Stellplatz und Bauamt

Hallo zusammen,
ich plane auf meinem Grundstück einen Stellplatz zu errichten, der über meine vorhandene Garageneinfahrt zu erreichen ist (also keine zusätzliche Bordsteinabsenkung).
Ursprünglich wollte ich einen Anlehn-Carport dort bauen (genehmigungsfrei), aber mein liebes Bauamt wollte mir nicht nachvollziehbare Auflagen ("das ist im Vorgartenbereich...Ausführung nicht aus Holz, viel Stahl und Glas"😉 machen, also reduzierte ich meine Wünsche auf einen schlichten Stellplatz. Dieser soll mit Rasensteinen ausgelegt werden, also nicht versiegelt (denn dann bräuchte ich wieder Entwässerung, schwierig darzustellen und das wollte das Bauamt nicht, also nur unversiegelt).

Dafür (für den Stellplatz) will das Bauamt, dass ich einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung einreiche, den gleichen wie für Stellplatz mit Carport (welche noch ca. 150 Euro kosten soll mit Beschreibung, Zeichnung).

Stellplatz (mit oder ohne Carport ist ein "Verfahrensfreies Vorhaben"😉.
Mein Haus steht 3m von der Strasse weg, Garage im Haus. ich würde schräg die Garage anfahren und parallel zwischen Strasse und Längsseite Haus parken (also vor der Garage links abbiegen.

Jetzt frage ich mich: Auf welcher Grundlage muss ich eine Genehmigung einholen? Alles, was ich mache ich Rasengitter verlegen, um meinen Anhänger (750kg) im Garten abzustellen und ggf. meinen Zweitwagen, wenn auf der Strasse nichts frei ist....
Haltet ihr die Forderung nach Ausnahmegenehmigung für gerechtfertigt?
In meinen Augen handelt es sich doch weder um ein Bauvorhaben noch irgendwelche baulochen Änderungen...

Gruß Wensi
PS: der Stellplatz soll knapp 3m breit und 7m lang werden und ist im "Innenbereich", also mitten im Wohngebiet.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wensi1974


Was ich nicht verstehe, warum ein Rasengitter (auch eines aus Kunststoff oder vielleicht sogar einfach nur grober Split im Garten) eine bauliche Maßnahme darstellt....aber das ist nur meine Meinung.
Und warum mir vorgeschrieben werden kann, dass mein Carport nicht aus Holz sein sollte, nur weil der nette Herr/Dame vom Bauamt ein Faible für Stahl und Glas hat....

Tja. Meine (aus eigener Erfahrung geprägte) Meinung: In kaum einem anderen Bereich gibt es dermaßen viel Behördenwillkür wie beim Bauen...

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Zitat:

Original geschrieben von BMWRider



Aber da du von Baugrenze sprichst, scheint ein B-Plan vorhanden zu sein. Was steht denn da noch so zu diesem Bereich drin?

Die Gebühren erscheinen mir allerdings immens hoch, bin aber mit der Gebührenordnung vor Ort nicht vertraut.

B-Plan kenne ich nicht bzw. habe ihn nicht mit eigenen Augen gesehen.

zu den Gebühren sage ich nichts... 😁

Gruß Wensi

Wie sieht es denn bei der Verwendung von Rasenwaben aus Kunststoff aus?

Ich persönlich finde die als auch weniger "störend" als Rasengittersteine. Bei mir wird gerade die Zufahrt und der Stellplatz für die Feuerwehr damit fertiggestellt.

Sowas hier.

Zitat:

Original geschrieben von wensi1974


so, das Bauamt meinte, es wäre im Bebauungsplan wohl eingezeichnet, dass dies eine Vorgartenzone wäre. Rasensteine gelten übrigens als nicht versiegelte Fläche.
Trotzdem handelt es sich wohl um eine bauliche Anlage.....(wobei mich mal die Grenze interessieren würde, wäre ein Beet oder ein Steingarten auch eine bauliche Anlage???)

Ende vom Lied: Antrag muss gestellt werden, Nachbarn werden gehört und in 6 Wochen kann ich dann loslegen (*aufHolzklopf*)

Verstehe einer die Vorschriften....

Gruß Wensi
(trotzdem fühle ich mich irgendwie gegängelt und mit willkürlichen Anforderungen konfrontiert, aber wegen 160 Euro fange ich keinen Streit an.....)

