StVA verweigert Zulassung
Hallo erstmal alle,ich bin neu hier und hab ein Problem.Ich hoffe hier ist jemand der mir weiterhelfen kann.
Folgendes:Gestern Abend hab ich ein Auto gekauft für 950€.Ich habe Schlüssel sowie Papiere und tüv bericht bekommen.
Ich bin auf das Auto angewiesen wegen Arbeit,erledigungen und wegen den Kids.Heute wollte ich das Auto anmelden.Man hat mir gesagt das es nicht gehen würde weil der Fahrzeugschein (der kleine) als Verlust gemeldet wurde und ein neuer ausgestellt wurde.Der Verkäufer hat mir also den alten und nicht den neuen gegeben.
Ich habe also den Verkäufer angeschrieben und mit diesem Telefoniert.Jedenfalls sagte der mir das er über 3 Jahre mit diesem Schein selbst mit dem Auto gefahren ist und er nie einen anderen Schein bekommen hat geschweige denn je einen Verlust gemeldet hat.Auf dem kleinen Fahrzeugschein steht aber drauf das dieser am 01.04.2022 abgemeldet wurde.Ich habe am Donnerstag einen neuen Termin bei dem Stva.Der Verkäufer sagte mir ich kann gerne seine Handynr da angeben,dann würde er persönlich mit diesen Sprechen.
Ich verstehe nur nicht warum man mir die Anmeldung verweigert hat wenn doch alles seine Richtigkeit hat????
Ich hoffe jemand kann mir hier weiter helfen......danke schonmal für die Hilfe/Antworten.
Lg
37 Antworten
Damit wirst Du niemals eine Anmeldung bekommen!
Wo ist denn die ZBII (ehemals kfz-Brief)? Das ist das entscheidende Dokument!
Wo ist die HU/AU-Bescheinigung? Wo der Kaufvertrag mit den Personalien?
Wo die elektronische Versicherungsbestätigung?
Habe ich alles hier.
Nur habe ich keinen schriftlichen Kaufvertrag....
Evb Nummer hab ich,beide Fahrzeugscheine also der kleine und der große habe ich und wie gesagt die Papiere vom TÜV hab ich ebenfalls.Hat ja grade erst 2 Jahre neuen TÜV bekommen......
Das ist ja das Problem:
Aus Sicht StVA hast du eben nicht die ZB I sondern ein Stück Papier, das mit Ausstellung des Ersatzdokuments seine Bedeutung verloren hat.
Es sollte sich aber doch in der Akte herausfinden lassen, wer überhaupt den Verlust gemeldet und das Ersatzdokument bekommen hat?!
Zitat:
@19marina87 schrieb am 5. April 2022 um 22:23:14 Uhr:
...Auf dem kleinen Fahrzeugschein steht aber drauf das dieser am 01.04.2022 abgemeldet wurde.
D.h. für die Abmeldung wurde das Dokument noch akzeptiert, aber jetzt taugt es nicht mehr?
Falls es tatsächlich durch einen neuen Schein ersetzt wurde, hätte dann nicht schon bei der Abmeldung der alte (wider Erwarten doch existierende Schein) eingezogen werden müssen?
Vielleicht liegt da eine Verwechslung vor.
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Ich verstehe den Fall überhaupt nicht. Bei einer Ummeldung wird doch sowieso ein neuer Schein ausgestellt auf den neuen Halter.
Und wenn der alte Schein als Verlust gemeldet wurde und der neue ist nicht da, kann man dann den neuen nicht auch als Verlust melden? Er ist ja tatsächlich nicht da.
Zitat:
@hk_do schrieb am 6. April 2022 um 00:38:58 Uhr:
Das ist ja das Problem:Aus Sicht StVA hast du eben nicht die ZB I sondern ein Stück Papier, das mit Ausstellung des Ersatzdokuments seine Bedeutung verloren hat.
Es sollte sich aber doch in der Akte herausfinden lassen, wer überhaupt den Verlust gemeldet und das Ersatzdokument bekommen hat?!
Genau das ist ja das Problem. Laut Stva der Mann wo ich es gekauft hab.Der hat mir aber gestern mehrfach versichert das das nicht der Fall wäre.Er kann am Donnerstag nicht mit weil er arbeiten muss aber ich soll denen ruhig seine nummer geben er würde das dann selber mit denen klären.Ich versteh es einfach nicht....
