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Stoßstange austauschen = Unfallwagen???

Themenstarteram 4. August 2011 um 14:31

Hallo Forum!

Vor vier Monaten bin ich rückwärts gegen einen Betonpoller gefahren.

Folgen (siehe auch Bilder anbei):

- deutliche Lackkratzer

- teilweise Beschädigung des Kunststoffes

- leichter Verzug an der hinteren Stoßstange (stand ca. 2 cm seitlich vor), ließ sich aber durch einfaches Drücken wieder in Form bringen

- vermutlich Abriss einiger Halterungen der Stange unterhalb des Wagens

Bisher habe ich keine Werkstatt aufgesucht, die Nutzung ist in keiner Weise eingeschränkt. Da es sich um einen Neuwagen aus 2009 handelt, hatte ich aus optischen Gründen aber eigentlich vor, die gesamte Stoßstange austauschen zu lassen. Doch nun taucht ein neuer Aspekt auf:

Gilt der Wagen nach einem Austausch etwa als Unfallwagen (= deutliche Wertminderung im Verkaufsfalle), während er beim bloßen Überlackieren nicht als Unfallwagen definiert wird???

Wenn dem so sein sollte, wäre es vielleicht besser, keinen Austausch vorzunehmen und mit kleinen "Schönheitsfehlern" weiter zu fahren?

... oder ist der Wagen jetzt bereits ein "Unfallwagen"?

Ab wann gilt ein Auto als Unfallwagen?

Gibt's dazu eine verbindliche Definition?

Was würdet Ihr tun?

Vielen Dank für Tipps!

Imga0189-low
Imga0190-low
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13 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Roderix

Hallo Forum!

Vor vier Monaten bin ich rückwärts gegen einen Betonpoller gefahren.

Folgen (siehe auch Bilder anbei):

- deutliche Lackkratzer

- teilweise Beschädigung des Kunststoffes

- leichter Verzug an der hinteren Stoßstange (stand ca. 2 cm seitlich vor), ließ sich aber durch einfaches Drücken wieder in Form bringen

- vermutlich Abriss einiger Halterungen der Stange unterhalb des Wagens

Bisher habe ich keine Werkstatt aufgesucht, die Nutzung ist in keiner Weise eingeschränkt. Da es sich um einen Neuwagen aus 2009 handelt, hatte ich aus optischen Gründen aber eigentlich vor, die gesamte Stoßstange austauschen zu lassen. Doch nun taucht ein neuer Aspekt auf:

Gilt der Wagen nach einem Austausch etwa als Unfallwagen (= deutliche Wertminderung im Verkaufsfalle), während er beim bloßen Überlackieren nicht als Unfallwagen definiert wird???

Wenn dem so sein sollte, wäre es vielleicht besser, keinen Austausch vorzunehmen und mit kleinen "Schönheitsfehlern" weiter zu fahren?

... oder ist der Wagen jetzt bereits ein "Unfallwagen"?

Ab wann gilt ein Auto als Unfallwagen?

Gibt's dazu eine verbindliche Definition?

Was würdet Ihr tun?

Vielen Dank für Tipps!

Ich glaube Du machst einen Denkfehler: Nicht das Austauschen von Teilen macht ein Fahrzeug zu einem Unfallwagen, sondern der Unfall.

D.h. den Unfall hattest Du ja schon, also ist es egal, was Du jetzt machst. Ich denke nicht, dass ein verkratzter Stoßfänger einen Wagen zu einem Unfallwagen macht, allerdings musst Du das beim Verkauf wahrheitsgemäß angeben, wenn Du danach gefragt wirst.

Themenstarteram 4. August 2011 um 17:08

Zitat:

Ich denke nicht, dass ein verkratzter Stoßfänger einen Wagen zu einem Unfallwagen macht, allerdings musst Du das beim Verkauf wahrheitsgemäß angeben, wenn Du danach gefragt wirst.

Mmh, vielen Dank!

Ich persönlich würde den "Vorfall" auch nicht als "Unfall" bezeichnen, aber ggf. sehen das Juristen anders.

Bei "autobild.de" habe ich folgendes gefunden, Zitat:

Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen?

"Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben." Zitat Ende

"Erforderlich" ist hier wohl das entscheidende Wort.

"Erforderlich" im Sinne von "ohne neue Stoßstange ist eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich" ist bei mir nicht der Fall.

"Erforderlich" im Sinne von "es soll so aussehen, wie vorher" aber schon, da bloßes Lackieren dafür nicht ausreicht.

Ich denke aber auch, dass bloße "Optik" nicht dafür ausschlaggebend sein kann, ob es nun ein Unfallwagen ist oder nicht. Immerhin fahre ich bisher seit 4 Monaten ohne Probleme weiter.

Zitat:

Original geschrieben von Roderix

Zitat:

Ich denke nicht, dass ein verkratzter Stoßfänger einen Wagen zu einem Unfallwagen macht, allerdings musst Du das beim Verkauf wahrheitsgemäß angeben, wenn Du danach gefragt wirst.

Mmh, vielen Dank!

Ich persönlich würde den "Vorfall" auch nicht als "Unfall" bezeichnen, aber ggf. sehen das Juristen anders.

Bei "autobild.de" habe ich folgendes gefunden, Zitat:

Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen?

"Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben." Zitat Ende

"Erforderlich" ist hier wohl das entscheidende Wort.

"Erforderlich" im Sinne von "ohne neue Stoßstange ist eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich" ist bei mir nicht der Fall.

