Steuerhinterziehung bei PÖL fahren

Jetzt hat sich Per Steinbrück das Lätzchen richtig umgebunden!

Bereits in diesem Jahr ist auf das verfahrene Pflanzenöl bereits die Quotensteuer zu bezahlen!!

Wenn man bei den Hauptzollämtern nach fragt, so landet man nach vielen Telefonaten immer wieder an der gleichen Stelle und bekommt den Hinweis, dass die Quote zu versteuern sei!

Aber das war ja schon lange geplant!

http://www.focus.de/finanzen/steuern/neue-energiesteuer_nid_26261.html

Wer die Steuer nicht glaubt, bitte, der kann sogar auf der Seite der UFOP nachlesen!

http://www.ufop.de/downloads/RZ_Steuerinfo_160107.pdf

79 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von persilcolor


energiesteuer hab ich gelesen und gewundert. aber es dann einfach hingenommen und vergessen. das diese die mineralölsteuer ersetzt wusste ich nicht.

Wenn der Gesetzgeber Biokraftstoffe der Mineralölsteuerpflicht unterworfen hätte, wäre dies rechtlich angreifbar gewesen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wenn der Gesetzgeber Biokraftstoffe der Mineralölsteuerpflicht unterworfen hätte, wäre dies rechtlich angreifbar gewesen.

Jep. der name sat es ja schon "mineral"-ölsteuer. dann hätte man gleich noch öko steuer auf biokraftstoffe machen können. die deutschen schaffen sowas.

vieles ist hier so doof das es schon weh tut. lachen ist schon lange rum.

grüße michael

Was willst Du denn.

Wir haben eine ÖKO-Steuer auf Kraftstoffe!
Wir haben die Quotenregelung mit der Versteuerung.
- Darum worden ja auch die normalen Kraftstoffe teuerer und
Pöl wird auch entsprechend der Quote versteuer.

Aber ab 2008 wird es dann richtig interessant und wenn nachher in 2012 47 Cent je Liter auch auf PÖL gültig sind, wird es richtig spannend.

Für den Staat sind dann 6000 Liter auch ca. 3000 Euro!
Die wird er sich auch nicht entgehen lassen wollen, weil das erheblich mehr Farzeuge sind und da macht es dann die Masse!

Was bislang noch keiner weiter gesagt hat, das PÖL muss wenn der V-Din entsprechen und wehe wenn nicht! Dann ist die volle Energiesteuer sofort fällig.

Wer von Euch kann das selber prüfen? Keiner!

Ihr müsst Euch darauf verlassen, dass Ihr im Supermarkt PÖL bekommt das der V-DIN entspricht.

Was ist wenn die Tanke, deren Beleg Ihr ja habt, V-DIN Ware hat und dieses nachweisen kann?

Wieder hat Euch der Zoll, da Ihr dann in Beweisnot kommt und schwups, schon ist eine Schätzung fällig!

Was dann?

Wir haben hier alles verlinkt, auf Frage können wir auch welche nachträglich rein stellen.

Bitte, macht Euch doch Sachkundig!

Kein V-DIN - PÖL dann gibt es auch keine Steuerbefreiung!
Also aus für Additive/Diesel-PÖL-Mix/Alt-PÖL etc. Das geht alles nicht mehr weil eben nicht V-DIN.

Zitat:

Original geschrieben von Nick1


Bitte, macht Euch doch Sachkundig!

Kein V-DIN - PÖL dann gibt es auch keine Steuerbefreiung!
Also aus für Additive/Diesel-PÖL-Mix/Alt-PÖL etc. Das geht alles nicht mehr weil eben nicht V-DIN.

Was genau soll denn V-DIN-PÖL was macht dies genau aus?Über Google iss nix zu finden und auf der ersten Seite von diesem Fred hier die eine PDFDatei lässt sich nicht öffnen falls es da genau drin stehen sollte!Aber wieso sprichst du bei V-Din von Steuerbefreiung?Ich hatte es bisher so verstanden das man dieser zwar besteuert wird jedoch aber begünstigt ist weil aus nachwachsenden Rohstoffen und jeder der A und L fährt ein Steuerverfahren an den A.. bekommt weil er eben diese Steuer die auf V-DIN-PÖL ist eben komplett umgeht!

