Stehen wir im Parkverbot?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, ich befinde mich hiermit nicht im falschen Forum... Fals ja, tut es mir leid! 😮
Jedoch habe ich eine Frage... Undzwar habe ich im Anhang ein Bild hochgeladen und wollte euch nun fragen, ob wir hier im Parkverbot stehen. Ich weiß, wir stehen entgegen der Fahrtrichtung, das ist nicht erlaubt. Jedoch ist diese Straße keine Einbahnstraße und das Parkverbotsschild wurde von uns so gedeutet, dass das Parkverbot nur für die rechte Straßenseite gilt... Haben wir uns vertan? Denn wir haben einen Strafzettel mit einer Geldstrafe in Höhe von 25,-€ erhalten. Ich schätze mal, das teilt sich folgendermaßen auf:

15,-€ Parken in verkehrter Richtung
10,-€ Parken im Parkverbot/Halteverbot

Naja, ich bin mal gespannt, was ihr dazu sagt 😉

Liebe Grüße

Peter

PS: Ja, das Bild ist extra etwas provokant, wir wollten einen Kommilitonen damit ärgern 😁

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Pet2k schrieb am 24. April 2015 um 16:56:34 Uhr:


… wollte euch nun fragen, ob wir hier im Parkverbot stehen. …

Eindeutig: Nein, ihr steht nicht im Parkverbot. Ihr steht im Haltverbot.

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Da gibt es keine Diskussion. Parkt entgegen der Fahrtrichtung und im Park und Halteverbot.

Zitat:

@amgolfV schrieb am 26. April 2015 um 06:05:14 Uhr:


Da gibt es keine Diskussion. Parkt entgegen der Fahrtrichtung und im Park und Halteverbot.

Unsinn, der Rest steht hier fast überall.

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 26. April 2015 um 07:59:09 Uhr:



Zitat:

... und im Park und Halteverbot.

Unsinn, der Rest steht hier fast überall.

Wieso Unsinn,

so lange das Schild, das den Beginn des Halteverbots anordnet nicht bekannt ist, kann dies zutreffen.

Mich würde nicht wundern, wenn die anderen Schilder (wenn vorhanden) nicht auch alle falsch sind.

Heute morgen habe ich hier ein fast komplett selbstgemaltes Schild gesehen, einfach nur unglaublich was sich das rausgenommen wird. Von den Autofahrern wird Beachtung und Korrektheit erwartet aber die Schilderdienste und Behörden brauchen das nicht? Sorry aber dann gibt es auch keine Beachtung.

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Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 26. April 2015 um 08:35:09 Uhr:


Mich würde nicht wundern, wenn die anderen Schilder (wenn vorhanden) nicht auch alle falsch sind.

Heute morgen habe ich hier ein fast komplett selbstgemaltes Schild gesehen, einfach nur unglaublich was sich das rausgenommen wird. Von den Autofahrern wird Beachtung und Korrektheit erwartet aber die Schilderdienste und Behörden brauchen das nicht? Sorry aber dann gibt es auch keine Beachtung.

Wer sagt denn das die falschen Schilder von Behörden aufgestellt wurden ?

Es gibt genung normale Bürger die auf diese Weise für "Ordnung" sorgen wollen.

Mag sein aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit? Diese Schilder kommen meistens von Behörden (und wenn es nur die Anordnung ist) und der Schilderdienst stellt diese auf. Gerade bei Umzügen sehr beliebt.

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 26. April 2015 um 08:51:36 Uhr:


Mag sein aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit?

Bei OWI geht es um Tatsachen und nicht Wahrscheinlichkeiten, auch wenn die Vermutung berechtigt und die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, so ist es keine Tatsache und damit für die Tonne.

Zitat:

Diese Schilder kommen meistens von Behörden (und wenn es nur die Anordnung ist) und der Schilderdienst stellt diese auf.

Da liegt aber der Haken, die Schilder kommen nicht von einer Behörde sondern von einem Umzugsunternehmen, und es handelt sich nicht um eine Anordnung, sondern eine Genehmigung.

Die weiteren Feinheiten sind die VwV und RSA, und an Verwaltungsverordnungen ist eine "Nicht-Behörde" nicht gebunden, wenn die nicht "im Auftrag", sondern "mit Genehmigung" arbeitet, und die RSA entfaltet nur in Verbindung mit Straßenbaumaßnahmen eine Rechtswirkung.

Es gibt doch genügend Urteile, in denen es nur um die "Verständnisfähigkeit" für den Fahrer geht, eben weil für die aufgestellten Schilder keine Behörde verantwortlich ist.

Egal wie man es dreht und wendet, Schilder sind nur nach DIN und Richtlinien korrekt, alles Andere muss und wird auch nicht beachtet.

Ärgerlich, dass bei dem Thema Urteile mit Leitsätzen existieren, wie:
"... genügt den Anforderungen an die Erkennbarkeit des Regelungsgehalts von Verkehrszeichen (Sichtbarkeitsgrundsatz)."

Aber richtig gefallen wird Dir sicherlich das hier:

"Der Betroffene habe die angebrachte Beschilderung auch dann beachten müssen, wenn es für sie keine Rechtsgrundlage gebe.
[...]
Sie sei nur dann nichtig und nicht zu beachten, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden und offenkundigen Fehler leide, was vorliegend nicht der Fall sei. Einem Verwaltungsakt könne die gesetzliche Grundlage fehlen, ohne dass er offenkundig fehlerhaft und deswegen nichtig sei. Nichtig könne er z. B. sein, wenn die handelnde Behörde offensichtlich unzuständig sei oder der Verwaltungsakt etwas anordne, was offenkundig nicht vollzogen werden könne. Auf Allgemeinverfügungen in Form von Verkehrszeichen treffe das nicht zu.
[...]
Sähe man das anders, würde es auf dem Gebiet der Verkehrsregelungen zu unerträglichen Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit kommen, weil man es dem einzelnen Verkehrsteilnehmer überließe, Verkehrszeichen allein deswegen zu missachten, weil er ihre Aufstellung für anfechtbar halte."
OLG-Hamm 27.5.14

Eine Anfechtung hätte in jedem Fall keine aufschiebende Wirkung und wäre zunächst zu beachten!

