STOP! Ab wann gelte ich im schwimmenden Verkehr
Guten Morgen, ich habe eine Frage die irgendwie nicht im Recht definiert ist. Ich fahre auf eine Einmündung zu. Für mich steht da ein STOP! Ich halte an der Haltelinie und will nach rechts abbiegen. Ich schaue nach links ob ein Auto kommt. Kann links 300m überschauen und weit und breit kein Auto. Nach rechts ist dagegen ein großes Gebüsch, man sieht überhaupt nichts. Da von links nichts kommt, fahre ich auf die Hauptstraße auf. Mein Fahrzeug ist mit allen 4 Rädern auf der Hauptstraße. In diesem Moment sehe ich wie ein Fahrzeug komplett auf meiner Fahrspur auf mich zu fährt. Ich bremse und das Fahrzeug knallt in meine linke Fahrzeugseite.
Die rechte Fahrbahnseite wurde zwecks Kanalisationbau nur notdürftig mit Schutt verschlossen, weshalb das andere Fahrzeug sich dazu entschlossen hat, die falsche Fahrbahnseite zu nutzen.
Mich interessiert jetzt, ab wann gilt dieses STOP für mich nicht mehr und wann sieht man mich als im schwimmenden Verkehr auf der Hauptstraße an?
Angenommen das Fahrzeug rauscht in mich rein, wenn ich von vorne gekommen wäre und er micj wegen einer Kurve nicht gesehen hätte, dann wäre die Schuldfrage eindeutig. In diesem Fall jetzt, stellt sich die Frage, wann ist das STOP für mich quasi abgearbeitet??
Danke schon mal....
123 Antworten
Zitat:
@reox schrieb am 4. Juni 2022 um 09:45:54 Uhr:
Das ist klar.
Du würdest auch nicht beim Rechtsabbiegen auf eine Vorfahrtsstraße nur nach links schauen, weil die Einschätzung, dass von rechts niemand kommt, durch Gefälle und Bewuchs schwierig oder nicht praktikabel ist.
Ich finde, daß die Situation versucht wird beschönigt zu werden und das Fehlverhalten eines Verkehrsteilnehmers auf die leichte Schulter genommen wird.
Der TS hat doch berichtet, daß die Fahrbahnen durch eine Markierung getrennt worden sind.
Solche Markierungen sind nicht zum Spaß angebracht.
In dem Fall hat der Unfallgegner auf der regulären Spur des TS nichts verloren.
Bilder vom Baustellenbereich und der STOP-Stelle wären evtl sehr hilfreich
Zitat:
@Geisslein schrieb am 4. Juni 2022 um 10:41:21 Uhr:
Zitat:
@reox schrieb am 4. Juni 2022 um 09:45:54 Uhr:
Das ist klar.
Du würdest auch nicht beim Rechtsabbiegen auf eine Vorfahrtsstraße nur nach links schauen, weil die Einschätzung, dass von rechts niemand kommt, durch Gefälle und Bewuchs schwierig oder nicht praktikabel ist.Ich finde, daß die Situation versucht wird beschönigt zu werden und das Fehlverhalten eines Verkehrsteilnehmers auf die leichte Schulter genommen wird.
Der TS hat doch berichtet, daß die Fahrbahnen durch eine Markierung getrennt worden sind.
Solche Markierungen sind nicht zum Spaß angebracht.
In dem Fall hat der Unfallgegner auf der regulären Spur des TS nichts verloren.Bilder vom Baustellenbereich und der STOP-Stelle wären evtl sehr hilfreich
Ja der sog. Vertrauensgrundsatz.
Einer vertraut darauf dass Fahrbahnmarkierungen beachtet werden, ein anderer vertraut darauf, dass sich andere bei schlechter Sicht an einer Einmündung hinein tasten.
Nochmal (siehe oben und unten): Das eine Markierung grundsätzlich da war, sagt noch nichts darüber aus, WELCHE Markierung nun vorhanden war.
Aber: Wir können hier noch lange diskutieren und können kein abschließendes Urteil abgeben, sondern nur grundsätzliche Überlegungen anstellen. Schuld oder nicht, können wir nicht beurteilen. Wir waren nicht vor Ort und kennen nicht die entscheidungsrelevanten Details. Die Polizei ist nicht immer zwingend und automatisch 100% objektiv, aber sie war wenigstens vor Ort und kennt die Umstände, Aussagen BEIDER Seiten, usw.
