Straftzettel wegen zeitlich befristetem Parkverbot geht vor Gericht. Wie verhalten?
Hallo,
zum allerersten mal werde ich mich nun auch mit einem "ach so lächerlichen" Rechtsstreit an Euch wenden, denn ich hab bald keine Ahnung mehr, wie weiter.
Vorwurf:
Parken auf einem mit Richtungspfeilen markierten Fahrstreifen. Gebühr 15€
Sachlage:
2x zweispurige Straße, der jeweils in Fahrtrichtung rechts befindliche Fahrstreifen darf zum Parken genutzt werden.
Am Straßenrand stehen Parkverbotsschilder, jedoch mit dem Zusatzschild:
"Mo - Fr 7 -19Uhr / Sa 9 - 15Uhr"
Somit gilt das Parkverbot nur innerhalb der besagten Uhrzeiten an den entsprechenden Tagen, außerhalb der erwähnten Zeiten darf rechts geparkt werden.
Ich stand auf einem Sonntag Nachmittag dort. Somit völlig zu recht.
Daher habe ich Widerspruch eingelegt und die Sachlage aus meiner Sicht erläutert.
Rückantwort seitens Behörde:
"parken auf einem mit richtungspfeilen markierten fahrstreifen".
Ja das hab ich doch auch nie bestritten! aber da stehen verkehrszeichen!
Also erneuter Widerspruch von mir, diesmal extra erwähnt, dass die Fahrstreifen markiert sind und ich das gar nicht bestreite, aber dennoch zusätzlich Verkehrszeichen zu bestimmten Uhrzeiten etwas anderes regeln.
Rückantwort, diesmal von einer höher angesiedelten Stelle:
"parken auf einem mit richtungspfeilen markierten fahrstreifen"
Gebühr mittlerweile fast 50€.
Da fing ich an, mich zu fragen, ob überhaupt jemand meine Einsprüche liest. Ich will doch lediglich wissen, warum ich trotz der Schilder dort angeblich nicht parken darf!
Also die ersten beiden Einsprüche genommen, kopiert und zusammen mit einem erneuten Widerspruch bei der jetzt zuständigen Behörde eingereicht. Zusätzlich ein Foto der besagten Lage beigefügt und nochmal im allerkleinsten Detail geschildert, dass ich die Richtungspfeile nicht bestreite, Verkehrszeichen am Straßenrand stehen, diese eine zeitliche Begrenzung haben usw. usw. und explizit darum gebeten, auf die Sachlage mit den Schildern einzugehen und mir nachvollziehbar darzulegen, warum ich dort nicht parken dürfe.
Erneute Rückantwort:
na ihr könnts euch sicherlich denken: 🙄
"parken auf einem mit richtungspfeilen markierten fahrstreifen"
Diesmal jedoch noch mit dem netten Hinweis, dass beim nächsten einspruch meinerseits das Verfahren ans Gericht abgegeben wird. Selbstverständlich dann mit weiteren Kosten verbunden.
Ja Herrgott....will man nicht auf Einsprüche reagieren oder liest die überhaupt niemand?
Jetzt habe ich 4 Antworten auf ein und die selbe Sachlage, bin aber immer noch keinen Schritt schlauer, was nun eigentlich sachlage ist, habe aber die Kosten mittlerweile verdreifacht und keine der involvierten behörden ist auch nur im geringsten auf die von mir gebrachten Gegenargumente eingegangen.
geht das ganze vor gericht, befürchte ich, dass es dort exakt so weitergeht mit der "Argumentationslogik". Außerdem fallen bei meiner Rechtsschutzversicherung 150€ SB an.
Also zahle ich jetzt lieber zähneknirschend die (unberechtigten) 50€ und lerne daraus, dass Behörden mit nicht vorhandener Logik und stur schalten weiter kommen und sich somit die Staatskasse füllen, denn wer will schon wegen 15€ vor Gericht ziehen?
Was ratet Ihr mir jetzt? weitermachen?
Finanziell sinnlos....selbst wenn ich recht bekomme, zahle ich die 150€ SB um mir 50€ gebühren zu ersparen. 🙁
Ich kann im Moment echt nur noch den Kopf bei so einer Argumentation seitens der Behörden schütteln.
