STOP! Ab wann gelte ich im schwimmenden Verkehr
Guten Morgen, ich habe eine Frage die irgendwie nicht im Recht definiert ist. Ich fahre auf eine Einmündung zu. Für mich steht da ein STOP! Ich halte an der Haltelinie und will nach rechts abbiegen. Ich schaue nach links ob ein Auto kommt. Kann links 300m überschauen und weit und breit kein Auto. Nach rechts ist dagegen ein großes Gebüsch, man sieht überhaupt nichts. Da von links nichts kommt, fahre ich auf die Hauptstraße auf. Mein Fahrzeug ist mit allen 4 Rädern auf der Hauptstraße. In diesem Moment sehe ich wie ein Fahrzeug komplett auf meiner Fahrspur auf mich zu fährt. Ich bremse und das Fahrzeug knallt in meine linke Fahrzeugseite.
Die rechte Fahrbahnseite wurde zwecks Kanalisationbau nur notdürftig mit Schutt verschlossen, weshalb das andere Fahrzeug sich dazu entschlossen hat, die falsche Fahrbahnseite zu nutzen.
Mich interessiert jetzt, ab wann gilt dieses STOP für mich nicht mehr und wann sieht man mich als im schwimmenden Verkehr auf der Hauptstraße an?
Angenommen das Fahrzeug rauscht in mich rein, wenn ich von vorne gekommen wäre und er micj wegen einer Kurve nicht gesehen hätte, dann wäre die Schuldfrage eindeutig. In diesem Fall jetzt, stellt sich die Frage, wann ist das STOP für mich quasi abgearbeitet??
Danke schon mal....
123 Antworten
Nochmal: Wir wissen immer noch nicht, WELCHE Markierung genau da war! Wir wissen nur, dass es überhaupt eine Markierung gab. Ist das so schwer zu verstehen? Wenn sie nicht durchgezogen war, mag es Umstände geben, die zum Ausweichen auf die Gegenspur selbst im Einmündungsbereich berechtigten.
Selbst wenn sie durchgezogen war, könnte es solche rechtfertigenden Umstände immer noch geben, die dann natürlich eine erhöhte Sorgfaltspflicht mit sich bringen würden, wenn ich die Linie meine überfahren zu müssen.
Wir können schlichtweg NICHT urteilen. Punkt. Ein Richter urteilt auch nicht auf Grundlage von allein einer Parteiaussage. Wenigstens hört er sich beide Seiten an, erhält Akteneinsicht, polizeilichen Bericht, Fotos, notfalls sogar eine Ortsbesichtigung.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 4. Juni 2022 um 12:37:21 Uhr:
...
Mir stellt sich die Frage, wer genau in der Fahrschule gepennt hat... der TS, welcher vorschriftsmäßig an der Stop-Stelle angehalten hat, oder...
Ev. lässt sich
@bmwx3driverja noch zum konkreten Abstand zwischen Halte-u. Sichtline ein?
Zitat:
@Geisslein schrieb am 4. Juni 2022 um 12:42:52 Uhr:
Wozu eine Teilschuld ?! Baustellenbereich, laut TS war eine Fahrbahntrennung vorhanden und der Unfallgegner hat sich nicht an die für Ihn zugeteilte Fahrspur gehalten.
Hier könnte man sogar noch von Vorsatz ausgehen, weil Er bewusst diese Spur gewählt hat um der notdürftigen, mit Schutt bedeckten, Fahrbahn auszuweichen.
Er hatte auf der Gegenfahrspur nicht das Geringste verloren.
Es gibt genügend Gründe, die Fahrspur so zu wählen, wie der Unfallgegner es getan hat. Unter anderem die Nicht-Befahrbarkeit durch kaputte Fahrbahn, Schotter, Schneehaufen oder anderes. Du kennst den Einzelfall nicht im Detail, daher ist eine Aussage wie "Er hatte auf der Gegenfahrspur nicht das Geringste verloren." einfach fehl am Platz.
Zitat:
Es gibt genügend Gründe, die Fahrspur so zu wählen, wie der Unfallgegner es getan hat. Unter anderem die Nicht-Befahrbarkeit durch kaputte Fahrbahn, Schotter, Schneehaufen oder anderes. Du kennst den Einzelfall nicht im Detail, daher ist eine Aussage wie "Er hatte auf der Gegenfahrspur nicht das Geringste verloren." einfach fehl am Platz.
Sehe ich genauso. Wenn da Bauschutt auf der Fahrspur liegt, bleibt die Frage, ob das Befahren dieser Spur zumutbar ist? Allerdings hätte dann der Unfallgegner, auf Grund des kaum einsehbaren Linksbogens, deutlich langsamer fahren müssen.