Wenn sich alles durch die Aussage einer Partei in Foren einschätzen ließe, bräuchten wir keine Unfallsachverständigen, Verkehrsunfallgutachter, Gerichte, etc.
Zitat:
@reox schrieb am 4. Juni 2022 um 10:54:57 Uhr:
Ja der sog. Vertrauensgrundsatz.
Einer vertraut darauf dass Fahrbahnmarkierungen beachtet werden, ein anderer vertraut darauf, dass sich andere bei schlechter Sicht an einer Einmündung hinein tasten.
Fahrbahnmarkierungen sind nunmal wie Verkehrsschilder zu betrachten.
Der Unfallgegner hat diese Markierung in dem Fall missachtet.
Wo oder wie soll man hier Deiner Meinung nach einem sogenannten Vertrauensgrundsatz nachgehen... Wozu gibt es Verkehrsregeln, die STVO und oder Schilder und Markierungen ?!
Muß Ich demnächst bei jedem Rechtsabbiegevorgang die Befürchtung haben, daß der Linksabbieger den Kreuzungsbereich schneidet, mir dadurch ins Auto fährt und Ich am Unfall die Schuld trage ?!
Ähnliche Themen
https://de.wikipedia.org/wiki/VertrauensgrundsatzZitat:
@Geisslein schrieb am 4. Juni 2022 um 11:01:57 Uhr:
Zitat:
@reox schrieb am 4. Juni 2022 um 10:54:57 Uhr:
Ja der sog. Vertrauensgrundsatz.
Einer vertraut darauf dass Fahrbahnmarkierungen beachtet werden, ein anderer vertraut darauf, dass sich andere bei schlechter Sicht an einer Einmündung hinein tasten.Fahrbahnmarkierungen sind nunmal wie Verkehrsschilder zu betrachten.
Der Unfallgegner hat diese Markierung in dem Fall missachtet.
Wo oder wie soll man hier Deiner Meinung nach einem sogenannten Vertrauensgrundsatz nachgehen... Wozu gibt es Verkehrsregeln, die STVO und oder Schilder und Markierungen ?!Muß Ich demnächst bei jedem Rechtsabbiegevorgang die Befürchtung haben, daß der Linksabbieger den Kreuzungsbereich schneidet, mir dadurch ins Auto fährt und Ich am Unfall die Schuld trage ?!
Zitat:
@reox schrieb am 4. Juni 2022 um 11:22:13 Uhr:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensgrundsatz
Richtig, wer auf einer Vorfahrtsstraße fährt, darf darauf vertrauen, dass ihm nicht die Vorfahrt genommen wird. Da die Vorfahrt für die gesamte Straßenbreite gilt, kann er also, wenn keine durchgezogene Linie oder kein angeordnetes Überholverbot vorhanden ist, auch in Höhe einer einmündenden Straße überholen. Habe ich dich da richtig verstanden? 😉
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 4. Juni 2022 um 11:31:14 Uhr:
Zitat:
@reox schrieb am 4. Juni 2022 um 11:22:13 Uhr:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensgrundsatz
Richtig, wer auf einer Vorfahrtsstraße fährt, darf darauf vertrauen, dass ihm nicht die Vorfahrt genommen wird. Da die Vorfahrt für die gesamte Straßenbreite gilt, kann er also, wenn keine durchgezogene Linie oder kein angeordnetes Überholverbot vorhanden ist, auch in Höhe einer einmündenden Straße überholen. Habe ich dich da richtig verstanden? 😉Gruß
Uwe
Ja
so wie hier formuliert.
Treffen beide aufeinander, dürfen im Anschluß Versicherungen und Gerichte über die Quotelung befinden.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 4. Juni 2022 um 11:31:14 Uhr:
Zitat:
@reox schrieb am 4. Juni 2022 um 11:22:13 Uhr:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensgrundsatz
Richtig, wer auf einer Vorfahrtsstraße fährt, darf darauf vertrauen, dass ihm nicht die Vorfahrt genommen wird. Da die Vorfahrt für die gesamte Straßenbreite gilt, kann er also, wenn keine durchgezogene Linie oder kein angeordnetes Überholverbot vorhanden ist, auch in Höhe einer einmündenden Straße überholen. Habe ich dich da richtig verstanden? 😉
Gruß Uwe
Wenn er die Kreuzung einsehen kann, darf er das. Kann er die Kreuzung nicht einsehen, kann’s Überholen bei unklarer Verkehrslage o.ä. sein, was ihm einen Teil der Schuld zuspricht.
