- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Stehen wir im Parkverbot?
Stehen wir im Parkverbot?
Hallo liebe Community,
ich hoffe, ich befinde mich hiermit nicht im falschen Forum... Fals ja, tut es mir leid!
Jedoch habe ich eine Frage... Undzwar habe ich im Anhang ein Bild hochgeladen und wollte euch nun fragen, ob wir hier im Parkverbot stehen. Ich weiß, wir stehen entgegen der Fahrtrichtung, das ist nicht erlaubt. Jedoch ist diese Straße keine Einbahnstraße und das Parkverbotsschild wurde von uns so gedeutet, dass das Parkverbot nur für die rechte Straßenseite gilt... Haben wir uns vertan? Denn wir haben einen Strafzettel mit einer Geldstrafe in Höhe von 25,-€ erhalten. Ich schätze mal, das teilt sich folgendermaßen auf:
15,-€ Parken in verkehrter Richtung
10,-€ Parken im Parkverbot/Halteverbot
Naja, ich bin mal gespannt, was ihr dazu sagt
Liebe Grüße
Peter
PS: Ja, das Bild ist extra etwas provokant, wir wollten einen Kommilitonen damit ärgern
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Pet2k schrieb am 24. April 2015 um 16:56:34 Uhr:
… wollte euch nun fragen, ob wir hier im Parkverbot stehen. …
Eindeutig: Nein, ihr steht nicht im Parkverbot. Ihr steht im Haltverbot.
Ähnliche Themen
95 Antworten
Zitat:
@birscherl schrieb am 24. April 2015 um 22:08:57 Uhr:
Kleiner Überblick dazu: http://www.rsa-95.de/14/Haltverbot/Gestaltung_Haltverbote.htm
Danke!
Ui ui ui, da hat mein Thread aber wohl ganz schön für Diskussionen gesorgt
Zunächst einmal Danke an alle, die sich ernsthaft mit diesem Thema beschäftigen und nicht gleich patzig oder beleidigend schreiben
Zugegeben, das mit der fehlenden Fahrbahnbreite haben wir wirklich nicht bedacht, zumal die gesamt Straße beparkt war. Ob das nun der Grund für den Strafzettel ist, kann ich jedoch nicht sicher sagen.
Weiterhin muss ich sagen kam meine Frage deswegen auf, da auf dem Schild ganz eindeutig ein Pfeil nach rechts zu sehen ist. Und meines Wissens nach bedeutet das dann, dass man auf der rechten Fahrbahnseite nicht parken darf, oder sehe ich das falsch?
Weiterhin danke für die vielen Kommentare. Ich bin mal gespannt, ob wir hier auf einen Nenner kommen und ob der Strafzettel in dieser Höhe nun gerechtfertigt ist, oder nicht. Wir haben auch nicht ohne Grund dieses Foto geschossen (Es gibt ein Zweites, auf dem der Fahrer nicht so am posen ist, um es eben als Beweismittel zu verwenden). Ich bin echt gespannt, was sich daraus noch ergibt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter
Zitat:
@Pet2k schrieb am 24. April 2015 um 22:54:48 Uhr:
Weiterhin muss ich sagen kam meine Frage deswegen auf, da auf dem Schild ganz eindeutig ein Pfeil nach rechts zu sehen ist. Und meines Wissens nach bedeutet das dann, dass man auf der rechten Fahrbahnseite nicht parken darf, oder sehe ich das falsch?
Peter
Ja, das siehst du falsch. Wenn auf einem Halteverbot ein Pfeil angebracht ist, muss man auch die Richtung des Pfeiles beachten. Weist die Spitze zum Bürgersteig, heisst das, dass das Halteverbot bis zu dieser Stelle gilt. Geht die Spitze Richtung Straße, gilt das Halteverbot ab dieser Stelle. Beide Schilder bedingen einander.
Da hier auf der "falschen" Straßenseite geparkt wurde, ist das abgebildete Schild ohnehin ohne jedes Interesse.
Da es - bei einzig korrekter Betrachtung, aus der "richtigen" Richtung - weggedreht ist, ist es ohnehin unwirksam, weiterhin würde es ohnehin nur das Ende eines Haltverbot markieren. Hier ist das Ende eines Haltverbots aufgehoben bzw. war nie wirksam ausgeschildert.
Wie sieht es denn "vorn" aus, dort wo das Haltverbot beginnt?
Zitat:
@Pet2k schrieb am 24. April 2015 um 22:54:48 Uhr:
Weiterhin muss ich sagen kam meine Frage deswegen auf, da auf dem Schild ganz eindeutig ein Pfeil nach rechts zu sehen ist. Und meines Wissens nach bedeutet das dann, dass man auf der rechten Fahrbahnseite nicht parken darf, oder sehe ich das falsch?
Aber ganz falsch, die Pfeile haben nichts mit der Straßenseite zutun, sondern kennzeichen Anfang und Ende des Haltverbots.
