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Straftzettel wegen zeitlich befristetem Parkverbot geht vor Gericht. Wie verhalten?

Themenstarteram 24. November 2008 um 11:45

Hallo,

zum allerersten mal werde ich mich nun auch mit einem "ach so lächerlichen" Rechtsstreit an Euch wenden, denn ich hab bald keine Ahnung mehr, wie weiter.

Vorwurf:

Parken auf einem mit Richtungspfeilen markierten Fahrstreifen. Gebühr 15€

Sachlage:

2x zweispurige Straße, der jeweils in Fahrtrichtung rechts befindliche Fahrstreifen darf zum Parken genutzt werden.

Am Straßenrand stehen Parkverbotsschilder, jedoch mit dem Zusatzschild:

"Mo - Fr 7 -19Uhr / Sa 9 - 15Uhr"

Somit gilt das Parkverbot nur innerhalb der besagten Uhrzeiten an den entsprechenden Tagen, außerhalb der erwähnten Zeiten darf rechts geparkt werden.

Ich stand auf einem Sonntag Nachmittag dort. Somit völlig zu recht.

Daher habe ich Widerspruch eingelegt und die Sachlage aus meiner Sicht erläutert.

Rückantwort seitens Behörde:

"parken auf einem mit richtungspfeilen markierten fahrstreifen".

Ja das hab ich doch auch nie bestritten! aber da stehen verkehrszeichen!

Also erneuter Widerspruch von mir, diesmal extra erwähnt, dass die Fahrstreifen markiert sind und ich das gar nicht bestreite, aber dennoch zusätzlich Verkehrszeichen zu bestimmten Uhrzeiten etwas anderes regeln.

Rückantwort, diesmal von einer höher angesiedelten Stelle:

"parken auf einem mit richtungspfeilen markierten fahrstreifen"

Gebühr mittlerweile fast 50€.

Da fing ich an, mich zu fragen, ob überhaupt jemand meine Einsprüche liest. Ich will doch lediglich wissen, warum ich trotz der Schilder dort angeblich nicht parken darf!

Also die ersten beiden Einsprüche genommen, kopiert und zusammen mit einem erneuten Widerspruch bei der jetzt zuständigen Behörde eingereicht. Zusätzlich ein Foto der besagten Lage beigefügt und nochmal im allerkleinsten Detail geschildert, dass ich die Richtungspfeile nicht bestreite, Verkehrszeichen am Straßenrand stehen, diese eine zeitliche Begrenzung haben usw. usw. und explizit darum gebeten, auf die Sachlage mit den Schildern einzugehen und mir nachvollziehbar darzulegen, warum ich dort nicht parken dürfe.

Erneute Rückantwort:

na ihr könnts euch sicherlich denken: :rolleyes:

"parken auf einem mit richtungspfeilen markierten fahrstreifen"

Diesmal jedoch noch mit dem netten Hinweis, dass beim nächsten einspruch meinerseits das Verfahren ans Gericht abgegeben wird. Selbstverständlich dann mit weiteren Kosten verbunden.

 

Ja Herrgott....will man nicht auf Einsprüche reagieren oder liest die überhaupt niemand?

Jetzt habe ich 4 Antworten auf ein und die selbe Sachlage, bin aber immer noch keinen Schritt schlauer, was nun eigentlich sachlage ist, habe aber die Kosten mittlerweile verdreifacht und keine der involvierten behörden ist auch nur im geringsten auf die von mir gebrachten Gegenargumente eingegangen.

geht das ganze vor gericht, befürchte ich, dass es dort exakt so weitergeht mit der "Argumentationslogik". Außerdem fallen bei meiner Rechtsschutzversicherung 150€ SB an.

Also zahle ich jetzt lieber zähneknirschend die (unberechtigten) 50€ und lerne daraus, dass Behörden mit nicht vorhandener Logik und stur schalten weiter kommen und sich somit die Staatskasse füllen, denn wer will schon wegen 15€ vor Gericht ziehen?

Was ratet Ihr mir jetzt? weitermachen?

