STRAFANZEIGE: Autohändler ließ uns mit nicht versicherten Kennzeichen nach Hause fahren.

Ich fange mal die Geschichte ganz von vorne an:

Ich habe im Internet bei www.mobile.de ein gebrauchtes Auto bei einem Autohändler gefunden, was mir zugesagt hat.
Also nahm ich telefonischen Kontakt zu ihm auf, und fragte auch gleich, ob er Überführungskennzeichen mitgeben könne, was er bejahte, da es ja wegen Corona immer zu langen Wartezeiten kommt, und man nicht sofort am selben Tag 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen von der KFZ Zulassungsstelle bekommen kann.

Ich bin also mit meinem Bekannten zum Händler gefahren, wir haben Probefahrt gemacht, und dann das Auto gekauft.
Der Händler ist dann sogar noch 400 € mit dem Preis runtergegangen und hatte im Auftrag eines Privatmannes verkauft.

Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.

Mein Bekannter hatte dann das Auto gefahren, was ich eigentlich gekauft hatte, denn er wollte schon immer mal ein solches Auto fahren, und ich gewährte ihm die Fahrt mit dem gekauften Auto, da er mir den Gefallen getan hatte, mitzukommen.

Gleich nach wenigen Kilometern bei Giessen sah ich dann einen roten Blitz, und er war geblitzt worden. Ich selbst konnte im anderen dahinterfahrenden Auto noch rechtzeitig bremsen, und wurde nicht beblitzt.

Abends rief uns dann noch der Händler an, und fragte, ob wir gut nach Hause angekommen sind, was ich bejahte.
Ach ja, er habe vergessen zu sagen, dass das gekaufte Auto nicht mehr versichert sei, und ich damit nicht weiter fahren soll, bis ich es auf meinen Namen angemeldet habe.

Nach ca. 3 Wochen Wartezeit hatte ich dann Termin, um das Auto auf meinen Namen anzumelden, was auch ohne Probleme klappte.

Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ich also hin zur Polizei, und dort zeigte man mir das Blitzerfoto, was meinen Bekannten am Steuer zeigt.

Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.
Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.

Nun frage ich mich, wenn die Kette da abgerissen ist, wieso die Ermittlungsbehörden auf mich gekommen sind?

Jedenfalls wandelte der Polizist die Beschuldigtenvernehmung sofort in eine Zeugenvernehmung um, da auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen war, das ich nicht gefahren bin.

Ich solle den Namen des Fahrers benennen, was ich aber nicht getan habe, und nur den Vornamen nannte mit der Begründung, dass der Fahrer auch ein Bekannter von einem Bekannten von mir sei, und ich den Nachnamen nicht kenne.

Die Polizei hatte mir jetzt Zeit gegeben, den Namen herauszufinden, und diesen soll ich dann noch binnen einer Woche mitteilen, da es wohl um eine Verjährung gehen würde.

Frage:
1.) wie soll ich mich jetzt verhalten?
2.) was kann evtl. mir und meinem Bekannten Strafrechtlich passieren?

Der Autohändler meinte nur, er habe angeblich beim Autoverkauf mitgeteilt, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei, und wir hätten uns angeblich die alten Kennzeichen selbst aus dem Kofferraum rausgenommen und selbst angesteckt an die Plastikhalterungen.
Er, der Autohändler, habe damit nichts zu tun.
Eine freche Lüge ist das

Beste Antwort im Thema

Jeder reitet sich selber so gut rein, wie er kann. Und damit meine ich nicht den Händler.

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Die Abmeldung wird nur auf der ZB1 vermerkt und das auch nur, wenn er in einer Zulassungsstelle abgemeldet wurde. Bei online AB ist nur der Sicherheitscode freigelegt.
Auf der ZB2 (Brief) steht davon nix.

Gibt es die Gebührenquittung noch? Das könnte evtl. helfen.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 15. August 2020 um 12:42:26 Uhr:


Gibt es die Gebührenquittung noch? Das könnte evtl. helfen.

Unnötig, das alles kann man im System der Zul.-Stelle nachsehen.

Und da wird drin stehen, daß der TE erst vor kurzem zum Halter wurde.

Wenn das Fzg. vorher, warum auch immer, nicht versichert war, ist das das Problem des VORHERIGEN Halters, denn es ist dessen Pflicht, für eine Versicherung zu sorgen.

Das würde bedeuten, das sich jeder in ein nicht versichertes Fahrzeug setzen kann und dann der Halter schuld ist?

Wie deckt sich das mit Paragraph 6 des Pflichtversicherungsgesetzes?

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Wenn man als Fahrer überprüft, daß der Fzg.-Schein da ist und die Kennzeichen gesiegelt sind, hat man sicherlich seine Sorgfaltspflichten ausreichend erfüllt.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 15. August 2020 um 14:09:28 Uhr:



Wie deckt sich das mit Paragraph 6 des Pflichtversicherungsgesetzes?

