StVA verweigert Zulassung
Hallo erstmal alle,ich bin neu hier und hab ein Problem.Ich hoffe hier ist jemand der mir weiterhelfen kann.
Folgendes:Gestern Abend hab ich ein Auto gekauft für 950€.Ich habe Schlüssel sowie Papiere und tüv bericht bekommen.
Ich bin auf das Auto angewiesen wegen Arbeit,erledigungen und wegen den Kids.Heute wollte ich das Auto anmelden.Man hat mir gesagt das es nicht gehen würde weil der Fahrzeugschein (der kleine) als Verlust gemeldet wurde und ein neuer ausgestellt wurde.Der Verkäufer hat mir also den alten und nicht den neuen gegeben.
Ich habe also den Verkäufer angeschrieben und mit diesem Telefoniert.Jedenfalls sagte der mir das er über 3 Jahre mit diesem Schein selbst mit dem Auto gefahren ist und er nie einen anderen Schein bekommen hat geschweige denn je einen Verlust gemeldet hat.Auf dem kleinen Fahrzeugschein steht aber drauf das dieser am 01.04.2022 abgemeldet wurde.Ich habe am Donnerstag einen neuen Termin bei dem Stva.Der Verkäufer sagte mir ich kann gerne seine Handynr da angeben,dann würde er persönlich mit diesen Sprechen.
Ich verstehe nur nicht warum man mir die Anmeldung verweigert hat wenn doch alles seine Richtigkeit hat????
Ich hoffe jemand kann mir hier weiter helfen......danke schonmal für die Hilfe/Antworten.
Lg
37 Antworten
Wie man sieht, kann man in Deutschland wirklich für alles einen Abnehmer finden. Hier wird alles gekauft.
Zitat:
@19marina87 schrieb am 6. April 2022 um 19:00:25 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 6. April 2022 um 17:44:12 Uhr:
Auf der Rückseite ist auch keine Unterschrift, des SB der den abgemeldet hat.
Ruf doch mal im Rhein Erft Kreis an, was dort zu Abmeldung vorgelegt wurde.Das habe ich versucht aber da kommt man ja erst zu so einer Art Callcenter die dann erstmal fragen was den überhaupt ist.Nach Erklärung der Sachlage meinte der Mann nur da könnte er mir auch nicht helfen da müsste die Stva Düren sich mit denen im Rhein-Erft-Kreis in Verbindung setzen.
Na toll,hat also nichts gebracht.....Und vergleich mal die Nummer der ZB2 mit dem Feld 16 in der ZB1.
Stimmen die wenigstens überein?Ja die stimmen überein!
Für ungültig erklärt wird die ZB1 Nummer, wenn sie verloren gegangen ist oder das Fahrzeug zwangsweise vom Vollzugsdienst ohne Eintrag in die zb 1 außer Betrieb gesetzt wurde.
Nur wie kommt dann der Aufdruck auf die Rückseite?Das weiß ich auch nicht,hab dazu keine Erklärung ?????
Dann rufe im Rhein Erft Kreis an und lass Dich mit einem SB der Zulassungstelle verbinden, du hast eine Frage zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs mit amtlichen Kennzeichen XX-YY ???.
und las Dich nicht von der Zentrale abwimmeln, wenn der nicht ins Zulassungsprogramm schauen kann.
Oder noch einfacher, schicke eine 'Mail.
Evtl hat ein SB bei der außerbetriebßetzung auch nur versehentlich das falsche Merkmal Gesetz. Statt "entwertet und zurückgegeben " abgerutscht und "'für ungültig erklärt" ausgewählt.
Das lässt sich ruck zuck beheben.
Deine Zulassungsstelle hat jedenfalls nichts falsch gemacht, den das beim KBA gespeicherte Merkmal zum Verbleib der ZB1 stimmt ja nicht mit den Gegebenheiten überein.
Hätte deine Zulassungsstelle evtl auf dem kurzen Dienstweg klären können,aber man weiß ja nicht viel voll das bei Dir war und wie gut der Rhein Erft Kreis telefonisch zu erreichen ist.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 6. April 2022 um 19:45:11 Uhr:
Wie man sieht, kann man in Deutschland wirklich für alles einen Abnehmer finden. Hier wird alles gekauft.
