Stellplatz und Bauamt

Hallo zusammen,
ich plane auf meinem Grundstück einen Stellplatz zu errichten, der über meine vorhandene Garageneinfahrt zu erreichen ist (also keine zusätzliche Bordsteinabsenkung).
Ursprünglich wollte ich einen Anlehn-Carport dort bauen (genehmigungsfrei), aber mein liebes Bauamt wollte mir nicht nachvollziehbare Auflagen ("das ist im Vorgartenbereich...Ausführung nicht aus Holz, viel Stahl und Glas"😉 machen, also reduzierte ich meine Wünsche auf einen schlichten Stellplatz. Dieser soll mit Rasensteinen ausgelegt werden, also nicht versiegelt (denn dann bräuchte ich wieder Entwässerung, schwierig darzustellen und das wollte das Bauamt nicht, also nur unversiegelt).

Dafür (für den Stellplatz) will das Bauamt, dass ich einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung einreiche, den gleichen wie für Stellplatz mit Carport (welche noch ca. 150 Euro kosten soll mit Beschreibung, Zeichnung).

Stellplatz (mit oder ohne Carport ist ein "Verfahrensfreies Vorhaben"😉.
Mein Haus steht 3m von der Strasse weg, Garage im Haus. ich würde schräg die Garage anfahren und parallel zwischen Strasse und Längsseite Haus parken (also vor der Garage links abbiegen.

Jetzt frage ich mich: Auf welcher Grundlage muss ich eine Genehmigung einholen? Alles, was ich mache ich Rasengitter verlegen, um meinen Anhänger (750kg) im Garten abzustellen und ggf. meinen Zweitwagen, wenn auf der Strasse nichts frei ist....
Haltet ihr die Forderung nach Ausnahmegenehmigung für gerechtfertigt?
In meinen Augen handelt es sich doch weder um ein Bauvorhaben noch irgendwelche baulochen Änderungen...

Gruß Wensi
PS: der Stellplatz soll knapp 3m breit und 7m lang werden und ist im "Innenbereich", also mitten im Wohngebiet.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wensi1974


Was ich nicht verstehe, warum ein Rasengitter (auch eines aus Kunststoff oder vielleicht sogar einfach nur grober Split im Garten) eine bauliche Maßnahme darstellt....aber das ist nur meine Meinung.
Und warum mir vorgeschrieben werden kann, dass mein Carport nicht aus Holz sein sollte, nur weil der nette Herr/Dame vom Bauamt ein Faible für Stahl und Glas hat....

Tja. Meine (aus eigener Erfahrung geprägte) Meinung: In kaum einem anderen Bereich gibt es dermaßen viel Behördenwillkür wie beim Bauen...

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Bei uns ist die Stadt mit dem Bebauungsplan für ein Neubaugebiet richtig auf die Sch***ze gefallen.

Da wurde absolut alles reglementiert. Selbst was für einen Zaun man nehmen muss und welche Bäume gepflanzt werden mussten! Das Baugebiet war daher so begehrt wie 1 Woche altes Brot..

Erst als man den Bebauungsplan "entmistet" hatte, gingen die Grundstücke weg.

(Stadt in Niedersachsen)

Da haben wir doch die Wahrheit...nichts genaues wissen..über Regeln etc. aber gegängelt fühlen von der Behörde! Immer diese bösen Behörden....kümmern sich um Einhaltung von Regeln die Sicherheit und Ordnung sicherstellen sollen.....😉

Erkundigen, Vorhaben benennen, Genehmigungen einholen...bauen!

Ciao...😉

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Stimmt, man versucht dem Bauherr willkürlich entgegenzukommen 😉
Z.B. indem man den Bauherren zwingen will, sein Haus weiter von der Grundstücksgrenze weg zu versetzen...

...einen Anbau wegen eines geplanten Türmchens mit der Begründung "passt nicht ins Ortsbild" ablehnt aber das 2 Stöckige moderne Bürogebäude mit Parkdeck obendrauf schräg gegenübe zulässt (reines Wohngebiet mit Einfamilienhäusern).

Oder das Vermessungsamt vor der Tür steht und einen alten Anbau des Vorbesitzers von 1986 einzumessen da dies bis heute versäumt wurde! Bezahlen darf natürlich ich... 😠

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


Bei uns ist die Stadt mit dem Bebauungsplan für ein Neubaugebiet richtig auf die Sch***ze gefallen.

Da wurde absolut alles reglementiert. Selbst was für einen Zaun man nehmen muss und welche Bäume gepflanzt werden mussten! Das Baugebiet war daher so begehrt wie 1 Woche altes Brot..

In unserem "neuen" Neubaugebiet gibt ssogar die Vorgabe das jeder 2 bestimmte Bäume pflanzen muß! Zudem mussten alle Bauherren aus bestimmten (Fertig?)Hausmodellen in verschienden Variationen auswählen! Die Grundstücke gingen trotzdem weg wie warme Semmeln... 🙄

Tjoar, die Anpflanzgebote sind teil der Ausgleichsbilanzierung. Und ohne einen Ausgleich für die Eingriffe in die Natur gäbe es kein Neubaugebiet.

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Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Tjoar, die Anpflanzgebote sind teil der Ausgleichsbilanzierung. Und ohne einen Ausgleich für die Eingriffe in die Natur gäbe es kein Neubaugebiet.

Stimmt schon, aber teilweise schlagen die Gemeinden in der Detailverliebtheit ihrer Festsetzungen dann doch über die Stränge. 😁

Da, wo ich meine Hütte stehen habe, ist es übrigens so, daß entlang einer Straße, die Anfang der 80er ausgebaut wurde, ein qualifizierter Bebauungsplan gilt, jenseits der Straße und in fast allen anderen Straßenzügen des Viertels aber nicht. Und insofern ist es kein Kriterium, was ein Nachbar so gebaut hat - da gilt vielleicht ganz einfach kein BP.

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