Stilllegung durch Polizei

Hallöchen. Meine Freundin ist heute mit ihrem Auto gefahren, wohlwissend ohne Führerschein und falschen Kennzeichen. Promt wurde sie von der Polizei angehalten, das Auto musste stehen bleiben auf einem Feldweg, Kennzeichen hat die Polizei mitgenommen. Nun meine Frage....Da sie das Fahrzeug vor morgen nicht abholen kann, steht es nun fast 24h dort. Wie verhält es sich, wenn in dieser Zeit das Fahrzeug ausgeschlachtet wird ? Und wie lange hat meine Freundin Zeit, das Fahrzeug dort abzuholen ?
Dankeschön

55 Antworten

@Pauliese

Zitat:

Wollte das Fahrzeug morgenfrüh mit meinem abschleppen, das lass ich jetzt lieber. Trennen muss ich mich nicht ?? bin selber weiblich und es ist meine Schulfreundin.

man darf auch nach Erreichen der Volljährigkeit und mit Führerschein weiter zur Schule gehen 🙂😁

Wieso muss man gerade zur Schule gehen, wenn man Schulfreunde hat?

Was die Leut hier alles so wissen…

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 8. August 2024 um 18:36:54 Uhr:


Nur zur Erinnerung: es wurde nicht danach gefragt, wie die Karre da weg kommt.

Die Frage wurde doch schon auf Seite 1 beantwortet. Autos fahren auf der Straße und parken auf der Straße. Die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung ist immer gleich hoch. Egal ob es am Straßenrand, auf einem Parkplatz, oder einem Feldweg steht. Da wird die Polizei nicht haftbar gemacht werden können.

Wie lange die Freundin Zeit hat, hängt davon ab, was die Poizisten gesagt haben. Da sollte die TE ihre Freundin fragen. Wir können hier nur spekulieren, dass nichts gesagt wurde. Nach Spekulationen wurde nicht gefragt...

Feldweg = Privatweg? Durchaus möglich und dann ist der Eigentümer hier mehrheitlich Landwirte der bestimmer.

Wenn ihm das nicht gefällt holt der seinen Traktor mit Gabel und erledigt das mal fix🙂😉

Nein, er ist ein rechtskonformer und lässt den abschleppen😉

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Mich würde interessieren, wie es ausging/ausgeht.

Zitat:

@Kaputt schrieb am 7. August 2024 um 21:39:50 Uhr:


Hallöchen. Meine Freundin ist heute mit ihrem Auto gefahren, wohlwissend ohne Führerschein und falschen Kennzeichen. Promt wurde sie von der Polizei angehalten, das Auto musste stehen bleiben auf einem Feldweg, Kennzeichen hat die Polizei mitgenommen. Nun meine Frage....Da sie das Fahrzeug vor morgen nicht abholen kann, steht es nun fast 24h dort. Wie verhält es sich, wenn in dieser Zeit das Fahrzeug ausgeschlachtet wird ? Und wie lange hat meine Freundin Zeit, das Fahrzeug dort abzuholen ?
Dankeschön

Na Feldweg ist ja Privat vom Bauern oder Förster, der könnte ärger machen,
öffentlicher Verkehrraum ist das nicht.

Tom

Es gibt solche und solche, nicht alle Feldwege sind gleich privat. Aber oft ist das so, ja.

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 9. August 2024 um 15:39:54 Uhr:



Na Feldweg ist ja Privat vom Bauern oder Förster, der könnte ärger machen,
öffentlicher Verkehrraum ist das nicht.

Seit wann denn das? An den meisten Feldwegen liegen die Nutzflächen verschiedener Landwirte und von Privatpersonen, auch unsere beiden Streuobstwiesen und der "Außen-Gemüsegarten" liegen an einem Feldweg.

Das ist ganz normaler öffentlicher Verkehrsraum, dessen Nutzung aber durch das Verkehrszeichen 260 mit dem Zusatzschild "landwirtschaftlicher Verkehr frei" eingeschränkt ist. Fahrradfahrer und Fußgänger können diese Wege nutzen wie sie wollen.

Ein Privatweg kann es ja nur sein, wenn sämtliche Nutzflächen an diesem Weg einem einzigen Eigentümer gehören, inklusive der Fläche, auf der sich der Weg befindet. Das ist aber in der Regel nicht so.

Zitat:

@Kaputt schrieb am 7. August 2024 um 21:39:50 Uhr:


Hallöchen. Meine Freundin ist heute mit ihrem Auto gefahren, wohlwissend ohne Führerschein und falschen Kennzeichen. Promt wurde sie von der Polizei angehalten, das Auto musste stehen bleiben auf einem Feldweg, Kennzeichen hat die Polizei mitgenommen. Nun meine Frage....Da sie das Fahrzeug vor morgen nicht abholen kann, steht es nun fast 24h dort. Wie verhält es sich, wenn in dieser Zeit das Fahrzeug ausgeschlachtet wird ? Und wie lange hat meine Freundin Zeit, das Fahrzeug dort abzuholen ?
Dankeschön

Ist überhaupt kein Problem.
Falls dem Auto was passiert, ist derjenige verantwortlich, dem das Grundstück gehört.
Da wird die Polizei dann automatisch aktiv und wird den Herrn oder die Dame aufsuchen und verhören.
Also einfach stehen lassen.
Oder die Freundin kann das Auto einfach abholen, auch ohne Führerschein. Spezialfahrten sind anti-demokratisch geregelt und dürfen jederzeit von unbefugten Autoritäten durchgeführt werden.

Na alter Schwede, da fehlen jetzt aber eine ganze Menge Smylies!

Komm ich schmeiß mal welche für dich rein😉😉😉🙂🙂🙂

Zitat:

@T5Plus schrieb am 9. August 2024 um 17:44:38 Uhr:


....

Oder die Freundin kann das Auto einfach abholen, auch ohne Führerschein. Spezialfahrten sind anti-demokratisch geregelt und dürfen jederzeit von unbefugten Autoritäten durchgeführt werden.

Aber rechtzeitig bei der Polizei Bescheid sagen, damit die auch bestimmt nicht im Weg rumstehen 😁😁😁

Alles Spekulatius, und von der TE scheint auch nichts mehr zu kommen.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 8. August 2024 um 22:20:48 Uhr:


Wieso muss man gerade zur Schule gehen, wenn man Schulfreunde hat?

Es gibt auch Schulen wo nur Volljährige hingehen (können).

Schon klar, ich bezog mich auf diese Aussage

… dann seid ihr beide also minderjährig…

Ich wundere mich eh über "Feldweg" und "Polizei".

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