Zitat:
@Pet2k schrieb am 24. April 2015 um 16:56:34 Uhr:
Hallo liebe Community,
ich hoffe, ich befinde mich hiermit nicht im falschen Forum... Fals ja, tut es mir leid!![]()
Jedoch habe ich eine Frage... Undzwar habe ich im Anhang ein Bild hochgeladen und wollte euch nun fragen, ob wir hier im Parkverbot stehen. Ich weiß, wir stehen entgegen der Fahrtrichtung, das ist nicht erlaubt. Jedoch ist diese Straße keine Einbahnstraße und das Parkverbotsschild wurde von uns so gedeutet, dass das Parkverbot nur für die rechte Straßenseite gilt... Haben wir uns vertan? Denn wir haben einen Strafzettel mit einer Geldstrafe in Höhe von 25,-€ erhalten. Ich schätze mal, das teilt sich folgendermaßen auf:
15,-€ Parken in verkehrter Richtung
10,-€ Parken im Parkverbot/Halteverbot
Naja, ich bin mal gespannt, was ihr dazu sagt![]()
Liebe Grüße
Peter
PS: Ja, das Bild ist extra etwas provokant, wir wollten einen Kommilitonen damit ärgern
Naja, wenn man es sogar ganz genau nimmt, dann steht Ihr "nicht" im absoluten Halteverbot.
Die Schilder sind alle genormt, auch gibt es Richtlinien wie solche Schilder aufgehängt werden "müssen"
Wenn ich das Schild selbst anschaue entspricht das keinerlei Normvorgaben und ist somit gar nicht gültig.
Auch wie das Schild ansich angebracht ist, entspricht das nicht den rechtlichen Vorgaben.
Wenn man es drauf anlegen will, kann man sowas einklagen.
http://www.rsa-95.de/14/Haltverbot/Gestaltung_Haltverbote.htmZitat:
@birscherl schrieb am 24. April 2015 um 17:57:29 Uhr:
Das Schild ist handgemalt und hat deswegen keine Gültigkeit? Da musst du nur noch einen Richter finden, der sich deiner realitätsfernen Auffassung anschließt. Dass dort Haltverbot gilt, ist dem Schild klar zu entnehmen. Ob die Einschränkung auf einen bestimmten Zeitraum gilt, ist fraglich – aber selbst wenn sie nicht gilt, gilt das Haltverbot weiter.
Das Schild entspricht, wie ich schon sagte, keinerlei Richtlinien und Normen der STVO... somit kenne ich das Schild auch nicht.
Wenn der Richter die STVO auch kennt, nach der er sich ebenfalls zu richten hat, dann wird auch Er dieses Schild nicht kennen.

Zitat:
@Geisslein schrieb am 25. April 2015 um 09:50:22 Uhr:
Das Schild entspricht, wie ich schon sagte, keinerlei Richtlinien und Normen der STVO... somit kenne ich das Schild auch nicht.
Was nur bedeutet und mit dem Foto beweisbar wäre, dass ein eventuell vorhandenes Haltverbot dort nicht aufgehoben wird.

@Gleiterfahrer: Also verstehe ich das richtig, wenn sich das Schild auf dem linken Bürgersteig befindet und darauf ein Pfeil nach rechts abgebildet ist, dann gilt, so wie ich es aus deiner Aussage entnehmen kann, für die gesamte Straße ein Halteverbot?
@Dramaking: Naja, es scheint wohl auf jedenfall umgedreht worden zu sein, denn vor dem Schild befindet sich, so wie es aktuell steht, eine Kreuzung. Somit würde dieses Schild ein Halteverbot auf der Kreuzung kennzeichnen und ist somit eig. unsinnig
@Sorgenfresser: Inwiefern kennzeichnen die Pfeile den Anfang und das Ende des Halteverbots? Es gibt doch Halteverbotsschilder mit einem Pfeil nach rechts, einem nach links und sogar mit beiden Pfeilen. Welcher Pfeil sagt mir dann, wann es beginnt und wann es endet?
@Geisslein: Ist eig. auch mal sehr interessant zu wissen! Wobei mir garnicht aufgefallen ist, dass das Schild nicht normgerecht ist
Doch was ist denn nun in einem solchen Fall zu tun? Das Schild stand verkehrt herum, und hat somit keinerlei Wirkung, da sich vor dem Schild eine Kreuzung befindet. Wir haben sogar ein Foto davon, dass das Schild verkehrt herum steht. Andererseits ist das Schild garnicht "befestigt", so, dass es frei nach belieben umgedreht und weggestellt werden kann. Was für eine Aussagekraft hat ein solches Schild dann? Zumal es ja scheinbar ohnehin nicht der STVO entspricht. Was wäre denn, wenn jmd das Schild komplett von dieser Straße entfernt hätte? Es kennzeichnet das Ende eines Halteverbotes, doch was kennzeichnet den Beginn?