Gruß Martin
Beste Antwort im Thema
@ zxcoupe
schlecht geschlafen? Ärger mit der Frau?
Sicherlich muss man meine Meinung nicht teilen. Aber der Umgangston sollte vielleicht doch ein wenig gemäßigter sein.
Achso und wenn ich schon mit Schimpfworten betitelt werde:
Es heißt nicht Unschuldsprinzip, sondern Unschuldsvermutung und das gilt grundsätzlich auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Und von Verzugszinsen hat nie jemand gesprochen, wieso auch.
Und was eine Rechtsberatung ist, weiß ich ganz gut. Liegt hier nicht vor.
Die Aggressivität würde ich behandeln lassen, davon wird man auf Dauer krank.
freundliche Grüße
Dewayn
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40 Antworten
Zitat:
Ja, 5m vom Scheitelpunkt entfernt darf nicht geparkt werden..!
Es darf auch auf einem Fahrstreifen mit Richtungspfeilen (in dem Falle wohl am ehesten direkt auf der Rechtsabbiegerspur) nicht rechts geparkt werden!
Man darf natürlich parken wenn rechts daneben ein entsprechender Seitenstreifen vorhanden ist wo kein Parkverbot herrscht, aber direkt auf einer Rechtsabbiegerspur o.ä. darf grundsätzlich nicht geparkt o. gehalten werden.
Ich kenne wie gesagt eine ähnliche Stelle, und natürlich darf man bevor die Rechtsabbiegerspur beginnt dank einem Schild rechts parken, sobald die Rechtsabbiegerspur beginnt ist dort das parken aber nicht mehr gestattet, denn man darf grundsätzlich nicht auf markierten Fahrstreifen Parken (und das scheint hier der Fall zu sein). Bisher konnte ich nach einiger Recherche auch keine Ausnahmen ausmachen.
Das 5m von einer Kreuzung entfernt nicht geparkt werden darf hat nichts damit zu tun dass genauso wenig auf markierten Fahrstreifen, und somit beispielsweise der Rechtsabbiegerspur nicht geparkt werden darf.
Okay, das ist (mir) klar 🙂
Aber viele (kleinere) Kreuzungen haben ja keine Abbiegespuren, und da gilt dann selbstverständlich die 5m Regel (an die sich hier im Wohngebiet aber auch keiner hält)...
Gruß
milliway42
hier in aachen gibt es eine straße, wo ebenfalls eine (vierspurige) straße, die mit richtungspfeilen ausgestattet ist, nachts zum parken freigegeben wird - warum auch nicht?
siehe http://maps.google.de/maps?...
dort parken auch autos, das ist nachts bzw am wochenende erlaubt....
Zitat:
Aber viele (kleinere) Kreuzungen haben ja keine Abbiegespuren, und da gilt dann selbstverständlich die 5m Regel (an die sich hier im Wohngebiet aber auch keiner hält)...
Vollkommen korrekt 🙂
Mein Posting war auch eher auf die Grundfrage dieses Threads beschränkt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Mir ist diesbezüglich auch nichts konkretes bekannt. Hab lediglich in einer kommentierten StVO folgende Anmerkung dazu gefunden:Zitat:
Original geschrieben von Amen
Allerdings sind Fahrbahnmarkierungen nach § 41(3) 5 ebenso Vorschriftzeichen genauso wie die Halteverbotsschilder nach §41(2) 8). Somit nach StVO eine Pattsituation, die jeder Richter neu beurteilen wird (?). Oder ist die Aussage Verkehrsschilder vor Fahrbahnmarkierung so belastbar (ich kenne die auch nicht)?
"Sind an einer solchen Strecke Z286 (das ist das eingeschränkte Haltverbot=Parkverbot) aufgestellt, so gehen diese als die speziellere Regelung dem absoluten Haltverbot der Pfeilmarkierung vor". Bestimmte Urteile oder sonstige Angaben woher das kommt sind leider nicht genannt.
