du ihm seine Arbeitsunterlagen mitbringen musst.
Genau ! Warum sollst du denn das Fzg dahin bringen ? Soll der Prüfer es doch selber aus der Scheune zerren !
Es ist nun mal so geregelt ,dass der Antragsteller (hier der Fzg Besitzer) die Unterlagen bereitzustellen hat.
Ist auch logisch ,er möchte ja eine Abnahme nach §29 haben. Hat er keine Lust /Möglichkeit ,die Daten zu besorgen ,muss eben eine Abnahme nach §21 gemacht werden ,dann kann der Prüfer auch die Daten ermitteln (und sich den Zusatzaufwand bezahlen lassen)
MfG Volker
So war das nicht gemeint. Aber allen Anschein nach hat er alle erforderlichen Unterlagen zusammen. Wenn dem Prüfer das nicht reicht und er aus reiner Willkür oder Unwissenheit mehr verlangt, dieses aber schriftlich nicht begründen kann, DANN soll er selber suchen.
mfg
Mir würde nach wie vor nicht ausreichen, dass ein Prüfer mir sagt: "So ist das eben.", sondern ich würde verlangen, dass er mir die Grundlage für seine Aussage schwarz auf weiss zeigt.
Und wenn dann daraus hervorgeht, dass diese oder jene Info noch erforderlich ist, würde ich mich natürlich darum kümmern.
Keine Frage.
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Also ich will es einmal versuchen von meiner Seite aus zu erklären, wie ich vorgehen würde. Erstend würde ich den Prüfer fragen was könnern wir tun und was kann ich tun. Mit Freundlichkeit erreicht man eigentlich immer mehr.Das ist keine Kriecherei sondern auch eine Frage des Anstands. Bis jetzt bin ich damit immer gut gefahren.Nur ein Beispiel bei der H Zulassung einer DS 23 Pallas wurde bemängelt, dass das Autoradio damals noch nicht existent war und dementsprechend es nun ein Problem gibt.was tun. Ich habe dann gefragt, was wäre wenn ich es jetzt ausbaue und Ihm dann von Philips später ein Prospekt bringe in dem dieses Autoradio exact auf der ersten Seite stehen würde. Kurzes Überlegen und dann Gut bauen Sie es nicht aus und wann können Sie mir das Prospect bringen.Drei Tage später habe ich Ihm das Prospect gezeigt.Aber die H Zulassung war schon in trockenen Tüchern.
Ich hoffe ich lehne mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster, aber genau so was meine ich. Meines Wissens ist auch ein modernes Radio kein Grund, die H-Abnahme zu verweigern. Dass das auch eine Frage des Stils ist, steht auf einem anderen Blatt. 🙂
Falls ich falsch liege, bitte ich um Korrektur.
Edit:
Gerade nachgelesen: Lt. altem Katalog war das zulässig, nach dem aktuellen nur unter Beibehaltung der zeitgenössischen Optik.
Mfg
Ich werde Euch auf jedenfall auf dem laufenden halten - ich warte auf die Info von meinem Prüfer, deshalb heute noch keine Antwort.
Hallo Passat,
im Anhang der Scan eines Pappbriefes eines Fahrzeuges das 1968 abgemeldet wurde.
Die DEKRA hat ein § 23 Gutachten erstellt auf der der Datenlage des originalen Briefes, und das ohne irgendwelche
Probleme!
Im § 23 Gutachten sind die fehlenden Daten für die zukünftige Zulassungsbescheinigung explizip von der DEKRA
aufgeführt worden. Das sind die die Schlüsselnummern. Diese Daten hat die DEKRA in einer Datenbank auf den Rechner.
Da die DEKRA in den neuen Bundesländern eizig für den § 21 zuständig ist, sind die Daten auch vorhanden.
Ich hoffe das hilft Dir.
Gruß Carl
Ehrlich, ich verstehe die heutige Prüfergeneration nicht mehr. In den 1960-80ern waren die ja auch so drauf. Man hört immer mehr, das die etwas verlangen, wo ein klick in ihren TÜV- PC's alles klären täte.
Sind aber auch nicht alle so.
Darum kann sich m.E. ein Umsehen nach einem anderen Prüfer durchaus lohnen.
Mir erklärte ein Prüfer das so. Sie würden sehr stark beobachtet und es käme vor, das nach Abnahme eines Fahrzeuges auf einmal von aussen dieses Auto noch einmal nach der ersten Prüfung nachkontrolliert wird. Und deshalb wäre es so das Sie jetzt so streng prüfen. Da hatte ich mich auf eine Diskussion eingelassen, weil der Prüfer die Citroen Hydraulik nicht ganz in Ihren Zusammenhängen verstand.Und Fehler darin sah, dass die Bremse sehr kurz und knackig reagiert. Und Praktisch kaum Spiel am Bremspilz der DS 23 ist.
Moin Moin !
Zitat:
Man hört immer mehr, das die etwas verlangen, wo ein klick in ihren TÜV- PC's alles klären täte
Nun ,das liegt einfach daran ,dass der Irrglaube ,"ein klick im PC" würde alles liefern ,immer mehr um sich greift. Tatsächlich sind für ältere Fzge praktisch nie Daten hinterlegt. Nur für wenige gängige ,und dann fast immer unvollständig.
Zitat:
Aber allen Anschein nach hat er alle erforderlichen Unterlagen zusammen.
Anscheinend wohl nicht ! Anscheinend ,weil der TE auch heute noch nicht geschrieben hat ,welche Daten nun fehlen . Er könnte ja auch einen Scan seines Pappbriefes reinstellen ,dann würde man ja sehen ,ob da Daten fehlen.
MfG Volker
Wieso hinterlegt?
Die Daten stehen doch im Brief drin?
Welche Daten - ausser evtl. den Schlüsselnummern - fehlen denn, die man noch braucht?
Moin Moin !
Zitat:
Die Daten stehen doch im Brief drin?
Laut Aussage des Prüfers eben nicht ! Der TE schweigt sich aber dazu aus ,so dass hier nur überflüssigerweise vermutet werden kann.
Tatsächlich standen je nach Alter nicht eben alle Daten ,die die heutigen Papiere erfordern ,in alten Briefen.So besitze ich für eines meiner Oldtimermotorräder zwar eine Briefkopie eines baugleichen Modells ,nur stehen da leider keine Geräuschwerte drin.
mfG Volker
Hallo Zusammen,
wie gesagt, ich gebe gern nach Abschluss der Sache hier das Feedback wie es geklappt hat. Habe von meinem Prüfer nur die Info erhalten das eine normale HU nicht ausreicht da im Pappbrief nicht alle relevanten Daten vermerkt sind. Das Auto steht gerade in der Werkstatt und wird entsprechend vorbereitet - ich hoffe das übernächste Woche (Nächste Woche ist wegen Feiertag unrealistisch) alles in die Wege geleitet wird.
Grüße