In Par. 1 bereits steht ausdrücklich, daß es Aufgabe des HALTERS ist.

Zitat:

@nogel schrieb am 15. August 2020 um 14:12:24 Uhr:


We´nn man als Fahrer überprüft, daß der Fzg.-Schein da ist und die Kennzeichen gesiegelt sind, hat man sicherlich seine Sorgfaltspflichten ausreichend erfüllt.

Genau darüber scheiden sich ja hier die Geister.

Der TE hat ja zurückgerudert, dass er nur die Fahrgestellnummer mit den Papieren abgeglichen hat, aber er nicht mehr weiß, ob die ZB I "entwertet" war.

Ob die Siegel auf den Kennzeichen tatsächlich unbeschädigt waren, oder evtl. "freigerubbelt" waren hat er auch noch nicht beantwortet.

Von daher müssen wir wohl noch auf weitere Infos des TE warten.

Zitat:

@nogel schrieb am 15. August 2020 um 14:14:24 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 15. August 2020 um 14:09:28 Uhr:



Wie deckt sich das mit Paragraph 6 des Pflichtversicherungsgesetzes?

In Par. 1 bereits steht ausdrücklich, daß es Aufgabe des HALTERS ist.

Was aber Paragraph 6 nicht außer Kraft setzt.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 15. August 2020 um 14:16:00 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 15. August 2020 um 14:14:24 Uhr:


In Par. 1 bereits steht ausdrücklich, daß es Aufgabe des HALTERS ist.

Was aber Paragraph 6 nicht außer Kraft setzt.

Selbst wenn in deinem Profil ausdrücklich steht "dagegen", mußt du nicht um jeden Preis versuchen, alles zu verdrehen.

Pflichtversicherung ist HALTER -Pflicht.

(Sogar das Gesetz heißt ausführlich "Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter )"

Zitat:

@nogel schrieb am 15. August 2020 um 14:31:01 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 15. August 2020 um 14:16:00 Uhr:


Was aber Paragraph 6 nicht außer Kraft setzt.

Selbst wenn in deinem Profil ausdrücklich steht "dagegen", mußt du nicht um jeden Preis versuchen, alles zu verdrehen.

Pflichtversicherung ist HALTER -Pflicht.

(Sogar das Gesetz heißt ausführlich "Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter )"

Nochmal die Frage (auf das Thema bezogen):

Der Fahrer setzt sich ein ein Auto von dem er nicht sicher weiß, dass es abgemeldet ist (siehe oben), und der Halter, der nichts davon weiß ist deiner Meinung nach schuld?

Zitat:

@zille1976 schrieb am 15. August 2020 um 14:36:07 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 15. August 2020 um 14:31:01 Uhr:


Selbst wenn in deinem Profil ausdrücklich steht "dagegen", mußt du nicht um jeden Preis versuchen, alles zu verdrehen.

Pflichtversicherung ist HALTER -Pflicht.

(Sogar das Gesetz heißt ausführlich "Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter )"

Nochmal die Frage (auf das Thema bezogen):

Der Fahrer setzt sich ein ein Auto von dem er nicht sicher weiß, dass es abgemeldet ist (siehe oben), und der Halter, der nichts davon weiß ist deiner Meinung nach schuld?

Na klar. Es ist Pflicht des Halters, eine Versicherung nachzuweisen. Tut er das nicht, verstößt er gg. das PflichtversG. Allein diese Tatsache genügt. Dazu muß sich niemand erst ins Auto setzen und fahren; das Auto kann auch komplett zerlegt in einer Garage stehen.

Und wer ist hier der Halter?

Wenn ich das richtig verstanden habe konnte der Vorbesitzer glaubhaft machen er sei es nicht.

Es gibt eigentlich keinen Halter ohne Versicherung.

Halter bedeutet, dass das Fahrzeug auf Person X zugelassen ist. Eine Zulassung ist aber nur mit Versicherung möglich. Wird die Versicherung (zwangs)beendet, geht das nur, wenn das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist. Dann gibt es keinen Halter mehr, nur einen Eigentümer.

Oder ist Halter im Sinne des Gesetzes der Eigentümer?

Eigentlich kann ich nach abgeschlossenem Verkauf kein Halter mehr sein. Sonst wäre folgendes Szenario denkbar: Ich verkaufe ein abgemekldetes Auto. Der Käufer kommt auf die Idee, damit eine Runde zu drehen ohne es vorher zuzulassen. Wenn ich noch Halter wäre, würde man das mir anlasten können.

Sehe ich auch so.

Der TE ist nun mal ohne Versicherung gefahren und wurde dabei „erwischt“.

Dass hier der Händler wohl nicht rechtens gearbeitet hat, da sind wir uns alle hier wohl einig.

Der TE war entweder sehr unaufmerksam oder er wurde vom Händler getäuscht.

sein Kumpel fuhr ...

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