Stress mit der Gebrauchtwagengarantie

Opel Astra J

Hallo an alle.
Ich hab folgende Baustelle: mein Astra 1.4T aus 2011 braucht wohl einen neuen Turbolader. Ich habe das Fahrzeug im Februar 2017 gekauft und die letzte Inspektion wurde vom selben Händler am 30.11.2016 durchgeführt. Jetzt ist der Schaden am 23.11.2017 aufgetreten und ich war vorgestern zur Analyse bei Opel. (In der Zwischenzeit war ich dienstlich auf See) Die Garantiegesellschaft verweigert nun die Zahlung weil angeblich die Inspektion vernachlässigt wurde.
Weiß jemand wie hier die rechtliche Situation ist ? Habe ich noch Anspruch darauf oder nicht ?
Habe beim Händler für zwei Jahre ab Kauf eine Gebrauchtwagengarantie bei der GGG abgeschlossen...

27 Antworten

Schaue doch mal im Serviceheft nach. Stehen da klar definierte Intervalle bezogen auf die Zeit (z.B. ein mal im Jahr) oder die Strecke (z.B alle XX.000km) oder werden die Servicezyklen durch den Bordcomputer vorgegeben. Ich bin mir da im Moment nicht so sicher. Auf alle Fälle sollltest du dir jemanden suchen, der dir den Schaden zum 23.11. bezeugen kann. Vielleicht war ja auch ein Pannendienst vor Ort. Dann fehlt zumindest das Argument bezüglich einer möglichen Versäumnis der jährlichen Inspektion.

Inspektion bei Opel alle 20000km oder alle 12 Monate, je nachdem was zuerst eintritt. @ThePraetor du brauchst also einen Beweis dafür, das der Turbo am 23.11 kaputt war, dann passt das auch mit den Inspektionsintervallen überein.

30000tkm oder alle 12 Monate

Zitat:

@ThePraetor schrieb am 14. Dezember 2017 um 15:43:12 Uhr:


Die Garantiegesellschaft verweigert nun die Zahlung weil angeblich die Inspektion vernachlässigt wurde.

Dann werden sie auch klar benennen können was zum Versagen der Versicherungsleistung geführt haben soll.

Zus. würde ich so doch glatt mal an einige der Slogans auf deren Website erinnern.

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Mein FOH sagte mir beim Astra j und Insignia alle 20000km/ 12Monate . War wohl vorher mehr.

Ich finde es schade das es der Gesellschaft gar nicht um das Auto geht. Da wird nur fix nach dem Serviceheft geguckt und schnell ein bürokratisches Schlupfloch genutzt um auch ja nicht zahlen zu müssen.
Schon frech das alles... ich hab das Auto erst ein dreiviertel Jahr und extra zwei Jahre Garantie (gegen Bezahlung) abgeschlossen und dann sowas.... bin echt enttäuscht!

Unabhängig von Auftreten des aktuellen Schadens: Wenn du vorher schon wusstest, dass du zum fälligen Servicetermin nicht da sein würdest, warum hast du den Termin nicht vorgezogen? Denn spätestens jetzt wäre eh der Termin überzogen und Garantie und Kulanz sind dahin.

Hat du beim Händler nicht eine Gebrauchtwagengarantie von 1 Jahr automatisch?

Nein, nur Gewährleistung ist Pflicht.

Gewährleistung nach BGB:
1. Halbjahr Beweislast beim Händler
2. Halbjahr Beweislast beim Kunden.
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, während Garantie frei vertraglich geregelt werden kann.

Also Garantie links liegen lassen, auf Gewährleistung pochen und zur Not vorher mit einem Gutachter reden bzw. ggf. beauftragen.
Dann ist der FOH in der Pflicht, der Dir die Kiste verkauft hat und der Bürokratenladen von der Garantigesellschaft kann Dich mal .... gern haben.
Du solltest Dir natürlich einigermaßen Sicher sein, dass nicht hohe Kilometer oder hohe Drehzahl mit kaltem Motor die Ursache sind.
Das würde Dir dann auch der Gutachter um die Ohren hauen.

Das genaue Einhalten der Inspektionsintervalle ist sicherlich Bestandteil deines Vertrags zur Gebrauchtwagengarantie. Du hast also deine vertraglich zugesicherten Pflichten nicht eingehalten, pochst jetzt aber auf die andere Seite.

Sofern du eine Rechtsschutzversicherung besitzt, würde ich einem Anwalt den ganzen Sachverhalt erklären.
Andernfalls würde ich mir den ganzen Stress und Kosten mit Gutachter und Co. bei "nur" einem neuen Turbolader überlegen.

Was ist denn überhaupt der Fehler? Wann ist er das erste Mal aufgetreten?

Also nochmal.

A - Versicherung nach dem Ablehnungsgrund fragen

B - in den Vertragsbedingungen nachlesen ob mit dem Versicherungsbeginn eine neue Inspektion gemacht werden muss (egal ob die letzte vor kauf nur 3 Monate zurück liegt)
C - in den Vertragsbedingungen nachlesen wann/wo/wie Inspektionen oder mind. Ölwechsel gemacht werden müssen (denn das kann auch unterjährig sein)
D - wann wurde der Schaden der Werkstatt/Versicherung (nachweislich) gemeldet? (23.11.2017?)
E - wurde das Auto seitdem (eigenmächtig) weiter genutzt?

... wenn das Auto seit dem 23.11.2017 wegen/mit dem Schaden bei der Werkstatt gestanden hat (und erst später die Diagnose erfolgte) muss die GGG imho zahlen - das bauchgefühl sagt mir aber das das verpennt wurde.

punkt a ist schon geklärt.
die versicherung begründet es mit der fehlenden inspektion.

letzte inspektion: 30.11.16
schaden festgestellt: 23.11.17
zur genauen analyse bei opel vorgestellt: 12.12.17

wenn die ggg eine jährliche inspektion fordert,
ist hier der ofen aus.

Wie so das, der Turbo ist 7 Tage vor Ablauf eines Jahres kaputt gegangen, oder kann ich nicht rechnen.
Es sei denn, du hast die Km überschritten.

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