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Strafbar??
Hi,
ist eigentlich der Einbau von diversen Zusatzlichtern (z.b Unterbodenbeleuchtungen oder anderen Zusatzlichtern innen oder außen), die nicht im Bereich der StvoZ zulässig sind, schon verboten, oder kann ich diese einbauen aber ledidlich außerhalb der Bereiche der StvoZ benutzen???
22 Antworten
Wenn sie denn von aussen sichtbar sind ( Unterboden-
beleuchtung etc. ), ist`s verboten - auch wenn die Teile so
geschaltet sind, dass sie nur bei abgeschalteter Zuendung
funktionieren.
Siehe auch hier .
@roland668
Dieses Verbot ergibt sich auch aus der gesetzlichen Auflage, daß montierte Beleuchtungseinrichtung auch funktionsfähig sein müssen. Und der Gesetzgeber geht davon aus, daß das, was funktioniert, auch benutzt wird.
die sperre kann man aber umgehn! wenn du nen unfall hast und diese teile drunter hast oder was nicht eingetragen ist erlischt dein versicherungsschutz zusätzlich!
-- Wenn sie denn von aussen sichtbar sind --
Wie kann man das definieren?
Mein Freund hat ein Clarionradio im auto, die Belende ist schon von Clarion mit Blauen LED bestückt. Das sehe ich auch von aussen?!!
Gruß
Samuel
... das veraendert aber nicht das Erscheinungsbild des
Fahrzeuges ... :-)
Blaue LED`s aussen oder in der Scheibe -> Verboten
Blaue LED`s innen, wo und fuer was auch immer -> Erlaubt.
So ist dass nun einmal in .de. <g>
Naja das mit den Unterbodenleuchten stimmt nicht ganz. Die Dinger sind zugelassen wenn sie als "Ausstiegsleuchten" arbeiten d.h. sie dürfen nur angehen können, wenn die Türen geöffnet sind. Wenn es irgend eine Möglichkeit gibt, sie während der fahrt einschalten zu können gibt es ärger. Ein Kumpel von mir hat solche Leuchten unterm Wagen, die nur als "Ausstiegsleuchten" arbeiten => Keine Probleme.
danke für eure Antworten.
Ein Freund von mir musste übrigens vor ein par Tagen seine Mini-Lichtorgel entfernen (vom Tüv aus), welche nicht von außen gesehen werden konnte (auch nicht im Betrieb).
Damit hat sich der Einbau einer Unterbodenbeleuchtung wohl erledigt.....
Bye
FALSCH
Unterbodenbeleuchtung ist sehr wohl erlaubt
wenn man sie an die innebeleuchtung anklemmt und sie somit nur leuchtet wenn die türen auf sind..
schon heißt es "einstiegshilfe" und ist somit erlaubt...
Stand so mal in er Autobild..
Sagte doch Jose schon.
Zitat:
Original geschrieben von Jose A.
Die Dinger sind zugelassen wenn sie als "Ausstiegsleuchten" arbeiten d.h. sie dürfen nur angehen können, wenn die Türen geöffnet sind.
Gruß,
Mario
Zitat:
danke für eure Antworten.
Ein Freund von mir musste übrigens vor ein par Tagen seine Mini-Lichtorgel entfernen (vom Tüv aus), welche nicht von außen gesehen werden konnte (auch nicht im Betrieb).
Damit hat sich der Einbau einer Unterbodenbeleuchtung wohl erledigt.....
.
wo genau hatte er die denn Montiert und was machte Sie?
Rechts und Links unterm Wagen, also im Prinzip unter den Sitzen und vorne unter der Frontschürze. Du musst sie an die innenraum Beleuchtung anschließen, damit die nur mit geöffneter Tür angehen kann.
Gruss
José A.
Zitat:
Rechts und Links unterm Wagen, also im Prinzip unter den Sitzen
Liegt im ermessen des Pruefers ! :-o
Sollen wir uns jetzt mit Kleinigkeiten rumpruegeln ? Bei
mir sind die Ausstiegsleuchten UNTEN in der Tuer
verbaut, nicht unter den Einstigskaesten.
Wer es also versuchen will, sollte *vorher* wenigstens mal
anfragen, `eh er `zig Euros fuer Roehren "rauswirft" !
Zitat:
vorne unter der Frontschürze
Wo so einige ihre Tueren haben... <g>
In der Mittelkonsole hatte er sie, war so groß wie der Autoradioschacht. Außerdem war sie mit dem Autoradio geschaltet, d.h die Effekte richteten sich nach der Musik.
Bye
Zitat:
Sehr geehrter Herr XYZ,
wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Produkten.
Die Brabus Seitenschweller (230-300-00) sind natürlich vom Tüv zugelassen.
Die integrierten Lampen leuchten beim öffnen der Türen, damit Sie beim aussteigen im Dunklen sehen wohin sie Ihren Fuß setzen.
Mit freundlichen Gruessen
BRABUS
Michael Bolte
First Level Support
Brabus GmbH
Brabusallee
D-46240 Bottrop
http://www.brabus-online.de/pic_prog/10pic12.jpg
was man an nem mercedes sl ohne probleme eingetragen oder sogar mit abe bekommt. dürfte wohl auch an anderen autos möglich sein, ich meine mit TÜV segen.
Aussage Polizei:
Zitat:
TBN: 330600
Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat
3 Pkte + 50,00 €