Streit um Garantie
Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem: bei meinem Ford Focus 2.0 TDCI wurde
der Turbolader getauscht - auf Garantie wie es zunächst hieß.
Dazu sei gesagt, letztes Jahr im Februar habe ich bei Händler A das Auto gekauft mit einer Ford Protect Garatnie 3 Jahre, max. 60.000 Kilometer.
Leztes Jahr wurde bereits ein AGR Ventil auf Garantie getauscht.
Der Austausch des Turboladers geschah bei Händler B. 3 mal habe ich nachgefragt ob die Sache über die Garantie abgewickelt wird. 3 mal wurde dies bejaht. Nach der Reparatur (eine Woche später) rief der Werkstattleiter an und meinte, die Garantie sei nicht gültig, da die erste Wartung nicht gemacht wurde.
Die erste Wartung viel noch in die Zeit, wo Händler A das Auto als Vorführwagen nutzte. Händler A hat nun mit Händler B gesprochen und ihm klar gemacht, dass der Wagen in der Zeit wo er bei ihm als Vorführwagen stand abgemeldet war und das Wartungsintervall sich dadurch entsprechend verzögert - in diesem Fall wurde die Wartung bei 18.000 Kilometer und nach 1,5 Jahren anstatt nach 1 Jahr durchgeführt.
Irgendwie komme ich mir von beiden Seiten veräppelt vor. Zum einen hat Händler B nicht vorab geprüft, ob der Schaden tatsächlich auf Garantie abgewickelt wird. Nun will er Kohle haben ohne mir vorher gesagt zu haben das ich zahlen muss. Händler A hätte den Wagen nämlich auch kostenlos abgeholt und auf Garantie repariert. Nun startet Händler B eine Anfrage bei Ford in Köln, ob ein Fahrzeug welches beim Händler steht und abgemeldet ist andere Wartungsintervalle hätte.
Zum anderen hat Händler A mir ein Auto mit einer Garantie verkauft, die scheinbar nicht von allen Ford-Werkstätten akzeptiert wird. Die Garantie steht sogar extra mit im Kaufvertrag.
Wie soll ich mich nun verhalten? Die Reparatur würde 1700 Euro kosten! Muss Händler A im Notfall die Reparatukosten übernehmen? Darf Händler B mir überhaupt was berechnen zumal mir kein Angebot über eine Reparatur gemacht wurde?
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10 Antworten
Das mit der Werrks- Garantie ist ein Problem...
Ich habe eine Tageszulassung: Erstzulassung 12/03 und in Betrieb genommen in 06/04 mit 5 km......
Der Wartungsintervall für die Garantie beginnt 12/03. Trotz Abmeldung, etc. muß er 12/04, 12/05,... zum Kundendienst.
Ich hatte das auch nicht; war immer im Juni in der Werkstatt (auch Fehlinfo) und hatte ein Garantieproblem deshalb..... wenn man das Garantieheft GENAU durchliest sieht man, dass ab dem Zeitpunkt ab erster Zulassung gerechnet wird----- OHNE Wenn und aber !!
Dasselbe gilt auch für die A1 Garantie.
Aber Dein Ansprechpartner deswegen ist Händler A. Geh' mal zu 'nem Anwalt, besser ist das! Der ADAC hat in der Regel kompetente Vertragsanwälte.
Grüße,
Martin
pss. bei mir war es eine "billige" Sache die dann intern geregelt wurde.
Vorallem, warum wurde überhaupt bei Händler B was gemacht? Warum bist du nicht zu Händler A gefahren, oder hast da angerufen, wegen der Reparatur?
Händler A hätte sicher gleich gesagt, "wir holen den Wagen ab!"
MfG
Ich bin bei Händler B gewesen da dieser nur 500 Meter entfernt ist, während Händler A 80 Kilometer entfernt ist. Händler B ist sozusagen
meine Hauswerkstatt, hier habe ich auch die Inspektion machen lassen letztes Jahr.
Wenn Du eine -Extra- Garantie vom A-Händler bestätigt bekommen hast, mußt Du auch mit diesen Garantieanprüchen beim A-Händler vorstellig werden. Eine Kaufvertrags Garantie ist keine Werksgarantie und kein anderer Händler muß sich an diesen Extra Garantieanspruch halten !!
