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Stellplatz und Bauamt

Themenstarteram 16. Juni 2013 um 20:37

Hallo zusammen,

ich plane auf meinem Grundstück einen Stellplatz zu errichten, der über meine vorhandene Garageneinfahrt zu erreichen ist (also keine zusätzliche Bordsteinabsenkung).

Ursprünglich wollte ich einen Anlehn-Carport dort bauen (genehmigungsfrei), aber mein liebes Bauamt wollte mir nicht nachvollziehbare Auflagen ("das ist im Vorgartenbereich...Ausführung nicht aus Holz, viel Stahl und Glas") machen, also reduzierte ich meine Wünsche auf einen schlichten Stellplatz. Dieser soll mit Rasensteinen ausgelegt werden, also nicht versiegelt (denn dann bräuchte ich wieder Entwässerung, schwierig darzustellen und das wollte das Bauamt nicht, also nur unversiegelt).

Dafür (für den Stellplatz) will das Bauamt, dass ich einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung einreiche, den gleichen wie für Stellplatz mit Carport (welche noch ca. 150 Euro kosten soll mit Beschreibung, Zeichnung).

Stellplatz (mit oder ohne Carport ist ein "Verfahrensfreies Vorhaben").

Mein Haus steht 3m von der Strasse weg, Garage im Haus. ich würde schräg die Garage anfahren und parallel zwischen Strasse und Längsseite Haus parken (also vor der Garage links abbiegen.

Jetzt frage ich mich: Auf welcher Grundlage muss ich eine Genehmigung einholen? Alles, was ich mache ich Rasengitter verlegen, um meinen Anhänger (750kg) im Garten abzustellen und ggf. meinen Zweitwagen, wenn auf der Strasse nichts frei ist....

Haltet ihr die Forderung nach Ausnahmegenehmigung für gerechtfertigt?

In meinen Augen handelt es sich doch weder um ein Bauvorhaben noch irgendwelche baulochen Änderungen...

Gruß Wensi

PS: der Stellplatz soll knapp 3m breit und 7m lang werden und ist im "Innenbereich", also mitten im Wohngebiet.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wensi1974

Was ich nicht verstehe, warum ein Rasengitter (auch eines aus Kunststoff oder vielleicht sogar einfach nur grober Split im Garten) eine bauliche Maßnahme darstellt....aber das ist nur meine Meinung.

Und warum mir vorgeschrieben werden kann, dass mein Carport nicht aus Holz sein sollte, nur weil der nette Herr/Dame vom Bauamt ein Faible für Stahl und Glas hat....

Tja. Meine (aus eigener Erfahrung geprägte) Meinung: In kaum einem anderen Bereich gibt es dermaßen viel Behördenwillkür wie beim Bauen...

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Probier es mal im Häuslebauer-Forum. - Sorry, Baurecht/Bebauungspläne/Ortsgestaltung, dies sind alles Vorschriften, die sehr lokal geprägt sind. Hier ist das Problem ganz gewiss nicht zu lösen.

am 17. Juni 2013 um 0:14

Um Rasengitter zu verlegen um darauf zu parken wuerde ich persoenlich das Bauamt nicht mal informieren, geschweige denn eine Genehmigung einholen.

Eben, auch ich hätte es wie so Viele gemacht. Erst mal einen Stellplatz mit Rasengittersteinen, der ein paar Jahre später mit ein paar Latten und Brettern zum Carport wird usw 

Ist ein B-Plan vorhanden, der Regelungen in dieser Hinsicht trifft (Baugrenzen, nicht zu bebauuende Vorgartenzone, etc.)? Klingt so, weil sonst bräuchte man keinen Befreiungsantrag.

Alternativ muss sich das Vorhaben nach Prgrf. 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen.

Lt. meines Wissens ist das Bundeslandabhängig was Du da gefragt hast.

In meinem Bundesland brauchte ich keine Genehmigung für den Carport, da ich bestimmte Maße (Länge, Breite, Höhe) nicht überschritten habe.

Ist es das was Du suchst ?

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Lt. meines Wissens ist das Bundeslandabhängig was Du da gefragt hast.

In meinem Bundesland brauchte ich keine Genehmigung für den Carport, da ich bestimmte Maße (Länge, Breite, Höhe) nicht überschritten habe.

