Stehen wir im Parkverbot?
Hallo liebe Community,
ich hoffe, ich befinde mich hiermit nicht im falschen Forum... Fals ja, tut es mir leid! 😮
Jedoch habe ich eine Frage... Undzwar habe ich im Anhang ein Bild hochgeladen und wollte euch nun fragen, ob wir hier im Parkverbot stehen. Ich weiß, wir stehen entgegen der Fahrtrichtung, das ist nicht erlaubt. Jedoch ist diese Straße keine Einbahnstraße und das Parkverbotsschild wurde von uns so gedeutet, dass das Parkverbot nur für die rechte Straßenseite gilt... Haben wir uns vertan? Denn wir haben einen Strafzettel mit einer Geldstrafe in Höhe von 25,-€ erhalten. Ich schätze mal, das teilt sich folgendermaßen auf:
15,-€ Parken in verkehrter Richtung
10,-€ Parken im Parkverbot/Halteverbot
Naja, ich bin mal gespannt, was ihr dazu sagt 😉
Liebe Grüße
Peter
PS: Ja, das Bild ist extra etwas provokant, wir wollten einen Kommilitonen damit ärgern 😁
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Pet2k schrieb am 24. April 2015 um 16:56:34 Uhr:
… wollte euch nun fragen, ob wir hier im Parkverbot stehen. …
Eindeutig: Nein, ihr steht nicht im Parkverbot. Ihr steht im Haltverbot.
95 Antworten
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 24. April 2015 um 18:09:57 Uhr:
Ja, @einsdreivier, dann mußt Du mit der U-Bahn nach Hause. Hast Du schon mal an Feuerwehr, Bauarbeiten oder Möbellieferungen gedacht? (Ist nicht böse gemeint)Zitat:
@einsdreivier schrieb am 24. April 2015 um 17:50:47 Uhr:
[...] Ach das schon wieder... wenn das durchgesetzt würde, dürfte ich außerhalb der Stadt parken und mit der U-Bahn heimfahren. 😮PS:
Nein, ich parke nicht so, dass noch knapp 2 m übrig sind, das nicht, aber diese 3,05 m? In einer Nebenstraße? Zwingend? Dann dürfte hier niemand parken, nicht im Umkreis von 1 km.
Grüße von Mischko
Ich glaube wenn hier der Möbellaster regelmäßig steht (über Nacht) und auch die SUVs (X5 und Konsorten) in der Straße stehen, normal am Straßenrand geparkt, dann kann ich meinen Kleinwagen schon auch an den Straßenrand dazwischen stellen.
Die Müllabfuhr fährt hier regelmäßig durch. Weiß zwar nicht wie die das macht und woher die kommt (die Nebenstraße ist nämlich noch schlimmer zugeparkt, da man dort auf beiden Seiten parkt und auch die Seiten "gewechselt" werden, die 5 m bei den Kreuzungen hält auch keiner ein), aber es geht offenbar.
Anscheinend sind sogar noch rund 3 m übrig, wenn man ein Auto an den Straßenrand parkt (gerade eben per google street view angesehen). Sieht nur nach weniger aus, wenn man parkt und aussteigt.
Selbiges dürfte dann aber auch für das Foto des TE gelten.
@Hannes1971:
So eine "Feuerwehr-Testfahrt" dürfte tatsächlich für die eine oder andere Erleuchtung sorgen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 25. April 2015 um 11:16:37 Uhr:
Dann habt Ihr aber eine duldsame Feuerwehr. Bei uns werden die problematischen Strassen regelmäßig mit dem am wenigsten wendigen Einsatzfahrzeug (TLF 24/50) abgefahren, überall wo dies nicht völlig problemlos durchpasst, wird der Stadt eine kleine Zusatzeinnahme beschert. Wo es gar nicht passt, wird abgeschleppt.Zitat:
@einsdreivier schrieb am 24. April 2015 um 17:50:47 Uhr:
Ach das schon wieder... wenn das durchgesetzt würde, dürfte ich außerhalb der Stadt parken und mit der U-Bahn heimfahren. 😮PS:
Nein, ich parke nicht so, dass noch knapp 2 m übrig sind, das nicht, aber diese 3,05 m? In einer Nebenstraße? Zwingend? Dann dürfte hier niemand parken, nicht im Umkreis von 1 km.
Tja, wir als Fw sind da eher weniger duldsam. Auclte bis dteifacheh fahren wir öfters die Straßen ab. Die Stadt bzw. das Ordnungshüter ist da leider äbduldsame. Wenn wir an einem x-beliebigen Abend durchfahren könnte ich dir garantieren dass problemlos locker 50 Fahrzeuge abgeschleppt werden könnten wo es ganz eng ist. Legst du Maßstäbe gesetzeskonform aus Mond. Die doppelte bis dreifache Anzahl.
