ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto steht abgemeldet auf der Straße und gefährdet den Verkehr

Auto steht abgemeldet auf der Straße und gefährdet den Verkehr

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 10:28

Hallo,

liebes Forum,

jetzt brauche ich doch eure Hilfe!

Im hiesigen Wohngebiet steht seit einigen Wochen ein Mazda auf der Straße, der zwar noch seine Kennzeichen trägt, aber abgemeldet ist. Ich habe mich mit einem Bewohner dieses Mehrfamilienhauses, den ich etwas näher kenne, neulich beim Abendspaziergang unterhalten; da sagte er, der Besitzer des Mazda habe den Wagen aufgrund Geldmangel vor einiger Zeit schon abgemeldet, aber keinen Parkplatz auf dem zum Hochhaus gehörigen Komplex angemietet, sondern das Auto "schon immer", auch als er es noch täglich benutzt hatte, zumindest dann, wenn er zuhause war, auf der Straße abgestellt. Mehr konnte der Herr mir aber auch nicht sagen.

Das Auto steht jetzt seit bestimmt vier Wochen hier herum, ohne dass es jemals bewegt wurde - ist ja auch abgemeldet und darf nicht mehr zum Einsatz am Straßenverkehr benutzt werden; wir kennen das ja.

Nun meine Frage:

Eigentlich ist es ja illegal, dass ein abgemeldetes Auto einfach so auf der Straße herumsteht. Zudem steht der Mazda in einem Bereich herum, wo er durchaus die Übersicht gefährdet. Vor Jahren gab es in der ADAC-motorwelt mal einen Bericht über diese Sache; da wurden zwei Autos, die abgemeldet auf der Straße standen, von Amts wegen verschrottet.

Morgen wollte ich daher eigentlich auf die Stadtverwaltung gehen und beim Vollzugsbeamten, der sich um solche Fälle kümmert, das zur Sprache bringen. Ist das rechtens, was ich tun möchte?

Es grüßt euch

Hans

Beste Antwort im Thema

Hallo Italeri,

wie Drahkke schon sagte, machst Du nichts falsch, wenn Du Deinen Plan umsetzt.

Dennoch- handle bitte mit Augenmaß. Wenn der Wagen tatsächlich eine Gefahr (Im Sinne des Wortes, nicht bloß irgendeine hineininterpretierte Gefahr) darstellt, dann anzeigen. Wenn sich evtl. nur der eigene Ordnungssinn gestört fühlt, warte vielleicht noch etwas.

Warum?

Wenn der Wagen aus Geldmangel abgemeldet wurde, ist natürlich kein Geld für die Anmietung eines Parkplatzes vorhanden. Es ist anzunehmen, daß die betreffende Person alle Hände voll zu tun hat, finanziell wieder auf die Beine zu kommen. Unter Abwägung aller Gegebenheiten würde ich einem solchen Menschen keine zusätzlichen Knüppel zwischen die Beine werfen.

Wer jemals finanziell am Abgrund stand, wird meine Worte verstehen. Bei aller Liebe zur Ordnung und Sicherheit wird oft der Mensch hinter den verschiedenen "Fällen" übersehen. Das gilt mit Sicherheit für Behörden und Ämter, immer öfter aber auch für normale Mitmenschen (Wie man auch an dem oft herzlosen Umgang in diesem Forum sehen kann). Wer aber am Boden liegt, braucht jemanden, der ihm aufhilft, statt ihn zu treten. Und manchmal braucht er einfach nur Zeit, um wieder auf die Beine zu kommen. Und das Auto dann vielleicht wieder anzumelden.

4 Wochen sind nicht die Welt- und auch der Besitzer des Wagens ist nur ein Mensch. Wenn es mich stören würde, würde ich vielleicht das persönliche Gespräch suchen.