Naja, die Vorschrift ist ja nicht willkürlich, sondern gilt für alle, die in diesem Bereich ein Vorhaben realisieren wollen. Und bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes gibt es gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligungen, bei denen jeder seine Bedenken vorbringen kann. Diese sind dann abzuwägen. Eine falsche Abwägung kann angefochten werden und der Plan bzw. die Festsetzung wird nichtig. Nur, um das wegen Willkür und Gängelung mal zu relativieren.

Das hat einfach städtebauliche Gründe, dass die Bebauung nicht bis an die Straßengrenze reicht, sondern ein wenig zurückversetzt ist und die Straße somit offener wirkt.

Sei froh, dass das Vorhaben nicht kategorisch abgelehnt wird.

Eine Beeteinfassung ist sicher keine bauliche Anlage. Außer, sie ist außergewöhnlich breit, etc. Die Grenze beruht auf Kommentierungen und Gerichtsurteilen, das würde nun zu weit führen.

Kleiner Tipp noch um das ganze zu beschleunigen:
Bei der Anwohnerbefragung gibt es fristen. Wenn du das Formblatt selbst zu deinen Nachbarn bringst, ihnen die Planung zeigst und sie um die Unterschrift bittest, kannst du oft mal eben 2 Wochen Zeit sparen...

Ansonsten würde ich mich noch darum bemühen den bebauungsplan bei der Gemeinde/Stadt zu bekommen. Ist in den meisten fällen kein Problem und auch zeitnah zu bekommen. Eventuell gibts auch eine Möglichkeit, das ganze so zu gestalten, dass kein Befreiung notwendig ist.

Wer muss den der Planverfasser sein? Haben sie dir da Auflagen genannt? Würde mich wundern, wenn sie eine Zeichnung von einem "Privatmann" akzeptieren.

Wenn du den Bebauungsplan hast und vom Bauantrag den Lageplan, ist alles eigentlich klar.
Auch den alten Lageplan kann man dann zeichnerisch ergänzen. Wird oft so akzeptiert.

Da ich auch aus BW bin und mich täglich mit solchen Themen auseinandersetze, könnte ich mit Bebauungsplan und Lageplan auch wirklich was dazu sagen.

Wenn du noch Hilfe benötigst, schreib mir eine PN... Das ist dann doch Baurecht und hier im Forum vielleicht etwas fehl am Platz.

Gruß Scoundrel

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Danke für Ausfertigungen, ich werde den normalen Weg gehen (Befreiung, Befragung der Nachbarn, 170etc).

Sie akzeptieren eine Skizze von mir plus Beschreibung mit dem Hinweis, dass die Fläche nicht versiegelt ausgeführt wird. Das reicht wohl.

Möchte hier nochmal betonen, dass ich auch der Meinung bin, dass ein Bebauungsplan sinnvoll ist.

Was ich nicht verstehe, warum ein Rasengitter (auch eines aus Kunststoff oder vielleicht sogar einfach nur grober Split im Garten) eine bauliche Maßnahme darstellt....aber das ist nur meine Meinung.
Und warum mir vorgeschrieben werden kann, dass mein Carport nicht aus Holz sein sollte, nur weil der nette Herr/Dame vom Bauamt ein Faible für Stahl und Glas hat....

Bin froh, dass ich meiner Tochter einen Sandkasten mit 3qm hingestellt habe und nicht nach einer Befreiung gefragt habe.....😁

Gruß Wensi

Zitat:

Original geschrieben von wensi1974


Was ich nicht verstehe, warum ein Rasengitter (auch eines aus Kunststoff oder vielleicht sogar einfach nur grober Split im Garten) eine bauliche Maßnahme darstellt....aber das ist nur meine Meinung.
Und warum mir vorgeschrieben werden kann, dass mein Carport nicht aus Holz sein sollte, nur weil der nette Herr/Dame vom Bauamt ein Faible für Stahl und Glas hat....

Tja. Meine (aus eigener Erfahrung geprägte) Meinung: In kaum einem anderen Bereich gibt es dermaßen viel Behördenwillkür wie beim Bauen...

Zitat:

Original geschrieben von wensi1974


Und warum mir vorgeschrieben werden kann, dass mein Carport nicht aus Holz sein sollte, nur weil der nette Herr/Dame vom Bauamt ein Faible für Stahl und Glas hat....