Zitat:
@Pet2k schrieb am 25. April 2015 um 10:59:37 Uhr:
@Gleiterfahrer: Also verstehe ich das richtig, wenn sich das Schild auf dem linken Bürgersteig befindet und darauf ein Pfeil nach rechts abgebildet ist, dann gilt, so wie ich es aus deiner Aussage entnehmen kann, für die gesamte Straße ein Halteverbot?
Nein, das heisst es nicht. Halteverbote werden immer
in Fahrtrichtung rechtsneben der Fahrbahn eingerichtet. Auf der linken Fahrbahn dürftest ja sowieso nicht entgegen der Fahrtrichtung halten.
Da brauchts kein Schild.
Das Schild auf dem Bild ist so natürlich vollkommener Blödsinn. Wie soll denn ein Fahrer von oben kommend das Halteverbot erkennen können ? Dass das Schild im angenagelten Zustand kaum einer Vorschrift entspricht, lass ich hier mal unbeachtet.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 24. April 2015 um 17:50:47 Uhr:
Ach das schon wieder... wenn das durchgesetzt würde, dürfte ich außerhalb der Stadt parken und mit der U-Bahn heimfahren.Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 24. April 2015 um 17:17:55 Uhr:
Unabhängig von dem Verkehrszeichen: Soweit ich das auf dem Foto beurteilen kann dürfte dort eh keiner jemals Parken da die verbleibende Restfahrbahnbreite wohl unter 3,05 Meter liegen könnte und da kein LKW mehr durchkommt. Speziell Feuerwehrfahrzeuge, Ver- und Entsorger
.![]()
PS:
Nein, ich parke nicht so, dass noch knapp 2 m übrig sind, das nicht, aber diese 3,05 m? In einer Nebenstraße? Zwingend? Dann dürfte hier niemand parken, nicht im Umkreis von 1 km.
Dann habt Ihr aber eine duldsame Feuerwehr. Bei uns werden die problematischen Strassen regelmäßig mit dem am wenigsten wendigen Einsatzfahrzeug (TLF 24/50) abgefahren, überall wo dies nicht völlig problemlos durchpasst, wird der Stadt eine kleine Zusatzeinnahme beschert. Wo es gar nicht passt, wird abgeschleppt.
Zitat:
@Pet2k schrieb am 25. April 2015 um 10:59:37 Uhr:
@Sorgenfresser: Inwiefern kennzeichnen die Pfeile den Anfang und das Ende des Halteverbots? Es gibt doch Halteverbotsschilder mit einem Pfeil nach rechts, einem nach links und sogar mit beiden Pfeilen. Welcher Pfeil sagt mir dann, wann es beginnt und wann es endet?
Äh, Sorry. Aber das hätte eigentlich Bestandteil des theoretischen Fahrschulunterrichts sein müssen. Pfeil weg vom Straßenrand: Beginn. Pfeil hin zum Straßenrand: Ende. Doppelpfeil: mitten im Halteverbot, sozusagen Wiederholzeichen bei längeren Halteverboten.
Zitat:
@Pet2k schrieb am 25. April 2015 um 10:59:37 Uhr:
@Dramaking: Naja, es scheint wohl auf jedenfall umgedreht worden zu sein, denn vor dem Schild befindet sich, so wie es aktuell steht, eine Kreuzung.
Und damit ist das Ende des ausgeschilderten Haltverbots aufgehoben und wirkt damit bis zu der Kreuzung.
Man müsste sich mal den Anfang des Haltverbots ansehen. Ist das auch weggedreht (aus "richtiger" Fahrtrichtung betrachtet), ist es schon korrekt aufgestellt und "nur" unwirksam weil zu viel selbst gemalt, ... oder steht da ein rechtswirksam angeordneter Beginn eines Halteverbots, das ohne Aufhebung bis zur Kreuzung wirkt und entgegen der Fahrtrichtung in einem Haltverbot ohne Berücksichtigung der verbleibenden Mindestfahrbahnbreite geparkt wurde.
Abwarten, welcher Tatbestand konkret vorgeworfen wird, dann kann man auch u.U. dagegen vorgehen.
Was man jetzt hat, ist ein schönes Foto
Zitat:
Was für eine Aussagekraft hat ein solches Schild dann?
Es beweist, dass dort kein Haltverbot rechtswirksam aufgehoben wurde.
Zitat:
, doch was kennzeichnet den Beginn?
Ein Schild, dass Du nicht fotografiert hast, vermutlich irgendwo vor dem Kleinlaster.
Nach diesem Beitrag wundert mich langsam nichts mehr .
Wie Hannes1971 schon geschrieben hat, sollte das Stoff der ersten Stunden in der Fahrschule sein.
Hier klicken
Kannst mal lesen, da ist es schön beschrieben.