Mein Apell ist weniger als Kritik an Deinem geplanten Vorgehen zu verstehen als vielmehr als Aufruf, mehr MITEINANDER zu wagen. Auch mit dem Menschen 3 Straßen weiter, der sich ein Auto gerade nicht leisten kann, obwohl er es vllt. noch braucht.

167 weitere Antworten
Ähnliche Themen
167 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von italeri1947

Morgen wollte ich daher eigentlich auf die Stadtverwaltung gehen und beim Vollzugsbeamten, der sich um solche Fälle kümmert, das zur Sprache bringen. Ist das rechtens, was ich tun möchte?

Ja, das ist vollkommen rechtns.

Allerdings verstehe ich nicht, warum ihr diesen Zustand 4 (!) Wochen lang geduldet habt.

Die Meldung hätte auch direkt an dem Tag erfolgen können, an dem das Fahrzeug ohne Zulassung am Straßenrand abgestellt wurde. Besonders angesichts der Tatsache, daß hier eine Gefährdung durch die Wahl des Abstellortes gegeben ist.

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 10:36

Danke, Drahkke - grüner Daumen!

Ich war mir da wirklich nicht sicher, auch weil ich so etwas noch nie gemacht habe und mich eigentlich davor gescheut habe.

Denn ich wohne drei Straßen weiter, habe mit dem Fahrzeug eigentlich nicht viel zu tun, außer dass ich mich als über den Mazda aufgeregt habe, der da einfach abgemeldet herumsteht und die Sicht über den Verkehr behindert, wenn ich dort zufällig mal fuhr. Hier ist zwar nicht sehr viel los, ärgerlich und unsicher ist es dennoch.

Eigentlich dachte ich, dass in der Straße, wo das Auto steht, jemand auf den Gedanken kommt, die Meldung bei der Stadt einzureichen, aber dem war wohl nicht so. Ich dachte mir, dass ich da eigentlich nicht mich einzumischen hätte, weil ich drei Straßen weiter wohne, aber jetzt, wo ich definitiv weiß, dass der Mazda einige Leute stört, aber die teilweise nicht wissen, wie man da vorgeht, würde ich einschreiten.

Bei uns im Wohngebiet mehren sich die Schrottkarren (Billigtuning aber augenscheinlich kein Geld für die technische Instandhaltung, teilweise alle Reifen platt), aber leider stehen die meisten auf Anwohnerparkplätzen, also nicht direkt an der Strasse.

So nach dem Motto "wenn ich irgendwann mal wieder Geld habe wird der Wagen vielleicht wieder flott gemacht".

Dürfen die dort ihre "Schätze" teilweise unangemeldet parken?

Das sind Parkplätze direkt an den Wohnhäusern (ein fester Parkplatz pro Wohnung) und nicht an einer öffentlichen Strasse. Absperrungen (Schranke) zur Strasse gibt es aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die Meldung hätte auch direkt an dem Tag erfolgen können, an dem das Fahrzeug ohne Zulassung am Straßenrand abgestellt wurde. Besonders angesichts der Tatsache, daß hier eine Gefährdung durch die Wahl des Abstellortes gegeben ist.

Du hast sicherlich recht aber wenn man seine Nachbarn nicht selbst erst einmal die Gelegenheit bieten die Angelegenheit zu regeln. Schließlich muss man auch mit den Menschen zusammenleben.

Wenn es aber wie in diesem Fall doch länger gedauert kann man sicherlich zum hiesigen Ordnungsamt gehen und dort in den Vorfall melden.

Das Ordnungsamt wird sich mit dem Halter in Verbindung setzen und ihm eine Frist einräumen das Fahrzeug zu beseitigen erst danach wird das Ordnungsamt einschreiten und das Fahrzeug selbst beseitigen. So ist es in Niedersachsen und richtet sich nach dem niedersächsischen SOG.

am 27. Juli 2014 um 10:58

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Du hast sicherlich recht aber wenn man seine Nachbarn nicht selbst erst einmal die Gelegenheit bieten die Angelegenheit zu regeln. Schließlich muss man auch mit den Menschen zusammenleben.