Zitat:
@Bulwey schrieb am 6. April 2022 um 05:38:14 Uhr:
Ich verstehe den Fall überhaupt nicht. Bei einer Ummeldung wird doch sowieso ein neuer Schein ausgestellt auf den neuen Halter.Und wenn der alte Schein als Verlust gemeldet wurde und der neue ist nicht da, kann man dann den neuen nicht auch als Verlust melden? Er ist ja tatsächlich nicht da.
Darüber habe ich auch schon nachgedacht.Scheint aber irgendwie ein Problem zu sein.
Soll ich mal eine Prognose abgeben. Der Verkäufer wird am Donnerstag nicht erreichbar sein und danach was vom verstorbenen Kater oder der gestürzten Oma erzählen.😁
Zitat:
@ktown schrieb am 6. April 2022 um 07:24:54 Uhr:
Soll ich mal eine Prognose abgeben. Der Verkäufer wird am Donnerstag nicht erreichbar sein und danach was vom verstorbenen Kater oder der gestürzten Oma erzählen.😁
Na das hört sich ja fantastisch an.
Mal angenommen es kommt so wie Sie sagen,was dann??
Hab ich noch irgendeine Möglichkeit wie ich das Auto trotzdem angemeldet bekomme?
Ich bin bei solchen Dingen immer pessimistisch eingestellt daher würde ich mich mal darauf einstellen, dass der Verkäufer immer mehr seine gute Kinderstube vergessen wird und es am Ende zum Streit darüber kommt, dass er den Wagen zurück nehmen soll und du dein Geld wieder haben willst.
Wenn der. Verkäufer den neuen Schein ausgestellt bekommen hat wird von dem auch eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust beim Straßenverkehrsamt vorliegen.
Ohne die hätte er den neuen Schein nicht bekommen.
Ansonsten muss er eine neue eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben.
Ich habe jetzt nocheinmal mit dem Stva telefoniert.
Die sagte mir ich habe da wohl was falsch verstanden.Die Papiere wären alle in Ordnung ABER die scheinnr wurde wohl für ungültig erklärt und die von der anderen Zulassungsstelle müssen/sollen jetzt bestätigen das die mit der Nr arbeiten dürfen die auf dem Schein steht.
Jetzt versteh ich garnix mehr.Das war also nicht dem Verkäufer seine Schuld sondern die von der Behörde?Hab ich das richtig verstanden?
Auf der Rückseite ist auch keine Unterschrift, des SB der den abgemeldet hat.
Ruf doch mal im Rhein Erft Kreis an, was dort zu Abmeldung vorgelegt wurde.
Und vergleich mal die Nummer der ZB2 mit dem Feld 16 in der ZB1.
Stimmen die wenigstens überein?
Für ungültig erklärt wird die ZB1 Nummer, wenn sie verloren gegangen ist oder das Fahrzeug zwangsweise vom Vollzugsdienst ohne Eintrag in die zb 1 außer Betrieb gesetzt wurde.
Nur wie kommt dann der Aufdruck auf die Rückseite?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 6. April 2022 um 17:44:12 Uhr:
Auf der Rückseite ist auch keine Unterschrift, des SB der den abgemeldet hat.
Ruf doch mal im Rhein Erft Kreis an, was dort zu Abmeldung vorgelegt wurde.Das habe ich versucht aber da kommt man ja erst zu so einer Art Callcenter die dann erstmal fragen was den überhaupt ist.Nach Erklärung der Sachlage meinte der Mann nur da könnte er mir auch nicht helfen da müsste die Stva Düren sich mit denen im Rhein-Erft-Kreis in Verbindung setzen.
Na toll,hat also nichts gebracht.....Und vergleich mal die Nummer der ZB2 mit dem Feld 16 in der ZB1.
Stimmen die wenigstens überein?Ja die stimmen überein!
Für ungültig erklärt wird die ZB1 Nummer, wenn sie verloren gegangen ist oder das Fahrzeug zwangsweise vom Vollzugsdienst ohne Eintrag in die zb 1 außer Betrieb gesetzt wurde.
Nur wie kommt dann der Aufdruck auf die Rückseite?
Das weiß ich auch nicht,hab dazu keine Erklärung ?????