Quelle: StVO, Textausgabe mit Erläuterungen, Bouska/Leue, leider mit Erscheinungsdatum 2002 schon etwas älter. Aber vielleicht hilft es weiter.Gruß Meik
Darum geht es doch. Mit einer solchen Quelle sollte der TE mal bei der Behörde nachfragen. Häufig wissen die es schlichtweg auch nicht. Die STVO gibt es nicht her da beide Einrichtungen, Pfeile und Schilder, (nach STVO gleichrangige) Vorschriftzeichen sind. Evtl. kann man so den Rechtsstreit sparen.
Alex
Guten Morgen,
erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
In der tat , die straße ist recht lang, geht gut einen Kilometer schnurgeradeaus.
Rechtsabbiegerspuren gibt es jedoch - zumindest an der stelle, wo ich parkte - nicht.
Da ich leider erst jetzt früh wieder am PC bin, konnte ich gestern abend das Foto von meinem Rechner zuhause nicht hochladen, aber hier der Google-Link zur Situation:
Die rechte Spur macht, wie zu sehen, eine kleine Biegung nach rechts, kurz danach fangen dann die mir vorgeworfenen Richtungspfeile an.
Ich stand jedoch am rechten Fahrbahnrand, noch bevor dieser kleine Knick in der Straße beginnt. (somit ist, das fällt mir erst jetzt durch dieses Luftbild auf, der gesamte Vorwurf des "parkens auf den Richtungspfeilen" von grundauf falsch.)
Was leider nicht zu sehen ist, sind die Verkehrsschilder am Fahrbahnrand.
Gruß Martin
*edit*
Selbst wenn sich rausstellen sollte, dass ich unrechtmäßig dort geparkt habe, ist mir die Argumentationslogik seitens der Behörden nicht im geringsten verständlich.
Sollte ich falsch liegen, hätte man dennoch bereits im ersten Antwortschreiben auf meinen Widerspruch kurz erläutern können "die von Ihnen erwähnten Verkehrszeichen haben keine Gültigkeit, weil...." oder sowas in der Art.
Es ist ja nicht so, dass ich mich weigern will, sollte ich tatsächlich falsch geparkt haben, nur hätte ich gerne eine logische erklärung, die mir bei 4 Antworten seitens der Behörden bisher noch immer keiner liefern konnte.
Somit hätte man sich gleich zu beginn den gesamten schriftverkehr und eine verdreifachung der Gebühr ersparen können. 🙁
Nur zum Verständnis der Parksituation:
Auf dem Bild sieht man einen Bus, in der Diagonale folgen auf der mittleren und dann auf der rechten Spur zwei dunkle Autos. Du hast im Grunde genommen dort geparkt, wo der kleine blaue Wagen auf der rechten Spur steht? Bzw. hinter dem dort wo der (ich vermute) Range-Rover steht?
Sollte dem so sein, ist für mich nicht ersichtlich (zumindest nicht allein vom Luftbild her) warum dort parken verboten sein sollte.
Na ja, nicht immmer kann man mit logischer Argumentation rechnen.
Zur Sache: Meinst Du den kleinen Rechtsknick wegen der Aufweitung auf 3 Abbiegespuren? D.h. in Fahrtrichtung noch "oben"? Dort mündet von rechts eine Strasse ein (zumindest laut der unterliegenden Google-Map "Am Warmen Damm"; Hilfe wer will denn da wohnen????). Und Einmündungen heben Halteverbotsschilder auf. D.h. wenn das Halteverbotschild nicht nach der Einmündung (nochmal) steht, dann ist es aufgehoben und dann gibt es keine Diskussion über die Markierungen.
Wenn Du natürlich VOR dem Knick gestanden hast ist alles hinfällig. Aber Du hast auch ein Problem, weil Du Dich dann bisher mit dem falschen Argument verteidigt hast. Wenn Du jetzt noch sagst "im übrigen hab ich viel weiter vorne gestanden" steht Aussage gegen Aussage. Damit ginge ich nicht vor Gericht.
Aber nimms mir nicht Übel: Das ist Rätselraten, wenn Du nicht ALLE und die RICHTIGEN Informationen lieferst.
Alex
Man sieht auf dem Bild einen Bus im gegenverkehr. auf selber höhe ist in der gegenspur der besagte "knick" in der straße für die ausweitung auf 3 spuren in meiner fahrtrichtung.
2 fahrzeuge befinden sich auf meiner fahrbahn in etwa auf gleicher höhe wie die front vom bus.
da wo das rechte der beiden fahrzeuge ist, habe ich geparkt.
