Strafverfolgung möglich bei erhöhter Geschwindigkeit über Youtube-Video..?

Hallo,

Bin über einen sogar aktuellen Fall gestolpert, wo ein bekannter "Youtuberer" seine Fahrt INNERORTS filmte und über Youtube ausstrahlte.
Dabei zeigt das Tacho deutlich die völlig überhöhte Geschwindigkeit an. Außerdem war klar wer in diesem Wagen saß.
Kann die Polizei in so einem Fall ermitteln auch wenn man kein KFZ Kennzeichen im Film gesehen hat, aber man aufgrund der "Berümtheit" der Person weiß welchen Wagen er aktuell gefahren hat (auf ihn zugelassen) und man diese Person zweifelsfrei erkannt hat..?
Zudem stellt sich die Frage ob man etwas verfolgen kann/darf was nicht mit "Polizeimethoden" bzw. normalen Blitzern der Gemeinde festgestellt worden ist..?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 28. Juni 2020 um 20:45:30 Uhr:


Forderungen nach versteigerung des Fahrzeugs und lebenslangem Führerscheinentzug sind hier nur offensichtliche Beweise für neidisches gehabe.

Neidisch? Worauf? Mit über 100 durch die Stadt zu ballern? Da bräuchte ich keinen Porsche für, dafür würde auch mein Sharan reichen. Ich bin nur nicht asozial genug dafür. Nicht mal ausreichend genug, solch asoziales Verhalten in Schutz zu nehmen...

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ja, denn du willst eine *bestimmte* V in kürzester Zeit erreichen, keine höchstmögliche. Die Wortlautgrenze darf nicht überdehnt werden.

Zitat:

@MPSDriver schrieb am 30. Juni 2020 um 19:44:52 Uhr:


ja, denn du willst eine *bestimmte* V in kürzester Zeit erreichen, keine höchstmögliche. Die Wortlautgrenze darf nicht überdehnt werden.

so war auch mein Gedanke. Wenn man den Link liest, stellt sich das meiner Meinung nach auch dort so dar.

Ja,wenn ich sage ich will Geschwindigkeit X in Zeit Y erreichen, dann ist das eine "bestimmte Geschwindigkeit". (z.Bsp die berühmten 0-100km/h in x,xx Sek.)

Wenn ich aber sage: Mal schauen welche Geschwindigkeit das KFZ in Zeit X erzielen kann, dann versuche ich doch eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. (Z.Bsp bei 40km/h auf den Pinsel treten und schauen wie schnell das KFZ nach z.Bsp 5 Sek. ist)

Zitat:

@dodo32 schrieb am 30. Juni 2020 um 19:47:21 Uhr:



Zitat:

@MPSDriver schrieb am 30. Juni 2020 um 19:44:52 Uhr:


ja, denn du willst eine *bestimmte* V in kürzester Zeit erreichen, keine höchstmögliche. Die Wortlautgrenze darf nicht überdehnt werden.

so war auch mein Gedanke. Wenn man den Link liest, stellt sich das meiner Meinung nach auch dort so dar.

...oder die im Beschleunigungszeitraum bzw. auf der Beschleunigungsstrecke höchst mögliche Geschwindigkeit. Wo würde ich das interpretieren.

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Zitat:

@forfourfahrer schrieb am 30. Jun 2020 um 18:53:09 Uhr:


Wenn ich aber sage: Mal schauen welche Geschwindigkeit das KFZ in Zeit X erzielen kann, dann versuche ich doch eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. (Z.Bsp bei 40km/h auf den Pinsel treten und schauen wie schnell das KFZ nach z.Bsp 5 Sek. ist)

Willst du damit sagen, dass jede Zeitenmessung 100-200km/h auf der AB ein illegales Rennen wäre? Davon gehe findest du unzählige Videos auf seinem Kanal.

Oder reden wir aneinander vorbei?

Zitat:

@forfourfahrer schrieb am 30. Juni 2020 um 19:53:09 Uhr:


Ja,wenn ich sage ich will Geschwindigkeit X in Zeit Y erreichen, dann ist das eine "bestimmte Geschwindigkeit". (z.Bsp die berühmten 0-100km/h in x,xx Sek.)