Ist es das was Du suchst ?

Jein.

Das Vorhaben ist solange genehmigungsfrei, wie andere Vorschriften (z.B. eine Gestaltungssatzung oder ein Bebauungsplan) keine Regelungen treffen, die der Sache entgegenstehen.

Habe ich z.B. im B-Plan eine von Bebauung und Nebenanlagen freizuhaltende Zone festgesetzt, dann ist dort auch kein genehmigungsfreies Vorhaben zulässig. Ähnlich kann es sein, wenn sich das Vorhaben nicht nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt. Das ist bundeslandunabhängig, da Bundesrecht.

Steht in dem Link auch mit drin, wollte es nur mal explizit klarstellen.

@buggymax und Sir Donald: Das kann man so machen. Ist einem der Nachbar allerdings mal nicht wohlgesonnen oder es fällt bei einer Kontrolle auf, dann kann es von einer Geldstrafe bis hin zum Rückbau alles geben. Kommt aber auch auf die Motivation der örtlichen Baugenehmigungsbehörde an.

Themenstarteram 17. Juni 2013 um 6:27

danke für die Antworten.

eine Ausnahmegenehmigung für einen Carport sehe ich ja irgendwo noch ein.

Aber ich verstehe das bei Rasengitter nicht. :confused:

Frage ja auch nicht nach, wenn ich ein Beet anlege, einen Baum pflanze oder eine Schaukel in den Garten stelle. Bautechnisch wird doch gar nichts geändert.

Boden wird nicht versiegelt und nicht errichtet.

Mich nervt das nur, dass ich erstens 180 Euro Gebühren zahlen soll (5 Euro pro qm plus 50 Euro Zeitaufwand) und zweitens wollte ich diese Woche kurzfristig anfangen, weil ein Freund noch Elternzeit hat....was ich aber bei einer Ausnahmegenehmigung explizit nicht darf.

Naja, werde mal das nette Bauamt höflich fragen, auf welcher Grundlage ich eine Befreiung brauche.

Dass ich keine Baugenehmigung brauche steht zweifelsfrei fest (Landesbauordnung Baden-Württemberg).

Der Stellplatz wäre außerhalb der Baugrenze auf meinem Grundstück und direkt angrenzend an die Strasse.

Gruß Wensi

Zitat:

Original geschrieben von wensi1974

 

eine Ausnahmegenehmigung für einen Carport sehe ich ja irgendwo noch ein.

Aber ich verstehe das bei Rasengitter nicht. :confused:

Frage ja auch nicht nach, wenn ich ein Beet anlege, einen Baum pflanze oder eine Schaukel in den Garten stelle. Bautechnisch wird doch gar nichts geändert.

Boden wird nicht versiegelt und nicht errichtet.

So sehe ich das auch, ich hätte in dem Fall ganz einfach nicht gefragt.

Wer lang fragt, geht lang irr.

Themenstarteram 17. Juni 2013 um 6:30

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Lt. meines Wissens ist das Bundeslandabhängig was Du da gefragt hast.

In meinem Bundesland brauchte ich keine Genehmigung für den Carport, da ich bestimmte Maße (Länge, Breite, Höhe) nicht überschritten habe.

Ist es das was Du suchst ?

Jein.

Das Vorhaben ist solange genehmigungsfrei, wie andere Vorschriften (z.B. eine Gestaltungssatzung oder ein Bebauungsplan) keine Regelungen treffen, die der Sache entgegenstehen.

Habe ich z.B. im B-Plan eine von Bebauung und Nebenanlagen freizuhaltende Zone festgesetzt, dann ist dort auch kein genehmigungsfreies Vorhaben zulässig. Ähnlich kann es sein, wenn sich das Vorhaben nicht nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt. Das ist bundeslandunabhängig, da Bundesrecht.

Steht in dem Link auch mit drin, wollte es nur mal explizit klarstellen.

ich glaube hier liegt die Wahrheit. Es könnte irgendwie festgelegt sein, d.h. Vorschriften geben wie eine Gestaltungssatzung. Aber wo finde ich die? (außer in den Köpfen der Bauamts-Mitarbeiter).