Schließlich muss er damit rechnen, das ihm ein Fahrzeug entgegenkommt, egal ob als Rechtsabbieger aus der Einmündung, oder als Nutzer der Hauptstraße.
Er müsste dann so langsam fahren, das er und möglicher Gegenverkehr aus der Hauptstraße, problemlos zum Stehen kommen.
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Hier ist immer von "Bauschutt auf der Straße" die Rede, der zum Ausweichen berechtigt - ey Leute! Der TE schreibt von Kanalbauarbeiten, und das die aktuelle Fahrbahndecke aus provisorisch verdichtetem Schotter besteht. Das ist ja wohl ein Unterschied. Bleibt bitte bei den Fakten und interpretiert in die unvollständige Schilderung bitte nicht mehr als nötig hinein, bloß um das Nutzen der Gegenfahrbahn als fast unausweichlich darzustellen.
Wäre die Fahrbahn komplett "unbefahrbar" wegen kaputter Oberfläche, dann wäre wohl eine Baustellenampel eingerichtet worden, um den Verkehr einspurig an der Baustelle vorbeizuführen.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht würde keine Baufirma und keine örtlich zuständige Verkehrsbehörde eine "Hauptstraße" für den öffentlichen Verkehr in einem solchen Zustand freigeben. Höchstens für Anliegerverkehr zum Erreichen der persönlichen Grundstücke.
Dann aber hätten beide Verkehrsteilnehmer von der schwierigen Verkehrsführung und der schlechten Einsehbarkeit gewusst und wären auf das Gefahrenpotenzial an der Einmündung vorbereitet gewesen.
Das war aber, soweit es sich aus der Beschreibung des TE ableiten lässt, hier nicht der Fall. Daher meine Vermutung, dass der andere zum schnelleren Vorwärtskommen die Gegenfahrbahn unnötigerweise benutzt hat. Die Gefährdung hätte dieser dann noch zusätzlich heraufbeschworen, wenn er ein wahrscheinlich zusätzlich aufgestelltes Tempolimit missachtet hat, wodurch unser TE mit der normal üblichen Vorsicht die Gefahr nicht voraussehen konnte.
Die allgemeine Aufmerksamkeit und Umsicht erfordert meiner Ansicht nach nicht, jegliches denkbare, ggf. sogar grobe Fehlverhalten eines anderen VT vorauszusehen, sondern das, womit der durchschnittliche VT üblicherweise rechnen muss. Das jemand nicht mit 20 über die geschotterte, verdichtete Fläche fahren will, sondern möglicherweise mit 40 oder 50 über die Gegenfahrbahn: Ob das als üblicherweise zu erwarten angesehen wird - das ist wohl eine Frage der individuellen Einzelfallbeurteilung der Polizei oder eines Verkehrsrichters. Aber von denen haben wir hier ja genug, die das ohne Aktenlage beherrschen! 😉
Aber das ist der Blick in die Glaskugel. Polizei war vor Ort und wird ihre Gründe haben, wieso sie die Situation so beurteilt hat. Nähere Angaben des TE wären hilfreich, selbst wenn es dann immer noch nur seine persönliche Wahrnehmung wiedergibt.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 4. Juni 2022 um 13:41:32 Uhr:
Sehe ich genauso. Wenn da Bauschutt auf der Fahrspur liegt, bleibt die Frage, ob das Befahren dieser Spur zumutbar ist? Allerdings hätte dann der Unfallgegner, auf Grund des kaum einsehbaren Linksbogens, deutlich langsamer fahren müssen.
Also wenn "Bauschutt" auf der Fahrbahn liegen würde, wäre es annehmbar, daß diese Spur nicht zur Befahrung freigegeben worden wäre.
Welche Baufirma zieht sich den Schuh an und gibt eine Fahrbahn frei, wo Bauschutt herumliegt ?!
Kann ich einen Straßenverlauf nicht richtig ensehen, muss ich mein Fahrverhalten dahingehend anpassen. Ich kann nicht einfach alles niederbügeln mit dem Argument, dass dort jemand falsch gefahren ist, gestanden, gelaufen oder gelegen hat.
Ich kann aber auch nicht nach Lust und Laune eine Fahrbahn auswählen wie es mir grad in den Kram passt.
Erst recht nicht, wenn die Fahrbahn durch eine Trennmarkierung gekennzeichnet wurde.
Also die rechte Fahrbahn ist freigegeben. Der Bereich in dem die Kanalisationsrohre eingefügt wurden, ist mit Schutt verschlossen und verdichtet worden. Durch Starkregen haben sich da aber Löcher gebildet, weshalb niemand darauf fährt, sondern auf der Gegenfahrbahn.