Wenn ich das richtig interpretiert habe, dürftest du in der Vorgartenzone eigentlich garnix bauliches errichten. Darauf könnte der Herr/die Dame vom Amt bestehen. Und bei der Festlegung dieser Einschränkung wurde die Öffentlichkeit gehört, also nix Schikane.

Um dir entgegenzukommen, und dir das Vorhaben dennoch zu ermöglichen wurde dir vorgeschlagen, einen "filigranen" Carport zu errichten. Schlanke Stahlstützen und Glaswände/Dach wirken nunmal anders als ein Holzcarport mit 6 150er Vollholzstützen. Eigentlich sehr freundlich, aber oft falsch interpretiert. Das passt dann thematisch wiederum sehr gut hierher 😁

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Tja. Meine (aus eigener Erfahrung geprägte) Meinung: In kaum einem anderen Bereich gibt es dermaßen viel Behördenwillkür wie beim Bauen...

Stimmt, man versucht dem Bauherr willkürlich entgegenzukommen 😉

Aber mit entsprechenden Vorurteilen kann man eben alles ins Negative ziehen.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Stimmt, man versucht dem Bauherr willkürlich entgegenzukommen 😉

Z.B. indem man den Bauherren zwingen will, sein Haus weiter von der Grundstücksgrenze weg zu versetzen (nach Süden, in den ohnehin knapp bemessenen Garten), da man meint eine Flucht mit den Nachbarhäusern zu erkennen (an den der Straße abgewandten Häuserseiten, die eh keiner sieht), die ansonsten gestört würde? Der Einwand wurde allerdings nach der Erwähnung des Wortes "Anwalt" sofort zurückgenommen... (Baulücke im alten Ortskern, kein Bebauungsplan). Die Stadtvilla im mediterranen Stil gegenüber, die zwischen die Fachwerkhäuser passt wie ein Knüppel auf den Kopf, wurde aber anscheinend ohne Probleme genehmigt...

Z.B. indem man gezwungen wird, 2x Gräben, Straßensperrung etc. zu bezahlen, da die Wasser und Abwasser aus der einen, Strom und Kabel aber aus der anderen Straße (Eckgrundstück) geholt werden müssen? Nach Meinung aller am Bau beteiligten Firmen gibt es hierfür keinen technischen Grund...

Z.B. indem das Genehmigungsverfahren auch dazu dient, Vermessungsingenieure nicht verhungern zu lassen? Der hält nämlich insgesamt 3x die Hand auf: einmal bestätigt er, dass auf dem Plan alle geforderten Abstände stimmen, dann bestätigt er, dass die Baugrube richtig abgesteckt ist und am Ende bestätigt er, dass das Haus auch wirklich richtig steht. Gibt natürlich auch 3 Rechnungen. Als ob Architekt und Tiefbaufirma dafür zu dämlich währen...

Zitat:

Aber mit entsprechenden Vorurteilen kann man eben alles ins Negative ziehen.

Darum schrieb ich "aus eigener Erfahrung"...

Zitat:

Original geschrieben von Matsches


So sehe ich das auch, ich hätte in dem Fall ganz einfach nicht gefragt.
Wer lang fragt, geht lang irr.

Bis irgendwann das Amt den Rückbau verlangt und man alles wieder abreißen darf....

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Stimmt, man versucht dem Bauherr willkürlich entgegenzukommen 😉
Z.B. indem man den Bauherren zwingen will, sein Haus weiter von der Grundstücksgrenze weg zu versetzen (nach Süden, in den ohnehin knapp bemessenen Garten), da man meint eine Flucht mit den Nachbarhäusern zu erkennen (an den der Straße abgewandten Häuserseiten, die eh keiner sieht), die ansonsten gestört würde? Der Einwand wurde allerdings nach der Erwähnung des Wortes "Anwalt" sofort zurückgenommen... (Baulücke im alten Ortskern, kein Bebauungsplan). Stadtvilla im mediterranen Stil gegenüber, die zwischen die Fachwerkhäuser passt wie ein Knüppel auf den Kopf wurde aber anscheinend ohne Probleme genehmigt...

Im 34er-Bereich kommt es darauf an, dass sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche einfügt. Bauweise bedeutet hier lediglich, ob es eine offene oder geschlossene Bebauung ist.

Demzufolge kann man da die Villa Kunterbunt hinstellen, wenn diese wenigen Rahmenbedingungen erfüllt sind.