Es geht ja auch darum, dass ich doch eigentlich nichts bautechnisch mache (keine Versiegelung).

Gruß Wensi

Themenstarteram 17. Juni 2013 um 6:32

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi

Um Rasengitter zu verlegen um darauf zu parken wuerde ich persoenlich das Bauamt nicht mal informieren, geschweige denn eine Genehmigung einholen.

Dito, ich hätte in dem Fall ganz einfach nicht gefragt.

Wer lang fragt, geht lang irr.

das haben schon viele gesagt und ich ärgere mich auch, dass ich mal was richtig machen wollte....

Mein Nachbar hat jedenfalls seinen Doppelcarport mit Knochensteinen und versiegeltem Boden stehen, ohne dass es jemanden aufregt (soll aber auch genehmigt sein).

Gruß Wensi

am 17. Juni 2013 um 6:32

Zitat:

Original geschrieben von wensi1974

Naja, werde mal das nette Bauamt höflich fragen, auf welcher Grundlage ich eine Befreiung brauche.

Der erste sinnvolle Satz in diesem ganzen Thread.

Alles andere ist eh nur wildes spekulieren und führt zu nichts.

Zitat:

Original geschrieben von wensi1974

 

Naja, werde mal das nette Bauamt höflich fragen, auf welcher Grundlage ich eine Befreiung brauche.

Dass ich keine Baugenehmigung brauche steht zweifelsfrei fest (Landesbauordnung Baden-Württemberg).

Der Stellplatz wäre außerhalb der Baugrenze auf meinem Grundstück und direkt angrenzend an die Strasse.

Gruß Wensi

Das wird wohl die Antwort werden.

Rasengittersteine zählen imho ebenso wie "normale" Steine als Versiegelung und die Geschichte als bauliche Anlage.

Aber da du von Baugrenze sprichst, scheint ein B-Plan vorhanden zu sein. Was steht denn da noch so zu diesem Bereich drin?

Die Gebühren erscheinen mir allerdings immens hoch, bin aber mit der Gebührenordnung vor Ort nicht vertraut.

Zitat:

Original geschrieben von wensi1974

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

 

Jein.

Das Vorhaben ist solange genehmigungsfrei, wie andere Vorschriften (z.B. eine Gestaltungssatzung oder ein Bebauungsplan) keine Regelungen treffen, die der Sache entgegenstehen.

Habe ich z.B. im B-Plan eine von Bebauung und Nebenanlagen freizuhaltende Zone festgesetzt, dann ist dort auch kein genehmigungsfreies Vorhaben zulässig. Ähnlich kann es sein, wenn sich das Vorhaben nicht nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt. Das ist bundeslandunabhängig, da Bundesrecht.

Steht in dem Link auch mit drin, wollte es nur mal explizit klarstellen.

ich glaube hier liegt die Wahrheit. Es könnte irgendwie festgelegt sein, d.h. Vorschriften geben wie eine Gestaltungssatzung. Aber wo finde ich die? (außer in den Köpfen der Bauamts-Mitarbeiter).

Es geht ja auch darum, dass ich doch eigentlich nichts bautechnisch mache (keine Versiegelung).

Gruß Wensi

Bebauungspläne können im Amt eingesehen werden. Oder sie sind im Internet zusätzlich abrufbar. Einfach mal anrufen und fragen, ob das Vorhaben im B-Plan-Bereich liegt und in welchem.

Themenstarteram 17. Juni 2013 um 7:02

so, das Bauamt meinte, es wäre im Bebauungsplan wohl eingezeichnet, dass dies eine Vorgartenzone wäre. Rasensteine gelten übrigens als nicht versiegelte Fläche.

Trotzdem handelt es sich wohl um eine bauliche Anlage.....(wobei mich mal die Grenze interessieren würde, wäre ein Beet oder ein Steingarten auch eine bauliche Anlage???)

Ende vom Lied: Antrag muss gestellt werden, Nachbarn werden gehört und in 6 Wochen kann ich dann loslegen (*aufHolzklopf*)

Verstehe einer die Vorschriften....

Gruß Wensi

(trotzdem fühle ich mich irgendwie gegängelt und mit willkürlichen Anforderungen konfrontiert, aber wegen 160 Euro fange ich keinen Streit an.....)

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