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steinschlag in windschutzscheibe, wie schlimm?

Themenstarteram 26. August 2007 um 16:24

hallo,

ich habe heute einen steinschlagschaden an meiner windschutzscheibe erwischt. zwar nur stecknadelgroß (ich hoffe das foto hilft!), aber glückerlicherweise bin ich ja teilkaskoversichert.

das problem ist nur, dass ich mittwoch nach hamburg hin und zurück muss (=2x450km). da ich die befürchtung habe, dass der schaden bis dahin nicht rechtzeitig repariert wäre, wäre mir wichtig, was ihr davon haltet.

würdet ihr mit dem schaden noch 900km autobahn fahren oder ist die gefahr eines komplett-risses zu groß?

mfg

markus

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20 Antworten
am 27. November 2007 um 18:57

Zitat:

Original geschrieben von Der EOS Profi

ihr seit ein paar Erbsenzähler

Harz rein und gut is

Hauptsache der Steinschlag ist zu und reist nicht weiter.

Interesiert doch wirklich keinen wo der Steinschlag ist oder war.

 

Wenn es im Sichtbereich ist, machen die Glasreperaturfirmen nun mal nichts;) Live erlebt.

 

Das hat nichts mit Erbesenzählerei zu tun;)

 

 

Hi...

im Sichtbereich repariert es keiner,eine neue Scheibe kostet ja auch nicht soviel.

Kommt halt auf deine Versicherung an,mit oder ohne selbstbeteiligung

und bei vielen Firmen bekommt man noch Gutscheine.

Da bezahlt man ca.75€ für ne neue scheibe,bei 150€ selbstbeteiligung.

 

André 

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von And1978re

und bei vielen Firmen bekommt man noch Gutscheine.

Da bezahlt man ca.75€ für ne neue scheibe,bei 150€ selbstbeteiligung.

Und wenn man so etwas angeboten bekommt, dann sollte man den Betrieb schleunigst wieder verlassen, den der Betrieb ist nicht seriös und der Kunde begeht Versicherungsbetrug.

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder auf der Homepage des ZDA ( Zentralverband Deutscher Autoglaser ) im Forum unter Versicherungsbetrug / Unlauterer Wettbewerb nachlesen.

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

 

Übrigens hat der Bundesgerichthof diese Urteile durch die Verhandlung am 08.11.2007, die auch gegen Carglass geführt wurde, bestätigt.

Oi, danke für den Hinweis, das wußte ich auch noch nicht!

 

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister 

 

Für den "normalen" Astra H gibt es eine Frontscheibe mit Blaukeil, aber nur für Fahrzeuge ohne Regensensor und gleichzeitigem Abstand des Spiegelhalters von der Oberkante aus von 13cm.

Hmm, das heißt, wenn meine Frontscheibe kaputt geht kriege ich keine neue mit Keil?

Mein Astra hat nämlich Regensensor UND Keil (grün bin ich der Meinung) ab Werk... ;)

Hi...

 

wieso sollte das Versicherungsbetrug sein,der Kunde bezahlt doch die ganzen 150€ selbstbeteiligung.

Die 75€ sind eine Gutschrift(Einkaufsgutschein) für einen anderen einkauf bzw. eine andere reperatur.

Da die 75€ nicht bei dem Scheibenauftrag genutzt werden kann,ist das auch kein betrug.

 

André

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von And1978re

wieso sollte das Versicherungsbetrug sein,der Kunde bezahlt doch die ganzen 150€ selbstbeteiligung.

Die 75€ sind eine Gutschrift(Einkaufsgutschein) für einen anderen einkauf bzw. eine andere reperatur.

Der Kunde bezahlt zwar 150 Euro bekommt aber im Gegenzug dafür einen Gutschein in Höhe von 75 Euro. Darum ist der Schaden, der für den Kunden entsteht um den Gutschein geringer als der, der der Versicherung mitgeteilt wird. Der Kunde verschafft sich so einen geldwerten Vorteil. Dieser geldwerte Vorteil steht nicht dem Kunden zu sondern der Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von And1978re

Da die 75€ nicht bei dem Scheibenauftrag genutzt werden kann,ist das auch kein betrug.

Es spielt hierbei keine Rolle, ob der Gutschein auf das Ereignis angewendet wird oder nicht, denn der Vorteil, den sich der Kunde unrechtmässig angeeignet hat, besteht auf jeden Fall. Siehe Urteil gegen Carglass wegen Tankgutscheinen als Zugabe.

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