Steinschlag am Rand, Fernsichtbereich?

Ich habe nächste Woche einen Termin beim TÜV für die HU. Nun kam es wie es kommen musste und ein vorausfahrender LKW hat mir einen Steinschlag in die Frontscheibe gehauen.

Die Position ist genau mittig vom Lenkrad, unten nahe am schwarzen Rand. Vom Fahrersitz bei normaler Sitzposition aus definitiv nicht sichtbar und beeinträchtigt auch nicht die Sicht auf die Straße.

Leider sind die Grafiken im Internet zum Thema "Fernsichtbereich" nicht wirklich aussagekräftig, was den Randbereich betrifft.

Ist das für den TÜV nun ein Erheblicher Mangel oder denkt ihr, dass ich durch komme? Der Steinschlag ist nicht größer als eine Centmünze.

Steinschlag im Randbereich
33 Antworten

Ich habe ganz viele Brillen, habe allerdings immer nur eine auf der Nase. Wie meine WSS aussieht und wie "gut" sie noch ist, weiß ich auch 😉.

Zitat:
@HHH1961 schrieb am 19. Juni 2025 um 19:50:54 Uhr:
Ich sehe das ähnlich, sofern eine Teilkasko vorhanden ist, wovon ich ausgehe.
auch wenn man den Unterscheid erst nach einem Austausch bemerken wird. Ist wie mit einer Brille. Dass man eine benötigt, merkt man auch erst, wenn man sie schon aufgesetzt hat.

Es gibt Vergleiche die sollte man nicht ziehen. Bemerke ich den Bedarf nicht eine B. zu benötigen, habe ich keine die ich aufsetzen könnte um zu merken das ich sie brauche.

Tatsächlich werden die die meisten Erstaufsetzer wohl aber sagen das sie Tage bis Wochen brauchen bis sie damit klar kommen 😉

Und genauso gibt es viele Erstaufsetzer, die sofort feststellen, was sie jetzt auf einmal alles besser oder früher sehen können.

Zitat:
@remarque4711 schrieb am 19. Juni 2025 um 19:48:49 Uhr:
Bspw. um die SB zu sparen.
.....und um allen Spekulationen vorzugreifen: meine SB beträgt in TK immer 0€.

Bei vorhandener TK, erst mal mit der Versicherung Kontakt aufnehmen.

Die übernehmen vermutlich die Harz-Reparaturkosten ohne dass die SB fällig wird.

Aber wie schon geschrieben, eine neue Windschutzscheibe, bei einem elf Jahre alten Auto, ist ein so großer Sicherheitsgewinn, da würde ich nicht lange fackeln und die SB gerne zahlen, sofern die nicht höher als 150 € ist.

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Zitat:
@remarque4711 schrieb am 19. Juni 2025 um 19:56:48 Uhr:
Ich habe nach 23 Jahren und 438k Km immer noch die erste WSS verbaut und wünsche mir trotzdem keinen Steinschlag. Wer weiß, wie der Rahmen unter der Scheibe aussieht. Wenn der vergammelt ist, kann ich die Karre wahrscheinlich in die Presse schieben, ...

Das wäre dann aus Sicherheitsgründen schon längst überfällig. Nicht nur wg. der Steinschläge.

Aber bei den verzinkten Karossen die es auch Anfang der 2000er bei Opel schon gab eher unwahrscheinlich.

Bei mir war auch nur ein kleiner Minikrater ganz am Rand. Das hielt 3 Wochen. Dann stand das Auto einem Tag in der südfranzösischen Sonne und am Abend waren die Risse über die ganze Scheibe gewandert.

Zitat:@Handschweiß schrieb am 20. Juni 2025 um 07:58:25 Uhr:
Bei mir war auch nur ein kleiner Minikrater ganz am Rand. Das hielt 3 Wochen. Dann stand das Auto einem Tag in der südfranzösischen Sonne und am Abend waren die Risse über die ganze Scheibe gewandert.

Bist du Mitarbeiter von Carglass?😜

Ich hatte mal das Glück nach 4 Wochen altem Scheibenwechsel das Glück eines erneutem Einschlag in die Scheibe :( da wurde mit Unterdruck die Scheibe mit einem flüssigen Kleber gerettet, hielt bis zum Verkauf des Kfz :).

genau das haben die Autodoktoren beim vorletzten Video ~ vor 1 Woche thematisiert...

https://www.youtube.com/watch?v=TVizbXAQqKI

@TE Iwie versteh ich die Fragestellung nicht. Auch wenn der Steinschlag oder auch Beschädigung der Scheibe außerhalb des Fernsichtbereiches ist, wird das doch trotzdem bei der HU nach 3.2a oder 3.2b der HU-Richtlinie immer noch ein Geringer Mangel werden. Und auch die GM hast Du als Fahrzeughalter sowieso abzustellen.

Also lass es richten und gut.

... sprach der Prüfer!

Habe ich just gelernt, dass man verpflichet ist einen Geringen Mangel abzustellen?

@HHH1961 Schön, dass Du was neues gelernt hast. Ja, tatsächlich, auch geringe Mängel muss der Fahrzeughalter abstellen. Und, falls du es nicht wusstest: Auch mit nur einem einzigen geringen Mangel hättest du keinen Rechtsanspruch auf die Zuteilung der Plakette, falls du nämlich beispielsweise nicht erkennen lässt, dass du willens bist, den geringen Mangel abzustellen 😎

Ja, das war mir tatsächlich nicht bekannt.

Nur ist eine Mini Beschädigung außerhalb des Sichtfeldes kein Mangel.

Noch 'n Prüfer?

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