Da kann der Amtsschimmel rein garnix machen, selbst wenn er das kackenhäßlich findet. Darum stellt man ja auch B-Pläne auf, wo es deutlich mehr Raum für Regelungen gibt. Regelt man viel, heißt es schnell, die Behörde würde nur bevormunden. Regelt man zu wenig, ist wieder die Tür für die Geschmacksentgleisungen der Mitbürger offen. Beispiel: Man versucht, den dörflichen Charakter mit der typischen Bebauung zu erhalten. Also regelt man Fassadengestaltung in Material und Farbe, die Dachform, das Material und die Farbe der Dacheindeckung. Lässt man nur einen Punkt weg, baut sich garantiert einer ein gelbes Dach aufs Schwarzwaldhaus.

Diese Regelungen treffen dann natürlich auch nicht auf jedermanns Geschmack und Verständnis und dann hat man so nen Wutbürger hier mit schäumendem Mund stehen. Gern auch von der Sorte, die in ihrem 200qm-Hinterhof gern noch ein 3-stöckiges-Gebäude zur Vermietung bauen wollen. Aber wehe, der Nachbar will seinen Wintergarten um 2qm erweitern....da wird geklagt (alles schon gehabt, ungelogen).

Durch die ganzen Gesetze ist der wirkliche Handlungsspielraum, also der Teil, an dem man Willkür walten lassen könnten, total begrenzt. Und ich muss mir sehr gut überlegen, wo ich eine Befreiung erteile und warum.

Das mit der Vermessung ist auch einfach zu erklären: Man glaubt kaum, wie man beschissen werden soll. Da sind Architektenzeichnungen bewusst verfälscht, die Berechnungen stimmen vorn und hinten nicht (die wollen ja das Geld vom Bauherren) und hastenichtgesehen, nur um das Vorhaben so wie gewollt (aber leider nicht zulässig) zu realisieren. Passt man da nicht auf wie ein Luchs, sieht es trotz B-Plan aus wie Kraut und Rüben. Wenn wir hier mal B-Pläne mit den Katasterplänen abgleichen.....scheiß die Wand an. Daher auch diese Vermesser-Schikane. Leider notwendiges Übel.

Generell ist es so, dass vielen Leuten einfach nicht bewusst ist, wie stark den Behörden teilweise die Hände gebunden und wie viele Punkte einfach zu beachten sind. Und das wird dann schnell falsch interpretiert.

So, das mal ein kleines Plädoyer für die andere Seite 😁

schau dir mal die geltende bauortnung von dir dort an.
die kann kommunal sehr unterschiedlich sein.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


So, das mal ein kleines Plädoyer für die andere Seite 😁

Ich hab Dir mal eine PN mit einem weiteren Beispiel geschickt...

Edit:
Der eine grüne Daumen ist von mir.

naja....das mit der Willkür.
Würde den Mund ja nicht so voll nehmen, wenn NICHT GENAU GEGENÜBER keine 10m entfernt diese wuchtige Doppelcarport direkt an der Strasse stehen würde, welche im krassen Gegensatz zu meinem Bauvorhaben steht.
Ich beschwere mich nicht, dass man Gesetze/Vorgaben beachten muss.
Frage mich halt noch immer, wo die Grenze zu einer baulichen Veränderung ist, wenn man filigrane Rasengitter verwendet, so wie das z.B.
http://www.rosenheim24.de/.../...39662-rasengitter-begruenung-2O09.jpg

das sieht doch kein Mensch!

Zudem bauen meine Nachbarn fleissig Unterstände für Mülltonnen, Gartengeräte und niemand interessiert es (mir ist das auch echt egal!) und dem Bauamt ist dies nicht bekannt!

Gruß Wensi

Mit Rasengittersteinen wird der Untergrund nunmal (teilweise) versiegelt und befestigt.
Und darauf dann das Auto geparkt.

Gut, aber ohne B-Plan-Kenntnis ist das alles Spekulatius. Auch, warum direkt gegenüber der Carport steht.
Vllt. isser garnicht genehmigt.
Und nur weil fast alle Nachbarn schwarz bauen, wie du selbst schreibst, kann man dem Amt ja nun keine Willkür vorwerfen.
Wie geschrieben: Mit Pech bauen sie alle zurück, wenn einer mal petzt.

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