Finanziell sinnlos....selbst wenn ich recht bekomme, zahle ich die 150€ SB um mir 50€ gebühren zu ersparen. :(

Ich kann im Moment echt nur noch den Kopf bei so einer Argumentation seitens der Behörden schütteln.

Gruß Martin

 

Beste Antwort im Thema

@ zxcoupe

schlecht geschlafen? Ärger mit der Frau?

Sicherlich muss man meine Meinung nicht teilen. Aber der Umgangston sollte vielleicht doch ein wenig gemäßigter sein.

Achso und wenn ich schon mit Schimpfworten betitelt werde:

Es heißt nicht Unschuldsprinzip, sondern Unschuldsvermutung und das gilt grundsätzlich auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Und von Verzugszinsen hat nie jemand gesprochen, wieso auch.

Und was eine Rechtsberatung ist, weiß ich ganz gut. Liegt hier nicht vor.

Die Aggressivität würde ich behandeln lassen, davon wird man auf Dauer krank.

freundliche Grüße

Dewayn

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kann es sein dass man in dem dreispurigen bereich nicht mehr parken darf? also parken nur bis z.b. zum fußgängerweg und alles was auf der karte "weiter unten" ist?

Wie schon öfter gesagt, ohne Bilder geht hier nichts mehr. Alles andere ist Spekulation.

Ach ja, das Wiesbadener Ordnungsamt.....

kurz zusammengefasst ergibt sich: der Threatsteller parkte zu erlaubter Zeit an erlaubter Stelle. Immer davon ausgehend, dass die Angaben so stimmen, lohnt es sich sicherlich, es auf einen Prozess ankommen zu lassen. In der Beweispflicht ist einzig und allein das Ordnungsamt. Entweder wurden von der Parksituation Bilder gefertigt, dann hat sich das Thema vor Gericht schnell erledigt oder es steht tatsächlich Aussage gegen Aussage. Dann hat sich das Thema auch schnell erledigt, wenn die Stadt Wiesbaden den Beweis für den genauen Standort schuldig bleibt.

Im übrigen, wie oft wurde denn die Gebühr erhöht? Und "Hinweise" darauf, dass die Kosten steigen, wenn man jetzt nicht zahlt, verursachen bei mir immer direkt ein Zucken des linken Augenlids. Das würde ich den Anwalt gleich nochmal unter dem Gesichtspunkt der Nötigung prüfen lassen....

Versicherungsvertrag nochmal genau lesen. Manchmal ist die anwaltliche Erstberatung von der SB ausgenommen.

Fazit: Ich würde es auf einen Prozess ankommen lassen.

Gruß

Dewayn

am 8. Dezember 2008 um 17:46

Zitat:

kurz zusammengefasst ergibt sich: der Threatsteller parkte zu erlaubter Zeit an erlaubter Stelle. Immer davon ausgehend, dass die Angaben so stimmen, lohnt es sich sicherlich, es auf einen Prozess ankommen zu lassen.

Erstens kannst du und wir alle das nicht wissen und zweitens ob sich ein Prozess lohnt kann einzig und allein ein Rechtsanwalt einschätzen, klugsch....

 

Zitat:

In der Beweispflicht ist einzig und allein das Ordnungsamt

Ich weise an dieser Stelle einfach mal daraufhin dass das Unschuldsprinzip bei Ordnungswidrigkeiten anders wiegt als beispielsweise bei einem Strafprozess, genaueres s.o. - der Rechtsanwalt eures Vertrauens weiß bescheid.

 

 

Zitat:

Im übrigen, wie oft wurde denn die Gebühr erhöht? Und "Hinweise" darauf, dass die Kosten steigen, wenn man jetzt nicht zahlt, verursachen bei mir immer direkt ein Zucken des linken Augenlids. Das würde ich den Anwalt gleich nochmal unter dem Gesichtspunkt der Nötigung prüfen lassen....