Zitat:
@nogel schrieb am 4. Juni 2022 um 10:06:38 Uhr:
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 4. Juni 2022 um 09:55:34 Uhr:
Einer Bekannten hat ein Richter tatsächlich gesagt, dass sie eben notfalls hätte aussteigen müssen und schauen, ob frei ist.
Naja, jetzt wirds drollig. … Ich sehe keine Obliegenheitsverletzung des TE. …
Die Rechtsprechung sieht es halt anders als du.
Der TE hat wohl nicht an der Sichtlinie angehalten, wie es Vorschrift gewesen wäre, sonst hätte er den von rechts Kommenden gesehen.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 4. Juni 2022 um 11:50:11 Uhr:
Wenn er die Kreuzung einsehen kann, darf er das. Kann er die Kreuzung nicht einsehen, kann’s Überholen bei unklarer Verkehrslage o.ä. sein, was ihm einen Teil der Schuld zuspricht.
Ähnliches gilt für dem am Stopschild, denn der kann die Kreuzung auch nicht einsehen, also ebenso unklare Verkehrslage, nur, dass er zusätzlich noch die Vorfahrt zu achten hat.
Grundsätzlich gilt für mich, ich fahre nicht so, dass die Quotelung der Versicherung im Falle eines Unfalls möglichst zu meinen Gunsten ausfällt, sondern ich fahre so, dass es erst gar nicht zu einem Unfall kommt.
Das ist mein Blickwinkel, zumal in diese Richtung der TE gefragt hat. Insofern, wenn ich nix sehe, weil die Sicht versperrt ist, werde ich nicht einfach „normal“ losfahren, PUNKT! So sehe ich das.
Bisher konnte ich solche Situation auch immer dadurch regeln, dass ich nicht „normal“ losgefahren bin, sondern mich extrem langsam vorgetastet habe. Dabei habe ich darauf geachtet, dass gleichzeitig die Fahrspur, die ich einsehen konnte, frei war. Dadurch konnte ein Fahrzeug, welches auf der nicht einsehbaren Spur angekommen ist, immer einfach ausweichen. Das hat bisher immer funktioniert.
Andererseits handle ich auf der Vorfahrtstraße auch so, dass ich nicht in der Höhe von einer einmündenden Straße überhole, wenn ich befürchten muss, dass daraus ein Fahrzeug kommt. Auch hier, mein Ziel ist es, dass es erst gar nicht zum Unfall kommt und dazu muss man halt etwas vorausschauend fahren.
Angst macht mir hier, dass einige der Meinung sind, in der Situtation durfte der TE einfach losfahren. So was hier zu schreiben, dadurch passiert ja nicht. Man muss aber davon ausgehen, dass die Leute auch in der realen Welt so handeln und das macht mir Angst.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 4. Juni 2022 um 12:01:20 Uhr:
… Angst macht mir hier, dass einige der Meinung sind, in der Situtation durfte der TE einfach losfahren. …
Leider verhalten sich in der Realität viele wirklich so. Entweder haben sie in der Fahrschule nichts gelernt, oder sie machen sich die Welt, wie sie ihnen gefällt …
Gerade bei einem Stopschild weiß ich, dass das idR dort steht, wo eine gefährliche Kreuzung das Anhalten unbedingt erfordert. Dann einfach loszufahren im blinden Vertrauen, da wird schon nichts kommen, ist in meinen Augen Unerfahrenheit, Ignoranz oder Dummheit.
Wenn Ich Richter wäre würde ich hier jeweils eine Teilschuld bei beiden Beteiligten sehen.
Selbst auf der Vorfahrtstrasse darf vor Kreuzungen nicht ohne Grund nicht überholt werden, wenn man dann dennnoch auf der flaschen Strassenseite fährt muss man besondere Vorsicht walten lassen. man kann ja nicht wissen, daß da ein Stoppschild steht.