😕😕😕Zitat:
@NeuerBesitzer [url=http://www.motor-talk.de/forum/stehen-wir-im-parkverbot-
Tja, wir als Fw sind da eher weniger duldsam. Auclte bis dteifacheh fahren wir öfters die Straßen ab. Die Stadt bzw. das Ordnungshüter ist da leider äbduldsame. Wenn wir an einem x-beliebigen Abend durchfahren könnte ich dir garantieren dass problemlos locker 50 Fahrzeuge abgeschleppt werden könnten wo es ganz eng ist. Legst du Maßstäbe gesetzeskonform aus Mond. Die doppelte bis dreifache Anzahl.
Jetzt beginnen, wie so oft ....die netten, kleinen, unterhaltsamen Geschichten von der Feuerwehr etc. . Immer wieder nett.....welche Ohn-Macht einige haben.....
Ähnliche Themen
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 25. April 2015 um 14:50:15 Uhr:
Auclte bis dteifacheh fahren wir öfters die Straßen ab. Die Stadt bzw. das Ordnungshüter ist da leider äbduldsame. [...] Legst du Maßstäbe gesetzeskonform aus Mond. Die doppelte bis dreifache Anzahl.
Prost!
**sing** Einer geht noch, einer geht noch rein. **sing**
😁
War auf dem Smartphone getippt. Sorry :-)Zitat:
@AS60 schrieb am 25. April 2015 um 14:55:54 Uhr:
😕😕😕Zitat:
@NeuerBesitzer [url=http://www.motor-talk.de/forum/stehen-wir-im-parkverbot-
Tja, wir als Fw sind da eher weniger duldsam. Auclte bis dteifacheh fahren wir öfters die Straßen ab. Die Stadt bzw. das Ordnungshüter ist da leider äbduldsame. Wenn wir an einem x-beliebigen Abend durchfahren könnte ich dir garantieren dass problemlos locker 50 Fahrzeuge abgeschleppt werden könnten wo es ganz eng ist. Legst du Maßstäbe gesetzeskonform aus Mond. Die doppelte bis dreifache Anzahl.
Fakt ist eben dass wenn wir hier in den Nebenstraßen am abend fahren massig widerrechtlich parkende Fahrzeuge vorfindest. Bei den meisten kommt man in Schleichfahrt und mit rangieren noch gerade so vorbei. Von drei Metern ist da allerdings nix zu sehen.
Zitat:
@Peter Clio schrieb am 25. April 2015 um 15:45:24 Uhr:
Jetzt beginnen, wie so oft ....die netten, kleinen, unterhaltsamen Geschichten von der Feuerwehr etc. . Immer wieder nett.....welche Ohn-Macht einige haben.....
Du darfst gerne mal mitfahren. Dann reden wir weiter über die "netten, kleinen, unterhaltsamen Geschichten" (inklusive diverser Beschimpfungen der Anwohner weil die doch hin und wieder von der Couch runter müssen um ihr Vehikel wegzubewegen)
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 25. April 2015 um 11:16:37 Uhr:
Dann habt Ihr aber eine duldsame Feuerwehr. Bei uns werden die problematischen Strassen regelmäßig mit dem am wenigsten wendigen Einsatzfahrzeug (TLF 24/50) abgefahren, überall wo dies nicht völlig problemlos durchpasst, wird der Stadt eine kleine Zusatzeinnahme beschert. Wo es gar nicht passt, wird abgeschleppt.
Aha, sonst nichts zu tun?
Mich würde mal die Stellungnahme des Fahrers dieses Einsatzfahrzeuges (TLF 24/50) interessieren, wenn er bei seiner "Kontrollfahrt" in einer Seitenstraße steckt und nicht zum Großbrand etc. am anderen Ende der Stadt kommt, wo er eigentlich benötigt wird.....
Na ja, wer´s glaubt...
N.T.
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 25. April 2015 um 18:10:03 Uhr:
Mich würde mal die Stellungnahme des Fahrers dieses Einsatzfahrzeuges (TLF 24/50) interessieren,
warum sollte er dazu eine stellungsnahme beziehen müssen? 😕
bewegungs/einweisungsfahrten mit den fahrzeugen gehören ebenso zum dienstplan wie die jährliche uvv-unterweisung...
und wenn ein fahrzeug - aus welchen gründen auch immer - nicht in den einsatz fahren kann, wird halteben die alarmstufe erhöht und die nächste wehr alarmiert...