Wenn der TE entsprechend klug wäre hätte er im vornherein einfach mal beim Ordnungsamt angerufen, bei einer örtlichen Fahrschule nach der Regelsituation an der Stelle gefragt oder schlicht und ergreifend seinen Rechtsanwalt eingeschaltet. Dies ist nicht geschehen, soviel zur "guten Vorbereitung". Das Verzugszinsen etc. erhoben werden ist zwar gesetzlich geregelt und kann durch einen Rechtsanwalt nochmal auf Richtigkeit überprüft werden, das du hier mit "Gesichtspunkt der Nötigung" ankommst zeigt einfach nur das du absolut keine Ahnung hast und daher einfach mal die Fresse halten solltest! Das ist plump gesagt nichts als gefährliches Unwissen, dass du hier mit einem STRAFTATBESTAND wie Nötigung ankommst (gegenüber einer staatlichen Institution wie dem Ordnungsamt...) bezüglich der Verzugszinsen, das ist so unglaublich lächerlich :D :D

 

Zitat:

Versicherungsvertrag nochmal genau lesen. Manchmal ist die anwaltliche Erstberatung von der SB ausgenommen.

Die Kosten für eine anwaltliche Beratung allein zeigen schon wenn man Geld sparen hätte man das Ticket einfach bezahlt, wenn man unbedingt "recht haben" will dann muss man eben zahlen. So wie's aussieht hat sich der TE einfach weder kostenlos noch kostenpflichtig irgendwie auf den Prozess vorbereitet oder informiert - absolut unseriös wenn man einen Prozess gewinnen will!

 

 

 

Zitat:

Fazit: Ich würde es auf einen Prozess ankommen lassen.

Du kennst die Faktenlage genausowenig wie alle anderen und du bist auch kein Anwalt, also hör doch bitte auf so eine gequirlte scheiße zu faseln! Ob sich ein Prozess lohnt und wie die Erfolgsaussichten und die Rechtslage ist kann einzig und allein ein Fachanwalt beurteilen der in diesem Fall Einsicht in die komplette Faktenlage hat.

 

Leute wie du die hier auftreten und so eine gefährliche  scheisse faseln regen mich so auf - klar jeder hier kann sagen was er schätzt, aber du maßt dir hier etwas an was an sich eigentlich schon strafbar wäre. Also halt mal schön den Ball flach bevor du meinst hier ohne Kenntnisse der genauen Faktenlage des TE irgendwelche Empfehlungen einer Rechtsberatung zu geben, capice?!

Warum setzt der TE eigentlich kein Foto von der Parksituation mit den Schildern hier rein?

@ zxcoupe

schlecht geschlafen? Ärger mit der Frau?

Sicherlich muss man meine Meinung nicht teilen. Aber der Umgangston sollte vielleicht doch ein wenig gemäßigter sein.

Achso und wenn ich schon mit Schimpfworten betitelt werde:

Es heißt nicht Unschuldsprinzip, sondern Unschuldsvermutung und das gilt grundsätzlich auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Und von Verzugszinsen hat nie jemand gesprochen, wieso auch.

Und was eine Rechtsberatung ist, weiß ich ganz gut. Liegt hier nicht vor.

Die Aggressivität würde ich behandeln lassen, davon wird man auf Dauer krank.

freundliche Grüße

Dewayn

Themenstarteram 9. Dezember 2008 um 14:18

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Wenn der TE entsprechend klug wäre hätte er im vornherein einfach mal beim Ordnungsamt angerufen, bei einer örtlichen Fahrschule nach der Regelsituation an der Stelle gefragt oder schlicht und ergreifend seinen Rechtsanwalt eingeschaltet. Dies ist nicht geschehen, soviel zur "guten Vorbereitung".

Oha....na das klingt ja auch nach einem Alleswisser. :rolleyes:

Ich habe mit der Behörde telefoniert, auch dort sagte man mir erneut, dass ich auf Richtungspfeilen stehen würde. Auf meine Gegenargumentation, dass sich am rechten fahrbahnrand Schilder befinden, welche das gegenteil eines parkverbotes darlegen, ist man auch hier nicht eingegangen sondern verwies mich erneut auf die Möglichkeit, das ganze gerne vor Gericht klären zu können.

Wie ebenfalls weiter vorne bereits beschrieben, meine Rechtsschutz nimmt bereits beim ersten Anruf 150€ SB....wäge ich dies gegen die OWi-Gebühr von rund 50€ ab, ergibt sich eine Milchmädchenrechnung.

