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Stellplatz gemietet , ggf nun Kündigung.

Ich habe 2021 schriftlich ein Stellplatz vor der Tür gemietet mit Kündigungsfrist 3 Werktag zum Monatsanfang zum übernächsten Monatsende. (3monate)

Dezember 2024 hat der Sohn den Stellplatz inkl Vertrag übernommen und hat per Mail eine Erhöhung auf 35euro pro Monat geschrieben.
Habe dies natürlich angenommen da 2 Personen sind und wir 3 Autos haben, und in den letzten Jahren hier knapp 170 Parkplätze entfernt wurden.

Eins gehört meiner Freundin das andere privat mir und das andere ist ein Firmwagen ohne private Nutzung.

Mein privates Auto steht auf den Parkplatz und wird 2x die Woche bewegt .

Nun hat der Vermieter mich gefragt ob er tagsüber den Stellplatz für die Handwerker nutzen kann . Ich bot an mein privates Auto auf der Straße zu parken und auf den Stellplatz mein firmwagen zu parken , da ich mit den von 7.30 bis 16.30 unterwegs bin und in der Zeit die Handwerker dort parken können.

Das haben wir nun praktiziert und jetzt schreibt er per WhatsApp wenn ich ein anderen Parkplatz finde wir den Vertrag gern auflösen können . Habe das verneint das ich den Parkplatz weiter behalten möchte , fand das schon komisch.

Nun hat er per WhatsApp geschrieben : das seine Wohnung die renoviert wird und bald weiter vermietet wird ,und dies gern zusammen vermieten würde und ob ich dafür Verständnis hätte .

Ich habe dies verneint das ich eigentlich kein Verständnis habe da hier die Wohnungen auch ohne Stellplatz sofort vermietet werden können.( Auf eine Wohnung kommen meist über 300 Bewerbungen. )

Darauf kam keine Antwort mehr.

Im Vertrag steht das eine Änderung der schriftform unterliegt und die Kündigungsfrist halt bis 3ten des Monatsanfang zum übernächsten Monatsende greift.(3monate)

Ich deute dies aber noch nicht als eine richtige Kündigung , oder wie seht ihr das ?

Kann eine ordentliche Kündigung per WhatsApp geschrieben werden ? Bzw die Kündigung muss dann wahrscheinlich auch das Datum der Beendigung enthalten ?

Die andere Frage ist ja auch ob ich die Handwerker nun tagsüber darauf dulden soll oder einfach mein privates Auto dort hin stellen soll ?

Wäre ja auch doof wenn er mir doch nicht kündigt und dann deswegen eventuell doch später kündigt weil ich die mündliche Vereinbarung gebrochen habe 😉

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41 Antworten

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 31. März 2025 um 07:39:56 Uhr:



Gegenfrage, warum soll man denn immer gegeneinander agieren? Wieso werden Eigentümer einer Mietsache immer als böse angesehen?

Ich sehe ihn keineswegs als böse an, wie kommst Du darauf? Im genannten Fall gibt es allerdings einen Interessenkonflikt - der Mieter möchte den Platz weiterhin nutzen, der Vermieter an diesem Zustand zu seinem Vorteil etwas verändern. In einem Interessenkonflikt ist es legitim, auf gesetzliche Regelungen zu verweisen, die die eigene Position stärken.

Zitat:

Man kann doch miteinander reden!

Der Vermieter hat doch keine bösen Absichten.

Der Mieter ebenfalls nicht. Es gibt aber nur einen Parkplatz und beide Parteien haben unterschiedliche Vorstellungen davon, wie es nun damit weitergeht. "Der Eigentümer kann damit machen, was er will" gilt nicht für den Zustand eines bestehenden Vertrags. Wenn er damit machen können wollte, was er will, hätte er ihn nicht vermieten dürfen. Jetzt steckt er in einem Mietvertrag und muss sich an die Regeln halten, die dafür vorgesehen sind, z.B. in Schriftform kündigen.

Eine Kündigung per WA dürfte unzulässig sein. Mache einfach so weiter wie bisher und lass die Handwerker drauf parken. Wenn du dich jetzt stur stellt, provozierst du eine normale Kündigung und dann bist du eh der Gelackmeierte

Im Eröffnungspost steht doch

"Der Vermieter hat gefragt..." Wie kommt ihr auf Kündigung?

Brauchst doch nur "nein" sagen und alles ist gut.

Gruß jaro

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 31. März 2025 um 08:36:11 Uhr:


Vielleicht ein Auto verkaufen und statt dessen den Firmenwagen nutzen? Dann sparst du doppelt Geld.

Leider nicht möglich , da es ein 3 sitzer ist und hinten alles voll mit Werkzeug und gasflaschen. Dazu müsste ich das Ding dann versteuern.

Ich halte dann mal die Füße still und schau wann eine ordentliche Kündigung im Briefkasten landet.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 31. März 2025 um 13:31:06 Uhr:


...Ich halte dann mal die Füße still und schau wann eine ordentliche Kündigung im Briefkasten landet.

Und selbst dann könntest Du ja überlegen ob Du bereit wärst und eine Aufstockung anbietest.

Heute kam ein Brief per Einschreiben, jedenfalls war keiner da und der Brief liegt ab morgen 7 Tage zur Abholung bereit 😁 der Brief wird aber erst nächste Woche abgeholt 😁

Den braucht man nicht abholen. Einwurfeinschreiben gilt als zugestellt. Standardeinschreiben erst ab Abholung. Mir wäre das jetzt egal, der Krug ist eh zerbrochen

Zitat:

@Cabriofan111 schrieb am 2. April 2025 um 18:33:00 Uhr:


Den braucht man nicht abholen. Einwurfeinschreiben gilt als zugestellt.

Es kann aber kein Einwurf-Einschreiben sein denn sonst wäre es in seinem Briefkasten gelandet. Wenn er es abholen muß dann wird seine Unterschrift gefordert.

Siggi - klar, deshalb habe ich es auch so geschrieben. Da hat der Vermieter sich selbst benachteiligt.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 2. April 2025 um 18:05:51 Uhr:

Zitat:

Heute kam ein Brief per Einschreiben, jedenfalls war keiner da und der Brief liegt ab morgen 7 Tage zur Abholung bereit 😁 der Brief wird aber erst nächste Woche abgeholt 😁

Ja, toll. Hast dem Vermieter eins ausgewischt. Listiger Fuchs du…

Ist doch Spielkram - Du weisst, was in dem Brief steht. Willst Du die Eskalation - hol den Brief gar nicht ab. Hilft eventuell bei Fristen.

Unterm Strich trifft man sich im Leben immer zweimal - ist es das dann wert?

Sofern das Einschreiben die schriftliche Kündigung ist und wegen nicht-Abholung zurück geht... wird wohl die Zustellungsurkunde folgen.
An den Fristen ändert sich dadurch auch wenig. Wir haben Anfang April und selbst damit ist eine Kündigung zum vom Vermieter beabsichtigtem Termin problemlos möglich.

Ob man sich also den Stress jetzt antun muss, obwohl man sowieso keine Chance hat, etwas auszurichten....
Die Chance sehe ich eher darin, das Einschreiben abzuholen und danach ggf. mit dem Stellplatzvermieter das Gespräch zu suchen (ggf. höhere Miete anbieten).

Man verursacht mit der Blockadetechnik eher, dass der Vermieter kein Interesse an einer Weiterführung des Mietverhältnisses hat.

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