Bist du denn von allen guten Geistern verlassen?

Da müsste man ja die heimische Deckung aufgeben und evtl. sogar offen seine Meinung vor einem anderen Menschen vertreten. Vielleicht sogar noch mit Argumenten.

Dann doch lieber aus der Anonymität des Internets bzw. des Telefons heraus den Nachbarn anschwärzen. Da kann man sich danach noch ein wenig vor dem heimischen Badezimmerspiegel auf die Schulter klopfen.

Aber nicht zu lange, sonst verpasst man den Augenblick, an dem man hinter der halb zugezogenen Gardine zusehen kann, wie das Objekt des Ärgers abgeschleppt wird. Danach tanzt man dann um Tisch und Couch, so wie Rumpelstilzchen ums Feuer...

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 10:59

Ich gebe es ehrlich zu: Ich kenne den Menschen, der den Mazda dort abgestellt hat und in jenem Haus wohnt, eigentlich gar nicht. Den habe ich zwei, dreimal gesehen, wenn überhaupt. Mir wurde zwar durch meinen Bekannten aus diesem Haus einiges berichtet, aber selbst kann ich dazu nichts Qualifiziertes sagen!

Würde der Mazda auf dem Grundstück des Hochhauskomplexes abgemeldet auf einem dafür angemieteten Stellplatz herumstehen, wäre das ja eigentlich kein Problem, weil er dann auf privatem Grund stünde, aber wenn er offen auf der Straße herumsteht, ist das illegal.

Danke auch für den letzten Kommentar mit den Hinweisen zum Ordnungsamt. Wenn ich da morgen vorstellig werde, werden sie sicher dort wissen, was ihrerseits zu tun ist.

Hallo Italeri,

wie Drahkke schon sagte, machst Du nichts falsch, wenn Du Deinen Plan umsetzt.

Dennoch- handle bitte mit Augenmaß. Wenn der Wagen tatsächlich eine Gefahr (Im Sinne des Wortes, nicht bloß irgendeine hineininterpretierte Gefahr) darstellt, dann anzeigen. Wenn sich evtl. nur der eigene Ordnungssinn gestört fühlt, warte vielleicht noch etwas.

Warum?

Wenn der Wagen aus Geldmangel abgemeldet wurde, ist natürlich kein Geld für die Anmietung eines Parkplatzes vorhanden. Es ist anzunehmen, daß die betreffende Person alle Hände voll zu tun hat, finanziell wieder auf die Beine zu kommen. Unter Abwägung aller Gegebenheiten würde ich einem solchen Menschen keine zusätzlichen Knüppel zwischen die Beine werfen.

Wer jemals finanziell am Abgrund stand, wird meine Worte verstehen. Bei aller Liebe zur Ordnung und Sicherheit wird oft der Mensch hinter den verschiedenen "Fällen" übersehen. Das gilt mit Sicherheit für Behörden und Ämter, immer öfter aber auch für normale Mitmenschen (Wie man auch an dem oft herzlosen Umgang in diesem Forum sehen kann). Wer aber am Boden liegt, braucht jemanden, der ihm aufhilft, statt ihn zu treten. Und manchmal braucht er einfach nur Zeit, um wieder auf die Beine zu kommen. Und das Auto dann vielleicht wieder anzumelden.

4 Wochen sind nicht die Welt- und auch der Besitzer des Wagens ist nur ein Mensch. Wenn es mich stören würde, würde ich vielleicht das persönliche Gespräch suchen.

Mein Apell ist weniger als Kritik an Deinem geplanten Vorgehen zu verstehen als vielmehr als Aufruf, mehr MITEINANDER zu wagen. Auch mit dem Menschen 3 Straßen weiter, der sich ein Auto gerade nicht leisten kann, obwohl er es vllt. noch braucht.