Das ist wenn man keine ahnung hat und dringend schnell ein neues Auto braucht für kleines Geld.
Konnte ich ja nicht ahnen das das so ausartet ......
Aber danke für den Hilfreichen Hinweis 😉
Zitat:
@windelexpress schrieb am 6. April 2022 um 20:00:19 Uhr:
Zitat:
@19marina87 schrieb am 6. April 2022 um 19:00:25 Uhr:
Das weiß ich auch nicht,hab dazu keine Erklärung ?????
Dann rufe im Rhein Erft Kreis an und lass Dich mit einem SB der Zulassungstelle verbinden, du hast eine Frage zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs mit amtlichen Kennzeichen XX-YY ???.
und las Dich nicht von der Zentrale abwimmeln, wenn der nicht ins Zulassungsprogramm schauen kann.
Oder noch einfacher, schicke eine 'Mail.
Evtl hat ein SB bei der außerbetriebßetzung auch nur versehentlich das falsche Merkmal Gesetz. Statt "entwertet und zurückgegeben " abgerutscht und "'für ungültig erklärt" ausgewählt.
Das lässt sich ruck zuck beheben.Ok,ich versuche mein Glück per Mail.Danke für den Tip!
Deine Zulassungsstelle hat jedenfalls nichts falsch gemacht, den das beim KBA gespeicherte Merkmal zum Verbleib der ZB1 stimmt ja nicht mit den Gegebenheiten überein.
Hätte deine Zulassungsstelle evtl auf dem kurzen Dienstweg klären können,aber man weiß ja nicht viel voll das bei Dir war und wie gut der Rhein Erft Kreis telefonisch zu erreichen ist.
Ich habe ja morgen einen Termin bei uns im Stva und werde da mal nachfragen diesbezüglich. Danke ??
Ähnliche Themen
Wie lange war das Fahrzeug denn auf den Verkäufer zugelassen?
Ich meine, man müsste doch sehen, ob ein Dokument 3 Jahre alt ist oder 8 Jahre. Da vom Anfassen bei der HU und in der Werkstatt das Papier dann doch immer fleckiger wird, das kennt doch jeder.
Leider ist im ersten Post ja nur die Rückseite gescannt.
Da braucht man kein Sachverständiger sein, um den Fehler zu entlarven.
Zitat:
@Deloman schrieb am 7. April 2022 um 08:41:01 Uhr:
Wie lange war das Fahrzeug denn auf den Verkäufer zugelassen?Ich meine, man müsste doch sehen, ob ein Dokument 3 Jahre alt ist oder 8 Jahre. Da vom Anfassen bei der HU und in der Werkstatt das Papier dann doch immer fleckiger wird, das kennt doch jeder.
Ich kenne das nicht. Mein Fahrzeugschein sieht nach mehreren Jahren genauso aus wie nach einem Jahr. Weiß nicht, wie sehr du auf deine Papiere achtest, aber bei mir ist nichts fleckig.
Ich achte schon sehr drauf, aber mein Fahrzeugschein von 2004 (!) kommt eben doch in die Jahre. Auch weil eben die HU-Prüfstellen immer wieder Stempel drauf machen.
Ansonsten bin ich Buchhalter und habe ein Auge dafür, ob ein Papier druckfrisch aussieht oder schon jahrelang in der Akte hing.
Wie gesagt, ob 3 oder 4 Jahre, das sieht man nicht, aber spätestens nach 8 oder 10 Jahren ist das deutlich vom druckfrischen Zustand zu unterscheiden. Daher ja die Frage nach dem Alter.
Zitat:
@Deloman schrieb am 7. April 2022 um 10:19:27 Uhr:
Ich achte schon sehr drauf, aber mein Fahrzeugschein von 2004 (!) kommt eben doch in die Jahre. Auch weil eben die HU-Prüfstellen immer wieder Stempel drauf machen.Ansonsten bin ich Buchhalter und habe ein Auge dafür, ob ein Papier druckfrisch aussieht oder schon jahrelang in der Akte hing.
Wie gesagt, ob 3 oder 4 Jahre, das sieht man nicht, aber spätestens nach 8 oder 10 Jahren ist das deutlich vom druckfrischen Zustand zu unterscheiden. Daher ja die Frage nach dem Alter.
