Stimmungsbild: was würdet ihr wählen

Volvo V70 3 (B)

Bei mir deutet sich ein neuer Firmenwagen an. Momentan versuche ich mir meine Meinung zu bilden. Da ich etwas unschlüssig bin, würde mich eure Meinung interessieren.

Randbedingungen:
- aktuell der zweite XC60
- ich ziehe einen Wohnwagen, 1800KG
- ich würde gern wieder hoch sitzen
- Tempi oberhalb 210 sind vollkommen irrelevant
- ich habe ein bestimmtes Budget, alles, was der Wagen teurer ist, muss ich aus eigener Tasche dazu bezahlen, nach Ablauf der Haltedauer (4 Jahre) geht die Zuzahlung in den Besitz der Firma über
- die Fahrzeuge sind sehr vergleichbar ausgestattet, weniger Ausstattung würde mir weh tun

Aktuell habe ich einen XC60 D4 AWD, MT, summum, xenium.

Ich biete eine Umfrage mit ein paar Grundgedanken an.

Meine derzeitige Meinung teile ich später mit...

Beste Antwort im Thema

Nö, muss ich nicht. Es gibt nicht ohne Grund den Ignore-Button. Und den drücke ich jetzt ...

Der XC60 ist eine Witzkiste, der Einstiegs-LR eine primitive Frontschaukel. Alles, was nicht deinen Ansprüchen genügt, ist also Schrott. Du vergisst nur leider, dass erstens jeder andere Ansprüche hat und zweitens jeder auch ein eigenes Budget. Genau dafür gibt es die vielen verschiedenen Modelle und Angebote. Du bist nun mal nicht der Nabel der Welt. Und Volvo wird übrigens auch nicht nur wegen dir im V90 einen Diesel-Hybrid bringen ... auch wenn du das noch so oft forderst.

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Wir kommen nicht umhin, Olli oder Jürgen müssen ihren Lohnzettel posten 😉

Die 300,-€ sind ja wohl ein Eigenanteil von der Nutzung und wird deshalb vom Netto abgezogen. Zumindest stellt es sich im Moment so dar.

Bei der 1%-Regelung wird der Betrag auf das Brutto gerechnet und der gleiche Betrag wieder vom Netto abgezogen. Die Fahrten zur Arbeitsstätte können allerdings davon abgezogen werden, um dann pauschal versteuert zu werden.

Die Rechnung 380 - 300 = 80 Euro zu versteuernder Anteil erscheint mir da fraglich. Wahrscheinlicher ist, dass die 380,-€ nach 1%-Regelung versteuert werden und der Nettoabzug dann abzüglich der 300,-€ erfolgt!?

Ohne Gehaltsabrechnung kommen wir hier wirklich nicht weiter - müssen wir doch aber auch gar nicht. Ob Firmenwagen oder nicht usw. entscheiden die schon selbst, alles andere ist doch egal für die Fragestellung der Fahrzeugauswahl.
Für Firmenwagenberechnungen usw. können wir ja ne neue Diskussion öffnen .

Also, was für ein Fahrzeug soll es nun werden? 😁

Gruß
Hagelschaden

Zitat:

@Hagelschaden schrieb am 12. Mai 2015 um 10:43:36 Uhr:


- müssen wir doch aber auch gar nicht. Ob Firmenwagen oder nicht usw. entscheiden die schon selbst, alles andere ist doch egal für die Fragestellung der Fahrzeugauswahl.

Es geht ja um den möglichen Eigenanteil bei überschreiten des Budgets und dessen Verrechnung. Soo unwichtig wird das Jürgen wohl nicht sein, denn sonst hätte er schon den XC90 bestellt 😛 😉

Yep, aber das können wir , wie Du auch schreibst, eben nicht ohne Gehaltsabrechnung berechnen. Die werden sie nicht posten, also Spekulation=Zeitverschwendung 😉
Je nach Leistungsfähigkeit der Personalabteilung kann man sich ja auch mal ne Probeabrechnung machen lassen.

Ich kann das auch machen, aber dazu bitte dann die Gehaltsabrechnung und ein paar Daten...😁

Gruß
Hagelschaden

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Zitat:

@XC70D5 schrieb am 12. Mai 2015 um 10:28:05 Uhr:


Die 300,-€ sind ja wohl ein Eigenanteil von der Nutzung und wird deshalb vom Netto abgezogen. Zumindest stellt es sich im Moment so dar.

Bei der 1%-Regelung wird der Betrag auf das Brutto gerechnet und der gleiche Betrag wieder vom Netto abgezogen. Die Fahrten zur Arbeitsstätte können allerdings davon abgezogen werden, um dann pauschal versteuert zu werden.

Die Rechnung 380 - 300 = 80 Euro zu versteuernder Anteil erscheint mir da fraglich. Wahrscheinlicher ist, dass die 380,-€ nach 1%-Regelung versteuert werden und der Nettoabzug dann abzüglich der 300,-€ erfolgt!?

Nein. Die Verrechnung der Zuzahlung erfolgt BRUTTO (auf dem oberen Teil des Gehaltszettel), die gibt man ja tatsächlich ab, und die mindert die Steuer voll!

Die KM lassen wir mal der Einfachheit halber raus, ist bei mir (Gmbh im Haus) 0, bei Arbeitnehmern mit HomeOffice ebenfalls.

Es sind bei einem Auto mit 38.000 € Listenpreis und einer monatlichen Zuzahlung 300 € brutto tatsächlich nur 80 € BRUTTO zu versteuern. Und eben 300 € brutto (= netto weniger je nach Steuersatz), die man weniger bekommt.