Wenn ich aber sage: Mal schauen welche Geschwindigkeit das KFZ in Zeit X erzielen kann, dann versuche ich doch eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. (Z.Bsp bei 40km/h auf den Pinsel treten und schauen wie schnell das KFZ nach z.Bsp 5 Sek. ist)

Das wäre aber eine Verdrehung des Sachverhalts. Außerdem - siehe die verlinkte Entscheidung des Kammergerichts - sind die weiteren Tatbestandsmerkmale nicht feststellbar.

Man kann auch anhand der vorbeirauschenden Umgebung Rückschlüsse auf die Geschwindigkeit ziehen.

Einfach den Ort nehmen, Abstände von beispielsweise Bäumen messen und ausrechnen

Zitat:

@MPSDriver schrieb am 30. Juni 2020 um 19:44:52 Uhr:


ja, denn du willst eine *bestimmte* V in kürzester Zeit erreichen, keine höchstmögliche. Die Wortlautgrenze darf nicht überdehnt werden.

Lassen wir uns doch überraschen, was da wenn überhaupt in die Wege geleitet werden und was dann letztendlich da raus kommt. Alles andere ist Kaffeesatzleserei, oder hast du konkrete Kenntnisse über bereits ergangene Urteile oder Kommentierungen hinsichtlich des 315d. Der eigentliche Gesetzestext ist nicht immer so klar und lässt verschiedene Interpretationen zu.

So klar wie du das hier darstellen willst, ist die Rechtslage wohl nicht.

Eine höchstmögliche Geschwindigkeit ist z.B. nach meinem Empfinden nicht unbedingt die
V MAx des Fahrzeugs.
Aber wie gesagt, alles Kaffesatzleserei.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 30. Juni 2020 um 16:21:08 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 30. Juni 2020 um 16:14:46 Uhr:


Ich verstehe dieses Sponsoring irgendwie überhaupt nicht. Glaubt das Porsche-Marketing tatsächlich, dass bei der Klientel, die sich solche Filmchen anschaut, ein Porsche auch nur annäherungsweise in finanzieller Reichweite liegt?

Das ist generell sicher nicht das einzige Ziel des Marketings, potentielle Käufer anzusprechen. Es geht auch um die Pflege der Marke selbst. Auch wer sich keinen Porsche leisten kann, soll wissen und berichten, wie toll und einzigartig doch so ein Porsche ist. Ob das gelingt, wenn man Autos an solche Luftikusse verleiht, damit die allen Zuschauern zeigen, wie man nicht mit einem Porsche fahren sollte, bezweifele ich allerdings. Seriöser wirkt die Marke nicht, wenn sie von Kindsköpfen präsentiert wird.

Grüße vom Ostelch

So ist es. Es geht ja auch um den Mythos, den die Klientel, die sich den Wagen leisten kann, mitkaufen möchte. Und er erhält sich eben nun mal auch durch das Sabbern aller anderen, wenn so ein Wägelchen vorbei kommt. Und bevor jetzt wieder einer aufschreit von wegen "mir geht Porsche am Poppes vorbei", ja ist schon klar. Millionen anderen aber eben nicht. Und heutzutage killen sowieso nur rassimus- oder sexismusbezogene Aussetzer das Sponsoring.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 30. Juni 2020 um 19:55:15 Uhr:



Zitat:

@dodo32 schrieb am 30. Juni 2020 um 19:47:21 Uhr:


so war auch mein Gedanke. Wenn man den Link liest, stellt sich das meiner Meinung nach auch dort so dar.

...oder die im Beschleunigungszeitraum bzw. auf der Beschleunigungsstrecke höchst mögliche Geschwindigkeit. Wo würde ich das interpretieren.

ob das im Zweifel reicht um ein Kraftfahrzeugrennen nachzuweisen, werden wir sehen. Ich weiß aber, worauf Du hinaus möchtest.

Aus dem Link:

Zitat:

Um dem Erfordernis des Renncharakters auf Tatbestandsebene Ausdruck zu verleihen, fordert die Regelung, dass der Täter mit der Absicht handeln muss; eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Die Urteilsgründe müssen somit konkrete Feststellungen zu den Umständen sowie dem Vorstellungsbild des Täters enthalten, die sein Verhalten von bloßen bußgeldbewehrten Verkehrsverstößen abheben und diesen den Charakter eines nachgestellten Kraftfahrzeugrennens geben.