Von niederbügeln kann auch keine Rede sein. Ich bin gerade losgefahren vom STOP Schild und war noch nicht einmal gerade auf der Hauptstraße als der Corsa in mich reingekracht ist.
Zur Frage bezüglich seit wann die Polizei die Schuldfrage klärt. Eigentlich schon immer. Normalerweise ist derjenige der das Bußgeld bei sowas bekommt, der Unfallverursacher. Die Polizei hat sich dahingehend geäußert, das jeder am besten seinen Schaden zahlt. Das ist in meinen Augen 50/50. Auch wenn dem Corsa das Rad abgefallen ist und mir nur der Kotflügel und die Lampe etwas abbekommen haben.
Ich schließe aber daraus, das es eigentlich niemand weiß, wann man eigentlich von dem STOP Schild Fluch wieder befreit ist.
Ach und nicht falsch verstehen, ich habe eh nicht vor, hier irgendwelche Kosten geltend zu machen. Ich habe die Teile schon bestellt und nächste Woche ist alles wieder wie es war. Mich interessiert nur ob es da eine bestimmte Distanz, Zeit gibt, wann man wegen dem STOP Schild nicht mehr belangt wird, wenn etwas passiert.
Wann du von Fluch des Stoppschildes befreit bist, habe ich dir doch beantwortet und das mit einer nachvollziehbaren Begründung. Was ist an meiner Antwort falsch? Warum gehtst du nicht auf meinen Beitrag ein, wenn dich "deine" Frage so brennend interessiert?
Gruß
Uwe
Zitat:
@Florian48 schrieb am 4. Juni 2022 um 11:55:53 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 4. Juni 2022 um 10:06:38 Uhr:
Naja, jetzt wirds drollig. … Ich sehe keine Obliegenheitsverletzung des TE. …Die Rechtsprechung sieht es halt anders als du.
Der TE hat wohl nicht an der Sichtlinie angehalten, wie es Vorschrift gewesen wäre, sonst hätte er den von rechts Kommenden gesehen.
Kompletter Unsinn.
Die Rechtsprechung sieht es genau so, wie ich erklärt hatte, für dich gerne nochmal: es wird immer bei Gericht die Betrachtung angestellt: wäre der Unfall durch mehr Sorgfalt zu verhindern gewesen? Antwort: nein.
Es ist zunächst eine haltlose Unterstellung, er habe nicht an der Sichtlinie gehalten. Vielmehr hat der TE klar gestellt, daß er gehalten hat und daß nach rechts nichts zu sehen war, vermutlich kaum die Gegenfahrbahn, aber nicht die rechte Spur:
Zitat:
@bmwx3driver schrieb am 4. Juni 2022 um 07:42:33 Uhr:
Für mich steht da ein STOP! Ich halte an der Haltelinie und will nach rechts abbiegenNach rechts ist dagegen ein großes Gebüsch, man sieht überhaupt nichts
Und wenn nach rechts keine Sicht ist, gibt es auch keine Vorfahrt, die er verletzt haben könnte, denn das setzt ja voraus, daß man den anderen hätte sehen können (dort, auf der falschen Fahrspur, wo er nichts zu suchen hat).
Langsames Raustasten bringt da auch nichts, der andere wäre ihm genauso reingefahren.
Die einzige Chance, nämlich auf Passanten zu warten und diese als Einweiser einzuteilen, dürfte eine klar überzogene Forderung sein.
@bmwx3driver
Die Polizei entscheidet in Sachen Schuldfrage gar nichts! Sie nimmt den Unfall auf und fertigt azu einen Bericht an, der ggf. bei der Ermittlung oder zur Entscheidungsfindung herangezogen wird. Auch ein Ticket vor Ort bedeutet noch lange keine Schuld. Und bei der Quotenregelung hast Du Dich ja schon selbst korrigiert: Es war lediglich eine Empfehlung aus Sicht der Polizei. Und ohne die Darstellung des Unfallgegners ist das hier ohnhin nur reine Raterei.
@bmwx3driverZitat:
@bmwx3driver schrieb am 4. Juni 2022 um 14:51:40 Uhr:
Also die rechte Fahrbahn ist freigegeben. Der Bereich in dem die Kanalisationsrohre eingefügt wurden, ist mit Schutt verschlossen und verdichtet worden. Durch Starkregen haben sich da aber Löcher gebildet, weshalb niemand darauf fährt, sondern auf der Gegenfahrbahn.
...
Dir war also klar, dass sich viele dort regelwidrig verhalten?
Kannst du die Frage nach dem Abstand zwischen Halte- u. Sichtlinie noch beantworten?
Oder einen maps-link einstellen?