Strafzettel aus den Niederlanden. Was passiert, wenn das Geld nicht eingetrieben werden kann?

Hallo,

was passiert eigentlich, wenn man einen Strafzettel aus den Niederlanden (weit über die 70 €) nicht bezahlt und das Geld wegen Überschuldung (P-Konto, Einnahmen minus Ausgaben = nah an der 0, viele Gläubiger, Vermögensauskunft wurde schon abgegeben, das ganze Spielchen halt) nicht eingetrieben werden kann? Wo nix ist, kann ja auch nix geholt werden.

Muss man was befürchten, wenn man zukünftig die Niederlande meidet? Wenn ja, was?

Und was würde passieren, wenn man dennoch wieder in die Niederlande fährt und man gerät in die Polizei-Kontrolle? Hab mal gehört, man müsste dann sofort zahlen. Würde man also bis zum bitteren Ende in der Zelle schmoren, wenn kein Freund oder Verwandter kommt und das Geld liefert? Wird das Auto einkassiert?

Würde mich mal interessieren.

Beste Antwort im Thema

Dann gib du doch mal eine kluge Antwort.

Hier in Deutschland passiert ihm nichts. Im Ausland kann das von "sofort bezahlen" bis "Fahrzeug beschlagnahmen" reichen. Kann ihm aber niemand genau sagen, was in seinem Falle passieren wird. Zu Risiken und Nebenwirkungen muss man da in den Niederlanden einen Fachanwalt oder eine Bußgeldbehörde befragen.

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Zitat:

@Bandb schrieb am 13. Juni 2018 um 11:36:17 Uhr:


Soweit ich weiß kann man deutsche Bußgelder nicht vererben, wie es bei Bußgelder (laut Post soll es nur Straftaten geben) aus Niederländern aussähe, wäre in der Tat interessant, falls man das Erbe annimmt, denn: Es sollte sich von selbst verstehen, dass die Kinder das Erbe später ausschlagen werden, alleine schon, um nicht die anderen Gläubiger am Hals zu haben.
Oder geht's dir in deinem Post etwa nur um Moralapostelei?

Zitat:

@Bandb schrieb am 13. Juni 2018 um 11:36:17 Uhr:


Soweit ich weiß kann man deutsche Bußgelder nicht vererben, wie es bei Bußgelder (laut Post soll es nur Straftaten geben) aus Niederländern aussähe, wäre in der Tat interessant, falls man das Erbe annimmt, denn: Es sollte sich von selbst verstehen, dass die Kinder das Erbe später ausschlagen werden, alleine schon, um nicht die anderen Gläubiger am Hals zu haben.
Oder geht's dir in deinem Post etwa nur um Moralapostelei?

Nein es geht nicht um moralapostelei.
Wird ein Amtshilfeersuchen gestellt, kommt der deutsche Gerichtsvollzieher.

Hintergrund meiner Aussage war, dass man derartige Schulden nicht über die Insolvenz aussitzen kann.

Denn ich gehe davon aus das der TE nicht in seiner Situation bleiben möchte, sondern irgendwas dagegen unternimmt.

Da Schulden nicht verjähren sobald ein Titel besteht, würde man die raserschulden nicht bereinigt bekommen ohne sie zu bezahlen. Und das obwohl man sich über die Insolvenz schuldenfrei waschen könnte.

So ist es durchaus möglich, dass man ein Vermögen vererbt und gleichzeitig die raserschulden.

Zitat:

@Bamako schrieb am 13. Juni 2018 um 12:33:24 Uhr:


Wird ein Amtshilfeersuchen gestellt, kommt der deutsche Gerichtsvollzieher.

Hintergrund meiner Aussage war, dass man derartige Schulden nicht über die Insolvenz aussitzen kann.

Der wird dann feststellen, dass nix zu holen ist. Und dann? Wird der Schuldner etwa dann einkassiert und an die Niederlande ausgeliefert? Geht das einfach so? Für Quellen und hilfreiche Links wäre ich dankbar 😉 Darum geht's hier ja.

Zitat:

@Bamako schrieb am 13. Juni 2018 um 12:33:24 Uhr:


Denn ich gehe davon aus das der TE nicht in seiner Situation bleiben möchte, sondern irgendwas dagegen unternimmt.

Da Schulden nicht verjähren sobald ein Titel besteht, würde man die raserschulden nicht bereinigt bekommen ohne sie zu bezahlen. Und das obwohl man sich über die Insolvenz schuldenfrei waschen könnte.

Und wenn die betroffene Person im Rentenalter einfach nicht mit Finanzen umgehen kann und schon seit vielen Jahren pleite ist, aber damit leben kann (oder sozusagen muss)?

Zitat:

@Bamako schrieb am 13. Juni 2018 um 12:33:24 Uhr:


So ist es durchaus möglich, dass man ein Vermögen vererbt und gleichzeitig die raserschulden.

Vermögen? Welches Vermögen? Ich habe doch geschrieben, dass es nichts zu holen gibt. Also wird das Erbe auf jeden Fall ausgeschlagen.

Ja , diese Form der Überwachung findet derzeit nur in NL statt . Wobei nicht nur an den Flughäfen sondern auch im kompletten administartiven Leben wo du dich zu erkennen geben müsstest .

Zitat:

@Bandb schrieb am 12. Juni 2018 um 18:28:24 Uhr
...das ganze Spielchen halt...Wo nix ist, kann ja auch nix geholt werden.

Wir sollen dem "Spieler" offenbar weissagen, wie schlau er sein "Spiel" spielt.
Aufgrund vieler Unabwaegbarkeiten ist da aber jede Kristallkugel ueberfragt.
Ist doch auch wurscht, soll er/sie/man halt sein Spiel durchziehen, irgendwann ist es zu Ende.