(oder von unten her betrachtet: erst kommt ein Fußgängerüberweg, auf diesem befindet sich ein silbernes fahrzeug, davor ein Geländewagen, könnte ein Landrover Defender sein von oben betrachtet, und davor befindet sich ein kleinwagen, das wäre dann ich in meinem falle).
Sorry, ich liefere schon ALLE und auch die KORREKTEN Infos, nur dass die fahrstreifen dort noch gar nicht beginnen, war mir bis heute früh, als ich zum allerersten mal die luftaufnahmen betrachtet habe, nicht bewusst.
gut wenn es so ist, kann ich jedenfalls nur auf Grund dieser Luftaufnahme kein Fehlverhalten feststellen. Interessant wäre jetzt nur noch ein echtes Bild von dem Abschnitt.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Sorry, ich liefere schon ALLE ...
Wo steht das Halteverbotsschild wissen wir immer noch nicht. Das wäre zumindest für die Klärung der Ausgangsfrage interessant.
Inzwischen stellst Du den Sachverhalt anders das als im Ausgangspost. Den neuen Sachverhalt hast Du bisher dem Ordnungsamt noch nicht geschildert. D.h. Du kannst probieren, dieses Argument in deinerm Einspruch unterzubringen. K.A. wie das abläuft, wenn alles schon auf dem Weg zum Gericht ist. Dann kannst Du nur hoffen, dass protokolliert ist "Auf Höhe der Hausnummer xxx" o.ä, denn sonst steht Aussage gegen Aussage zu dem Ort an dem Dein Fzg stand. Und dann wird u.U die Ausgangsfrage wieder relevant.
Alles in allem etwas naiv und unsorgfältig. Wenn Du tatsächlich vor Gericht gehen willst. Da musst Du Deine Argumente schon besser beisammen haben, sonst wird es - selbst wenn du "Recht hast" - schwierig.
AMen
Sehe ich wie querys, nach dem Luftbild und deiner Beschreibung würde ich auch sagen du hast korrekt gestanden. An der Stelle sind jedenfalls keine Pfeile auf der Fahrbahn zu erkennen die als Grund für den Strafzettel in Frage kämen. Ist das Foto denn akutell? Kann ja sein dass in der Zwischenzeit mehr Pfeile aufgemalt wurden. Und wie die Schilder stehen wissen wir auch nicht.
Wie gesagt: Nach deiner Schilderung IMHO korrekt geparkt.
Was steht beim Strafzettel denn als genauer Standort? Meistens steht ja genaueres, wie z.B. das genannte "auf Höhe Hausnummer...".
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Wie gesagt: Nach deiner Schilderung IMHO korrekt geparkt.
Das steht aber nur tlw. zur Debatte. Er muss das Ordnungsamt vom korrekten Sachverhalt überzeugen (sprich, dass seine Schilderung stimmt). Wir wissen ja ebensowenig, ob er richtig aussagt.
AMen
Klar, daher habe ich ja gefragt was konkret für ein Standort im Strafzettel steht. Die Begründung mit den Pfeilen ist an dem genannten Ort hinfällig, es sei denn er hat weiter vorne gestanden oder da sind neue Pfeile hingemalt worden seit google die Fotos gemacht hat.
Schilder stehen ja eigentlich gar nicht zur Debatte da ihm ja kein Verstoß gegen ein Parkverbotsschild zur Last gelegt wird.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Schilder stehen ja eigentlich gar nicht zur Debatte da ihm ja kein Verstoß gegen ein Parkverbotsschild zur Last gelegt wird.Gruß Meik
Die Schlider stehen sehr wohl zur Debatte, da sein ursprünglicher Einspruch auf den Schildern (die das Halteverbot angeblich aufheben) basierte. Das sollte erst geklärt werden. Es wird nur irrelevant, wenn der TE einen belastbaren Beleg (!) dafür hat, dass er gar nicht im Bereich mit Pfeilmarkierungen gestanden hat. Diesen Beleg hat er nicht geliefert. Also geht die Behörde weiterhin davon aus, dass er an einer Stelle mit Pfeilmarkierungen gestanden hat und die Beschilderung ist relevant.
Alex