Neuigkeiten
Die zweite Mahnung ist schon über einen Monat alt. Im Wisch, schon etwas verknittert, steht:
Sie haben einen Bescheid erhalten und danach eine Mahnung erhalten weil Sie in den Niederlanden gegen eine Verkehrsvorschrift verstoßen haben. Der offen stehende Betrag wurde dem Konto des Centraal Justitieel Incassobureau (CJIB) zu spät oder unvollständig gutgeschrieben. Deswegen ist abermals eine gesetzliche Erhöhung auferlegt worden und erhalten Sie diese zweite Mahnung.
Das Centraal Justitieel Incassobureau (CJIB; die zentrale niederländische Bußgeldstelle) gehört zum niederländischen Ministerium für Justiz und Sicherheit und treibt unter anderem Bußgelder für Verkehrsdelikte ein.
... Blahblah: die Summe, auf welches Konto bezahlt man, Ratenzahlung ggf. möglich ...Zahlen Sie rechtzeitig um zu vermeiden, dass Ihre Angaben ohne weitere Vorwarnung ins Fahndungsregister eingetragen werden. In dem Fall können Sie in den Niederlanden angehalten werden. Sie müssen den offen stehenden Betrag dann sofort zahlen oder die Ersatzhaftstrafe verbüßen. Auch kann die Sache zur Vollsteckung übermittelt werden an das Bundesamt für Justiz.
Die Zahlungsfrist ist natürlich schon abgelaufen, ohne auch nur einen müden Cent zu bezahlen, aber es immer noch nix passiert.
Wie ich verstanden habe, dürfte alles im grünen Bereich bleiben, solange diese Person sich nicht in den Niederlanden blicken lässt. Richtig verstanden?