Ratoncita

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Zitat:

@Ratoncita schrieb am 13. Juni 2018 um 13:30:40 Uhr:


Wir sollen dem "Spieler" offenbar weissagen, wie schlau er sein "Spiel" spielt.

Nein. Siehe:

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 13. Juni 2018 um 13:30:40 Uhr:


Aufgrund vieler Unabwaegbarkeiten ist da aber jede Kristallkugel ueberfragt.

Es gibt nur eine, für mich Unbekannte, die mich interessiert und die steht im Eingangs-Post. Und mich interessieren Erfahrungen, Links zu ähnlichen Fällen, die mir eine bessere Einschätzung ermöglichen. Und keine wilden Weissagungen durch irgendwelche Kristallkugeln. Es kann doch nicht sein, dass niemand so einen Fall hatte.

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 13. Juni 2018 um 13:30:40 Uhr:


Ist doch auch wurscht, soll er/sie/man halt sein Spiel durchziehen, irgendwann ist es zu Ende.

In der Tat. Alles hat mal ein Ende, ja, und die Wurst hat zwei Enden. Aber nach inhaltslosen Phrasen wurde nicht gefragt.

@Bandb
Ich bin nicht sicher, ob man Ersatzhaft für ein Bußgeld verordnet bekommen kann.
Beim Schwarzfahren geht's jedenfalls...

Ansonsten verhält es sich so:
Wer Schulden hat, ein Pfändungsschutzkonto und keinen pfändbaren Lohn, der hat Schulden, bekommt Post - sonst weiter nichts.

Ausser dass ab und an der Gerichtsvollzieher klingeln kommt, dem man auch aufmachen muss. Wenn nix zu holen ist, wird man zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung aufgefordert. Verweigerung führt zur Beugehaft!
Aber auch nach der EV passiert genau garnichts wenn nix zu holen ist.

"Da Schulden nicht verjähren sobald ein Titel besteht..."

Echt, ist das so? Und § 197 BGB ist einfach gestrichen worden? Oder verjähren die nur dann nicht, wenn ab und zu (jedenfalls vor Ablauf von 30 Jahren) ein Vollstreckungsversuch gestartet wird (§ 212 BGB)?

@Ratoncita: Deshalb riet ich ihm bereits zu Anfang, es in der Realität einfach auszuprobieren. Gut möglich, dass sein ganzes Phantisiegebilde einen deutlichen Riss bekommt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. Juni 2018 um 14:11:04 Uhr:


"Da Schulden nicht verjähren sobald ein Titel besteht..."

Echt, ist das so? Und § 197 BGB ist einfach gestrichen worden? Oder verjähren die nur dann nicht, wenn ab und zu (jedenfalls vor Ablauf von 30 Jahren) ein Vollstreckungsversuch gestartet wird (§ 212 BGB)?

@Ratoncita: Deshalb riet ich ihm bereits zu Anfang, es in der Realität einfach auszuprobieren. Gut möglich, dass sein ganzes Phantisiegebilde einen deutlichen Riss bekommt.

Ok grundsätzlich hast du Recht.
Praktisch sieht es so aus, dass für den einen Titel dann maximal 2x im Leben kommt.
Für die meisten Schuldner könnte man das mit lebenslänglicher schuld gleichsetzen, wenn der Titel alle 30j erneuert werden muss.

Möglich ist es jedenfalls.

...ich empfehle dringend eine Schuldnerberatung bei Peter Zwegat 😁 😁 😁

Der hat auch schon Naddel geholfen 😛

Hat er beim Helfen einen Teppich benutzt`? 😎

In NL geht es in den Knast, wenn du Knoellchen nicht bezahlen kannst/willst. D wird dafür vermutlich aber eher nicht Ausliefern. Siehe den Fall des Gotthard-Rasers - da muss schon mehr kommen als bei paar Euro.

Wird nur beim Grenzübertritt ein Risiko. Gegen den NL-Staat ist die Mafia ein freundlicher Geldeintreiber.

Amen

Persönlich betroffen , oder woher kommt dein Wissen ?

Neuigkeiten
Die zweite Mahnung ist schon über einen Monat alt. Im Wisch, schon etwas verknittert, steht:

Sie haben einen Bescheid erhalten und danach eine Mahnung erhalten weil Sie in den Niederlanden gegen eine Verkehrsvorschrift verstoßen haben. Der offen stehende Betrag wurde dem Konto des Centraal Justitieel Incassobureau (CJIB) zu spät oder unvollständig gutgeschrieben. Deswegen ist abermals eine gesetzliche Erhöhung auferlegt worden und erhalten Sie diese zweite Mahnung.

Das Centraal Justitieel Incassobureau (CJIB; die zentrale niederländische Bußgeldstelle) gehört zum niederländischen Ministerium für Justiz und Sicherheit und treibt unter anderem Bußgelder für Verkehrsdelikte ein.

... Blahblah: die Summe, auf welches Konto bezahlt man, Ratenzahlung ggf. möglich ...

Zahlen Sie rechtzeitig um zu vermeiden, dass Ihre Angaben ohne weitere Vorwarnung ins Fahndungsregister eingetragen werden. In dem Fall können Sie in den Niederlanden angehalten werden. Sie müssen den offen stehenden Betrag dann sofort zahlen oder die Ersatzhaftstrafe verbüßen. Auch kann die Sache zur Vollsteckung übermittelt werden an das Bundesamt für Justiz.

Die Zahlungsfrist ist natürlich schon abgelaufen, ohne auch nur einen müden Cent zu bezahlen, aber es immer noch nix passiert.

Wie ich verstanden habe, dürfte alles im grünen Bereich bleiben, solange diese Person sich nicht in den Niederlanden blicken lässt. Richtig verstanden?

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