Stilllegung durch Polizei

Hallöchen. Meine Freundin ist heute mit ihrem Auto gefahren, wohlwissend ohne Führerschein und falschen Kennzeichen. Promt wurde sie von der Polizei angehalten, das Auto musste stehen bleiben auf einem Feldweg, Kennzeichen hat die Polizei mitgenommen. Nun meine Frage....Da sie das Fahrzeug vor morgen nicht abholen kann, steht es nun fast 24h dort. Wie verhält es sich, wenn in dieser Zeit das Fahrzeug ausgeschlachtet wird ? Und wie lange hat meine Freundin Zeit, das Fahrzeug dort abzuholen ?
Dankeschön

55 Antworten

Das ist das Problem der Freundin, wenn der Wagen so lange dort steht.

Woher sollen wir das wissen?

Wo steht das Auto genau?
Privater Feldweg? Öffentlicher Bereich? Etc.
Achja, ohne Kennzeichen!

Das Fahrzeug hat keine Minuten da zu stehen oder liege ich da falsch?

Abschleppen lassen wäre meiner Ansicht nach die einzige Option.😎

Das Bußgeld für die Nutzung durch Parken ohne Zulassung kann man vernachlässigen. Wenn es ein bäuerlicher Privatweg ist, gibts eher "Anschiss" anderer Art. Entweder das Auto zulassen oder mit einem Abschleppdienst abholen. Wegen dem strafrechtlichen Rest sollte die Freundin anwaltliche Hilfe suchen. Schlechten Umgang du hast ..... 😰

Abschleppdienst beauftragen. Ich weiß, eine völlig abgefahrene Idee 😉

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Sitzen bei euch hinter jedem Busch die Gauner und schlachten Autos aus die auf einem Feldweg stehen?

Wenn ja, dann habt ihr Pech gehabt , zumindest wenn die Gauner nicht erwischt werden.

Eigentlich ist es fast ein entgegen kommen der Polizei wenn sie den Wagen stehen lassen und ihr euch um den Transport kümmern dürft. Die hätten den Wagen auch Abschleppen lassen können zur Verwahrstelle das wäre noch mal deutlich teuer gekommen für euch.

Von daher gehe ich mal davon aus der Wagen steht an einer stelle wo er nicht direkt stört 24h solltet ihr dann schon Zeit haben.

Ihr braucht halt unbedingt einen Autotransporter oder Anhänger.

Die Themen der Sommerlöcher werden immer besser 🙄

"Meine Freundin ist heute wohlwissend ohne Führerschein mit gefälschten Kennzeichen gefahren"

Wer bitte stellt denn so eine Frage ernsthaft in ein öffentliches Forum? 🙄 🙄

Ymmd

Kann man das Auto nicht einfach abschleppen? Wenn das Auto zur Verwertung oder Verschrottung gebracht werden soll, braucht es nicht zugelassen zu sein und der Steuerer muss keinen Führerschein haben, es aber bedienen können.

Beim ersten Punkt bin ich mir nicht sicher, beim zweiten schon.

Was auf jeden Fall geht, schieben. Und auf jeden Fall darf es nicht weit sein. 40km ist zuviel, 5 gehen sicher.

Was aber legaler ist, Kurzzeitzulassung mit Überführungskennzeichen und jemand mit Pappe fährt das Auto. Kostet halt irgendwo um einen Hunni, aber darauf kommt es bei der Latte auch nicht mehr an.

Ich würde das Auto auch nicht bei der Freundin abstellen. Es kann sein, dass da noch was kommt mit Einzug als Tatwerkzeug.

Was mir auf die Schnelle einfällt: Fahren ohne Fahrerlaubnis, nicht zugelassenes Fahrzeug, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Steuerhinterziehung, Kennzeichenmissbrauch. Ich würde mir mal überlegen, ob die Sperrfrist zwei oder drei Jahre beträgt und ob nicht eine MPU erforderlich ist. Zusätzlich dürfte das auf eine Freiheitsstrafe zur Bewährung rauslaufen. Wenn die noch keine 18 ist Jugendstrafe. Und vorbestraft ist die hinterher auch, weil die kaum unter 90 Tagessätzen bleiben.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 7. August 2024 um 22:00:40 Uhr:


Die Themen der Sommerlöcher werden immer besser 🙄

"Meine Freundin ist heute wohlwissend ohne Führerschein mit gefälschten Kennzeichen gefahren"

Wer bitte stellt denn so eine Frage ernsthaft in ein öffentliches Forum? 🙄 🙄

Dann hätte er doch noch wenigstens die Koordinaten hier reinschreiben können, wo ein potenzielles Schlacht- und/oder Zerstörungsfest steigen kann.

P. S.: Und ganz schnell von der Freundin trennen!

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 7. August 2024 um 22:08:42 Uhr:


Kann man das Auto nicht einfach abschleppen? Wenn das Auto zur Verwertung oder Verschrottung gebracht werden soll, braucht es nicht zugelassen zu sein und der Steuerer muss keinen Führerschein haben, es aber bedienen können.

Beim ersten Punkt bin ich mir nicht sicher, beim zweiten schon.

Was auf jeden Fall geht, schieben. Und auf jeden Fall darf es nicht weit sein. 40km ist zuviel, 5 gehen sicher.

Ich würde das Auto auch nicht bei der Freundin abstellen. Es kann sein, dass da noch was kommt mit Einzug als Tatwerkzeug.

Nein Abschleppen von abgemeldeten Autos ist nicht zulässig!!

Abschleppen ist nur zur Nothilfe mit versicherten Autos zulässig.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 7. August 2024 um 22:08:42 Uhr:


Kann man das Auto nicht einfach abschleppen? Wenn das Auto zur Verwertung oder Verschrottung gebracht werden soll, braucht es nicht zugelassen zu sein und der Steuerer muss keinen Führerschein haben, es aber bedienen können.

Du verwechselst Abschleppen mit Schleppen.

Zum Abschleppen (also zb ein liegen gebliebenes Fahrzeug mit Motorschaden von der Autobahn runter) würde das stimmen was Du geschrieben hast.

Hier handelt es sich aber um ein voll funktionsfähiges Auto das nur abgemeldet irgendwo rum steht. Das ist Schleppen. Dafür braucht der im Zugfahrzeug sogar nen LKW-Lappen (da 4 Achsen) und im gezogenen Fahrzeug muss einer zwingend mit Führerschein sitzen.

Dankeschön. Und keine Ahnung was sie da geritten hat. Ich find's auch nicht lustig, glaubt mal. Mit dem Abschleppen war sehr hilfreich, ich war mir da nämlich nicht sicher. Wollte das Fahrzeug morgenfrüh mit meinem abschleppen, das lass ich jetzt lieber. Trennen muss ich mich nicht ?? bin selber weiblich und es ist meine Schulfreundin.

Da die Kiste ja offensichtlich fährt könntet ihr euch Kurzzeitkennzeichen besorgen.

Kostet um die 60-80€ Zulassung, Kennzeichen, Versicherung.

Damit darf das Fahrzeug 5 tage legal bewegt werden ( natürlich mit FS 😉).

Ohne Tüv zumindest innerhalb des Landkreises und falls noch Tüv drauf ist sogar überall.

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