Stress mit der Gebrauchtwagengarantie

Opel Astra J

Hallo an alle.
Ich hab folgende Baustelle: mein Astra 1.4T aus 2011 braucht wohl einen neuen Turbolader. Ich habe das Fahrzeug im Februar 2017 gekauft und die letzte Inspektion wurde vom selben Händler am 30.11.2016 durchgeführt. Jetzt ist der Schaden am 23.11.2017 aufgetreten und ich war vorgestern zur Analyse bei Opel. (In der Zwischenzeit war ich dienstlich auf See) Die Garantiegesellschaft verweigert nun die Zahlung weil angeblich die Inspektion vernachlässigt wurde.
Weiß jemand wie hier die rechtliche Situation ist ? Habe ich noch Anspruch darauf oder nicht ?
Habe beim Händler für zwei Jahre ab Kauf eine Gebrauchtwagengarantie bei der GGG abgeschlossen...

27 Antworten

Zitat:

@VolvoV40_2.0T schrieb am 15. Dezember 2017 um 13:02:25 Uhr:


Wie so das, der Turbo ist 7 Tage vor Ablauf eines Jahres kaputt gegangen, oder kann ich nicht rechnen.
Es sei denn, du hast die Km überschritten.

du kannst schon rechnen.
lesen ist allerdings bissel schwierig... 😉
der händler hat erst am 12.12.17 vom schaden erfahren.und das zählt nun mal.

Wer hat den Schaden am 23.11.2017 dann festgestellt und wo ist das Fahrzeug dann gestanden? Keine Ahnung aber ich stelle mir das weitere Fahren mit defektem Turbo nicht wirklich toll vor und warum bringt man es dann nicht gleich weg?

Der TE war auf See und das defekte Fahrzeug stand wohl in der Garage und wurde erst jetzt in die Werkstatt gebracht. So habe ich die Aussagen des TE verstanden.

Zitat:

@ThePraetor schrieb am 14. Dezember 2017 um 15:43:12 Uhr:


Jetzt ist der Schaden am 23.11.2017 aufgetreten und ich war vorgestern zur Analyse bei Opel. (In der Zwischenzeit war ich dienstlich auf See)

er selbst hat den schaden am 23.11. festgestellt!!
am 12.12. war er damit bei opel!!
wie komme ich darauf?
sein erster beitrag hier war am 14.12. und er schreibt
von "vorgestern".also war er erst am 12.12. beim händler
und damit sind 12 monate rum.

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wenn der Schaden am 23.11. festgestellt wurde, war das Schadensereignis ja noch in der Jahresfrist und müsste damit von der Versicherung abgedeckt werden. Die genaue Diagnose erfolgte zwar erst später, was in dem Fall aber unbedeutend ist - vorausgesetzt man kann nachweisen, dass am 23.11. ein Schaden vorlag. Deswegen hatte ich ja schon mal nach einem Pannendienst gefragt. Als sich der Turbo bei meinem V40 Diesel auf der Bahn verabschiedet hat, konnte man keinen Meter mehr damit fahren.
Es bleibt also die Frage nach dem Nachweis des Eintritts des Schadens.

ach,es gibt auch turboschäden wo eine weiterfahrt
noch möglich ist.und anscheinend konnte er sein kfz
ja noch beim händler vorstellen...
und ja,es stellt sich nur die frage nach dem schadenseintritt.

Das hätte man ja evtl an hand der Fehlereinträge sichern können.

Google mal nach "BGH Az: VIII ZR 251/06"

Zitat:

@Lars S. Krachen schrieb am 15. Dezember 2017 um 11:46:03 Uhr:


punkt a ist schon geklärt.
die versicherung begründet es mit der fehlenden inspektion.

letzte inspektion: 30.11.16
schaden festgestellt: 23.11.17
zur genauen analyse bei opel vorgestellt: 12.12.17

wenn die ggg eine jährliche inspektion fordert,
ist hier der ofen aus.

d.h. der Schaden ist innerhalb EINES Jahres nach Kauf des Fahrzeugs aufgetreten?
Dann mal § 438 BGB lesen und dann weiter in § 475 Abs. 2 BGB.

Ich bin also der Meinung, nach Gewährleistungsrecht zu reklamieren (zur Not Schriftsatz mit Aufforderung vom Anwalt) und das Thema Garantie (also freiwillig von beiden Seiten) nicht zu beachten.

natürlich ist der schaden innerhalb eines jahres
aufgetreten,aber wie will er das beweisen wenn er erst
am 12.12. beim händler war?

Per Zeuge und per Nachweis der Abwesenheit da er auf See war.
Wenn ich de Aussagen hier kombiniere ergibt sich doch eigentlich folgendes:
Der Garantievertrag läuft über 2 Jahre
Laut genanntem Gerichtsurteil ist eine Verweigerung der Garantievereinbarung nur möglich, wenn das überschreiten der Wartung nachweislich ursächlich für den Schaden ist.
Fazit, die Ansprüche sind gerechtfertigt - vorausgesetzt das Wartungsintervall war nur geringfügig überschritten (zeitlich wissen wir das, leider fehlen uns hier die genauen Kilometerabgaben (aktueller Kilometerstand und Stand bei Erwerb)).
Ich fürchte nur, dass das Durchsetzen des Anspruchs sehr viel Zeit und Geld verschlingt (ich spreche aus Erfahrung, da unser Streit mit dem Opelhändler nun ins 4. Jahr geht). Von daher wäre es wohl besser mit dem Händler ein Deal zu machen. Z.B einer zahlt den Turbo und der andere den Einbau. Ist sicher keine befriedigende Lösung, spart aber Nerven.

Zitat:

@Lars S. Krachen schrieb am 17. Dezember 2017 um 10:00:32 Uhr:


natürlich ist der schaden innerhalb eines jahres
aufgetreten,aber wie will er das beweisen wenn er erst
am 12.12. beim händler war?

Genau DAS ist der Punkt.

Aus Sicht der Versicherung wurde der Schaden damit NICHT rechtzeitig festgestellt/angezeigt. Es wird somit angenommen das der Schaden erst ab/nach dem 30.11. eingetreten ist. jetzt reicht nichtmal eine Woche Karrenzzeit für den angesetzten Inspektionstermin (den es ja scheinbar nicht gab).

Wenn der Schaden kurz vor der "Seefahrt" eingetreten ist hätte man das Auto gleich beim Händler samt Schlüssel und Schadensinfo deponieren sollen.

Der Fred ist zwar nun schon ne ganze Weile her, aber ich wollte dennoch meinen Senf dazu geben, da ich auch mal auf die GGG angewiesen war.

Diese zahlte damals die defekte Wasserpumpe nach neun Monaten nicht. Laut Kleingedrucktem hätte das Fahrzeug nach 6 Monaten zur Inspektion gebracht werden müssen.

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