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 11:02

Zitat:

Dann doch lieber aus der Anonymität des Internets bzw. des Telefons heraus den Nachbarn anschwärzen. Da kann man sich danach noch ein wenig vor dem heimischen Badezimmerspiegel auf die Schulter klopfen.

Das machen vielleicht kleinkarierte Denunzianten und Prozesshansel, die alles und jeden verknacken wollen, aber ich bin sicher keiner von denen!

 

Die Meldung dieses Mazda, der dort herumsteht, würde und wird nur deswegen erfolgen, weil der Hobel in einem Bereich steht, wo er die Sicht gefährdet und eigentlich rein rechtlich gesehen gar nicht parken darf. Es muss nicht erst irgendwas passieren.

Zitat:

Aber nicht zu lange, sonst verpasst man den Augenblick, an dem man hinter der halb zugezogenen Gardine zusehen kann, wie das Objekt des Ärgers abgeschleppt wird. Danach tanzt man dann um Tisch und Couch, so wie Rumpelstilzchen ums Feuer...

Wie bitte? Was ist das denn für ein fürchterliches Klischeedenken? Ich kenne niemanden, der wirklich so ist, und wer mich kennt, der wird wissen, dass ich auf so einen absonderlichen Gedanken von mir aus nie gekommen wäre. Ich würde so was auch nie in die Tat umsetzen.

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78

Wenn der Wagen tatsächlich eine Gefahr (Im Sinne des Wortes, nicht bloß irgendeine hineininterpretierte Gefahr) darstellt, dann anzeigen.

Warum soll der Fahrzeughalter dann angezeigt werden? :confused:

Es ging doch hier nur darum, der Ordnungsbehörde einen Tipp zu geben. Was diese dann an Maßnahmen einleitet, braucht den Tippgeber doch nicht weiter zu interessieren.

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 11:12

Mir geht es nicht darum, jemanden "aus Witz" oder, weil mir langweilig wäre, zu verpfeifen oder sonst irgendwie den Behörden auszuliefern. Auch auf irgendwelche Selbstbestätigung oder etwaige Befriedigung von "Privatdetektiv Matula"-Ambitionen in mir lege ich absolut keinen Wert.

Es ist nur so, dass der Wagen im Gefahrenbereich parkt, die Straße kein Aufenthaltsort für Dauerparker ist und nicht erst irgendetwas passieren müsste, dass man eingreift. Was wäre, wenn ein Unfall passiert, der deswegen entstand, weil man durch den gewählten Abstellort des Fahrzeugs (direkt vor einer weiteren Parkplatzeinfahrt steht das Auto; man sieht auf der Straße nicht, wenn da jemand herausfahren will, weil der Mazda den Blick versperrt; im Gegenzug dürften die aus dem Parkplatz herausfahrenden Leute nicht sehen, was auf der Straße passiert, weil sie in erster Linie den abgemeldeten Mazda sehen!) nicht mehr sah, was Sache ist.

Wirf doch einfach mal einen anonymen Zettel in den Briefkasten des Besitzers.

"Sehr geehrter Herr X, bitte sorgen Sie innerhalb der nächsten 14 Tage für die Umsetzung Ihres abgemeldeten PKW aus dem öffentlichen Verkehrsraum, ansonsten erfolgt eine Meldung an das Ordnungsamt. Vielen Dank!"

Die 2 Wochen würde ich ihm geben, wenn er da wirklich blöd parkt.

Wenn er ihn bis dahin nicht umsetzt, kann man immer noch eine Meldung machen.

Darf man denn eigentlich dort parken oder nicht? Stell doch mal ein Foto ein, damit man die Situation besser beurteilen kann.

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 11:24

Ein Halteverbot besteht dort im rechtlichen Sinne nicht, zumindest sind keine Schilder vorhanden.

Einen Brief abgeben und das noch anonym, das wäre Selbstjustiz, und das möchte ich nicht tun, wenn ich ehrlich bin.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto steht abgemeldet auf der Straße und gefährdet den Verkehr