Die Rechtslage ist hier ein wenig verworren - Du hast das nicht gemacht - der B-Händler hat das nicht gemacht oder versäumt - hier helfen nur klärende Gespräche unter sechs Augen - A-Händler, B-Händler und deiner Person, zur unterstützung würde ich dir raten deine Rechtsschutzversicherung hinzuzuziehen(Anwalt)
Nur - auf jedenfall wird der B-Händler ganz schöne Probleme mit seinem A-Händler bekommen. Er hat bestimmt einige vorgehensweisen übersehen !! Und der A-Händler achtet peinlichst auf seine Untergebenen (sprich B-Händler)
Im Prinzip kann ich mich doch auf dem Standpunkt stellen, dass es mir egal ist wie Händler A und B sich einigen bzw. das abwickeln. Ich werde jedenfalls nichts bezahlen.
Ich habe ein Auto gekauft mit "Garantie" und ich bin der Kunde. Wo kommen wir denn dahin wenn man so vera.... wird. Der eine jubelt mir ein Auto unter mit "Garantie", der andere lässt es auf "Garantie" reparieren nur um mir eine Woche später nach erfolgter Reparatur mitzuteilen "tut mir leid, ihre Garantie ist nicht gültig"? Was ist das für ein Verhalten gegenüber Kunden?
Jetzt sind 3 Wochen vergangen und ich habe nichts mehr gehört. Schon komisch wie lange das doch dauert...
Eventuell haben sie sich auch schon geeinigt - nur Du weißt es noch nicht !! Aber schlafende sollte man nicht wecken !!!
Hallo Ich habe einen Ford C-Max als Jahreswagen gekauft. im November 2008, mit 24.000 km und keinem Kundendienst. Mitverkauft wurde die A1 Garantie für das dritte Jahr. Auf meine Frage ob die dann nun eigentlich wertlos sei, da der erste Kundendienst ja nicht gemacht sei, haben mir zwei Fordhändler gesagt, das für diese Farantie nur die Wartungsdienste zählen, die in die Zeit meines Besitzes fallen. Einige Beiträge in diesem Forum ergeben, dass das nicht so ist. Aber na gut, zur Zeit läuft er ja ohne Probleme.
Wenn es übrigens doch anders ist, dass frage ich mich wieso soviele Jahreswagen mit A1 Ergänzung verkauft werden, wenn wegen fehlendem Kundendienst die Garantie doch nicht greift...
Die A1 ist eine andere Garantieart, als die Werksgarantie, die ohne sämtliche zeitlich korrekten Service-Stempel wertlos ist!
Die A1 ist nur wirksam, wenn du deinen Pflichten nachgekommen bist!
Aber du musst dennoch bei deinem Fahrzeug auf die Rostvorsorge achten! Denn wenn da zwischen den Stempeln, mehr als auf den Tag genau 12 Monate sind, ist diese wertlos!
MfG
Netter Beitrag der aber auch einige Probleme und naivität beinhaltet!
1. Der Verkäufer (Händler A) haftet dir gegenüber für 2 Jahre ab Vertragsschluß! ( ausnahme B to B) dies ist die so genannte Sachmangelhaftung!
2. Die an dich herausgegebene Garantieurkunde erstzt diesen, deinen Anspruch nicht! (Ist also erstmal egal ob gültig oder nicht, der Verkäufer haftet!)
3.Bei 60.000Km wird man gerade bei diesem Schaden und Vorschaden mit ziemlicher Sicherheit von einem verdeckten Mangel ausgehen! (Du kriegst es also gezahlt)
4. Bei einem solchen Schaden muß der Verkäufer Informiert werden! Der muß nähmlich zahlen also schafft er auch an! logisch?
5. Der Händler B ist ebenfalls Vertragspartner geworden! für die Reparatur! und haftet entsprechend für sein Angebot! d.h. wenn du beweisen kannst dass du die Reparatur unter dem Vorsatz der GA-Leistung in Auftrag gegeben hast mußt Du auch dort nicht zahlen! ( keine Garantie sondern wieder Vertrag! Händler B sagt Garantie/kostet nichts, dann muß er auch so liefern)
6. Rechtsschutz ist heute wichtiger als ein Dieselfilter!