Zitat:

Und heutzutage killen sowieso nur rassimus- oder sexismusbezogene Aussetzer das Sponsoring.

Hier geht's nicht um sponsoring. 😉 Zumal festgestellt wurde, dass er offensichtlich Eigentümer ist und das Fahrzeug offiziell erworben hat.

Wenn sich heute jeder Autohersteller von der Nutzung seiner Produkte unter bestimmten Umständen distanzieren wollte, kämen die vor lauter distanzieren nicht mehr dazu Autos zu bauen. 😁😁

Es geht doch um sein Sponsoring allgemein. Darauf bezog ich mich und Ostelch auch. Denn der Vorredner wünscht dem Herren, dass ihm seine Sponsoren auf Grund des Videos abspringen. Egal ob Porsche nun dabei ist oder nicht. Allein eine "ausgedehnte" Probefahrt mit diversen anderen Vehikeln ist schon Sponsoring.

Zitat:

@AS60 schrieb am 30. Juni 2020 um 20:11:11 Uhr:



Zitat:

@MPSDriver schrieb am 30. Juni 2020 um 19:44:52 Uhr:


ja, denn du willst eine *bestimmte* V in kürzester Zeit erreichen, keine höchstmögliche. Die Wortlautgrenze darf nicht überdehnt werden.

Lassen wir uns doch überraschen, was da wenn überhaupt in die Wege geleitet werden und was dann letztendlich da raus kommt. Alles andere ist Kaffeesatzleserei, oder hast du konkrete Kenntnisse über bereits ergangene Urteile oder Kommentierungen hinsichtlich des 315d. Der eigentliche Gesetzestext ist nicht immer so klar und lässt verschiedene Interpretationen zu.

So klar wie du das hier darstellen willst, ist die Rechtslage wohl nicht.

Eine höchstmögliche Geschwindigkeit ist z.B. nach meinem Empfinden nicht unbedingt die
V MAx des Fahrzeugs.
Aber wie gesagt, alles Kaffesatzleserei.

Rechtssicherheit und Rechtsklarheit erfordern, dass es gerade keine Überraschungen bei der Awendung von Strafnormen geben soll. Das ist keine Kaffesatzleserei, auch wenn es Laien so erscheinen mag. Ein obergerichtliches Urteil habe ich oben verlinkt. Man muss es auch lesen, wenn man hier etwas Sinnvolles beitragen will.

Zitat:

Denn der Vorredner wünscht dem Herren, dass ihm seine Sponsoren auf Grund des Videos abspringen.

Ist OT. Dennoch haben wir kurz drüber gesprochen, alle sind glücklich und auch die Moderation, denn die hat schon gemahnt. Ich mein nur 😉

Zitat:

@MPSDriver schrieb am 30. Juni 2020 um 20:27:57 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 30. Juni 2020 um 20:11:11 Uhr:


Lassen wir uns doch überraschen, was da wenn überhaupt in die Wege geleitet werden und was dann letztendlich da raus kommt. Alles andere ist Kaffeesatzleserei, oder hast du konkrete Kenntnisse über bereits ergangene Urteile oder Kommentierungen hinsichtlich des 315d. Der eigentliche Gesetzestext ist nicht immer so klar und lässt verschiedene Interpretationen zu.

So klar wie du das hier darstellen willst, ist die Rechtslage wohl nicht.

Eine höchstmögliche Geschwindigkeit ist z.B. nach meinem Empfinden nicht unbedingt die
V MAx des Fahrzeugs.
Aber wie gesagt, alles Kaffesatzleserei.

Rechtssicherheit und Rechtsklarheit erfordern, dass es gerade keine Überraschungen bei der Awendung von Strafnormen geben soll. Das ist keine Kaffesatzleserei, auch wenn es Laien so erscheinen mag. Ein obergerichtliches Urteil habe ich oben verlinkt. Man muss es auch lesen, wenn man hier etwas Sinnvolles beitragen will.

Ich kann mich nur wiederholen. Der bloße Gesetzestext lässt Raum zu Interpretationen. Auch wenn du anderer Meinung bist und glaubst der einzige zu sein, der sich in der Materie auskennt. Und ein einziges Urteil sagt noch gar nichts. Aber das weißt du ja sicherlich auch.

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