Zitat:

@Dramaking schrieb am 26. April 2015 um 11:25:04 Uhr:


Ärgerlich, dass bei dem Thema Urteile mit Leitsätzen existieren, wie:
"... genügt den Anforderungen an die Erkennbarkeit des Regelungsgehalts von Verkehrszeichen (Sichtbarkeitsgrundsatz). [...]

Hallo @Dramaking (Pause zu Ende?😉), wie sieht es denn im folgenden Fall aus:

Ein innerstädtischer Baustellenbereich ist ausgeschildert mit Einengungstafel links, dem "Schipper", und einem Tempolimit von 80, wobei mit einem dicken Edding aus der 3 eine 8 gemacht wurde. Das Schild entspricht also nicht den amtlichen Vorgaben aber man erkennt ja die Absicht des Aufstellers, daß man hier mit 80 durch die Baustelle schruppen kann 🙄😕. Oder?

So gesehen vor wenigen Wochen in der Indira-Ghandi-Straße in Berlin-Lichtenberg (2 Fahrstreifen/Richtung, TL normal 60km/h). Ich war dort wieder mal das Arsc....., das schlechten Gewissens mit 50 durch die Baustelle "gekrochen" ist, was mir hinter der Baustelle aggressive Überholmanöver und Gesten beschert hat. Grüße ...

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 25. April 2015 um 13:35:47 Uhr:


[...] Ich glaube wenn hier der Möbellaster regelmäßig steht (über Nacht) und auch die SUVs (X5 und Konsorten) in der Straße stehen, normal am Straßenrand geparkt, dann kann ich meinen Kleinwagen schon auch an den Straßenrand dazwischen stellen. [...]

Der Möbellaster hat dort nachts schon gar nicht zu parken, sofern er über 7,5t zul.Ges.masse hat und es sich um ein Wohngebiet handelt. Ansonsten sind wir wieder beim Herdentrieb angekommen, erlaubt ist es dennoch nicht. Aber wenn die Müllabfuhr durchkommt, sind es u.U. doch knapp 3 Meter. Der LKW ist ja schon ~2,5m breit, Spiegel, Positionsleuchten u.a. ragen noch darüber. Um Gewißheit zu erlangen, würde ich die Restbreite mal ausmessen.

Grüße ...

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 26. April 2015 um 16:19:31 Uhr:


... aber man erkennt ja die Absicht des Aufstellers, ...

Unabhängig davon, ob es tatsächlich die Absicht des Aufstellers war oder eine nächtliche Modifikation eines Spaßvogels - was interessiert das?

Es gibt Regeln und es gibt Regeln, die gelten wenn keine Regeln gelten (Jura ist nicht Physik, Jura hat nicht den Anspruch logisch zu sein). Das "man erkennt ja die Absicht" ist ein gern benutztes Stilmittel, hat aber nichts mit dem zu tun, wonach ein Schild zu befolgen ist bzw. eine Wirksamkeit entfaltet.

An dem Schild stimmt nichts.

Klar, es wäre ein absolutes Halteverbot, wenn es insgesamt stimmig wäre.

Aber alleine die Relation "weißer Pfeil" zur Lage des roten Schildteiles passt in keinem Falle zusammen, da die Achse des weißen Pfeiles nicht genau bzw. exakt im 90°-Winkel zur Mitte des dritten Teiles des vierteiligen rotumrahmten roten Kreuzes steht.

Ein manipuliertes Verkehrszeichen ist insgesamt ungültig, da keiner mehr dessen ursprüngliche Wirkung wirklich erkennen kann.

Weiterhin deutet das Schild, so, wie es angebracht ist, wenn es denn echt wäre, auf eine Einbahnstraße hin, so daß es egal wäre, wo im Bereich eines absoluten Halteverbotes geparkt werden würde.

Wäre das Schild echt, würde das zusehende Fahrzeug nicht im Halteverbot stehen, da der weiße Pfeil aussagt, daß das Halteverbot nur bis zu diesem Schild gilt.

Evtl. ist die Anbringung der "weißen Pfeile" auch nicht ein-eindeutig geklärt?

Korrekt wäre ein weißer Pfeil oben nach rechts; Halteverbot ab hier;
korrekt wäre ein weißer Pfeil unten nach links; Halteverbot bis hier.

Oder täusch' ich mich da?

Habe die ganzen Beiträge jetzt nicht gelesen.
Daß Du entgegen der Verkehrsrichtung geparkt hast... scheint unstrittig. Ein ggf. "falschherummenes" Verkehrsschild ist eben kein Garant für eine Einbahnstraße.
Wenn nun auf der von Dir beparkten Straßenseite auch noch - beim korrekten Einfahren aus der anderen Richtung sicher auch erkennbar - ein Halteverbot gilt, dann hast Du auch gegen dieses verstoßen. Fazit: Knöllchen Nr. 2. Das seltsam handbacken anmutende Schild samt Pappkärtchen aus dem Drucker scheinen mir nicht der Grund und auch keine Legitimation für's Knöllchen zu sein.

Wirst die paar Euros verschmerzen (müssen) und künftig - zumindest für eine Weile - sicher wieder (oder noch) etwas aufmerksamer sein, denn nur dort, wo "Einbahnstraße" draufsteht... ist auch Einbahnstraße drin. 😁

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