Schönen Gruß
Jürgen
kommt aber leider nicht mit den 38t€ BLP aus...

Zitat:

@gseum schrieb am 12. Mai 2015 um 12:24:33 Uhr:


Nein. Die Verrechnung der Zuzahlung erfolgt BRUTTO (auf dem oberen Teil des Gehaltszettel), die gibt man ja tatsächlich ab, und die mindert die Steuer voll!

Eigentlich wollten wir ja aufhören mit den Spekulationen...

...aber wir schreiben hier scheinbar aneinander vorbei!? Zu unterscheiden sind hier die Zuzahlung (also den das Budget übersteigenden Anteil) und der Abzug für Eigennutzung (die 300 fix).

Ist ja keine Spekulation.

... ja, habe ich ja unterschieden. Beides wird aber vom steuerpflichtigen Brutto abgezogen, ist steuerrechtlich auch beides gesehen eine Zuzahlung - die eine monatlich, die andere als Einmalbetrag, der dann Monat für Monat über den Abzug von der "restlichen" 1% Versteuerung geltend gemacht werden kann.

http://www.iww.de/.../...s-arbeitnehmers-den-geldwerten-vorteil-f66700

Vgl. dort Punkt 2.2 Laufende Zuzahlungen und 2.1 Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten - dort in Beispiel 1 auf das Jahr berechnet.

O.k., Zuzahlungen sind nicht so mein Thema 😉

Aber dann habe ich trotzdem richtig berechnet vorher, nach Ollis Angaben.

Also, ich habe es so verstanden:

- die 1 % vom BLP müssen auf jeden Fall versteuert werden, weil gesetzlich vorgeschrieben
- der Arbeitgeber will aber noch eine Kostenerstattung für die Privatnutzung zusätzlich haben und das sind die 1,6 % vom Netto-Budget
- übersteigt der Netto-Anschaffungspreis das Netto-Budget, kommen zu den 1,6 % noch die Zuzahlung der Differenz

Richtig so?

Genau, aber das Wichtigste ist eben, dass die Kostenerstattung und die Zuzahlung eben steuermindernd auf die 1% angerechnet werden!

Aber warum ist das so wichtig zu diskutieren?

Ganz einfach - die Regelung ist nämlich faktisch für den Arbeitnehmer sehr gut, selbst wenn sich Jürgen für einen (angemessen ausgestatteten) XC90 entscheidet, dann kostet ihn das quasi "nur" die Kostenerstattung und die Zuzahlung - weil die 1% komplett wegfallen.

Ach Jürgen......

irgendwie bekommst Du mich noch weich und ich kaufe einen T8...

Soll ich euch mal 'ne Formel reinstellen?
Hab ich heute erstell, liegt leider im Büro (auf Papier), kann ich morgen hier reinstellen, ich glaub, ich habs kapiert...

Jürgen ... kannst du die Umfrage um den T8 ergänzen? Mal sehen was dann passiert ...

Zitat:

@JürgenS60D5 schrieb am 11. Mai 2015 um 21:30:33 Uhr:



Zitat:

@dmb73 schrieb am 11. Mai 2015 um 21:08:45 Uhr:


Na überleg doch mal...... als kleine Gedankenstütze schaust Du Dir auch mal seine Abfrage bzw. Abstimmungschart an. Und was steht da als letztes Fahrzeug und absoluter Spitenreiter? Na?.... fällt die Münze? ;-)
Xc70 Linje Svart D4!! Aha Sherlock.... genau das Fahrzeug, für das ich mich auch interessiere. Beim nächsten Mal frage ich Dich um Erlaubnis ;-)
Spaß muß sein.... wollte das einfach mal loswerden.

Zumindest bei mir fällt da nix. Denn ich rede -wenn- vom XC70 D4 AWD.

Gegenfrage: gegen welchen Benz tritt der XC70 an? Bei einer E-Klasse sehe ich eher den V70.

Bitte entschuldige aber das ist doch Haarspalterei.... wozu braucht man in Deutschland (außerhalb Bayerns) oder ich in NRW einen AWD? Mehr Verbrauch, höhere Kosten.... ist und wäre für mich Unsinn. Zumal der AWD "nur" eine 6Gang hat. Nach unserem ersten XC60 D5 AWD sind wir schon beim Nachfolger auf einen FWD umgestiegen und sind äußerst zufrieden. Mich stört viel mehr der 4Zylinder. Bis jetzt immer 5 Töpfe im Volvo.

Der V70 wäre mir zu langweilig.... einzig der S80 wäre noch eine Option. Der XC70 bleibt auch nach dem Modellwechsel ein attraktives, seltenes Fahrzeug im Straßenbild... gefällt mir schon seit Jahren. Angefangen mit dem CrossCountry. Nein... der XC70 ist eine zeitlose Schönheit.

Moin @dmb73,
ich kann Dich beruhigen es gibt keinerlei Indizien Jürgen zum Täterkreis der Haarspalter zu zählen.🙂
Du hast ja nur die Nachteile des AWD aufgezählt, aber es ist sicher nicht der einzige Vorteil des AWD wenn man öfters mal so etwas*:
http://www.wildcamper.de/wohnwagen/lmc-scandica-531-e
ohne Sicherheitsabstand im Rückspiegel hat😉
*Das ist keine Schleichwerbung von mir, sondern seiner Signatur entnommen.

Grüsse vom Erbsenzähler
Grizzly

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