Stilllegung durch Polizei

Hallöchen. Meine Freundin ist heute mit ihrem Auto gefahren, wohlwissend ohne Führerschein und falschen Kennzeichen. Promt wurde sie von der Polizei angehalten, das Auto musste stehen bleiben auf einem Feldweg, Kennzeichen hat die Polizei mitgenommen. Nun meine Frage....Da sie das Fahrzeug vor morgen nicht abholen kann, steht es nun fast 24h dort. Wie verhält es sich, wenn in dieser Zeit das Fahrzeug ausgeschlachtet wird ? Und wie lange hat meine Freundin Zeit, das Fahrzeug dort abzuholen ?
Dankeschön

55 Antworten

Ich nicht. Warum?

Ein heißes Rennen mit der Polizei über einen Feldweg…. Bevor dieser Thread beginnt😁😁😁

Zitat:

@LCG schrieb am 11. August 2024 um 23:03:32 Uhr:


Ein heißes Rennen mit der Polizei über einen Feldweg

Nein, eine Fahrt auf einer Landstraße. Dann Polizeikontrolle, dann mangels Parkplätzen die nächste Feldwegeinmündung genommen. Oder auch ganz anders, aber in jedem Fall für die Ausgangsfrage ziemlich irrelevant.

@Kaputt
Ist das Auto da mittlerweile weg?

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Zitat:

@Astradruide schrieb am 11. August 2024 um 22:01:58 Uhr:


Ich wundere mich eh über "Feldweg" und "Polizei".

Warum? Bei uns werden die Wirtschaftswege gerne als "Promilleweg" oder als Abkürzung verwendet. Das weiß die Polizei natürlich auch und stellt sich ab und zu mal dorthin...

... die Polizei müsste dann aber gesehen haben das man zuvor (ohne Fahrerwechsel) auf öffentlichen Straßen unterwegs war. Abkürzung kann der polizei egal sein wenn es keine öffentliche Straße ist ... das wäre eher Sache des Eigentümers - oder?

Es gibt den Begriff des öffentlichen Verkehrsraums und den des tatsächlichen öVR. Der zweite ist i. d. R. Privatgrund, der ohne besondere Berechtigungsprüfung befahren werden kann. Das sind z. B. Supermarktparkplätze und Parkhäuser/Tiefgaragen, die für jedermann, ggf. nach ziehen einer Karte zugänglich sind. Nichtöffentlicher VR sind zum Beispiel Einrichtungen wie Parkhäuser oder Tiefgaragen, für die eine besondere Berechtigung vom Betreiber ausgegeben wird und die ausschließlich von derartigen Inhabern genutzt werden darf, Beispiel Firmenparkplätze mit Schranke und Lesegerät. Diese sind kein öffentlicher VR und so können da bestimmte Dinge nicht begangen werden. Es braucht dort keinen Führerschein und man kann auch strafrechtlich keine Unfallflucht begehen, auch kommt dort bei reinen Sachschäden normal keine Polizei. Dort nimmt z. B. der Werkschutz das auf oder eben keiner. Dann muss man das selbst machen und die Versicherungen müssen sich einigen. Läuft dann meist auf 50:50 raus, weil das den Versicherungen das meiste Geld bringt (ein Schaden, zwei Rückstufungen), äh dort besondere Sorgfaltspflichten gelten.

Kurz gesagt im öVR und dem allgemein zugänglichen Privatgelände gilt die StVO und die Polizei wird tätig. Im abgeschotteten Privatgelände wird die Polizei nur bei Straftaten wie Körperverletzung und fahrlässiger Tötung tätig. Bei reinen Sachschäden ist die außen vor.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 12. August 2024 um 14:22:41 Uhr:


Abkürzung kann der polizei egal sein wenn es keine öffentliche Straße ist ... das wäre eher Sache des Eigentümers - oder?

Wo kommt denn der Fehlglaube her, dass ein Wirtschaftsweg keine öffentliche Straße ist?

Nur die Nutzung durch Kraftfahrzeuge ist eingeschränkt auf landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Fahrräder und Fußgänger können die Wege frei benutzen.

Es kommt auf die Widmung an. Ich bin aber generell bei dir, wenn der zumindest öffentlich zugänglich ist. Ein Sperrschild mit oder ohne Ausnahmen ist keine Abgrenzung.

Wie sieht's aus @Kaputt, ist der Feldweg wieder frei befahrbar?

Scheint sich ausgeklinkt zu haben.

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