Es gibt Fahrzeugscheine die sind nach einem Jahr versifft und andere sehen nach 10 Jahren noch aus wie neu. Können halt nicht alle so hellsehen wie du. Ich beurteile das einfach nach dem Datum das draufsteht.
Manche sehen nach 2 Wochen schon aus,als ob sie 10 Jahre in Benutzung waren.
Für viele ist es nur ein Wisch, der dann zwischen Aschenbecher mit Ölpfoten nach kürzester Zeit runter gekommen aussieht
Na ja, ich geb's auf. Kann jeder glauben, was er möchte.
Noch mal gelesen. Der Verkäufer gibt an, drei Jahre selbst mit der ZB gefahren zu sein. Offensichtlich hat er also vor drei Jahren gekauft. Nun wurde der "Wisch" *hihi* so lange von einer Tasche in die nächste gesteckt, bis er irgendwann verloren ging und neu ausgestellt wurde. So die Meinung der Behörde.
Also ist das Papier entweder drei Jahre alt oder ziemlich neu, da ein Verlust gleich nach der Zulassung auch relativ unwahrscheinlich ist. Außerdem muss man irgendwann mal bei der HU gewesen sein und einen neuen Stempel bekommen haben.
Das müsste jetzt der/die TE anschauen, ob das passt.
Da ja leider nur eine nichtssagende Rückseite fotografiert wurde.
Zitat:
@Deloman schrieb am 7. April 2022 um 12:37:59 Uhr:
Na ja, ich geb's auf. Kann jeder glauben, was er möchte.Noch mal gelesen. Der Verkäufer gibt an, drei Jahre selbst mit der ZB gefahren zu sein. Offensichtlich hat er also vor drei Jahren gekauft. Nun wurde der "Wisch" *hihi* so lange von einer Tasche in die nächste gesteckt, bis er irgendwann verloren ging und neu ausgestellt wurde. So die Meinung der Behörde.
Also ist das Papier entweder drei Jahre alt oder ziemlich neu, da ein Verlust gleich nach der Zulassung auch relativ unwahrscheinlich ist. Außerdem muss man irgendwann mal bei der HU gewesen sein und einen neuen Stempel bekommen haben.
Das müsste jetzt der/die TE anschauen, ob das passt.
Da ja leider nur eine nichtssagende Rückseite fotografiert wurde.
Wahnsinn was du alles nur durch nachdenken herausfindest Sherlock Holmes. Und warum ist ein Verlust nach der Zulassung unwahrscheinlich?
Ich bin mir auch nicht mehr so ganz sicher um was es jetzt wirklich geht:
Vielleicht war auch "nur" die Druckstücknummer des Vordrucks (fälschlicherweise) als abhanden gekommen registriert?
So einen Fall gab es hier mal mit einem Ausweisdokument, wo der Betroffene dann an einer Grenze einige Probleme hatte.
Auch ne Möglichkeit, obwohl die beim Bedrucken eingesannt wird und dann eine Fehlermeldung erzeugt,damit dieses Dokument nicht ausgegeben wird.
Lässt sich aber alles geschmeidig klären
Guten Morgen
Kurze Rückmeldung, ich war gestern ja nochmal im Stva diesmal aber samt Verkäufer 😁
Nach kurzem hin und her haben die dann mit dem Rhein-Erft Kreis telefoniert. Da stellte sich raus das es wohl ein Fehler von denen war.Die Dame hat nach dem abmelden die ScheinnR. Für ungültig erklärt.....
Jedenfalls,diese hat dann eine Unbedenklichkeits Bescheinigung geschickt das diese trotzdem mit der Nummer arbeiten darf.
Auto angemeldet und fertig!
Danke euch allen für die Ratschläge
Einen schönen Tag wünsche ich allen...
Danke für die Rückmeldung.
Es ist ein Auswahlfeld und da ist sie in Rhein Erft Kreis halt eine Zeile nach unten gerutscht und hat "für ungültig erklärt" ausgewählt anstatt "entwertet und ausgehändigt"
Nur wer tatsächlich unfehlbar ist,darf jetzt einen Stein werfen