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Es wird ab 01.01.07 der Quotananteil besteuert.

Also 5 %. Aufgrund des etwas geringeren Brennwertes von PÖL fällt dieses etwas geringer aus. So dass etwas über 2.1 Cent je Liter zu zahlen sind.
Die eigendliche Energiesteuer (vorm. Mineralölsteuer) wird noch nicht erhoben. Daher Steuerbefreiung! Diese Energiesteuer wird ab 01.01.08 bis 01.01.2012 in Schritten auf 47 Cent je Liter angehoben.

Die Quotenverteuerung würde jetzt schon bei Tankungen mit A und L hinterzogen, daher bereits jetzt die Steuerhinterziehung.

Gleichzeitig ist im Energiesteuergesetz geregelt, dass nur die Pflanzenöle steuerbefreit sind, die der V-DIN entsprechen.

Fährst Du nun ein Öl das diser V-DIN entspricht, müstest Du nach Energiesteuergesetz die vollen 47 Cent an Energiesteuer zahlen.

Also ist nur zu prüfen, ob Dein PÖL der V-DIN entspricht.
Ich habe keine Ahnung ob dieses bei A und L der Fall ist.
Du vermutlich auch nicht!

S-xt

Dann installiere Dir mal nen aktuellen Acro Reader.

Bei mir öffenen alle Links!

hallo.

bei ptn sind es 2,15 cent liter. das müsst ich ja dann jetzt auch auf die rechnung von unseren kunden schreiben.

grüße michael

Also wie würde denn der Fall aussehen

Wenn man Öl verfährt welches "verdorben ist". Dies also aus dem Verkehr bring und auf dieser weise Entsorgt. Müsste es dann Versteuert werden??

Ja!

Das Öl muss auch wenn es z. B. aus der Zapfpistole bei einer Tankanlage kommt Lebensmittelqualität haben!

Deswegen darf es ja auch nicht z.B. mit Additiven versetzt sein!

Muss mal sehen, irgenwo im Net habe ich die Daten der V-DIN gesehen.

@ persilcolor

Nicht nur Deinen Kunden in Rechnung stellen, dass must Du auch Rückwirkend zum 01.01.07 an den Fiskus abführen!!

Das ist ja das Gefährliche an der Angelegenheit!

Das mit der Qualität ist mir klar aber das Zeug hat doch auch ein Verfallsdatum und wenn es nach diesen Datum verfeuert wird. Weil es mir für die Mülltonne zu schade ist

Hast ja recht, aber Gesetz ist nun mal Gesetz.
Auch Unwissenheit schütz bei uns nicht vor Bestrafung!

Hier der Link zur V-DIN

http://www.giese-gmbh.de/energator/service/rapsoelvornorm.pdf

Überigens kenne ich Tankanlagen die setzten 250.000 Liter im Monat an PÖL um.

Da ist mit Sicherheit nichts verdorben!

Zitat:

Original geschrieben von Nick1


@ persilcolor

Nicht nur Deinen Kunden in Rechnung stellen, dass must Du auch Rückwirkend zum 01.01.07 an den Fiskus abführen!!

Das ist ja das Gefährliche an der Angelegenheit!

aber das hat doch unser liferant für uns gemacht. oder muss jede tankstelle oder supermarkt tabaksteuer selber abführen. ist mir jetzt nichts besseres eingefallen aber es gibt doch unendlich viele solcher steuern womit der wiederverkäufer und schon garnicht endverbraucher direkt was mit zu tun hat.

Kommt darauf an, was Du gekauft hast.

Wenn Du Pflanzenöl als Kraftstoff erworben hast, bist Du raus.
Hast Du es aber als Lebensmittel erworben, dann ist das Dein Problem, weil Du dann der Inverkehrbringer bist!

Da das einige noch nicht wissen ist das gefährlich!

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