Zitat:
Na ja, wer´s glaubt...
stimmt, du hast recht - feuerwehrfahrzeuge dürfen NUR im echten einsatzfall das gerätehaus verlassen... 🙄
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 25. April 2015 um 18:10:03 Uhr:
Aha, sonst nichts zu tun? Mich würde mal die Stellungnahme des Fahrers dieses Einsatzfahrzeuges (TLF 24/50) interessieren, wenn er bei seiner "Kontrollfahrt" in einer Seitenstraße steckt und nicht zum Großbrand etc. am anderen Ende der Stadt kommt, wo er eigentlich benötigt wird.....Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 25. April 2015 um 11:16:37 Uhr:
Dann habt Ihr aber eine duldsame Feuerwehr. Bei uns werden die problematischen Strassen regelmäßig mit dem am wenigsten wendigen Einsatzfahrzeug (TLF 24/50) abgefahren, überall wo dies nicht völlig problemlos durchpasst, wird der Stadt eine kleine Zusatzeinnahme beschert. Wo es gar nicht passt, wird abgeschleppt.Na ja, wer´s glaubt...
N.T.
Der Fahrer muss zu überhaupt nichts Stellung nehmen. Derartige Fahrten werden regelmäßig angeordnet und durchgeführt, einerseits sind das Ausbildungsfahrten, andererseits lernt die Feuerwehr problematische Stellen kennen und dritterseits werden die falsch parkenden Anwohner hoffentlich sensibilisiert.
Ein Fahrzeug auf Trainingsfahrt ist aus dem Einsatzplan gestrichen, kann also gar nicht zum Großbrand am anderen Ende der Stadt beordert werden. Quasi wie wenn es in der Werkstatt oder gar nicht vorhanden wäre.
Zitat:
@Pet2k schrieb am 25. April 2015 um 10:59:37 Uhr:
@Gleiterfahrer: Also verstehe ich das richtig, wenn sich das Schild auf dem linken Bürgersteig befindet und darauf ein Pfeil nach rechts abgebildet ist, dann gilt, so wie ich es aus deiner Aussage entnehmen kann, für die gesamte Straße ein Halteverbot?
Drehe das Schild in
Gedanken parallel zur Straßein die Richtung in die der Pfeil zeig ist das Verbot, das kann man rechts und links so anwenden.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 24. April 2015 um 22:09:32 Uhr:
[...] Wo bitte parkt hier einer auf dem Bürgersteig? 😰
Zwei Autolängen weiter oben (der Pritschenwagen). 😉
Zitat:
@Geisslein schrieb am 25. April 2015 um 09:34:58 Uhr:
[...] Auch wie das Schild ansich angebracht ist, entspricht das nicht den rechtlichen Vorgaben. [...]
Zitat:
@Pet2k schrieb am 25. April 2015 um 10:59:37 Uhr:
[...] Andererseits ist das Schild garnicht "befestigt", so, dass es frei nach belieben umgedreht und weggestellt werden kann. Was für eine Aussagekraft hat ein solches Schild dann? [...] Was wäre denn, wenn jmd das Schild komplett von dieser Straße entfernt hätte? [...]
Obwohl das Schild Nonsens ist, die konstruktive Ausbildung dieses temporären Haltverbots finde ich vorbildlich:
- 2 BAST-geprüfte Fußplatten gleicher Bauart (gegen Umkippen, Windlast)
- Schild quer zu den Fußplatten angebracht (auch gegen Umkippen)
- verdrehsicheres Vierkant-Schaftprofil
- 2,5m Schaftlänge (müßte eigentlich noch länger sein, darf man aber schon als vorbildlich bezeichnen)
- stabile Schilderklemmen
Also das Schild dreht so schnell keiner um oder trägt es weg. Schaft aus den Fußplatten ziehen ist meist auch nicht so einfach. Das sollte man auch lieber lassen, wird als Amtsanmaßung (§132 StGB) geahndet. Manche Leute denken, nur weil bekloppte Bauarbeiter die Schilder aufstellen, kann man sie nach Belieben wieder entfernen oder wegdrehen. Das könnte u.U. teuer werden, wenn man erwischt wird.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 25. April 2015 um 20:40:48 Uhr:
Zwei Autolängen weiter oben (der Pritschenwagen). 😉Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 24. April 2015 um 22:09:32 Uhr:
[...] Wo bitte parkt hier einer auf dem Bürgersteig? 😰
Das war im Bezug zum Wagen des TE. 😮
Oder hing das Knöllchen des TE an der Pritsche? 😁
Zitat:
@trouble01 schrieb am 24. April 2015 um 17:06:24 Uhr:
...Etwa Studenten? Das erklärt alles.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 24. April 2015 um 17:22:10 Uhr:
Ich sags ja, Intellektuelle, Studenten...
Wäre angenehmer, wenn Du Deine primitiven Vorurteile statt ins Forum z.B. an Deine Kellerwand schreiben würdest. Ist mir ein Rätsel, warum Dir jemand für den geistigen Dünnpfiff noch eine "Danke" gibt. Es gibt übrigens professionelle Hilfe für viele Arten von Komplexen...