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Stehen wir im Parkverbot?

Themenstarteram 24. April 2015 um 14:56

Hallo liebe Community,

ich hoffe, ich befinde mich hiermit nicht im falschen Forum... Fals ja, tut es mir leid! :o

Jedoch habe ich eine Frage... Undzwar habe ich im Anhang ein Bild hochgeladen und wollte euch nun fragen, ob wir hier im Parkverbot stehen. Ich weiß, wir stehen entgegen der Fahrtrichtung, das ist nicht erlaubt. Jedoch ist diese Straße keine Einbahnstraße und das Parkverbotsschild wurde von uns so gedeutet, dass das Parkverbot nur für die rechte Straßenseite gilt... Haben wir uns vertan? Denn wir haben einen Strafzettel mit einer Geldstrafe in Höhe von 25,-€ erhalten. Ich schätze mal, das teilt sich folgendermaßen auf:

15,-€ Parken in verkehrter Richtung

10,-€ Parken im Parkverbot/Halteverbot

Naja, ich bin mal gespannt, was ihr dazu sagt ;)

Liebe Grüße

Peter

PS: Ja, das Bild ist extra etwas provokant, wir wollten einen Kommilitonen damit ärgern :D

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Pet2k schrieb am 24. April 2015 um 16:56:34 Uhr:

… wollte euch nun fragen, ob wir hier im Parkverbot stehen. …

Eindeutig: Nein, ihr steht nicht im Parkverbot. Ihr steht im Haltverbot.

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Scheint mit der Fahrschule schon lange her sein, oder? :D

Führerschein wohl auf der Sesamstraße gemacht.

Eindeutig im Halteverbot.

Vielleicht mal eine Nachschulung machen. Die Frage bzw. das überschaubare Wissen ruft förmlich danach.

Etwa Studenten? Das erklärt alles.

Zitat:

@Pet2k schrieb am 24. April 2015 um 16:56:34 Uhr:

… wollte euch nun fragen, ob wir hier im Parkverbot stehen. …

Eindeutig: Nein, ihr steht nicht im Parkverbot. Ihr steht im Haltverbot.

Wie kommt ihre eigentlich drauf, dass das Schild für die rechte Strassenseite gelten würde ?

Und wer stellt eigentlich Halteverbotsschilder entgegen der Fahrtrichtung auf ? Ich meine, wenn da einer aus der anderen Richtung kommt, kann er es ja gar nicht sehen.

am 24. April 2015 um 15:16

Alleine für die Frage solltest du weitere 25 EUR bezahlen - an die Verkehrsopferhilfe.

Wie kriegt man denn einen Führerschein, wenn man die einfachsten Verkehrsregeln nicht begreift??

Hast du deinen Führerschein im Türkeiurlaub bei Fahrschule Achmed Schachbrett auf´m Eselkarren gemacht??

Unabhängig von dem Verkehrszeichen: Soweit ich das auf dem Foto beurteilen kann dürfte dort eh keiner jemals Parken da die verbleibende Restfahrbahnbreite wohl unter 3,05 Meter liegen könnte und da kein LKW mehr durchkommt. Speziell Feuerwehrfahrzeuge, Ver- und Entsorger

.

am 24. April 2015 um 15:17

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 24. April 2015 um 17:13:10 Uhr:

Wie kommt ihre eigentlich drauf, dass das Schild für die rechte Strassenseite gelten würde ?

Und wer stellt eigentlich Halteverbotsschilder entgegen der Fahrtrichtung auf ? Ich meine, wenn da einer aus der anderen Richtung kommt, kann er es ja gar nicht sehen.

Da wohnen ganz offensichtlich nur solche Intelligenzbestien.

Die sind sicher mit dem Fragesteller verwandt..... :D:D

Ich sags ja, Intellektuelle, Studenten...

Zitat:

@trouble01 schrieb am 24. April 2015 um 17:06:24 Uhr:

Führerschein wohl auf der Sesamstraße gemacht.

Eindeutig im Halteverbot.

Vielleicht mal eine Nachschulung machen. Die Frage bzw. das überschaubare Wissen ruft förmlich danach.

Etwa Studenten? Das erklärt alles.

Wenn man schon klugsch****** muss, dann bitte richtig :rolleyes:

Ich würde da allerdings auch parken, da die Schilder wohl wieder jemand von den Praktikanten aufgestellt hat.

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 24. April 2015 um 17:24:11 Uhr:

 

Ich würde da allerdings auch parken,

Aber ich hoffe mal, andersrum ?

Ja schon eher, könnte allerdings auch mal vorkommen. :D

nein, ihr steht nicht im Parkverbot. Da das Schild handgemalt ist und keinerlei Vorschrift entspricht hat es auch keine Gültigkeit. Desweiteren sind die beiden Vorwürfe tateinheitlich zu bewerten, das addiert sich nicht, weswegen die Berechnung der 25.- € auch nicht stimmt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. April 2015 um 17:29:35 Uhr:

nein, ihr steht nicht im Parkverbot. Da das Schild handgemalt ist und keinerlei Vorschrift entspricht hat es auch keine Gültigkeit. [...]

Genau so ist es. Und wenn es wirklich keine Einbahnstraße ist, hat wohl irgendein Scherzkeks das Schild 180° umgedreht.

Den Großfressen der ersten Beiträge sei gesagt: schaut erst einmal richtig hin, bevor Ihr Euch über Andere lustig macht. Wahrscheinlich wißt Ihr selbst nicht, wie ein Haltverbot-Schild auszusehen hat.

Grüße von Mischkolino

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 24. April 2015 um 17:17:55 Uhr:

Unabhängig von dem Verkehrszeichen: Soweit ich das auf dem Foto beurteilen kann dürfte dort eh keiner jemals Parken da die verbleibende Restfahrbahnbreite wohl unter 3,05 Meter liegen könnte und da kein LKW mehr durchkommt. Speziell Feuerwehrfahrzeuge, Ver- und Entsorger

.

Ach das schon wieder... wenn das durchgesetzt würde, dürfte ich außerhalb der Stadt parken und mit der U-Bahn heimfahren. :o

PS:

Nein, ich parke nicht so, dass noch knapp 2 m übrig sind, das nicht, aber diese 3,05 m? In einer Nebenstraße? Zwingend? Dann dürfte hier niemand parken, nicht im Umkreis von 1 km.

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