"Erforderlich" im Sinne von "es soll so aussehen, wie vorher" aber schon, da bloßes Lackieren dafür nicht ausreicht.

Ich denke aber auch, dass bloße "Optik" nicht dafür ausschlaggebend sein kann, ob es nun ein Unfallwagen ist oder nicht. Immerhin fahre ich bisher seit 4 Monaten ohne Probleme weiter.

Das ist ja prinipiell das, was ich meinte: der Unfall ist entscheidend, nicht die Reparatur. Wenn es sich ausschließlich um kosmetische Dinge handelt, ist es sicherlich kein Unfallwagen. Du könntest ja auch den Stoßfänger gegen einen anderen (z.B. M-Paket) austauschen, dann wär's ja auch kein Unfallwagen.

Themenstarteram 5. August 2011 um 7:29

Danke Dir!

:)

am 5. August 2011 um 9:36

Nur als Hinweis:

Ein "Unfallwagen" muss nicht zwangsläufig schlechter sein - vor allem bei kleineren Schäden.

Früher wurde viel ausgebeult und ausgebessert, da war ein Wertverlust durchaus zu verzeichnen. Heute ist das wirklich nur bei frischen Wagen der Fall.

Da inzwischen die Teile oft komplett getauscht werden, kommt eher der "Neu-für-Alt" Aspekt hinzu - da haben die Fahrzeuge z.T. sogar eine Wertsteigerung.

In deinem Fall würde ich das relativ neutral sehen. der Unfall wird wahrscheinlich keine großartigen Karosserieschäden hinterlassen haben. Mit einer neuen Stossstange wäre der Schadezu 100% behoben. Ggfs. kannst du im Verkaufsgespräch die Schadenumfang durch Bilder und Rechnungen ja auch nachweisen. Das wäre mir persönlich lieber als eine gespachtelte und lackierte Alt-Stosstange.

Beim Wort Unfallwagen schrillen beim Käufer alle Alarmglocken, in deinem Falle aber wohl zu unrecht. Ich würde das Wort vermeiden. Es ist ja kein bleibender Schaden. Ich gehe mal davon aus, dass an der Karosse nix ist. Erwähnen sollte man das aber schon, dass eine neue Stoßstange dran ist, auch wenn es niemand bemerken wird. Geht es eigentlich nur die M-Stoßstange hinten anzubauen? Sieht das harmonisch aus? Wenn es preislich keinen Unterschied macht, dann könnte man das doch tun.

Ich kann mich da der Autobild nicht so richtig anschließen. Mal angenommen, es ist ein Fall von Vandalismus und jemand haut mit einem spitzen Hammer ein Loch in die Stoßstange, erwischt aber keine Halterung. Dann kann es wegen dem Loch zur Reparatur des Schadens nötig sein, die Stoßstange zu tauschen, ein Unfallwagen ist das aber - für mich - noch lange nicht.

Ich glaube jeder hat ein Gefühl dafür und kann - wenn er Fotos von einem Schaden sieht - subjektiv sagen, ob das ein Unfallfahrzeug ist, oder nicht. Mir ist klar, dass der TE eine objektive Definition sucht, aber das ist schwierig und immer auch vom Einzelfall abhängig.

Aber egal wie man es dreht und wendet, eine getauschte Stoßstange nach einem Parkrempler macht für mich noch keinen Unfallwagen, ein für mich in der Frage wichtiges Kriterium ist immer, ob tragende Teile des Rahmens verzogen wurden, was hier wohl nicht der Fall ist.

Für mich ist ein Unfallwagen ein Auto an dem irgendwelche Karosserieteile gerichtet wurden, bspw. Rahmen gezogen, etc.

Wenn eine Tür aufgrund einer Beule ausgetauscht wird, oder ein Kotflügel oder die angesprochene Stoßstange, dann ist das für mich kein Unfallwagen. Das restliche Fahrzeug hatte ja keinen Schaden der "repariert" wurde.

Bei einer neuen Stoßstange würde ich dem potentiellen Käufer überhaupt nichts sagen, wenn es nicht gerade optisch durch die Neulackierung auffällt. Die Gründe für den Austausch einer Stoßstange können sehr unterschiedlich sein. Was anderes ist es natürlich wenn die Stoßstange durch einen richtigen Auffahrunfall zerstört wurde uns ggf. noch der Rahmen einen Schlag hatte. Das ist dann ein Unfallfahrzeug.

Es gibt auch Leute, die ihre Parklückendellchen in den Türen nicht ausbessern, sondern gleich die ganze Tür wechseln lassen. Auch das ist kein Unfallwagen.

Zitat:

Original geschrieben von Moonstone

Bei einer neuen Stoßstange würde ich dem potentiellen Käufer überhaupt nichts sagen,

´

Wenn er nachfragt, ist man verpflichtet es zu sagen.

am 6. August 2011 um 9:37

Ich glaube, so richtig weiß keiner, wann ein Auto ein Unfallwagen ist.

Oder wann genau der Begriff "nicht unfallfrei" oder "Unfallwagen" wirkt.

Und der Autobild glaube ich eh nicht. :rolleyes:

Ist wie im deutschen Steuersystem: keiner blickt da durch.

Und bloß den Wagen nicht tunen und Teile austauschen. Weil - könnte ja auch ein Unfall gewesen sein.

Am besten das Auto nur neu kaufen, auf keinen Fall was ändern, in Watte packen und wegstellen. :cool:

Es besteht auch noch ein Unterschied zwischen "unfallfrei" und "Unfallwagen". Unheimlich komplizierte Geschichte.

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