Strafbar??
Hi,
ist eigentlich der Einbau von diversen Zusatzlichtern (z.b Unterbodenbeleuchtungen oder anderen Zusatzlichtern innen oder außen), die nicht im Bereich der StvoZ zulässig sind, schon verboten, oder kann ich diese einbauen aber ledidlich außerhalb der Bereiche der StvoZ benutzen???
22 Antworten
also ich will hier keinen stress machen aber alle sagen immer das muss an die innenbeleuchtung angeschlossen werden
damit die nur leuchtet wenn die tür offen ist
aber habt ihr auch mal daran gedacht das man die innenbeleuchtung auch wärend der fahrt mit geschlossener tür einschalten kann????
Hey Jungz sorry das ich frag, bin auch neu hier weiss nicht wie das so abläuft aber hät da ne frage... möchte für meinen Alfa Romeo 156 unterbodenleuchten anbringen. nun denk ich aber die bullen ziehen mich eh ständig raus, wenn die die leuchten aber auch mal an sehen würden, was für strafen gibt es dann ? ich bin noch in der probezeit und das für 4 jahre
Zitat:
Original geschrieben von Italymaster
...
was für strafen gibt es dann ? ich bin noch in der probezeit und das für 4 jahre
Also zu meiner "wilden Sturm und Drangzeit" waren für solche Sachen
DM 112,80 zzgl. 3 Bonus-Punkte in Flensburg zu berappen.
Aufgelistet:
DM 100,- = Bußgeld
DM 12,80 = Bearbeitungsgebühr
3 Punkte Flensburg = waren nicht wirklich Bonuspunkte
Aktueller Stand und das in Euronen?! Weiß ich (noch) nicht. Toi toi toi😉
Gruß,
Mario
Muss man die Beleuchtung eigentlich eintragen lassen wenn man die selber baut und an den Türkontakt hängt?
Hallo Leute,
hatte auch vor Unterbodenbeleuchtung an meinen Mondeo anzubringen... Leider hatte der Tüv (BW) was dagegen...
Laut Tüv ist es möglich die Unterbodenbeleuchtung als "Einstiegshilfe" einzutragen folgende dinge sollten man aber dabei beachten :
- UBeleuchtung darf nicht an die Innenbeleuchtung
angeschlossen werden. Es darf nämlich nicht die
Möglichkeit bestehen während der fahrt die Beleuchtung
einzuschalten.
- Eintragung nur durch Einzelabnahme. (genaue kosten sind
mir leider unbekannt)
MFG
muss man die scheisse eintragen lassen oder wie ? sehen doch die bullen nur wenn sie dich erwischen wenn du das an hast oder nicht
Falls was passiert erlischt der Versicherungsschutz...
Werde jedenfalls dran bleiben vielleicht gibt es ne
"legale" Lösung...
MFG
der versicherungsschutz erlischt nicht automatisch, sondern nur, wenn zwischen dem unfall und dem nicht eingetragenen teil eine kausalität besteht. also wenn du zum beispiel nen heckspoiler nicht eingetragen hast, und die unfallursache waren räder, die aber eingetragen waren, bleibt dein versicherungsschutz bestehen, da das nicht eingetragene teil keine unfallursache war.
und selbst wenn das nicht eingetragene teil schuld war, haftet deine kfz-haftpflicht gegenüber anderen trotzdem, kann dich aber bis maximal 5000,- € in regress nehmen.
leistungen aus TK und VK kannst dann natürlich vergessen.