Wo hier jetzt eine "mangelnde Vorbereitung" liegen soll, darf mir gerne mal einer in ruhe erklären!

Da mir Zeit, Lust und laune und ehrlich gesagt auch das vertrauen in eine "Rechtsprechung" in diesem speziellen falle fehlen, habe ich letzte woche das geld bezahlt, da ich leider auch nur Frist bis zum 05.12.2008 hatte.

traurig...aber wahr! :(

Martin

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Da mir Zeit, Lust und laune und ehrlich gesagt auch das vertrauen in eine "Rechtsprechung" in diesem speziellen falle fehlen, habe ich letzte woche das geld bezahlt, da ich leider auch nur Frist bis zum 05.12.2008 hatte.

Hmm...

Kannst du trotzdem die "versprochenen" Bilder bei Gelegenheit noch nachreichen, dass zumindest meine Neugierde, welche du geweckt hast, gestillt werden kann? :D :) Würde mich freuen! (Aber: Ich werde mich an deinem Knöllchen nicht beteiligen!) :p

Gruß

Jan

PS: Golf würde ich nicht als echte Sportart ansehen!

Themenstarteram 9. Dezember 2008 um 14:51

Selbstverständlich kann ich das machen!

Nur möge man mir bitte nachsehen, dass ich dienstlich bereits oftmals von kurz nach 7uhr bis abends 21uhr am Rechner zu tun habe und dann zu hause froh bin, wenn die kiste mal ausbleibt und ich die beine hochlegen kann. Daher bin ich meist nur am WE an meinem Privatrechner, wo sich die Bilder befinden.

kein Thema, ich möchte ja auch nicht drängeln... Hatte nur den Eindruck, dass das Thema (für dich) erledigt ist und hier in Vergessenheit gerät... ;)

Hallo Martin, da du bereits bezahlt hast, hat sich die Sache für dich ja praktisch "erledigt".

Ich führe seit geraumer Zeit einen Rechtsstreit gegen die Stadt Düsseldorf - in dem es z.Zt. 1:0 für Köln steht:D

Hatte meinen Firmenwagen (giftgrüner Trabi) mit Reklametafel auf dem Dach "provokant" an der Düsseldorfer KÖ platziert, da dort meines Erachtens die richtige Klientel - auf dicke Hose nichts dahinter - verkehrt.

Fahrzeug stand in einer Parktasche neben der Fahrbahn, ohne Behinderung oder Gefährdung anderer.

Bin die KÖ mit einem Zeugen in beiden Richtungen min. 500 m weit abgelaufen und konnte keinen Hinweis auf Parkscheinpflicht feststellen - wie auch, die Schilder sind SEITLICH(!) in Richtung einmündender Nebenstraßen aufgestellt.

Ein Schelm wer böses dabei denkt, dahinter steckt sicher keine Absicht der Stadt Düsseldoof;)

Wurde letztendlich (nach 5 Tagen) abgeschleppt - Begründung: Verkehrsbehinderung (in einer Parktasche:D) + Knolle wegen nicht gezogenem Parkschein.

Das auf der Werbetafel ganz groß Festnetz - sowie Mobilfunknummer standen, sei hier nur am Rande erwähnt.

Habe die Parksituation dort auf Bildern festgehalten und meinem Rechtsanwalt übergeben. Die Stadt hat sich mit den tollsten Erklärungen herauszuwinden versucht und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, den sie hinsichtlich der OWI (fehlender Parkschein) bereits verloren hat.

Mit diesem Teilerfolg geht es nun in ein weiters Verfahren, auf Grundlage des ersten mittlerweile rechtskräftigen Urteils, wird das zweite Verfahren (Abschleppen) ein Spaziergang.

Dem Gericht waren die Zustände hinsichtlich der Parksituation an der KÖ bereits bekannt. Das Urteil war eine schallende Ohrfeige für die Stadt Düsseldorf, ändern wird sich dort aber so schnell wohl nichts, da die meisten in Unkenntnis (wir können ja sowieso nichts machen) brav zahlen:)

Werde dem Thema nach Abschluss des Verfahrens evtl. einen eigenen Thread widmen.

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