Und wenn man am Stooppschild in eine Richtung nichts sieht muss man sich langsam in die Strasse reintasten bis man sieht, daß man gefahrlos losfahren kann..
Zitat:
@Florian48 schrieb am 4. Juni 2022 um 12:10:23 Uhr:
Leider verhalten sich in der Realität viele wirklich so. Entweder haben sie in der Fahrschule nichts gelernt, oder sie machen sich die Welt, wie sie ihnen gefällt …Gerade bei einem Stopschild weiß ich, dass das idR dort steht, wo eine gefährliche Kreuzung das Anhalten unbedingt erfordert. Dann einfach loszufahren im blinden Vertrauen, da wird schon nichts kommen, ist in meinen Augen Unerfahrenheit, Ignoranz oder Dummheit.
Mir stellt sich die Frage, wer genau in der Fahrschule gepennt hat... der TS, welcher vorschriftsmäßig an der Stop-Stelle angehalten hat, oder der Unfallgegner, welcher auf der falschen Spur daher kommt.
Wie unerfahren, dumm oder ignorant muß man sein, daß man in einem Baustellenbereich auf einer Spur daherkommt wo man nix verloren hat.
Naja, ich lese hier keine Stelle, wo jemand an der Diskussion Beteiligten gesagt hat, dass der TE „einfach drauflosfahren“ durfte oder dass er dies gemacht hätte. Er hat ja beschrieben, dass er angehalten hat. Da er die Sichteinschränkung beschreibt, hat er diese auch berücksichtigt. Es liegt hier rein sachlich eine Sorgfaltspflichtverletzung vor, aber ganz ehrlich: Wer hat noch nie eine Situation falsch eingeschätzt? Wer hat noch nie ein Augenblicksversagen gehabt? Wer hat noch nie davon profitieren müssen, dass ein anderer in der Situation für uns die Sache mit seiner Reaktion gerettet hat?
Theorie und Praxis (wie hätte man sich verhalten können und was ist direkt vor Ort für beide Seiten tatsächlich realistischerweise möglich gewesen) weichen eben voneinander ab. Ich sage immer: „Unfälle passieren nicht, sie werden verursacht.“ Fairerweise muss man aber auch sagen, dass es selten nur DIE EINE ALLEINIGE Ursache gibt, sondern das Zusammenspiel verschiedener Faktoren.
Wir urteilen hier leicht von der Tastatur aus. Und kennen die Details am Schadenort immer noch nicht. Also maßen wir uns bitte nicht an, die Situation abschließend beurteilen zu können. Wenn der andere mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, könnte dem TE schlicht in Kombination aus Weg und Zeit die Möglichkeit genommen gewesen sein, zu reagieren. Wie war das doch gleich mit dem §1 StVO „ständige gegenseitige Rücksichtnahme“? Aber natürlich könnte auch der TE etwas zu sorglos gewesen sein oder gedacht haben, „Na, wird schon gutgehen.“ Das kann und will ich natürlich nicht ausschließen.
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 4. Juni 2022 um 12:34:41 Uhr:
Wenn Ich Richter wäre würde ich hier jeweils eine Teilschuld bei beiden Beteiligten sehen.Selbst auf der Vorfahrtstrasse darf vor Kreuzungen nicht ohne Grund nicht überholt werden, wenn man dann dennnoch auf der flaschen Strassenseite fährt muss man besondere Vorsicht walten lassen. man kann ja nicht wissen, daß da ein Stoppschild steht.
Und wenn man am Stooppschild in eine Richtung nichts sieht muss man sich langsam in die Strasse reintasten bis man sieht, daß man gefahrlos losfahren kann..
Wozu eine Teilschuld ?!
Baustellenbereich, laut TS war eine Fahrbahntrennung vorhanden und der Unfallgegner hat sich nicht an die für Ihn zugeteilte Fahrspur gehalten.
Hier könnte man sogar noch von Vorsatz ausgehen, weil Er bewusst diese Spur gewählt hat um der notdürftigen, mit Schutt bedeckten, Fahrbahn auszuweichen.
Er hatte auf der Gegenfahrspur nicht das Geringste verloren.